Transparente Überprüfung des Amtshilfeverfahrens in Steuersachen

ShortId
10.1023
Id
20101023
Updated
24.06.2025 22:09
Language
de
Title
Transparente Überprüfung des Amtshilfeverfahrens in Steuersachen
AdditionalIndexing
24;Entwicklungsland;Rechtshilfe;Doppelbesteuerung;Evaluation;Transparenz;Informationsverbreitung;OECD;Steuerübereinkommen;internationales Steuerrecht;Steuerrecht
1
  • L04K11070302, Doppelbesteuerung
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L04K11070303, internationales Steuerrecht
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L03K150222, OECD
  • L05K0704020103, Entwicklungsland
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Peer-Reviews für die erste Gruppe von Ländern (20 Staaten) begannen bereits am 1. März 2010. Die Schweiz wird sich im zweiten Halbjahr 2010 (zusammen mit Singapur) der Überprüfung der ersten Phase unterziehen müssen. Angesetzt wurde der Prüftermin auf die Zeit nach Ablauf der Referendumsfrist, welche für die Bundesbeschlüsse zur Genehmigung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt, die den neuen Standard in Sachen Informationsaustausch enthalten. Die Doppelbesteuerungsabkommen, die den neuen Standard in Sachen Informationsaustausch enthalten, die Verordnung über die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen (ADV) sowie alle auf den Informationsaustausch anwendbaren Erlasse (z. B. die Gesetze und Verordnungen zum Steuerbetrug und zur Rechtshilfe) bilden den rechtlichen Rahmen, der unter dem Gesichtspunkt der Transparenz und des Informationsaustauschs zu Steuerzwecken evaluiert werden wird.</p><p>2. Die Überprüfung der Umsetzung der Normen (zweite Phase) ist für das zweite Halbjahr 2012 vorgesehen. Diese Frist soll der Schweiz erlauben, auf dem Gebiet des Informationsaustausches gemäss Standard eine eigene Praxis zu entwickeln.</p><p>3. Die Schweiz nimmt im Globalen Forum eine sehr aktive Rolle ein. Insbesondere ist sie in dessen Organen (Steuerungsgruppe, "Steering Group", und Peer-Review-Gruppe) vertreten und kann dort die Interessen der Schweiz wahren. Die Schweiz stellt dem Globalen Forum ausserdem Evaluatorinnen und Evaluatoren zur Verfügung. Dank ihrer aktiven Rolle im Globalen Forum wird sie für eine transparente Durchführung der Peer-Reviews sorgen können.</p><p>Die internationalen Organisationen (u. a. Gafi, Vereinte Nationen) können als Beobachter am Globalen Forum teilnehmen, wenn sie bestimmte Zulassungskriterien erfüllen. Beobachter besitzen kein Stimmrecht. Vom Beobachterstatus ausgeschlossen sind namentlich Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Organisationen aus dem Privatsektor. Vertreterinnen und Vertreter des Privatsektors können dem Globalen Forum jedoch Informationen oder Stellungnahmen übermitteln, wenn sie dies wünschen.</p><p>Die Durchführung der Peer-Reviews ist ein zwischenstaatlicher Prozess. Deshalb ist die Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern des Privatsektors nicht vorgesehen, und zwar weder an der formellen Prüfung - insbesondere der Evaluation - noch an den Diskussionen innerhalb der Peer-Review-Gruppe.</p><p>4. Grundsätzlich werden die Evaluationsberichte und die Arbeiten des Globalen Forums veröffentlicht, nicht jedoch Stellungnahmen von NGO oder anderen Dritten. Die Schweiz unterstützt diese Haltung.</p><p>5. Es werden lediglich Berichte des Globalen Forums veröffentlicht, und zwar von diesem selbst.</p><p>6. Das Globale Forum hat keine formalen Kriterien festgelegt, nach denen Nichtmitgliedländer zur Teilnahme an Peer-Reviews eingeladen werden. Es will aber diejenigen Nichtmitgliedländer bezeichnen oder evaluieren, die sich nicht zur Übernahme des Standards verpflichtet haben oder diesen nicht umgesetzt haben. Damit soll verhindert werden, dass gewisse Länder sich durch ihre Weigerung, die Vorschriften des Globalen Forums umzusetzen oder am Globalen Forum teilzunehmen, einen Wettbewerbsvorteil verschaffen ("level playing field"). Nach Möglichkeit werden Nichtmitgliedländer derselben Evaluation unterzogen wie Mitglieder. Die Peer-Review-Gruppe kann der Steuerungsgruppe einen Antrag um Zustimmung zur Prüfung eines Nichtmitglieds unterbreiten und das Globale Forum um sein Einverständnis ersuchen. Die Peer-Review-Gruppe sorgt dafür, dass alle Mitglieder des Globalen Forums aufgefordert werden, diejenigen Nichtmitgliedländer auszuwählen, welche einer Überprüfung unterzogen werden sollen. Vor Beginn der Evaluation bietet das Globale Forum jedoch dem Nichtmitgliedland noch die Möglichkeit, dem Forum beizutreten, sofern es sich verpflichtet, die Vorschriften umzusetzen, sowie sich einverstanden erklärt, sich evaluieren zu lassen, und die Beitrittsgebühr entrichtet.</p><p>Die beiden Phasen des Prüfverfahrens beruhen auf denselben Kriterien und umfassen drei Grundkomponenten, nämlich die Verfügbarkeit der Auskünfte, den geeigneten Zugriff zu diesen Auskünften und das Vorhandensein von Mechanismen zum Austausch von Informationen. Jede der drei Komponenten kann in zehn wesentliche Elemente oder Kriterien zerlegt werden, die anhand von Kontroll- und Peer-Review-Aktivitäten evaluiert werden müssen. Diese Kriterien sind im Dokument des Globalen Forums "Rahmenbedingungen und Zielsetzungen" enthalten. Es ist auf der Internetseite des Globalen Forums zu finden und somit öffentlich zugänglich.</p><p>7. Auftrag und Rolle des Globalen Forums ist es, die Peer-Reviews durchzuführen und die Berichte zu publizieren. Die Prüfberichte werden veröffentlicht und erlauben es aufzuzeigen, ob ein Staat den Transparenz- und Austauschstandard auf dem Gebiet des Informationsaustausches zu Steuerzwecken umgesetzt hat. Das Erstellen von Listen gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben des Globalen Forums.</p><p>8. Der Standard über den Informationsaustausch ist ein internationaler Standard, der von allen Ländern gleich angewendet werden muss. Die Peer-Reviews werden infolgedessen für alle Staaten, einschliesslich der Entwicklungsländer, nach denselben Kriterien durchgeführt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit einem Jahr passt die Schweiz ihre bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen an und gewährt Amtshilfe in Steuersachen gemäss Schweizer Interpretation des entsprechenden OECD-Standards. Die Umsetzung der Amtshilfe durch die Schweiz wird demnächst Gegenstand internationaler Prüfungen. Die Gutachten werden im Auftrag des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch durch ebenbürtige unabhängige Dritte durchgeführt ("peer review"). Die Schweiz hat dies unterstützt. Auch sie hat ein Interesse, dass sich alle Länder und insbesondere alle Finanzplätze an die gleichen Standards halten ("level playing field"). Überprüft werden die Rechtsgrundlagen und in einer zweiten Phase das tatsächliche Handeln.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wann werden die internationalen Gutachter die Rechtsgrundlagen der Schweiz überprüfen? Welche Rechtsgrundlagen werden ins Prüfverfahren einbezogen?</p><p>2. Wann werden die internationalen Gutachter die tatsächliche Gewährung von Amtshilfe in Steuersachen durch die Schweiz überprüfen? Welcher Zeitraum wird berücksichtigt?</p><p>3. Setzt sich der Bundesrat im Globalen Forum für die Durchführung von transparenten Prüfverfahren ("peer reviews") durch? Unterstützt er die Forderung, dass Nichtregierungsorganisationen zu Stellungnahmen eingeladen werden - beispielsweise zur Methodologie oder zu Zwischenberichten - und auch im Steuerungsausschuss vertreten sind?</p><p>4. Werden Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen und anderen Dritten durch das Globale Forum bzw. die OECD veröffentlicht? Was meint dazu die Schweiz?</p><p>5. Wird er gegebenenfalls Stellungnahmen, welche die Schweiz betreffen, auf eigene Initiative hin veröffentlichen?</p><p>6. Nach welchen Kriterien werden Dritte ausgewählt, die in der "peer review" mitwirken? In der Phase I zur Evaluation der gesetzlichen Grundlagen? Und in der Phase II ("on-site visit") zur Evaluation der praktischen Umsetzung?</p><p>7. Werden die Fortschrittsberichte in eine Rangliste oder eine neue Liste von unkooperativen Jurisdiktionen münden?</p><p>8. Wird die Art und Weise, wie Amtshilfe in Steuersachen gegenüber Entwicklungsländern geleistet wird, eigenständig evaluiert? Setzt sich der Bundesrat für eine spezielle Betrachtung der Amtshilfepolitik gegenüber Entwicklungsländern ein?</p>
  • Transparente Überprüfung des Amtshilfeverfahrens in Steuersachen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Peer-Reviews für die erste Gruppe von Ländern (20 Staaten) begannen bereits am 1. März 2010. Die Schweiz wird sich im zweiten Halbjahr 2010 (zusammen mit Singapur) der Überprüfung der ersten Phase unterziehen müssen. Angesetzt wurde der Prüftermin auf die Zeit nach Ablauf der Referendumsfrist, welche für die Bundesbeschlüsse zur Genehmigung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt, die den neuen Standard in Sachen Informationsaustausch enthalten. Die Doppelbesteuerungsabkommen, die den neuen Standard in Sachen Informationsaustausch enthalten, die Verordnung über die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen (ADV) sowie alle auf den Informationsaustausch anwendbaren Erlasse (z. B. die Gesetze und Verordnungen zum Steuerbetrug und zur Rechtshilfe) bilden den rechtlichen Rahmen, der unter dem Gesichtspunkt der Transparenz und des Informationsaustauschs zu Steuerzwecken evaluiert werden wird.</p><p>2. Die Überprüfung der Umsetzung der Normen (zweite Phase) ist für das zweite Halbjahr 2012 vorgesehen. Diese Frist soll der Schweiz erlauben, auf dem Gebiet des Informationsaustausches gemäss Standard eine eigene Praxis zu entwickeln.</p><p>3. Die Schweiz nimmt im Globalen Forum eine sehr aktive Rolle ein. Insbesondere ist sie in dessen Organen (Steuerungsgruppe, "Steering Group", und Peer-Review-Gruppe) vertreten und kann dort die Interessen der Schweiz wahren. Die Schweiz stellt dem Globalen Forum ausserdem Evaluatorinnen und Evaluatoren zur Verfügung. Dank ihrer aktiven Rolle im Globalen Forum wird sie für eine transparente Durchführung der Peer-Reviews sorgen können.</p><p>Die internationalen Organisationen (u. a. Gafi, Vereinte Nationen) können als Beobachter am Globalen Forum teilnehmen, wenn sie bestimmte Zulassungskriterien erfüllen. Beobachter besitzen kein Stimmrecht. Vom Beobachterstatus ausgeschlossen sind namentlich Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Organisationen aus dem Privatsektor. Vertreterinnen und Vertreter des Privatsektors können dem Globalen Forum jedoch Informationen oder Stellungnahmen übermitteln, wenn sie dies wünschen.</p><p>Die Durchführung der Peer-Reviews ist ein zwischenstaatlicher Prozess. Deshalb ist die Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern des Privatsektors nicht vorgesehen, und zwar weder an der formellen Prüfung - insbesondere der Evaluation - noch an den Diskussionen innerhalb der Peer-Review-Gruppe.</p><p>4. Grundsätzlich werden die Evaluationsberichte und die Arbeiten des Globalen Forums veröffentlicht, nicht jedoch Stellungnahmen von NGO oder anderen Dritten. Die Schweiz unterstützt diese Haltung.</p><p>5. Es werden lediglich Berichte des Globalen Forums veröffentlicht, und zwar von diesem selbst.</p><p>6. Das Globale Forum hat keine formalen Kriterien festgelegt, nach denen Nichtmitgliedländer zur Teilnahme an Peer-Reviews eingeladen werden. Es will aber diejenigen Nichtmitgliedländer bezeichnen oder evaluieren, die sich nicht zur Übernahme des Standards verpflichtet haben oder diesen nicht umgesetzt haben. Damit soll verhindert werden, dass gewisse Länder sich durch ihre Weigerung, die Vorschriften des Globalen Forums umzusetzen oder am Globalen Forum teilzunehmen, einen Wettbewerbsvorteil verschaffen ("level playing field"). Nach Möglichkeit werden Nichtmitgliedländer derselben Evaluation unterzogen wie Mitglieder. Die Peer-Review-Gruppe kann der Steuerungsgruppe einen Antrag um Zustimmung zur Prüfung eines Nichtmitglieds unterbreiten und das Globale Forum um sein Einverständnis ersuchen. Die Peer-Review-Gruppe sorgt dafür, dass alle Mitglieder des Globalen Forums aufgefordert werden, diejenigen Nichtmitgliedländer auszuwählen, welche einer Überprüfung unterzogen werden sollen. Vor Beginn der Evaluation bietet das Globale Forum jedoch dem Nichtmitgliedland noch die Möglichkeit, dem Forum beizutreten, sofern es sich verpflichtet, die Vorschriften umzusetzen, sowie sich einverstanden erklärt, sich evaluieren zu lassen, und die Beitrittsgebühr entrichtet.</p><p>Die beiden Phasen des Prüfverfahrens beruhen auf denselben Kriterien und umfassen drei Grundkomponenten, nämlich die Verfügbarkeit der Auskünfte, den geeigneten Zugriff zu diesen Auskünften und das Vorhandensein von Mechanismen zum Austausch von Informationen. Jede der drei Komponenten kann in zehn wesentliche Elemente oder Kriterien zerlegt werden, die anhand von Kontroll- und Peer-Review-Aktivitäten evaluiert werden müssen. Diese Kriterien sind im Dokument des Globalen Forums "Rahmenbedingungen und Zielsetzungen" enthalten. Es ist auf der Internetseite des Globalen Forums zu finden und somit öffentlich zugänglich.</p><p>7. Auftrag und Rolle des Globalen Forums ist es, die Peer-Reviews durchzuführen und die Berichte zu publizieren. Die Prüfberichte werden veröffentlicht und erlauben es aufzuzeigen, ob ein Staat den Transparenz- und Austauschstandard auf dem Gebiet des Informationsaustausches zu Steuerzwecken umgesetzt hat. Das Erstellen von Listen gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben des Globalen Forums.</p><p>8. Der Standard über den Informationsaustausch ist ein internationaler Standard, der von allen Ländern gleich angewendet werden muss. Die Peer-Reviews werden infolgedessen für alle Staaten, einschliesslich der Entwicklungsländer, nach denselben Kriterien durchgeführt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit einem Jahr passt die Schweiz ihre bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen an und gewährt Amtshilfe in Steuersachen gemäss Schweizer Interpretation des entsprechenden OECD-Standards. Die Umsetzung der Amtshilfe durch die Schweiz wird demnächst Gegenstand internationaler Prüfungen. Die Gutachten werden im Auftrag des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch durch ebenbürtige unabhängige Dritte durchgeführt ("peer review"). Die Schweiz hat dies unterstützt. Auch sie hat ein Interesse, dass sich alle Länder und insbesondere alle Finanzplätze an die gleichen Standards halten ("level playing field"). Überprüft werden die Rechtsgrundlagen und in einer zweiten Phase das tatsächliche Handeln.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wann werden die internationalen Gutachter die Rechtsgrundlagen der Schweiz überprüfen? Welche Rechtsgrundlagen werden ins Prüfverfahren einbezogen?</p><p>2. Wann werden die internationalen Gutachter die tatsächliche Gewährung von Amtshilfe in Steuersachen durch die Schweiz überprüfen? Welcher Zeitraum wird berücksichtigt?</p><p>3. Setzt sich der Bundesrat im Globalen Forum für die Durchführung von transparenten Prüfverfahren ("peer reviews") durch? Unterstützt er die Forderung, dass Nichtregierungsorganisationen zu Stellungnahmen eingeladen werden - beispielsweise zur Methodologie oder zu Zwischenberichten - und auch im Steuerungsausschuss vertreten sind?</p><p>4. Werden Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen und anderen Dritten durch das Globale Forum bzw. die OECD veröffentlicht? Was meint dazu die Schweiz?</p><p>5. Wird er gegebenenfalls Stellungnahmen, welche die Schweiz betreffen, auf eigene Initiative hin veröffentlichen?</p><p>6. Nach welchen Kriterien werden Dritte ausgewählt, die in der "peer review" mitwirken? In der Phase I zur Evaluation der gesetzlichen Grundlagen? Und in der Phase II ("on-site visit") zur Evaluation der praktischen Umsetzung?</p><p>7. Werden die Fortschrittsberichte in eine Rangliste oder eine neue Liste von unkooperativen Jurisdiktionen münden?</p><p>8. Wird die Art und Weise, wie Amtshilfe in Steuersachen gegenüber Entwicklungsländern geleistet wird, eigenständig evaluiert? Setzt sich der Bundesrat für eine spezielle Betrachtung der Amtshilfepolitik gegenüber Entwicklungsländern ein?</p>
    • Transparente Überprüfung des Amtshilfeverfahrens in Steuersachen

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