Erneute Verletzung der territorialen Souveränität der Schweiz durch Italien?

ShortId
10.1045
Id
20101045
Updated
24.06.2025 22:36
Language
de
Title
Erneute Verletzung der territorialen Souveränität der Schweiz durch Italien?
AdditionalIndexing
08;24;Zusammenarbeit der Justizbehörden;polizeiliche Ermittlung;Legalität;Italien;Staatssouveränität;Steuerhinterziehung;Tessin;Telefonüberwachung;Bank
1
  • L04K05060203, Staatssouveränität
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L05K0504010205, polizeiliche Ermittlung
  • L04K03010503, Italien
  • L05K0403030304, Telefonüberwachung
  • L05K0301010117, Tessin
  • L04K11040101, Bank
  • L04K10010204, Zusammenarbeit der Justizbehörden
  • L04K08020502, Legalität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Stellt sich das Abhören sämtlicher ein- und ausgehenden Telefonanrufe bei der Bank Julius Bär als wahr heraus, wäre dies eine strafbare Handlung gegen den Geheim- oder Privatbereich bzw. ein Vergehen gegen den Staat (Art. 179, 271, 273 StGB). Derartige Vergehen haben gemäss Artikel 105 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege einen politischen Charakter. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) befindet über die Verfolgung politischer Vergehen und trifft in Fällen, in denen Beziehungen zum Ausland davon betroffen sind, seine Entscheidung nach entsprechender Abstimmung mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten; Fälle von besonderer Bedeutung können dem Bundesrat vorgelegt werden (Art. 3 Bst. a der Organisationsverordnung für das EJPD).</p><p>Weder dem Bundesrat noch dem EJPD liegen Hinweise für eine solche Abhöraktion auf schweizerischem Territorium vor. Wie die Schweizerische Bundesanwaltschaft auf Anfrage erklärte, lägen ihr keinerlei Verdachtsmomente vor, die auf ein derartiges Vergehen schliessen liessen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Italien laufen zurzeit Untersuchungen zur Affäre um die grossen öffentlichen Bauwerke. Sie deuten darauf hin, dass Italien mehrfach die territoriale Souveränität der Schweiz verletzt hat. Nicht nur waren im Zeitraum der italienischen Steueramnestie verdächtige Individuen damit beschäftigt, mit Foto- und Videokameras die Eingangsbereiche von Kreditinstituten aufzunehmen (sicherlich wegen deren architektonischer Qualität ...). Nach einem Bericht in der Zeitung "Libero" vom 11. Mai 2010 (Anriss auf der Frontseite und Artikel auf Seite 12) sollen die italienischen Behörden vom 19. Februar bis zum 6. März 2010 sämtliche ein- und ausgehenden Telefonanrufe der Telefonzentrale der Bank Julius Bär abgehört haben.</p><p>Trifft dies zu, so haben wir es mit einer neuerlichen Verletzung der territorialen Souveränität der Schweiz durch Italien zu tun. Dieses Verhalten passt zu den Bemerkungen, die der italienische Minister Tremonti über unser Land fallenliess und auf welche die Schweiz unverständlicherweise nicht angemessen reagiert hat, obschon hier konkrete Massnahmen nötig gewesen wären.</p><p>Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Stimmt es, dass die italienischen Behörden vom 19. Februar bis zum 6. März 2010 sämtliche ein- und ausgehenden Telefonanrufe der Bank Julius Bär abgehört haben?</p><p>2. Falls ja: Auf welcher rechtlichen Grundlage?</p><p>3. Falls ja: War die Abhöraktion mit den schweizerischen richterlichen Behörden koordiniert?</p><p>4. Falls die Abhöraktion stattgefunden hat: Welche Massnahmen wird das EJPD zum Schutz der territorialen Souveränität der Schweiz treffen?</p>
  • Erneute Verletzung der territorialen Souveränität der Schweiz durch Italien?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Stellt sich das Abhören sämtlicher ein- und ausgehenden Telefonanrufe bei der Bank Julius Bär als wahr heraus, wäre dies eine strafbare Handlung gegen den Geheim- oder Privatbereich bzw. ein Vergehen gegen den Staat (Art. 179, 271, 273 StGB). Derartige Vergehen haben gemäss Artikel 105 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege einen politischen Charakter. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) befindet über die Verfolgung politischer Vergehen und trifft in Fällen, in denen Beziehungen zum Ausland davon betroffen sind, seine Entscheidung nach entsprechender Abstimmung mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten; Fälle von besonderer Bedeutung können dem Bundesrat vorgelegt werden (Art. 3 Bst. a der Organisationsverordnung für das EJPD).</p><p>Weder dem Bundesrat noch dem EJPD liegen Hinweise für eine solche Abhöraktion auf schweizerischem Territorium vor. Wie die Schweizerische Bundesanwaltschaft auf Anfrage erklärte, lägen ihr keinerlei Verdachtsmomente vor, die auf ein derartiges Vergehen schliessen liessen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Italien laufen zurzeit Untersuchungen zur Affäre um die grossen öffentlichen Bauwerke. Sie deuten darauf hin, dass Italien mehrfach die territoriale Souveränität der Schweiz verletzt hat. Nicht nur waren im Zeitraum der italienischen Steueramnestie verdächtige Individuen damit beschäftigt, mit Foto- und Videokameras die Eingangsbereiche von Kreditinstituten aufzunehmen (sicherlich wegen deren architektonischer Qualität ...). Nach einem Bericht in der Zeitung "Libero" vom 11. Mai 2010 (Anriss auf der Frontseite und Artikel auf Seite 12) sollen die italienischen Behörden vom 19. Februar bis zum 6. März 2010 sämtliche ein- und ausgehenden Telefonanrufe der Telefonzentrale der Bank Julius Bär abgehört haben.</p><p>Trifft dies zu, so haben wir es mit einer neuerlichen Verletzung der territorialen Souveränität der Schweiz durch Italien zu tun. Dieses Verhalten passt zu den Bemerkungen, die der italienische Minister Tremonti über unser Land fallenliess und auf welche die Schweiz unverständlicherweise nicht angemessen reagiert hat, obschon hier konkrete Massnahmen nötig gewesen wären.</p><p>Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Stimmt es, dass die italienischen Behörden vom 19. Februar bis zum 6. März 2010 sämtliche ein- und ausgehenden Telefonanrufe der Bank Julius Bär abgehört haben?</p><p>2. Falls ja: Auf welcher rechtlichen Grundlage?</p><p>3. Falls ja: War die Abhöraktion mit den schweizerischen richterlichen Behörden koordiniert?</p><p>4. Falls die Abhöraktion stattgefunden hat: Welche Massnahmen wird das EJPD zum Schutz der territorialen Souveränität der Schweiz treffen?</p>
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