Notvorratstaxe abschaffen

ShortId
10.1011
Id
20101011
Updated
24.06.2025 23:03
Language
de
Title
Notvorratstaxe abschaffen
AdditionalIndexing
08;15;Entwicklungsland;Grundnahrungsmittel;Zolltarif;Handel mit Agrarerzeugnissen;Landesversorgung;Nord-Süd-Handel;Importschutz für landwirtschaftliche Produkte;tarifäres Handelshemmnis;fairer Handel
1
  • L04K14020305, Grundnahrungsmittel
  • L04K07010403, Zolltarif
  • L05K0701020104, tarifäres Handelshemmnis
  • L05K0402010402, Landesversorgung
  • L05K0701020405, Nord-Süd-Handel
  • L05K0701030315, fairer Handel
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L05K1401040306, Importschutz für landwirtschaftliche Produkte
  • L05K0704020103, Entwicklungsland
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Erhebung von Garantiefondsbeiträgen für die Finanzierung der Lager- und Kapitalkosten von Pflichtlagern im Bereich Lebens- und Futtermittel basiert auf der Landesversorgungsgesetzgebung. Im Rahmen des Agrarabkommens der Uruguay-Runde des Gatt sind die Garantiefondsbeiträge für die auch in der Schweiz produzierten Agrarprodukte tarifiziert, d. h. in die im Gatt zu bindenden Maximalzölle eingebaut worden. Die Garantiefondsbeiträge für die Pflichtlagerhaltung sind WTO-konform, nicht versteckt und öffentlich. Im schweizerischen Zolltarif wird auf die Erhebung von Garantiefondsbeiträgen hingewiesen; für detailliertere Angaben wird zudem auf die Internetseite der Réservesuisse verwiesen. Garantiefondsbeiträge sowie Zollansätze können je nach Zolltarifnummer und Warenbezeichnung variieren.</p><p>Bei Zucker wird die Grenzbelastung (Zollansatz und Garantiefondsbeitrag) periodisch infolge des Protokolls Nr. 2 des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft von 1972 angepasst, damit die Zuckerpreise in der Schweiz und in der EU in etwa gleich sind. Die Grenzbelastung soll die Preisdifferenz zwischen dem EU- und dem Weltmarkt ausgleichen. Infolge gestiegener Weltmarktpreise gibt es ab 1. April 2010 keinen Zoll mehr auf Zucker, und der Garantiefondsbeitrag beträgt nur noch 1 Franken pro 100 Kilo anstelle von 16 Franken im Jahre 2009.</p><p>Der Zollansatz für Rohkaffee, Roh- und Halbrohreis sowie Zucker liegt aktuell bei null Franken. Die Zollansätze für Speiseöle/-fette liegen zwischen rund 82 und 245 Franken pro 100 Kilo. Für Importe aus den ärmsten Entwicklungsländern (Least-Developed Countries, LDC) beträgt die Zollabschöpfung bei allen erwähnten Produkten aufgrund der Zollpräferenz null Franken.</p><p>Die aktuellen Garantiefondsbeiträge für Reis betragen Fr. 4.25 und für Kaffee Fr. 3.75 pro 100 Kilo. Der Garantiefondsbeitrag für Speiseöle/-fette auf der Basis Raffinat beläuft sich auf Fr. 10 Franken pro 100 Kilo. Die Garantiefondsbeiträge werden auf importierten Waren unabhängig von der Provenienz erhoben.</p><p>1. Zollpräferenzen und Garantiefondsbeiträge dienen unterschiedlichen Politikbereichen (Entwicklungshilfe bzw. Landesversorgung) mit jeweils anderen Zielsetzungen.</p><p>Was den Marktzugang für die genannten Produkte aus den LDC anbelangt, wurde im Rahmen der Revision des allgemeinen Zollpräferenzsystems die Einführung eines zoll- und kontingentsfreien Marktzugangs bis Ende 2009 umgesetzt und damit eine Verbesserung für diese Länder erreicht.</p><p>Zur Sicherstellung der Versorgung des Landes mit lebensnotwendigen Gütern hat der Bundesrat die obenerwähnten Produkte der Lagerhaltungspflicht unterstellt. Die Kosten, welche den Unternehmen der Privatwirtschaft für die Haltung dieser Pflichtlager entstehen, werden aus privatwirtschaftlich geführten Garantiefonds entschädigt. Diese werden durch die Genossenschaft Réservesuisse unter Aufsicht des Bundes verwaltet. Die Äufnung dieser Garantiefonds erfolgt über Beiträge, welche alle Importeure dieser Waren zu entrichten haben.</p><p>2. Es trifft zu, dass bei denjenigen Produkten, welche zurzeit zollfrei importiert werden können, die LDC nicht von einem zusätzlichen Vorteil (Zollpräferenz) profitieren können. Mit einem Erlass der Garantiefondsbeiträge für die LDC könnte in diesen Fällen ein entsprechender Vorteil geschaffen werden.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Entwicklungshilfe grundsätzlich über andere Unterstützungsinstrumente zu erfolgen hat und nicht über die wirtschaftliche Landesversorgung.</p><p>Aufgrund der fortschreitenden Marktliberalisierung (Agrarfreihandelsabkommen mit der EU, WTO-Doha-Runde) kann die aktuelle Finanzierung der Lager- und Kapitalkosten von Pflichtlagern im Bereich Lebens- und Futtermittel nicht langfristig gesichert werden. In Zukunft ist eine Entkoppelung der Garantiefondsbeiträge von den Grenzbelastungen zu prüfen.</p><p>In der Zwischenzeit ist der Bundesrat bereit, das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit der Genossenschaft Réservesuisse abzuklären, inwieweit für zollfreie Produkte (zurzeit Zucker, Kaffee und Reis) die Garantiefondsbeiträge für Importe aus den LDC erlassen werden können. Bei Speiseölen/-fetten ist der Zollvorteil der LDC aufgrund der bestehenden Zollbelastung gegenüber allen anderen Ländern gewährleistet, und deshalb ist ein Verzicht auf die Garantiefondsbeiträge nicht erforderlich.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz erhebt auf Importen von Zucker, Reis, Kaffee, Speiseölen und Speisefetten eine versteckte Abgabe: den "Garantiefondsbeitrag". Sie dient der Finanzierung der Pflichtlager für die Landesversorgung. Die Abgabe pro 100 Kilo beträgt für Zucker Fr. 16, für Reis Fr. 4.25, für Kaffee Fr. 4.50. Diese bei der WTO als Zolltarife gemeldeten Abgaben stehen im Widerspruch zur Politik des freien Marktzugangs für Waren aus den Entwicklungsländern. Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Notvorratstaxe im Widerspruch steht zur Politik des zoll- und quotenfreien Marktzugangs für Produkte aus den ärmsten Ländern?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass mit diesem Zoll ein Teil des Vorteils, den man den ärmsten Ländern einräumen wollte, wieder zunichte gemacht wird?</p><p>3. Ist er bereit, die Garantiefondsbeiträge auf Importen aus Entwicklungsländern abzuschaffen?</p>
  • Notvorratstaxe abschaffen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Erhebung von Garantiefondsbeiträgen für die Finanzierung der Lager- und Kapitalkosten von Pflichtlagern im Bereich Lebens- und Futtermittel basiert auf der Landesversorgungsgesetzgebung. Im Rahmen des Agrarabkommens der Uruguay-Runde des Gatt sind die Garantiefondsbeiträge für die auch in der Schweiz produzierten Agrarprodukte tarifiziert, d. h. in die im Gatt zu bindenden Maximalzölle eingebaut worden. Die Garantiefondsbeiträge für die Pflichtlagerhaltung sind WTO-konform, nicht versteckt und öffentlich. Im schweizerischen Zolltarif wird auf die Erhebung von Garantiefondsbeiträgen hingewiesen; für detailliertere Angaben wird zudem auf die Internetseite der Réservesuisse verwiesen. Garantiefondsbeiträge sowie Zollansätze können je nach Zolltarifnummer und Warenbezeichnung variieren.</p><p>Bei Zucker wird die Grenzbelastung (Zollansatz und Garantiefondsbeitrag) periodisch infolge des Protokolls Nr. 2 des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft von 1972 angepasst, damit die Zuckerpreise in der Schweiz und in der EU in etwa gleich sind. Die Grenzbelastung soll die Preisdifferenz zwischen dem EU- und dem Weltmarkt ausgleichen. Infolge gestiegener Weltmarktpreise gibt es ab 1. April 2010 keinen Zoll mehr auf Zucker, und der Garantiefondsbeitrag beträgt nur noch 1 Franken pro 100 Kilo anstelle von 16 Franken im Jahre 2009.</p><p>Der Zollansatz für Rohkaffee, Roh- und Halbrohreis sowie Zucker liegt aktuell bei null Franken. Die Zollansätze für Speiseöle/-fette liegen zwischen rund 82 und 245 Franken pro 100 Kilo. Für Importe aus den ärmsten Entwicklungsländern (Least-Developed Countries, LDC) beträgt die Zollabschöpfung bei allen erwähnten Produkten aufgrund der Zollpräferenz null Franken.</p><p>Die aktuellen Garantiefondsbeiträge für Reis betragen Fr. 4.25 und für Kaffee Fr. 3.75 pro 100 Kilo. Der Garantiefondsbeitrag für Speiseöle/-fette auf der Basis Raffinat beläuft sich auf Fr. 10 Franken pro 100 Kilo. Die Garantiefondsbeiträge werden auf importierten Waren unabhängig von der Provenienz erhoben.</p><p>1. Zollpräferenzen und Garantiefondsbeiträge dienen unterschiedlichen Politikbereichen (Entwicklungshilfe bzw. Landesversorgung) mit jeweils anderen Zielsetzungen.</p><p>Was den Marktzugang für die genannten Produkte aus den LDC anbelangt, wurde im Rahmen der Revision des allgemeinen Zollpräferenzsystems die Einführung eines zoll- und kontingentsfreien Marktzugangs bis Ende 2009 umgesetzt und damit eine Verbesserung für diese Länder erreicht.</p><p>Zur Sicherstellung der Versorgung des Landes mit lebensnotwendigen Gütern hat der Bundesrat die obenerwähnten Produkte der Lagerhaltungspflicht unterstellt. Die Kosten, welche den Unternehmen der Privatwirtschaft für die Haltung dieser Pflichtlager entstehen, werden aus privatwirtschaftlich geführten Garantiefonds entschädigt. Diese werden durch die Genossenschaft Réservesuisse unter Aufsicht des Bundes verwaltet. Die Äufnung dieser Garantiefonds erfolgt über Beiträge, welche alle Importeure dieser Waren zu entrichten haben.</p><p>2. Es trifft zu, dass bei denjenigen Produkten, welche zurzeit zollfrei importiert werden können, die LDC nicht von einem zusätzlichen Vorteil (Zollpräferenz) profitieren können. Mit einem Erlass der Garantiefondsbeiträge für die LDC könnte in diesen Fällen ein entsprechender Vorteil geschaffen werden.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Entwicklungshilfe grundsätzlich über andere Unterstützungsinstrumente zu erfolgen hat und nicht über die wirtschaftliche Landesversorgung.</p><p>Aufgrund der fortschreitenden Marktliberalisierung (Agrarfreihandelsabkommen mit der EU, WTO-Doha-Runde) kann die aktuelle Finanzierung der Lager- und Kapitalkosten von Pflichtlagern im Bereich Lebens- und Futtermittel nicht langfristig gesichert werden. In Zukunft ist eine Entkoppelung der Garantiefondsbeiträge von den Grenzbelastungen zu prüfen.</p><p>In der Zwischenzeit ist der Bundesrat bereit, das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit der Genossenschaft Réservesuisse abzuklären, inwieweit für zollfreie Produkte (zurzeit Zucker, Kaffee und Reis) die Garantiefondsbeiträge für Importe aus den LDC erlassen werden können. Bei Speiseölen/-fetten ist der Zollvorteil der LDC aufgrund der bestehenden Zollbelastung gegenüber allen anderen Ländern gewährleistet, und deshalb ist ein Verzicht auf die Garantiefondsbeiträge nicht erforderlich.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz erhebt auf Importen von Zucker, Reis, Kaffee, Speiseölen und Speisefetten eine versteckte Abgabe: den "Garantiefondsbeitrag". Sie dient der Finanzierung der Pflichtlager für die Landesversorgung. Die Abgabe pro 100 Kilo beträgt für Zucker Fr. 16, für Reis Fr. 4.25, für Kaffee Fr. 4.50. Diese bei der WTO als Zolltarife gemeldeten Abgaben stehen im Widerspruch zur Politik des freien Marktzugangs für Waren aus den Entwicklungsländern. Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Notvorratstaxe im Widerspruch steht zur Politik des zoll- und quotenfreien Marktzugangs für Produkte aus den ärmsten Ländern?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass mit diesem Zoll ein Teil des Vorteils, den man den ärmsten Ländern einräumen wollte, wieder zunichte gemacht wird?</p><p>3. Ist er bereit, die Garantiefondsbeiträge auf Importen aus Entwicklungsländern abzuschaffen?</p>
    • Notvorratstaxe abschaffen

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