Aufnahme der Umfahrung Eglisau ins Nationalstrassennetz
- ShortId
-
10.1022
- Id
-
20101022
- Updated
-
24.06.2025 23:05
- Language
-
de
- Title
-
Aufnahme der Umfahrung Eglisau ins Nationalstrassennetz
- AdditionalIndexing
-
48;Autobahn;Nationalstrassenbau;Schnellstrasse;Hauptstrasse;Zürich (Kanton)
- 1
-
- L05K1803010201, Autobahn
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L05K1803010208, Schnellstrasse
- L05K1803010203, Hauptstrasse
- L05K0301010123, Zürich (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat die Aufnahme der Umfahrung Eglisau ins Nationalstrassennetz anhand der Kriterien im Sachplan Verkehr im Rahmen der Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz eingehend geprüft. Die Umfahrung Eglisau erfüllt die für eine Aufnahme erforderlichen Kriterien für eine Verbindung von nationaler Bedeutung klar nicht. Somit sieht der Bundesrat keinen Grund, eine Aufnahme erneut zu prüfen.</p><p>2. Der Bundesrat hat 2008 die Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz durchgeführt. Die begrüssten Stellen haben die vorgeschlagenen Anpassungen am Bundesbeschluss mehrheitlich positiv aufgenommen. Hingegen lehnten die Kantone die vorgeschlagene Finanzierung der neu ins Nationalstrassennetz aufzunehmenden Verbindungen entschieden ab. Daraufhin hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes und der Kantone nach einer beidseitig vertretbaren Lösung gesucht. Mögliche Lösungen werden das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation sowie das Eidgenössische Finanzdepartement den Kantonen demnächst zur Stellungnahme unterbreiten. Erst wenn eine mehrheitsfähige Lösung zur Finanzierung vorliegt, kann die Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz erarbeitet und den eidgenössischen Räten zur Beratung vorgelegt werden. Neben der mit den Kantonen zu regulierenden Frage der Kompensation für die Unterhalts- und Betriebskosten gehört dazu auch die Mineralölsteuererhöhung für die Finanzierung des Ausbaus der übernommenen Strecken.</p><p>3. Die Umfahrung Eglisau bleibt - ohne Aufnahme ins Nationalstrassennetz - eine Kantonsstrasse. Jegliche Bauvorhaben liegen somit in der alleinigen Kompetenz des Kantons. Der Bundesrat hat keine Möglichkeiten, auf eine beschleunigte Realisierung der Umfahrung Eglisau Einfluss zu nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die seit Jahrzehnten diskutierte und angestrebte Umfahrung von Eglisau ist dringender denn je. Die gewaltige Verkehrsbelastung mit kilometerlangen Staus durch die täglich gegen 20 000 Fahrzeuge, darunter ein hoher Prozentsatz an schweren Lastwagen, ist aus Gründen der Sicherheit, aufgrund der volkswirtschaftlichen Schäden und der Umweltbelastung nicht mehr tragbar. Eine von den kantonalen Behörden angestrebte "Verflüssigung" des enormen Verkehrsaufkommens durch den Ausbau von bestehenden Kreiseln ist letztlich Kosmetik, die das Problem nicht löst.</p><p>Das Nadelöhr Eglisau, derzeit als kantonale Hauptstrasse eingestuft, ist als einzige zentrale Verkehrsschlagader zwischen dem süddeutschen Grenzraum von Koblenz bis Schaffhausen und dem Grossraum Zürich/Flughafen zweifellos von überregionaler und nationaler Bedeutung. </p><p>Aus diesem Grund ist die Aufnahme der Umfahrung Eglisau (und allenfalls weiterführender überregionaler Anschlusswerke nördlich und südlich des Rheins) ins Nationalstrassennetz logisch und dringend notwendig.</p><p>Im April 2006 hat der Bundesrat bekanntlich den "Sachplan Verkehr" verabschiedet. Aufgrund der darin formulierten Kriterien wurden rund 400 Kilometer bestehender Strassen ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Die Umfahrung Eglisau war leider nicht dabei. Die Situation hat sich aber inzwischen derart verschärft, dass heute eine Aufnahme mehr als gerechtfertigt ist. Eine entsprechende Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss) drängt sich deshalb auf.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die rasche Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, die Aufnahme der Umfahrung Eglisau ins Nationalstrassennetz im Hinblick auf die kommende Anpassung des Netzbeschlusses (erneut) zu prüfen?</p><p>2. Wie sieht er den Zeitplan für die Beratungen zur Anpassung des Netzbeschlusses?</p><p>3. Sieht er noch andere Vorgehensvarianten, damit die Umfahrung Eglisau raschestmöglich verwirklicht werden kann?</p>
- Aufnahme der Umfahrung Eglisau ins Nationalstrassennetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat hat die Aufnahme der Umfahrung Eglisau ins Nationalstrassennetz anhand der Kriterien im Sachplan Verkehr im Rahmen der Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz eingehend geprüft. Die Umfahrung Eglisau erfüllt die für eine Aufnahme erforderlichen Kriterien für eine Verbindung von nationaler Bedeutung klar nicht. Somit sieht der Bundesrat keinen Grund, eine Aufnahme erneut zu prüfen.</p><p>2. Der Bundesrat hat 2008 die Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz durchgeführt. Die begrüssten Stellen haben die vorgeschlagenen Anpassungen am Bundesbeschluss mehrheitlich positiv aufgenommen. Hingegen lehnten die Kantone die vorgeschlagene Finanzierung der neu ins Nationalstrassennetz aufzunehmenden Verbindungen entschieden ab. Daraufhin hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes und der Kantone nach einer beidseitig vertretbaren Lösung gesucht. Mögliche Lösungen werden das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation sowie das Eidgenössische Finanzdepartement den Kantonen demnächst zur Stellungnahme unterbreiten. Erst wenn eine mehrheitsfähige Lösung zur Finanzierung vorliegt, kann die Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz erarbeitet und den eidgenössischen Räten zur Beratung vorgelegt werden. Neben der mit den Kantonen zu regulierenden Frage der Kompensation für die Unterhalts- und Betriebskosten gehört dazu auch die Mineralölsteuererhöhung für die Finanzierung des Ausbaus der übernommenen Strecken.</p><p>3. Die Umfahrung Eglisau bleibt - ohne Aufnahme ins Nationalstrassennetz - eine Kantonsstrasse. Jegliche Bauvorhaben liegen somit in der alleinigen Kompetenz des Kantons. Der Bundesrat hat keine Möglichkeiten, auf eine beschleunigte Realisierung der Umfahrung Eglisau Einfluss zu nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die seit Jahrzehnten diskutierte und angestrebte Umfahrung von Eglisau ist dringender denn je. Die gewaltige Verkehrsbelastung mit kilometerlangen Staus durch die täglich gegen 20 000 Fahrzeuge, darunter ein hoher Prozentsatz an schweren Lastwagen, ist aus Gründen der Sicherheit, aufgrund der volkswirtschaftlichen Schäden und der Umweltbelastung nicht mehr tragbar. Eine von den kantonalen Behörden angestrebte "Verflüssigung" des enormen Verkehrsaufkommens durch den Ausbau von bestehenden Kreiseln ist letztlich Kosmetik, die das Problem nicht löst.</p><p>Das Nadelöhr Eglisau, derzeit als kantonale Hauptstrasse eingestuft, ist als einzige zentrale Verkehrsschlagader zwischen dem süddeutschen Grenzraum von Koblenz bis Schaffhausen und dem Grossraum Zürich/Flughafen zweifellos von überregionaler und nationaler Bedeutung. </p><p>Aus diesem Grund ist die Aufnahme der Umfahrung Eglisau (und allenfalls weiterführender überregionaler Anschlusswerke nördlich und südlich des Rheins) ins Nationalstrassennetz logisch und dringend notwendig.</p><p>Im April 2006 hat der Bundesrat bekanntlich den "Sachplan Verkehr" verabschiedet. Aufgrund der darin formulierten Kriterien wurden rund 400 Kilometer bestehender Strassen ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Die Umfahrung Eglisau war leider nicht dabei. Die Situation hat sich aber inzwischen derart verschärft, dass heute eine Aufnahme mehr als gerechtfertigt ist. Eine entsprechende Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss) drängt sich deshalb auf.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die rasche Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, die Aufnahme der Umfahrung Eglisau ins Nationalstrassennetz im Hinblick auf die kommende Anpassung des Netzbeschlusses (erneut) zu prüfen?</p><p>2. Wie sieht er den Zeitplan für die Beratungen zur Anpassung des Netzbeschlusses?</p><p>3. Sieht er noch andere Vorgehensvarianten, damit die Umfahrung Eglisau raschestmöglich verwirklicht werden kann?</p>
- Aufnahme der Umfahrung Eglisau ins Nationalstrassennetz
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