Hat der Bundesrat den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bezüglich der Kriegserklärung Libyens gegen die Schweiz angerufen?
- ShortId
-
10.1001
- Id
-
20101001
- Updated
-
24.06.2025 23:16
- Language
-
de
- Title
-
Hat der Bundesrat den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bezüglich der Kriegserklärung Libyens gegen die Schweiz angerufen?
- AdditionalIndexing
-
08;Präsident/in eines Staates;internationaler Konflikt;Sicherheitsrat UNO;Libyen;Krieg
- 1
-
- L05K0304010202, Libyen
- L05K0806020302, Präsident/in eines Staates
- L04K04010202, Krieg
- L04K15040207, Sicherheitsrat UNO
- L03K040102, internationaler Konflikt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat kommentiert die Äusserungen des libyschen Staatschefs nicht. Damit der Uno-Sicherheitsrat Massnahmen nach den Artikeln 41 und 42 der Uno-Charta ergreift, muss eine Anwendung von Waffengewalt oder eine konkrete bewaffnete Drohung vorliegen, welche sich gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates richtet. Eine rein verbale Erklärung reicht nach Praxis des Uno-Sicherheitsrates nicht. Im Übrigen äussert sich der Bundesrat nicht zu seiner Libyen-Strategie.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 25. Februar 2010 hat die Grosse Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija, prominentes Mitglied der Vereinten Nationen, der Schweiz, ebenfalls Mitglied der Vereinten Nationen, den Krieg erklärt.</p><p>Die Kriegserklärung stammt von Oberst Muammar Ghaddafi, dem Führer der grossen Revolution der Grossen Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija, d. h. von der Person, die de facto (obwohl andere Amtspersonen des Regimes diesen Titel offiziell tragen) die Funktion des libyschen Staatsoberhauptes ausübt und somit die Aussenpolitik bestimmt sowie als Oberbefehlshaber der Streitkräfte fungiert.</p><p>Der Inhalt ist klar: Es wird der (heilige) Krieg erklärt, und zwar sollen "alle Mittel" einschliesslich "Terrorismus" - der offenbar moralisch vertretbar ist, wenn die Schweiz das Ziel ist - gegen die Schweizer Bevölkerung in der ganzen Welt eingesetzt werden. Die Erklärung ist insofern von grosser internationaler Tragweite, als "jeder Muslim in der Welt" (56 Staaten sind direkt angesprochen), der mit der Schweiz (deren Bewohner als Volk von Ungläubigen abgestempelt werden) zusammenarbeitet, von Libyen als "Abtrünniger gegen den Islam, gegen den Propheten Mohammed, gegen Gott und gegen den Koran" behandelt wird und somit mit dem Tod bestraft werden kann, wie es im libyschen Staat in solchen Fällen üblich ist.</p><p>Diese Erklärung stellt zweifellos einen Bruch des Friedens dar und könnte unter Umständen sogar ein Vorspiel zu einer Angriffshandlung sein. Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. ob er den Uno-Sicherheitsrat aufgefordert hat, eine Bedrohung sowie einen Bruch des Friedens, ja sogar eine Angriffshandlung gegen die Schweiz und ihre Staatsangehörigen anzuerkennen;</p><p>2. ob er den Sicherheitsrat aufgefordert hat, im Sinne der Artikel 41 und 42 der Uno-Charta Massnahmen gegen Libyen zu ergreifen.</p><p>3. Falls er dies noch nicht getan hat, wann beabsichtigt er dies zu tun?</p>
- Hat der Bundesrat den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bezüglich der Kriegserklärung Libyens gegen die Schweiz angerufen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat kommentiert die Äusserungen des libyschen Staatschefs nicht. Damit der Uno-Sicherheitsrat Massnahmen nach den Artikeln 41 und 42 der Uno-Charta ergreift, muss eine Anwendung von Waffengewalt oder eine konkrete bewaffnete Drohung vorliegen, welche sich gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates richtet. Eine rein verbale Erklärung reicht nach Praxis des Uno-Sicherheitsrates nicht. Im Übrigen äussert sich der Bundesrat nicht zu seiner Libyen-Strategie.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 25. Februar 2010 hat die Grosse Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija, prominentes Mitglied der Vereinten Nationen, der Schweiz, ebenfalls Mitglied der Vereinten Nationen, den Krieg erklärt.</p><p>Die Kriegserklärung stammt von Oberst Muammar Ghaddafi, dem Führer der grossen Revolution der Grossen Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija, d. h. von der Person, die de facto (obwohl andere Amtspersonen des Regimes diesen Titel offiziell tragen) die Funktion des libyschen Staatsoberhauptes ausübt und somit die Aussenpolitik bestimmt sowie als Oberbefehlshaber der Streitkräfte fungiert.</p><p>Der Inhalt ist klar: Es wird der (heilige) Krieg erklärt, und zwar sollen "alle Mittel" einschliesslich "Terrorismus" - der offenbar moralisch vertretbar ist, wenn die Schweiz das Ziel ist - gegen die Schweizer Bevölkerung in der ganzen Welt eingesetzt werden. Die Erklärung ist insofern von grosser internationaler Tragweite, als "jeder Muslim in der Welt" (56 Staaten sind direkt angesprochen), der mit der Schweiz (deren Bewohner als Volk von Ungläubigen abgestempelt werden) zusammenarbeitet, von Libyen als "Abtrünniger gegen den Islam, gegen den Propheten Mohammed, gegen Gott und gegen den Koran" behandelt wird und somit mit dem Tod bestraft werden kann, wie es im libyschen Staat in solchen Fällen üblich ist.</p><p>Diese Erklärung stellt zweifellos einen Bruch des Friedens dar und könnte unter Umständen sogar ein Vorspiel zu einer Angriffshandlung sein. Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. ob er den Uno-Sicherheitsrat aufgefordert hat, eine Bedrohung sowie einen Bruch des Friedens, ja sogar eine Angriffshandlung gegen die Schweiz und ihre Staatsangehörigen anzuerkennen;</p><p>2. ob er den Sicherheitsrat aufgefordert hat, im Sinne der Artikel 41 und 42 der Uno-Charta Massnahmen gegen Libyen zu ergreifen.</p><p>3. Falls er dies noch nicht getan hat, wann beabsichtigt er dies zu tun?</p>
- Hat der Bundesrat den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bezüglich der Kriegserklärung Libyens gegen die Schweiz angerufen?
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