Systemwechsel. Punktesystem statt unkontrollierter Zuwanderung
- ShortId
-
10.535
- Id
-
20100535
- Updated
-
10.04.2024 18:55
- Language
-
de
- Title
-
Systemwechsel. Punktesystem statt unkontrollierter Zuwanderung
- AdditionalIndexing
-
2811;Migrationspolitik;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Arbeitskräftebedarf;Einwanderung;Zuwanderer/-in;Kontrolle der Zuwanderungen;Ausländerkontingent;Integration der Zuwanderer
- 1
-
- L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
- L04K01080306, Migrationspolitik
- L04K01080303, Einwanderung
- L05K0108030301, Zuwanderer/-in
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- L06K070203030201, Ausländerkontingent
- L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein Auswahlverfahren dient dem Interesse der Schweiz. Viele Staaten wie etwa Kanada, Neuseeland, Australien oder die USA regeln die Zuwanderung über ein Punktesystem. Die Vorteile überwiegen: Die Einwanderung kann wieder gesteuert und gezielt den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Eine unkontrollierte Einwanderung wird vermieden. So wird besser unterschieden zwischen jenen Ausländern, die sich integrieren, die Sprache beherrschen, Arbeit haben, Steuern zahlen und dem Land einen Mehrwert bieten, und jenen, die das Sozialsystem missbrauchen, Arbeit verweigern, kriminell werden und sich nicht integrieren. Der Leistungsgedanke wird gestärkt. Integration soll sich positiv auswirken.</p><p>Die Erfahrungen im Ausland sind gut. Für die Wirtschaft notwendige Fachkräfte bei Personalmangel im Inland können flexibel gewonnen werden. Wer hingegen das Sozialsystem ausnutzt oder die Integration verweigert, erreicht die notwendige Mindestpunktzahl nicht und scheidet vorgängig aus. Nach Bedarfsanalysen und Qualifikationsprofilen kann die Einwanderung in transparenten und fairen Verfahren klar geregelt werden.</p><p>Für aussereuropäische Staatsangehörige kann ein Punktesystem sofort eingeführt werden. Bei der innereuropäischen Einwanderung ist abzuklären, wie es die Personenfreizügigkeit einschränken oder schrittweise ablösen kann. Das Punktesystem eignet sich speziell für Erwerbstätige. Für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige können - analog zu den klassischen Punktesystem-Staaten - Modelle beigezogen werden, die sich am wirtschaftlichen Interesse der Schweiz orientieren.</p><p>Das jetzige System bewährt sich nicht. Die Quoten der Einwanderung in das soziale Netz sind hoch, die Integrationsanforderungen zu tief. Auch die branchenspezifische Einwanderung funktioniert nicht: In vielen Branchen findet ein regelrechter Verdrängungskampf statt, während in anderen Branchen für gesuchte Fachkräfte keine Bewilligungen erteilt werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die gesetzlichen Grundlagen sind dahingehend zu ändern, dass die Zuwanderung über ein modernes Punktesystem gesteuert wird. Eine qualifizierte Einwanderung nach den Bedürfnissen der Schweiz ist anzustreben; dabei wird für die Bewilligung das Erreichen einer Mindestpunktzahl voraussetzt. Entscheidend sollen insbesondere folgende Kriterien sein: Bedarf (aktuell gesuchte Berufe), Sprachkenntnisse, schulische und berufliche Qualifikationen, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit, noch zu erwartende Erwerbstätigkeit (Alter), Arbeitsplatz (fixe Beschäftigung im Inland), Sicherung des Lebensunterhalts, Gesetzestreue, Beziehungen zur Schweiz, Herkunftsland, Integrationswille und Integrationsvoraussetzungen.</p>
- Systemwechsel. Punktesystem statt unkontrollierter Zuwanderung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ein Auswahlverfahren dient dem Interesse der Schweiz. Viele Staaten wie etwa Kanada, Neuseeland, Australien oder die USA regeln die Zuwanderung über ein Punktesystem. Die Vorteile überwiegen: Die Einwanderung kann wieder gesteuert und gezielt den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Eine unkontrollierte Einwanderung wird vermieden. So wird besser unterschieden zwischen jenen Ausländern, die sich integrieren, die Sprache beherrschen, Arbeit haben, Steuern zahlen und dem Land einen Mehrwert bieten, und jenen, die das Sozialsystem missbrauchen, Arbeit verweigern, kriminell werden und sich nicht integrieren. Der Leistungsgedanke wird gestärkt. Integration soll sich positiv auswirken.</p><p>Die Erfahrungen im Ausland sind gut. Für die Wirtschaft notwendige Fachkräfte bei Personalmangel im Inland können flexibel gewonnen werden. Wer hingegen das Sozialsystem ausnutzt oder die Integration verweigert, erreicht die notwendige Mindestpunktzahl nicht und scheidet vorgängig aus. Nach Bedarfsanalysen und Qualifikationsprofilen kann die Einwanderung in transparenten und fairen Verfahren klar geregelt werden.</p><p>Für aussereuropäische Staatsangehörige kann ein Punktesystem sofort eingeführt werden. Bei der innereuropäischen Einwanderung ist abzuklären, wie es die Personenfreizügigkeit einschränken oder schrittweise ablösen kann. Das Punktesystem eignet sich speziell für Erwerbstätige. Für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige können - analog zu den klassischen Punktesystem-Staaten - Modelle beigezogen werden, die sich am wirtschaftlichen Interesse der Schweiz orientieren.</p><p>Das jetzige System bewährt sich nicht. Die Quoten der Einwanderung in das soziale Netz sind hoch, die Integrationsanforderungen zu tief. Auch die branchenspezifische Einwanderung funktioniert nicht: In vielen Branchen findet ein regelrechter Verdrängungskampf statt, während in anderen Branchen für gesuchte Fachkräfte keine Bewilligungen erteilt werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die gesetzlichen Grundlagen sind dahingehend zu ändern, dass die Zuwanderung über ein modernes Punktesystem gesteuert wird. Eine qualifizierte Einwanderung nach den Bedürfnissen der Schweiz ist anzustreben; dabei wird für die Bewilligung das Erreichen einer Mindestpunktzahl voraussetzt. Entscheidend sollen insbesondere folgende Kriterien sein: Bedarf (aktuell gesuchte Berufe), Sprachkenntnisse, schulische und berufliche Qualifikationen, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit, noch zu erwartende Erwerbstätigkeit (Alter), Arbeitsplatz (fixe Beschäftigung im Inland), Sicherung des Lebensunterhalts, Gesetzestreue, Beziehungen zur Schweiz, Herkunftsland, Integrationswille und Integrationsvoraussetzungen.</p>
- Systemwechsel. Punktesystem statt unkontrollierter Zuwanderung
Back to List