PSVA-Ansätze nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes

ShortId
10.1002
Id
20101002
Updated
24.06.2025 21:17
Language
de
Title
PSVA-Ansätze nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes
AdditionalIndexing
48;04;Tarif;Informationsrecht;Nutzfahrzeug;Festpreis;Kompetenzregelung;Auslegung des Rechts;Pauschalsteuer;Schwerverkehrsabgabe;Bundesverwaltungsgericht;Auskunftspflicht der Verwaltung;Urteil;Bundesamt für Verkehr
1
  • L05K1802010204, Schwerverkehrsabgabe
  • L04K11070207, Pauschalsteuer
  • L05K1105030201, Festpreis
  • L04K08040706, Bundesamt für Verkehr
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L04K12010201, Informationsrecht
  • L06K120102010101, Auskunftspflicht der Verwaltung
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L06K050501030103, Bundesverwaltungsgericht
  • L03K050403, Urteil
  • L04K05030201, Auslegung des Rechts
  • L06K110503020101, Tarif
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. LSVA- und PSVA-Sätze sind in der Bundesratsverordnung vom 6. März 2000 (Schwerverkehrsabgabeverordnung; SR 641.811) verankert. Zuständig für die Änderung der Abgabesätze ist der Gesamtbundesrat. Die Verordnungsänderungen werden vom EFD erarbeitet, wobei das UVEK die dafür notwendigen Berechnungsgrundlagen und Zahlen bereitstellt.</p><p>Wenn Dringlichkeit vorliegt, können die Ämter - nach Rücksprache mit den jeweiligen Departementschefs - Vorentscheide kommunizieren. Dies geschah mit der sofortigen Senkung der LSVA-Sätze. Der endgültige Entscheid liegt indessen beim Gesamtbundesrat.</p><p>2. Die PSVA ist nicht Gegenstand der Beschwerden gegen die Erhöhung der LSVA 2008 und wurde in den drei LSVA-Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes nicht behandelt. Rechtlich ist daher eine Senkung der PSVA-Sätze nicht zwingend.</p><p>3./4. Der Gesamtbundesrat hat am 4. Dezember 2009 beschlossen, die PSVA-Sätze daher nicht zu senken.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 23. November 2009 hat die Oberzolldirektion (OZD) die betroffenen Kreise informiert, dass bei der PSVA die reduzierten Ansätze (Niveau 2007) ab 1. Januar 2010 zur Anwendung gelangen würden. Mit Schreiben vom 14. Dezember 2009 teilte dieselbe Stelle der OZD schliesslich mit, dass der Bundesrat gestützt auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Sachen LSVA-Ansätze entschieden habe, nur die Ansätze der LSVA und nicht auch jene der PSVA auf das Niveau von 2007 zu senken. Im Schreiben werden "Personen, welche sich über die Gründe dieses Entscheides erkundigen möchten", ans Bundesamt für Verkehr (BAV) verwiesen.</p><p>Das BAV hat den betroffenen Kreisen auf Anfrage sodann mitgeteilt, dass es sich hierbei um ein Mitberichtsverfahren handeln würde, weshalb man keine näheren Auskünfte geben könne.</p><p>Angesichts dieses Hin und Hers sowie der Geheimniskrämerei der Behörden stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wer entscheidet und kommuniziert auf Bundesebene und vor allem gestützt auf welche Kompetenzgrundlagen seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes über die Anpassung der Tarife den Verzicht auf den Nachbezug der Abgabe sowie die Behandlung der in- und ausländischen Fahrzeughalter? Ist das der Bundesrat oder die Departemente, Ämter oder gar Sektionen?</p><p>2. Weshalb wird die PSVA nicht ebenfalls auf das Niveau 2007 gesenkt?</p><p>3. Hat dies der Bundesrat ausdrücklich beschlossen?</p><p>4. Wenn nein, handelt es sich um eine Urteilsinterpretation seitens der Bundesverwaltung und in der Folge um einen "Entscheid" der Verwaltung?</p>
  • PSVA-Ansätze nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. LSVA- und PSVA-Sätze sind in der Bundesratsverordnung vom 6. März 2000 (Schwerverkehrsabgabeverordnung; SR 641.811) verankert. Zuständig für die Änderung der Abgabesätze ist der Gesamtbundesrat. Die Verordnungsänderungen werden vom EFD erarbeitet, wobei das UVEK die dafür notwendigen Berechnungsgrundlagen und Zahlen bereitstellt.</p><p>Wenn Dringlichkeit vorliegt, können die Ämter - nach Rücksprache mit den jeweiligen Departementschefs - Vorentscheide kommunizieren. Dies geschah mit der sofortigen Senkung der LSVA-Sätze. Der endgültige Entscheid liegt indessen beim Gesamtbundesrat.</p><p>2. Die PSVA ist nicht Gegenstand der Beschwerden gegen die Erhöhung der LSVA 2008 und wurde in den drei LSVA-Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes nicht behandelt. Rechtlich ist daher eine Senkung der PSVA-Sätze nicht zwingend.</p><p>3./4. Der Gesamtbundesrat hat am 4. Dezember 2009 beschlossen, die PSVA-Sätze daher nicht zu senken.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 23. November 2009 hat die Oberzolldirektion (OZD) die betroffenen Kreise informiert, dass bei der PSVA die reduzierten Ansätze (Niveau 2007) ab 1. Januar 2010 zur Anwendung gelangen würden. Mit Schreiben vom 14. Dezember 2009 teilte dieselbe Stelle der OZD schliesslich mit, dass der Bundesrat gestützt auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Sachen LSVA-Ansätze entschieden habe, nur die Ansätze der LSVA und nicht auch jene der PSVA auf das Niveau von 2007 zu senken. Im Schreiben werden "Personen, welche sich über die Gründe dieses Entscheides erkundigen möchten", ans Bundesamt für Verkehr (BAV) verwiesen.</p><p>Das BAV hat den betroffenen Kreisen auf Anfrage sodann mitgeteilt, dass es sich hierbei um ein Mitberichtsverfahren handeln würde, weshalb man keine näheren Auskünfte geben könne.</p><p>Angesichts dieses Hin und Hers sowie der Geheimniskrämerei der Behörden stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wer entscheidet und kommuniziert auf Bundesebene und vor allem gestützt auf welche Kompetenzgrundlagen seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes über die Anpassung der Tarife den Verzicht auf den Nachbezug der Abgabe sowie die Behandlung der in- und ausländischen Fahrzeughalter? Ist das der Bundesrat oder die Departemente, Ämter oder gar Sektionen?</p><p>2. Weshalb wird die PSVA nicht ebenfalls auf das Niveau 2007 gesenkt?</p><p>3. Hat dies der Bundesrat ausdrücklich beschlossen?</p><p>4. Wenn nein, handelt es sich um eine Urteilsinterpretation seitens der Bundesverwaltung und in der Folge um einen "Entscheid" der Verwaltung?</p>
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