Schleier. Ja für die Reichen, nein für die Armen?
- ShortId
-
10.1051
- Id
-
20101051
- Updated
-
24.06.2025 23:17
- Language
-
de
- Title
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Schleier. Ja für die Reichen, nein für die Armen?
- AdditionalIndexing
-
2811;12;2831;Kopftuch;Gleichbehandlung;Stellung der Frau;Islam;Tourismus;Integration der Zuwanderer;soziale Schicht
- 1
-
- L05K0106021201, Kopftuch
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- L03K010104, Stellung der Frau
- L04K01060202, Islam
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L04K01010103, Tourismus
- L04K01090101, soziale Schicht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In seinen Antworten auf die Interpellation Darbellay 09.4308, "Verschleierung und Integration", vom 11. Dezember 2009 und die Motion Freysinger 10.3173, "Runter mit den Masken!", vom 17. März 2010 nahm der Bundesrat innert weniger Monate zweimal Stellung zum Thema der Gesichtsverschleierung. Seine Haltung ist klar. Eine vollständige Verschleierung des Gesichts aus religiösen oder kulturellen Gründen widerspricht zwar unseren Vorstellungen, das Gegenüber zu sehen und mit ihm auch offen kommunizieren zu können. Dennoch spricht sich der Bundesrat gegen ein vollständiges Verschleierungsverbot im öffentlichen Raum aus, wobei die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse einer Person keine Rolle spielen. Zum einen sieht der Bundesrat angesichts der geringen Zahl von Personen, die ihr Gesicht vollständig verschleiern, gegenwärtig keinen ausreichenden Handlungsbedarf. Zum anderen würde ein Verschleierungsverbot die in Artikel 15 der Bundesverfassung garantierte Religionsfreiheit tangieren, die nur eingeschränkt werden darf, wenn ein ausreichendes öffentliches Interesse besteht und der Eingriff verhältnismässig ausfällt. Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung können die Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden schon heute zeitlich und örtlich beschränkte Tragverbote erlassen. Für ein vollständiges Verbot der Gesichtsverschleierung verfügt der Bund jedoch über keine ausreichende Kompetenzgrundlage.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates grundsätzlich nicht zu beanstanden sind kantonale und kommunale Regelungen, welche die Entrichtung von Sozialleistungen zum Teil auch an die Bereitschaft von Personen knüpfen, durch ihr Verhalten keine zusätzlichen Integrationshindernisse zu schaffen. Allerdings darf dabei niemand in der Ausübung seiner Grundrechte rechtswidrig eingeschränkt werden. Der Bundesrat teilt im Übrigen die Auffassung des Fragestellers, wonach ein pragmatisches Vorgehen, das namentlich auch Wert auf eine gute Ausbildung legt, mit Blick auf die Integration zu besseren Ergebnissen führt als eine reine Verbotsgesetzgebung. In diesem Sinne sprach sich auch Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf in der vom Westschweizer Fernsehen am 9. Mai 2010 ausgestrahlten Sendung "Mise au Point" für verhältnismässige Massnahmen aus.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat sich im Westschweizer Fernsehen TSR am 9. Mai 2010 gegen den Niqab, aber auch gegen ein Verbot des Gesichtsschleiers durch die Verfassung ausgesprochen. Sollte es jedoch zu einem Verbot kommen, so müsse es eine Ausnahmeregelung für Touristinnen geben, erklärte Frau Widmer-Schlumpf und dachte dabei vor allem an Genf, den Kanton Graubünden und Luzern. Damit widerspricht sie der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Darbellay 09.4308, in der erklärt wird, dass "eine Differenzierung zwischen in der Schweiz niedergelassenen Frauen und solchen, die unser Land als Touristinnen besuchen ... kaum praktikabel" erscheint "und ... Probleme der Gleichbehandlung aufwerfen" würde.</p><p>Zur selben Zeit hat die Stadt Freiburg muslimischen Frauen, die nicht bereit sind, ohne Schleier zu arbeiten, die Sozialleistungen während drei Monaten um 15 Prozent gekürzt. Zürich verfolgt die Entwicklung in Freiburg mit grossem Interesse.</p><p>Ob eine Frau den Schleier tragen darf oder nicht, würde somit, zusätzlich zu der Frage, ob er das Gesicht ganz oder nur teilweise verdeckt, vor allem von den finanziellen Mitteln der Trägerin abhängen.</p><p>Wie steht der Bundesrat zu dieser Situation? Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass Intergrations- und Bildungsmassnahmen sowie pragmatische Diskussionen nützlicher wären als derartige Widersprüchlichkeiten und Diskriminierungen aufgrund der finanziellen Situation der betroffenen Personen?</p>
- Schleier. Ja für die Reichen, nein für die Armen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>In seinen Antworten auf die Interpellation Darbellay 09.4308, "Verschleierung und Integration", vom 11. Dezember 2009 und die Motion Freysinger 10.3173, "Runter mit den Masken!", vom 17. März 2010 nahm der Bundesrat innert weniger Monate zweimal Stellung zum Thema der Gesichtsverschleierung. Seine Haltung ist klar. Eine vollständige Verschleierung des Gesichts aus religiösen oder kulturellen Gründen widerspricht zwar unseren Vorstellungen, das Gegenüber zu sehen und mit ihm auch offen kommunizieren zu können. Dennoch spricht sich der Bundesrat gegen ein vollständiges Verschleierungsverbot im öffentlichen Raum aus, wobei die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse einer Person keine Rolle spielen. Zum einen sieht der Bundesrat angesichts der geringen Zahl von Personen, die ihr Gesicht vollständig verschleiern, gegenwärtig keinen ausreichenden Handlungsbedarf. Zum anderen würde ein Verschleierungsverbot die in Artikel 15 der Bundesverfassung garantierte Religionsfreiheit tangieren, die nur eingeschränkt werden darf, wenn ein ausreichendes öffentliches Interesse besteht und der Eingriff verhältnismässig ausfällt. Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung können die Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden schon heute zeitlich und örtlich beschränkte Tragverbote erlassen. Für ein vollständiges Verbot der Gesichtsverschleierung verfügt der Bund jedoch über keine ausreichende Kompetenzgrundlage.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates grundsätzlich nicht zu beanstanden sind kantonale und kommunale Regelungen, welche die Entrichtung von Sozialleistungen zum Teil auch an die Bereitschaft von Personen knüpfen, durch ihr Verhalten keine zusätzlichen Integrationshindernisse zu schaffen. Allerdings darf dabei niemand in der Ausübung seiner Grundrechte rechtswidrig eingeschränkt werden. Der Bundesrat teilt im Übrigen die Auffassung des Fragestellers, wonach ein pragmatisches Vorgehen, das namentlich auch Wert auf eine gute Ausbildung legt, mit Blick auf die Integration zu besseren Ergebnissen führt als eine reine Verbotsgesetzgebung. In diesem Sinne sprach sich auch Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf in der vom Westschweizer Fernsehen am 9. Mai 2010 ausgestrahlten Sendung "Mise au Point" für verhältnismässige Massnahmen aus.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat sich im Westschweizer Fernsehen TSR am 9. Mai 2010 gegen den Niqab, aber auch gegen ein Verbot des Gesichtsschleiers durch die Verfassung ausgesprochen. Sollte es jedoch zu einem Verbot kommen, so müsse es eine Ausnahmeregelung für Touristinnen geben, erklärte Frau Widmer-Schlumpf und dachte dabei vor allem an Genf, den Kanton Graubünden und Luzern. Damit widerspricht sie der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Darbellay 09.4308, in der erklärt wird, dass "eine Differenzierung zwischen in der Schweiz niedergelassenen Frauen und solchen, die unser Land als Touristinnen besuchen ... kaum praktikabel" erscheint "und ... Probleme der Gleichbehandlung aufwerfen" würde.</p><p>Zur selben Zeit hat die Stadt Freiburg muslimischen Frauen, die nicht bereit sind, ohne Schleier zu arbeiten, die Sozialleistungen während drei Monaten um 15 Prozent gekürzt. Zürich verfolgt die Entwicklung in Freiburg mit grossem Interesse.</p><p>Ob eine Frau den Schleier tragen darf oder nicht, würde somit, zusätzlich zu der Frage, ob er das Gesicht ganz oder nur teilweise verdeckt, vor allem von den finanziellen Mitteln der Trägerin abhängen.</p><p>Wie steht der Bundesrat zu dieser Situation? Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass Intergrations- und Bildungsmassnahmen sowie pragmatische Diskussionen nützlicher wären als derartige Widersprüchlichkeiten und Diskriminierungen aufgrund der finanziellen Situation der betroffenen Personen?</p>
- Schleier. Ja für die Reichen, nein für die Armen?
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