Individuelle Lohnbestandteile und Lohngleichheit

ShortId
10.1035
Id
20101035
Updated
24.06.2025 21:07
Language
de
Title
Individuelle Lohnbestandteile und Lohngleichheit
AdditionalIndexing
04;15;Gleichstellung von Mann und Frau;Lohnpolitik;Lohngleichheit;Gehaltsprämie;Stellung der Frau;Leistungslohn;Bundespersonal
1
  • L05K0702010305, Lohngleichheit
  • L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
  • L06K070201010301, Leistungslohn
  • L05K0702010102, Gehaltsprämie
  • L03K010104, Stellung der Frau
  • L04K07020103, Lohnpolitik
  • L05K0806010301, Bundespersonal
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat misst der Lohngleichheit von Frau und Mann auf gesamtschweizerischer Ebene generell und in der Bundesverwaltung im Besonderen grosse Bedeutung bei. Der Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" ist ein wesentlicher Bestandteil der Lohnpolitik des Bundes. Gestützt auf diesen Grundsatz verpflichtete sich das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) - für die Bundesverwaltung - zur Einleitung der nötigen Schritte, um sich dem Lohngleichheitsdialog anzuschliessen. Dieser Dialog wurde vom Bund partnerschaftlich mit den Dachverbänden von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden lanciert. 2009 publizierte und verteilte das Eidgenössische Personalamt (EPA) zudem den Direktionen aller Verwaltungseinheiten eine Bedienungsanleitung für das Lohngleichheitsinstrument Logib und rief sie gleichzeitig auf, für die Einhaltung der Lohngleichheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sorgen.</p><p>Der Bund bekräftigt sein Engagement für eine wirksame Umsetzung der Lohngleichheit von Frau und Mann, indem er zahlreiche Anstrengungen in verschiedenen Bereichen unternimmt.</p><p>2. Prämien sind in der Bundesverwaltung ein wichtiges Führungsinstrument, um überdurchschnittliche Leistungen sowie besondere Einsätze abzugelten. Mit der Zusammenführung der beiden bisherigen Einsatz- und Anerkennungsprämien zur Leistungsprämie hat sich der Bundesrat 2008 für ein vereinfachtes System zur Abgeltung besonderer Leistungen ausgesprochen. Daran wird er festhalten, denn mit der Streichung der Prämie würde ein massgebender individueller und variabler Lohnbestandteil wegfallen.</p><p>Der Bundesrat beobachtet die Ausrichtung der Prämien jährlich im Zusammenhang mit dem Reporting Personalmanagement. Der ausgerichtete Betrag der Leistungsprämie soll intentionsgemäss in Relation zum Basislohn stehen. Aufgrund der tieferen durchschnittlichen Lohnklasse und des tieferen Beschäftigungsgrades der Frauen in der Bundesverwaltung ist der Umfang der Leistungsprämie im Schnitt tiefer als bei den Männern.</p><p>Dem Bundesrat ist es wichtig, Bedingungen zu schaffen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessern. Als Folge dieser Massnahmen kann der Sollwert des Bundesrates für die Vertretung der Frauen bis 2011 insbesondere auch in höheren Funktionen erreicht werden. Mit der Erhöhung des Frauenanteils in höheren Lohnklassen dürfte sich auch die Prämienvergabe ausgewogener darstellen.</p><p>Zudem stehen den Verwaltungseinheiten unterstützende Sensibilisierungsinstrumente für die Personalbeurteilung zur Verfügung (z. B. Leitfaden "Früh übt sich, wer eine Meisterin werden will" des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann).</p><p>3. Die Überprüfung der Lohngleichheit mithilfe von Logib wurde bereits im EDA (einschliesslich Deza), im Bakom (UVEK), im EPA, in der ESTV und im BBL (EFD) und in allen Verwaltungseinheiten des EJPD, des EVD und des EDI (mit Ausnahme des BFS) durchgeführt. Das Lohngleichheitsinstrument Logib wird dieses Jahr auch in der BK, in den Parlamentsdiensten und in allen Verwaltungseinheiten des UVEK zur Anwendung gelangen. Ferner hat das EFD allen seinen Verwaltungseinheiten die Anwendung von Logib empfohlen.</p><p>4. Das EPA ist gegenwärtig daran, im Rahmen des Lohngleichheitsdialogs die Einzelheiten einer individuellen Vereinbarung zwischen dem EFD - für die Bundesverwaltung - und den Personalverbänden zu prüfen, mit deren Hilfe der reelle Stand der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann im Bundespersonal ermittelt werden soll.</p><p>5. Mit der Lancierung und dem Beitritt zum Lohngleichheitsdialog trägt der Bund zur Gleichstellung von Frau und Mann bei und geht damit mit gutem Beispiel voran.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Leistungslöhne verhindern die Gleichstellung, indem sie Frauen generell benachteiligen. Bereits 2006 verdeutlichte der Förderbericht des Eidgenössischen Personalamtes, dass Frauen bei Bewertungen und leistungsabhängigen Lohnbestandteilen systematisch benachteiligt werden. Erneut belegt wurde dies durch den Bericht des Eidgenössischen Personalamtes im Juli 2009 "Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung 2004 bis 2007". Frauen (und auch generell die unteren Lohnklassen) werden bei leistungsabhängigen Lohnkomponenten benachteiligt, da ein direkter Zusammenhang zwischen der hierarchischen Position und den Prämien besteht: je höher die Position, desto höher die Prämie und die Wahrscheinlichkeit, eine Prämie zu erhalten. Da Frauen öfters Teilzeit arbeiten und seltener Führungspositionen innehaben, werden an sie deutlich weniger Prämien ausbezahlt.</p><p>Zu diesen Erkenntnissen gesellt sich der vor Kurzem bekanntgegebene erstmalige Anstieg der Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau seit der Einführung des Gleichstellungsgesetzes.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass diese Erkenntnisse und Entwicklungen den Bund als Arbeitgeber zum Handeln aufrufen?</p><p>2. Was gedenkt er zu tun, um dem unerwünschten Trend entgegenzuwirken, dass Frauen bei leistungsabhängigen Lohnbestandteilen benachteiligt werden? Ist er allenfalls bereit, die individuellen Lohnbestandteile aus seinem Lohnsystem zu streichen?</p><p>3. In welchen Verwaltungseinheiten wurde der Logib-Test bereits durchgeführt?</p><p>4. Welche konkreten Schritte neben dem Logib hat er unternommen, um die Lohngleichheit in der Bundesverwaltung durchzusetzen?</p><p>5. Ist er sich seiner Vorbildfunktion bewusst, die er als Arbeitgeber für die Durchsetzung der Lohngleichheit hat?</p>
  • Individuelle Lohnbestandteile und Lohngleichheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat misst der Lohngleichheit von Frau und Mann auf gesamtschweizerischer Ebene generell und in der Bundesverwaltung im Besonderen grosse Bedeutung bei. Der Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" ist ein wesentlicher Bestandteil der Lohnpolitik des Bundes. Gestützt auf diesen Grundsatz verpflichtete sich das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) - für die Bundesverwaltung - zur Einleitung der nötigen Schritte, um sich dem Lohngleichheitsdialog anzuschliessen. Dieser Dialog wurde vom Bund partnerschaftlich mit den Dachverbänden von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden lanciert. 2009 publizierte und verteilte das Eidgenössische Personalamt (EPA) zudem den Direktionen aller Verwaltungseinheiten eine Bedienungsanleitung für das Lohngleichheitsinstrument Logib und rief sie gleichzeitig auf, für die Einhaltung der Lohngleichheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sorgen.</p><p>Der Bund bekräftigt sein Engagement für eine wirksame Umsetzung der Lohngleichheit von Frau und Mann, indem er zahlreiche Anstrengungen in verschiedenen Bereichen unternimmt.</p><p>2. Prämien sind in der Bundesverwaltung ein wichtiges Führungsinstrument, um überdurchschnittliche Leistungen sowie besondere Einsätze abzugelten. Mit der Zusammenführung der beiden bisherigen Einsatz- und Anerkennungsprämien zur Leistungsprämie hat sich der Bundesrat 2008 für ein vereinfachtes System zur Abgeltung besonderer Leistungen ausgesprochen. Daran wird er festhalten, denn mit der Streichung der Prämie würde ein massgebender individueller und variabler Lohnbestandteil wegfallen.</p><p>Der Bundesrat beobachtet die Ausrichtung der Prämien jährlich im Zusammenhang mit dem Reporting Personalmanagement. Der ausgerichtete Betrag der Leistungsprämie soll intentionsgemäss in Relation zum Basislohn stehen. Aufgrund der tieferen durchschnittlichen Lohnklasse und des tieferen Beschäftigungsgrades der Frauen in der Bundesverwaltung ist der Umfang der Leistungsprämie im Schnitt tiefer als bei den Männern.</p><p>Dem Bundesrat ist es wichtig, Bedingungen zu schaffen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessern. Als Folge dieser Massnahmen kann der Sollwert des Bundesrates für die Vertretung der Frauen bis 2011 insbesondere auch in höheren Funktionen erreicht werden. Mit der Erhöhung des Frauenanteils in höheren Lohnklassen dürfte sich auch die Prämienvergabe ausgewogener darstellen.</p><p>Zudem stehen den Verwaltungseinheiten unterstützende Sensibilisierungsinstrumente für die Personalbeurteilung zur Verfügung (z. B. Leitfaden "Früh übt sich, wer eine Meisterin werden will" des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann).</p><p>3. Die Überprüfung der Lohngleichheit mithilfe von Logib wurde bereits im EDA (einschliesslich Deza), im Bakom (UVEK), im EPA, in der ESTV und im BBL (EFD) und in allen Verwaltungseinheiten des EJPD, des EVD und des EDI (mit Ausnahme des BFS) durchgeführt. Das Lohngleichheitsinstrument Logib wird dieses Jahr auch in der BK, in den Parlamentsdiensten und in allen Verwaltungseinheiten des UVEK zur Anwendung gelangen. Ferner hat das EFD allen seinen Verwaltungseinheiten die Anwendung von Logib empfohlen.</p><p>4. Das EPA ist gegenwärtig daran, im Rahmen des Lohngleichheitsdialogs die Einzelheiten einer individuellen Vereinbarung zwischen dem EFD - für die Bundesverwaltung - und den Personalverbänden zu prüfen, mit deren Hilfe der reelle Stand der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann im Bundespersonal ermittelt werden soll.</p><p>5. Mit der Lancierung und dem Beitritt zum Lohngleichheitsdialog trägt der Bund zur Gleichstellung von Frau und Mann bei und geht damit mit gutem Beispiel voran.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Leistungslöhne verhindern die Gleichstellung, indem sie Frauen generell benachteiligen. Bereits 2006 verdeutlichte der Förderbericht des Eidgenössischen Personalamtes, dass Frauen bei Bewertungen und leistungsabhängigen Lohnbestandteilen systematisch benachteiligt werden. Erneut belegt wurde dies durch den Bericht des Eidgenössischen Personalamtes im Juli 2009 "Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung 2004 bis 2007". Frauen (und auch generell die unteren Lohnklassen) werden bei leistungsabhängigen Lohnkomponenten benachteiligt, da ein direkter Zusammenhang zwischen der hierarchischen Position und den Prämien besteht: je höher die Position, desto höher die Prämie und die Wahrscheinlichkeit, eine Prämie zu erhalten. Da Frauen öfters Teilzeit arbeiten und seltener Führungspositionen innehaben, werden an sie deutlich weniger Prämien ausbezahlt.</p><p>Zu diesen Erkenntnissen gesellt sich der vor Kurzem bekanntgegebene erstmalige Anstieg der Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau seit der Einführung des Gleichstellungsgesetzes.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass diese Erkenntnisse und Entwicklungen den Bund als Arbeitgeber zum Handeln aufrufen?</p><p>2. Was gedenkt er zu tun, um dem unerwünschten Trend entgegenzuwirken, dass Frauen bei leistungsabhängigen Lohnbestandteilen benachteiligt werden? Ist er allenfalls bereit, die individuellen Lohnbestandteile aus seinem Lohnsystem zu streichen?</p><p>3. In welchen Verwaltungseinheiten wurde der Logib-Test bereits durchgeführt?</p><p>4. Welche konkreten Schritte neben dem Logib hat er unternommen, um die Lohngleichheit in der Bundesverwaltung durchzusetzen?</p><p>5. Ist er sich seiner Vorbildfunktion bewusst, die er als Arbeitgeber für die Durchsetzung der Lohngleichheit hat?</p>
    • Individuelle Lohnbestandteile und Lohngleichheit

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