Neue Hochrisiken im UBS-Investmentbanking?
- ShortId
-
10.1019
- Id
-
20101019
- Updated
-
24.06.2025 23:28
- Language
-
de
- Title
-
Neue Hochrisiken im UBS-Investmentbanking?
- AdditionalIndexing
-
24;Lohn;Spekulationskapital;Grossbank;Eigenkapital;Gehaltsprämie;Investitionsbank;Derivate;Führungskraft
- 1
-
- L05K1104010104, Grossbank
- L05K1106020110, Spekulationskapital
- L06K110902010101, Eigenkapital
- L05K1104010105, Investitionsbank
- L05K1106010202, Derivate
- L05K0702020204, Führungskraft
- L05K0702010103, Lohn
- L05K0702010102, Gehaltsprämie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Durch Kapitalerhöhungen sowie Risiko- und Bilanzreduktion erfüllt die UBS heute nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern ist auch den von der Finma für 2013 festgelegten Eigenmittelzielen sehr nahe gekommen. Die Kapitalsituation hat sich daher stark verbessert. Des Weiteren werden sowohl die Kapitalsituation als auch die Kapitalplanung der UBS von der Finma im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit regelmässig überprüft.</p><p>Die Bank macht kontinuierlich Fortschritte bei der Behebung der Schwachstellen, welche sie als Ursachen für die Verluste identifiziert hat (vgl. UBS Shareholder Report on Write-Downs, April 2008). Die Finma begleitet diesen Prozess eng.</p><p>Risiken können jedoch nie ganz ausgeschlossen werden, dies ist geschäftsimmanent. Um die volkswirtschaftlichen Risiken zu minimieren, erachtet der Bundesrat es als nötig, dass systemrelevante Banken stärker reguliert werden. Er betrachtet dabei den von der Expertenkommission vorgeschlagenen Gesetzestext zu den aufgezeichneten Kernmassnahmen als geeignete Grundlage für die Gesetzgebungsarbeiten des Bundes. Ziel ist, dass einerseits Verluste immer von der Bank bzw. deren Kapitalgebern getragen werden können, ohne dass ein Staatseingriff nötig wird. Andererseits ist es aber auch wichtig, dass die Bank in der Lage ist, diversifizierte Erträge mit einer möglichst breiten Kundenbasis zu erwirtschaften.</p><p>3. Mit dem seit 1. Januar 2010 geltenden Rundschreiben "Vergütungssysteme" unterstellte die Finma die Vergütungspolitik von Finanzinstituten aufsichtsrechtlichen Regeln. Die Vergütungspraktiken in der Finanzbranche werden damit nachhaltig beeinflusst. Insbesondere dürfen Vergütungssysteme künftig keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit möglicherweise die Stabilität des Instituts zu beeinträchtigen. Die Schweiz nahm sich somit dieses Problems sehr rasch an und übernahm im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle. Für die Vergütungsrunde 2010 hat die Finma mit der UBS bereits jetzt einen formellen Dialog gestartet. Dabei wird die Praxis der UBS auf Vereinbarkeit mit dem obenerwähnten Rundschreiben geprüft. Des Weiteren beauftragte der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. April 2010 das Eidgenössische Finanzdepartement im Bereich der Vergütungspraxis mit der Ausarbeitung von drei Massnahmen. So sollen Salärsysteme von Finanzunternehmen, die Staatshilfe beanspruchen, für die gesamte Dauer der beanspruchten Unterstützung reguliert werden. Zudem sollen künftig die variablen Lohnausschüttungen, die vom Unternehmensgewinn abhängig sind, als Gewinnverteilung besteuert werden. Schliesslich sollen Mitarbeiteroptionen künftig nicht mehr bei der Zuteilung, sondern bei der Ausübung der Option besteuert werden. Der Bundesrat setzt mit diesen Massnahmen ein Signal gegen die Vergütungsexzesse in der Finanzbranche, die insbesondere im Fall von verlustschreibenden Unternehmen störend sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Investmentbanking-Einheit FICC der UBS hat mit toxischen Papieren Verluste von 50 Milliarden Franken (entspricht fast der Hälfte des Bundeshaushalts) eingefahren, die noch heute in den Büchern der Nationalbank "hängen". Und schon wieder steigt die UBS mit derselben Einheit in Hochrisikogeschäfte mit Derivaten (CDS, ABS, CLO usw.) ein. Die Finma hatte zuvor festgestellt, dass die UBS über zu wenig Eigenkapital verfügte, um die Verluste aufzufangen, und dass sie weder zuverlässig wusste, welche Positionen sie in der Bilanz hatte, noch in der Lage war, die Risiken richtig einzuschätzen, was auch für die Finma selber galt.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Verfügt die UBS wieder über ausreichend Eigenkapital, um Risiken für den Staat auszuschliessen?</p><p>2. Sind die Bank (und ihre Computersysteme) sowie die Finma überhaupt in der Lage, die Risiken zuverlässig einzuschätzen?</p><p>3. Wie beurteilt er die erneut exzessiven Bezüge und Boni der UBS, die trotz Verlusten der Bank ausgerichtet werden?</p>
- Neue Hochrisiken im UBS-Investmentbanking?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Durch Kapitalerhöhungen sowie Risiko- und Bilanzreduktion erfüllt die UBS heute nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern ist auch den von der Finma für 2013 festgelegten Eigenmittelzielen sehr nahe gekommen. Die Kapitalsituation hat sich daher stark verbessert. Des Weiteren werden sowohl die Kapitalsituation als auch die Kapitalplanung der UBS von der Finma im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit regelmässig überprüft.</p><p>Die Bank macht kontinuierlich Fortschritte bei der Behebung der Schwachstellen, welche sie als Ursachen für die Verluste identifiziert hat (vgl. UBS Shareholder Report on Write-Downs, April 2008). Die Finma begleitet diesen Prozess eng.</p><p>Risiken können jedoch nie ganz ausgeschlossen werden, dies ist geschäftsimmanent. Um die volkswirtschaftlichen Risiken zu minimieren, erachtet der Bundesrat es als nötig, dass systemrelevante Banken stärker reguliert werden. Er betrachtet dabei den von der Expertenkommission vorgeschlagenen Gesetzestext zu den aufgezeichneten Kernmassnahmen als geeignete Grundlage für die Gesetzgebungsarbeiten des Bundes. Ziel ist, dass einerseits Verluste immer von der Bank bzw. deren Kapitalgebern getragen werden können, ohne dass ein Staatseingriff nötig wird. Andererseits ist es aber auch wichtig, dass die Bank in der Lage ist, diversifizierte Erträge mit einer möglichst breiten Kundenbasis zu erwirtschaften.</p><p>3. Mit dem seit 1. Januar 2010 geltenden Rundschreiben "Vergütungssysteme" unterstellte die Finma die Vergütungspolitik von Finanzinstituten aufsichtsrechtlichen Regeln. Die Vergütungspraktiken in der Finanzbranche werden damit nachhaltig beeinflusst. Insbesondere dürfen Vergütungssysteme künftig keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit möglicherweise die Stabilität des Instituts zu beeinträchtigen. Die Schweiz nahm sich somit dieses Problems sehr rasch an und übernahm im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle. Für die Vergütungsrunde 2010 hat die Finma mit der UBS bereits jetzt einen formellen Dialog gestartet. Dabei wird die Praxis der UBS auf Vereinbarkeit mit dem obenerwähnten Rundschreiben geprüft. Des Weiteren beauftragte der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. April 2010 das Eidgenössische Finanzdepartement im Bereich der Vergütungspraxis mit der Ausarbeitung von drei Massnahmen. So sollen Salärsysteme von Finanzunternehmen, die Staatshilfe beanspruchen, für die gesamte Dauer der beanspruchten Unterstützung reguliert werden. Zudem sollen künftig die variablen Lohnausschüttungen, die vom Unternehmensgewinn abhängig sind, als Gewinnverteilung besteuert werden. Schliesslich sollen Mitarbeiteroptionen künftig nicht mehr bei der Zuteilung, sondern bei der Ausübung der Option besteuert werden. Der Bundesrat setzt mit diesen Massnahmen ein Signal gegen die Vergütungsexzesse in der Finanzbranche, die insbesondere im Fall von verlustschreibenden Unternehmen störend sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Investmentbanking-Einheit FICC der UBS hat mit toxischen Papieren Verluste von 50 Milliarden Franken (entspricht fast der Hälfte des Bundeshaushalts) eingefahren, die noch heute in den Büchern der Nationalbank "hängen". Und schon wieder steigt die UBS mit derselben Einheit in Hochrisikogeschäfte mit Derivaten (CDS, ABS, CLO usw.) ein. Die Finma hatte zuvor festgestellt, dass die UBS über zu wenig Eigenkapital verfügte, um die Verluste aufzufangen, und dass sie weder zuverlässig wusste, welche Positionen sie in der Bilanz hatte, noch in der Lage war, die Risiken richtig einzuschätzen, was auch für die Finma selber galt.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Verfügt die UBS wieder über ausreichend Eigenkapital, um Risiken für den Staat auszuschliessen?</p><p>2. Sind die Bank (und ihre Computersysteme) sowie die Finma überhaupt in der Lage, die Risiken zuverlässig einzuschätzen?</p><p>3. Wie beurteilt er die erneut exzessiven Bezüge und Boni der UBS, die trotz Verlusten der Bank ausgerichtet werden?</p>
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