Tatsächliche, dem Steuerzahler aufgebürdete Kosten für die Legalisierung illegaler Einwanderer

ShortId
10.1003
Id
20101003
Updated
24.06.2025 23:24
Language
de
Title
Tatsächliche, dem Steuerzahler aufgebürdete Kosten für die Legalisierung illegaler Einwanderer
AdditionalIndexing
2811;Kostenrechnung;Kostenschätzung;illegale Zuwanderung;Papierlose/r;Rente;Sozialhilfe
1
  • L06K010803060101, illegale Zuwanderung
  • L05K0506010402, Papierlose/r
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L06K070302020108, Kostenschätzung
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L04K01040112, Rente
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die letzte Studie des Bundesamtes für Migration vom 24. Februar 2005 über illegal anwesende Personen, "Sans-Papiers in der Schweiz: Arbeitsmarkt, nicht Asylpolitik ist entscheidend", kam zum Schluss, dass rund 90 000 illegal anwesende Personen in der Schweiz leben (Schwankungsbreite von gegen 10 000 Personen nach oben und unten). Kosten, welche durch die Regularisierung einer illegal anwesenden Person verursacht werden, wurden im Rahmen dieser Studie nicht eruiert.</p><p>Härtefallbewilligungen an illegal anwesende Personen (sogenannte Sans-Papiers) werden gestützt auf Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer in Verbindung mit Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit erteilt. Jeder Antrag auf Prüfung eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalles wird individuell geprüft. Massgeblich sind insbesondere die Integration der gesuchstellenden Person, die Respektierung der Rechtsordnung, die familiären und finanziellen Verhältnisse sowie der Wille an der Teilhabe am Wirtschaftsleben, die Anwesenheitsdauer in der Schweiz, der Gesundheitszustand und die Möglichkeiten einer Wiedereingliederung im Heimatland.</p><p>Sans-Papiers erhalten in der Regel nur eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie wirtschaftlich selbstständig sind. Daher fallen nach der Regularisierung für die Allgemeinheit keine Kosten an. Da die betroffenen ausländischen Personen erwerbstätig sind und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, haben sie auch einen Anspruch auf staatliche Leistungen wie beispielsweise Bildung.</p><p>Aus der erwähnten Internetseite Migrationwatch lassen sich keine Schlussfolgerungen bezüglich der Kosten für Härtefallbewilligungen bei rechtswidrig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz ableiten. Der genannte Betrag von 1 044 000 Euro lässt sich aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Härtefälle nicht auf die Schweiz übertragen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Informationen auf der Internetseite der britischen Denkfabrik Migrationwatch beliefen sich die Kosten für die Legalisierung eines illegalen Einwanderers in England im Jahre 2009 auf 1 044 000 Euro (Sozialleistungen, Rente, Kindererziehung, Kosten für die schulische und die nachschulische Ausbildung). Die gesamten Kosten werden dabei dem britischen Steuerzahler aufgebürdet. Wie präsentiert sich die Situation in der Schweiz?</p>
  • Tatsächliche, dem Steuerzahler aufgebürdete Kosten für die Legalisierung illegaler Einwanderer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die letzte Studie des Bundesamtes für Migration vom 24. Februar 2005 über illegal anwesende Personen, "Sans-Papiers in der Schweiz: Arbeitsmarkt, nicht Asylpolitik ist entscheidend", kam zum Schluss, dass rund 90 000 illegal anwesende Personen in der Schweiz leben (Schwankungsbreite von gegen 10 000 Personen nach oben und unten). Kosten, welche durch die Regularisierung einer illegal anwesenden Person verursacht werden, wurden im Rahmen dieser Studie nicht eruiert.</p><p>Härtefallbewilligungen an illegal anwesende Personen (sogenannte Sans-Papiers) werden gestützt auf Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer in Verbindung mit Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit erteilt. Jeder Antrag auf Prüfung eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalles wird individuell geprüft. Massgeblich sind insbesondere die Integration der gesuchstellenden Person, die Respektierung der Rechtsordnung, die familiären und finanziellen Verhältnisse sowie der Wille an der Teilhabe am Wirtschaftsleben, die Anwesenheitsdauer in der Schweiz, der Gesundheitszustand und die Möglichkeiten einer Wiedereingliederung im Heimatland.</p><p>Sans-Papiers erhalten in der Regel nur eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie wirtschaftlich selbstständig sind. Daher fallen nach der Regularisierung für die Allgemeinheit keine Kosten an. Da die betroffenen ausländischen Personen erwerbstätig sind und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, haben sie auch einen Anspruch auf staatliche Leistungen wie beispielsweise Bildung.</p><p>Aus der erwähnten Internetseite Migrationwatch lassen sich keine Schlussfolgerungen bezüglich der Kosten für Härtefallbewilligungen bei rechtswidrig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz ableiten. Der genannte Betrag von 1 044 000 Euro lässt sich aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Härtefälle nicht auf die Schweiz übertragen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Informationen auf der Internetseite der britischen Denkfabrik Migrationwatch beliefen sich die Kosten für die Legalisierung eines illegalen Einwanderers in England im Jahre 2009 auf 1 044 000 Euro (Sozialleistungen, Rente, Kindererziehung, Kosten für die schulische und die nachschulische Ausbildung). Die gesamten Kosten werden dabei dem britischen Steuerzahler aufgebürdet. Wie präsentiert sich die Situation in der Schweiz?</p>
    • Tatsächliche, dem Steuerzahler aufgebürdete Kosten für die Legalisierung illegaler Einwanderer

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