Unverständliche Schliessung des Bahnhofes Rafz

ShortId
10.1030
Id
20101030
Updated
24.06.2025 21:28
Language
de
Title
Unverständliche Schliessung des Bahnhofes Rafz
AdditionalIndexing
48;Fahrkarte;Leistungsabbau;SBB;Bahnhof;Betriebseinstellung;Entscheidungsprozess;Zürich (Kanton)
1
  • L04K18030202, Bahnhof
  • L05K0703040201, Betriebseinstellung
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L05K1801021103, SBB
  • L04K18020302, Fahrkarte
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
  • L04K08020307, Entscheidungsprozess
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Rücksprache mit den SBB nimmt der Bundesrat zu den genannten Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die technologische Entwicklung der vergangenen Jahre ermöglicht heute diverse Vertriebslösungen für Fahrkarten. Moderne Billettautomaten, Ticketkauf via Internet oder ähnliche Möglichkeiten stossen bei der Kundschaft auf rege Nachfrage; so auch in Rafz. Die Einnahmen aus dem Schalterverkauf im Bahnhof Rafz deckten die Ausgaben nicht mehr: 2007 deckte der Ertrag weniger als zwei Drittel der Kosten.</p><p>2. Die Aussage bezüglich besetzter Bahnhöfe auf der Strecke Bülach-Schaffhausen kann der Bundesrat nicht teilen. Nebst den beiden Endpunkten Bülach und Schaffhausen ist auch der Bahnhof Neuhausen (SBB) besetzt. Dort wird der Verkauf über ein Avec-Geschäft durchgeführt.</p><p>Eine Auswertung der Frequenzmessung durch die SBB 2008 für den Bahnhof Rafz ergab eine durchschnittliche Fahrgastzahl von 1650 Personen pro Tag. Weiter zeigte sich, dass mehr als zwei Drittel der Bahnkunden bereits heute ihren Fahrschein an den modernen Billettautomaten lösen - falls sie nicht schon vor dem Antritt der Fahrt ein Ticket (z. B. Abonnement oder Internet-Billett) besitzen.</p><p>3. Die lokalen Behörden wurden termingerecht involviert; dies gemäss dem in solchen Fällen vorgesehenen Prozess. Mehr als ein Jahr vor der Schliessung des besagten Bahnhofs fanden daher Besprechungen mit der Gemeinde statt.</p><p>4. Die SBB untersuchen in allen Fällen, in denen Bahnhöfe geschlossen werden, eine alternative Nutzung. In Rafz gibt es derzeit mehrere Interessenten für eine Miete des Bahnhofgebäudes.</p><p>5. Die SBB haben mit diversen Unternehmen über eine Fortführung des persönlichen Billettverkaufs im Rahmen eines sogenannten Drittverkaufs (zusätzlicher Verkauf von Fahrkarten zum Hauptsortiment) gesprochen. Es konnte jedoch keine wirtschaftlich tragfähige Lösung gefunden werden, welche den Konzepten der Interessenten entspricht. Somit besteht derzeit keine Möglichkeit des Billettverkaufs durch Private.</p><p>6. Nach Artikel 7a des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen vom 20. März 1998 (SR 742.31) legt der Bundesrat gestützt auf die Leistungsvereinbarung die strategischen Ziele der SBB fest. Die Umsetzung und Erfüllung dieser Ziele, zu denen in der Division Personenverkehr ein positives Jahresergebnis gehört (vgl. Ziff. 3.2 der Strategischen Ziele des Bundesrates für die SBB 2007-2010; BBl 2007 1905), überlässt der Bundesrat den SBB. Die Schliessung des Bahnhofs Rafz ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Das Vorgehen entspricht den Kriterien, welche die SBB im Rahmen der Überprüfung des gesamten Distributionsnetzes landesweit anwenden. Der Bundesrat sieht daher insgesamt keinen Handlungsbedarf. Zudem hat er keine direkte Möglichkeit, in die operativen Belange der SBB einzugreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die SBB haben im vergangenen Dezember den Bahnschalter in Rafz geschlossen. Damit gibt es zwischen Bülach und Schaffhausen keinen einzigen besetzten Bahnhof mehr. Dies ist in der Bevölkerung auf grosses Unverständnis gestossen.</p><p>Rafz ist ein Grenzbahnhof und Endstation einer stark frequentierten S-Bahn-Linie. Der Bahnhof dient nicht nur der Gemeinde Rafz mit etwa 4000 Einwohnern, sondern auch den beiden Schaffhauser Gemeinden Rüdlingen und Buchberg. Sodann wird er auch von den benachbarten deutschen Gemeinden rege benutzt. Das Interesse der Bevölkerung am Billettschalter beweist auch der hohe jährliche Umsatz von ungefähr 2 Millionen Franken.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was waren die Kriterien für die Schliessung des Bahnhofes Rafz?</p><p>2. Wie beurteilt er die Tatsache, dass die SBB auf der stark frequentierten Bahnlinie zwischen Bülach und Schaffhausen über keinen einzigen besetzten Bahnhof mehr verfügen?</p><p>3. In welchem Masse wurden die kantonalen und kommunalen Behörden in den Entscheidungsprozess einbezogen?</p><p>4. Die Schliessung wird mit wirtschaftlichen Überlegungen begründet. Nun stellt man fest, dass nach Schliessungen die Bahnhofgebäude kaum mehr sinnvoll genutzt werden und vielfach sogar leerstehen. Umgekehrt müssen sie trotzdem unterhalten werden. Besteht ein Konzept für eine andere, sinnvolle Nutzung?</p><p>5. Wäre durch eine Umnutzung oder Vermietung der bestehenden Bahnhofgebäude ein Billettverkauf durch Private möglich?</p><p>6. Unter welchen Voraussetzungen wäre er bzw. wären die SBB bereit, auf die Schliessung des Bahnhofes Rafz zurückzukommen?</p>
  • Unverständliche Schliessung des Bahnhofes Rafz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Rücksprache mit den SBB nimmt der Bundesrat zu den genannten Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die technologische Entwicklung der vergangenen Jahre ermöglicht heute diverse Vertriebslösungen für Fahrkarten. Moderne Billettautomaten, Ticketkauf via Internet oder ähnliche Möglichkeiten stossen bei der Kundschaft auf rege Nachfrage; so auch in Rafz. Die Einnahmen aus dem Schalterverkauf im Bahnhof Rafz deckten die Ausgaben nicht mehr: 2007 deckte der Ertrag weniger als zwei Drittel der Kosten.</p><p>2. Die Aussage bezüglich besetzter Bahnhöfe auf der Strecke Bülach-Schaffhausen kann der Bundesrat nicht teilen. Nebst den beiden Endpunkten Bülach und Schaffhausen ist auch der Bahnhof Neuhausen (SBB) besetzt. Dort wird der Verkauf über ein Avec-Geschäft durchgeführt.</p><p>Eine Auswertung der Frequenzmessung durch die SBB 2008 für den Bahnhof Rafz ergab eine durchschnittliche Fahrgastzahl von 1650 Personen pro Tag. Weiter zeigte sich, dass mehr als zwei Drittel der Bahnkunden bereits heute ihren Fahrschein an den modernen Billettautomaten lösen - falls sie nicht schon vor dem Antritt der Fahrt ein Ticket (z. B. Abonnement oder Internet-Billett) besitzen.</p><p>3. Die lokalen Behörden wurden termingerecht involviert; dies gemäss dem in solchen Fällen vorgesehenen Prozess. Mehr als ein Jahr vor der Schliessung des besagten Bahnhofs fanden daher Besprechungen mit der Gemeinde statt.</p><p>4. Die SBB untersuchen in allen Fällen, in denen Bahnhöfe geschlossen werden, eine alternative Nutzung. In Rafz gibt es derzeit mehrere Interessenten für eine Miete des Bahnhofgebäudes.</p><p>5. Die SBB haben mit diversen Unternehmen über eine Fortführung des persönlichen Billettverkaufs im Rahmen eines sogenannten Drittverkaufs (zusätzlicher Verkauf von Fahrkarten zum Hauptsortiment) gesprochen. Es konnte jedoch keine wirtschaftlich tragfähige Lösung gefunden werden, welche den Konzepten der Interessenten entspricht. Somit besteht derzeit keine Möglichkeit des Billettverkaufs durch Private.</p><p>6. Nach Artikel 7a des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen vom 20. März 1998 (SR 742.31) legt der Bundesrat gestützt auf die Leistungsvereinbarung die strategischen Ziele der SBB fest. Die Umsetzung und Erfüllung dieser Ziele, zu denen in der Division Personenverkehr ein positives Jahresergebnis gehört (vgl. Ziff. 3.2 der Strategischen Ziele des Bundesrates für die SBB 2007-2010; BBl 2007 1905), überlässt der Bundesrat den SBB. Die Schliessung des Bahnhofs Rafz ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Das Vorgehen entspricht den Kriterien, welche die SBB im Rahmen der Überprüfung des gesamten Distributionsnetzes landesweit anwenden. Der Bundesrat sieht daher insgesamt keinen Handlungsbedarf. Zudem hat er keine direkte Möglichkeit, in die operativen Belange der SBB einzugreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die SBB haben im vergangenen Dezember den Bahnschalter in Rafz geschlossen. Damit gibt es zwischen Bülach und Schaffhausen keinen einzigen besetzten Bahnhof mehr. Dies ist in der Bevölkerung auf grosses Unverständnis gestossen.</p><p>Rafz ist ein Grenzbahnhof und Endstation einer stark frequentierten S-Bahn-Linie. Der Bahnhof dient nicht nur der Gemeinde Rafz mit etwa 4000 Einwohnern, sondern auch den beiden Schaffhauser Gemeinden Rüdlingen und Buchberg. Sodann wird er auch von den benachbarten deutschen Gemeinden rege benutzt. Das Interesse der Bevölkerung am Billettschalter beweist auch der hohe jährliche Umsatz von ungefähr 2 Millionen Franken.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was waren die Kriterien für die Schliessung des Bahnhofes Rafz?</p><p>2. Wie beurteilt er die Tatsache, dass die SBB auf der stark frequentierten Bahnlinie zwischen Bülach und Schaffhausen über keinen einzigen besetzten Bahnhof mehr verfügen?</p><p>3. In welchem Masse wurden die kantonalen und kommunalen Behörden in den Entscheidungsprozess einbezogen?</p><p>4. Die Schliessung wird mit wirtschaftlichen Überlegungen begründet. Nun stellt man fest, dass nach Schliessungen die Bahnhofgebäude kaum mehr sinnvoll genutzt werden und vielfach sogar leerstehen. Umgekehrt müssen sie trotzdem unterhalten werden. Besteht ein Konzept für eine andere, sinnvolle Nutzung?</p><p>5. Wäre durch eine Umnutzung oder Vermietung der bestehenden Bahnhofgebäude ein Billettverkauf durch Private möglich?</p><p>6. Unter welchen Voraussetzungen wäre er bzw. wären die SBB bereit, auf die Schliessung des Bahnhofes Rafz zurückzukommen?</p>
    • Unverständliche Schliessung des Bahnhofes Rafz

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