Politik der Schweiz gegenüber der IAO

ShortId
10.1064
Id
20101064
Updated
24.06.2025 22:59
Language
de
Title
Politik der Schweiz gegenüber der IAO
AdditionalIndexing
15;Arbeitnehmerschutz;soziales Wohlbefinden;IAO;Arbeitsrecht;Beschäftigungspolitik;Ratifizierung eines Abkommens
1
  • L04K15040303, IAO
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L04K07020303, Beschäftigungspolitik
  • L05K0109040203, soziales Wohlbefinden
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Als wirtschaftsliberales und weltoffenes Land profitiert die Schweiz von der weltweiten Öffnung der Märkte im Zuge der Globalisierung. Um diese wirtschaftliche Liberalisierung nachhaltig zu gestalten, hat die Schweiz ein Interesse daran, eine starke und glaubwürdige Internationale Arbeitsorganisation (IAO) zu unterstützen und sich dafür einzusetzen, dass die Globalisierung durch die Realisierung menschenwürdiger Arbeit sowie durch Achtung der Arbeitnehmerrechte sozialverträglich gestaltet wird. Das Engagement der Schweiz in der IAO und zur Förderung einer sozial nachhaltigen Entwicklung in unseren Partnerländern könnte sich auf drei Achsen konzentrieren: Engagement zur Stärkung der IAO; weltweite Förderung von menschenwürdiger Arbeit; Überprüfung unserer Ratifikationspraxis in Bezug auf internationale Arbeitsnormen.</p><p>Die Ausrichtung des Schweizer Engagements auf diese drei Achsen wird Gegenstand eines Dialogs mit den schweizerischen Sozialpartnern sein. Zu diesem Zweck soll der tripartiten Kommission für IAO-Angelegenheiten im Herbst 2010 ein Strategieentwurf unterbreitet werden. Die Mitglieder der Kommission werden dabei die Evaluation unserer Ratifikationspraxis unter Berücksichtigung folgender Aspekte diskutieren können: Möglichkeiten, einen kohärenteren Ansatz bereits während der Ausarbeitung und der Verabschiedung internationaler Arbeitsnormen zu wählen; die Möglichkeit, zusätzliche, von der Schweiz bisher noch nicht ratifizierte Normen zu ratifizieren; Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass ratifizierte Normen systematisch berücksichtigt werden, und um unsere Politik im Hinblick auf Sozialkriterien zu konsolidieren. Zum heutigen Zeitpunkt ist es nicht möglich festzulegen, welche einzelnen Konventionen für eine Ratifikation durch die Schweiz infrage kommen. Die Frage nach einer Unterzeichnung des IAO-Übereinkommens Nr. 122 über die Beschäftigungspolitik wird allerdings untersucht werden, da der SGB und Travail Suisse eine entsprechende Anfrage gestellt haben.</p><p>2. Die Schweiz hat im Jahr 2008 bei der Verabschiedung der Erklärung über soziale Gerechtigkeit eine aktive Rolle gespielt. Diese Erklärung hat uns dazu veranlasst, die Weiterentwicklung unserer Politik nicht nur in der IAO, sondern auch auf nationaler Ebene entlang den obendargestellten drei Achsen zu planen. Diese Idee liegt dem Strategieentwurf zugrunde, der von den Sozialpartnern in der tripartiten Kommission für IAO-Angelegenheiten diskutiert werden wird. Die IAO hat seit ihrer Gründung 1919 drei Erklärungen angenommen. Der Bundesrat hat dem Parlament die ersten beiden Erklärungen zur Kenntnisnahme unterbreitet: Die erste Erklärung wurde von der Konferenz im Jahr 1944 angenommen und beinhaltete die Bekräftigung der Ziele der IAO (Erklärung von Philadelphia, BBl 1946 I 780); die zweite ist die Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, die von der Konferenz im Jahr 1998 angenommen wurde (BBl 2000 I 330). Der Bundesrat hat die Erklärung von 2008 über soziale Gerechtigkeit deshalb noch nicht vorgelegt, weil sie uns die Gelegenheit bietet, zuerst eine nationale Strategie zu erarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bundespräsidentin Leuthard hat anlässlich ihrer Eröffnungsrede für die 99. Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) - es handelte sich um die erste Eröffnungsrede einer Schweizer Bundespräsidentin - in Genf betont, wie wichtig die Konventionen der IAO für die soziale Regulierung der Globalisierung sind. Sie kündigte ausserdem ein verstärktes Engagement für die Ziele des Programms "Decent work" an.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er bereit, die ins Stocken geratene Ratifikationspolitik der Schweiz gegenüber den IAO-Konventionen wieder zu deblockieren? Ist er namentlich bereit, die Ratifikation jener zehn Konventionen umgehend in die Wege zu leiten, die keine Änderungen im innerstaatlichen Recht nötig machen, u. a. das Übereinkommen Nr. 122 über die Beschäftigungspolitik?</p><p>2. Verpflichtet er sich, das Programm "Decent work" (IAO-Erklärung zur sozialen Gerechtigkeit von 2008) innerstaatlich verbindlich umzusetzen? Welcher Zeitraum ist dafür vorgesehen?</p>
  • Politik der Schweiz gegenüber der IAO
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Als wirtschaftsliberales und weltoffenes Land profitiert die Schweiz von der weltweiten Öffnung der Märkte im Zuge der Globalisierung. Um diese wirtschaftliche Liberalisierung nachhaltig zu gestalten, hat die Schweiz ein Interesse daran, eine starke und glaubwürdige Internationale Arbeitsorganisation (IAO) zu unterstützen und sich dafür einzusetzen, dass die Globalisierung durch die Realisierung menschenwürdiger Arbeit sowie durch Achtung der Arbeitnehmerrechte sozialverträglich gestaltet wird. Das Engagement der Schweiz in der IAO und zur Förderung einer sozial nachhaltigen Entwicklung in unseren Partnerländern könnte sich auf drei Achsen konzentrieren: Engagement zur Stärkung der IAO; weltweite Förderung von menschenwürdiger Arbeit; Überprüfung unserer Ratifikationspraxis in Bezug auf internationale Arbeitsnormen.</p><p>Die Ausrichtung des Schweizer Engagements auf diese drei Achsen wird Gegenstand eines Dialogs mit den schweizerischen Sozialpartnern sein. Zu diesem Zweck soll der tripartiten Kommission für IAO-Angelegenheiten im Herbst 2010 ein Strategieentwurf unterbreitet werden. Die Mitglieder der Kommission werden dabei die Evaluation unserer Ratifikationspraxis unter Berücksichtigung folgender Aspekte diskutieren können: Möglichkeiten, einen kohärenteren Ansatz bereits während der Ausarbeitung und der Verabschiedung internationaler Arbeitsnormen zu wählen; die Möglichkeit, zusätzliche, von der Schweiz bisher noch nicht ratifizierte Normen zu ratifizieren; Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass ratifizierte Normen systematisch berücksichtigt werden, und um unsere Politik im Hinblick auf Sozialkriterien zu konsolidieren. Zum heutigen Zeitpunkt ist es nicht möglich festzulegen, welche einzelnen Konventionen für eine Ratifikation durch die Schweiz infrage kommen. Die Frage nach einer Unterzeichnung des IAO-Übereinkommens Nr. 122 über die Beschäftigungspolitik wird allerdings untersucht werden, da der SGB und Travail Suisse eine entsprechende Anfrage gestellt haben.</p><p>2. Die Schweiz hat im Jahr 2008 bei der Verabschiedung der Erklärung über soziale Gerechtigkeit eine aktive Rolle gespielt. Diese Erklärung hat uns dazu veranlasst, die Weiterentwicklung unserer Politik nicht nur in der IAO, sondern auch auf nationaler Ebene entlang den obendargestellten drei Achsen zu planen. Diese Idee liegt dem Strategieentwurf zugrunde, der von den Sozialpartnern in der tripartiten Kommission für IAO-Angelegenheiten diskutiert werden wird. Die IAO hat seit ihrer Gründung 1919 drei Erklärungen angenommen. Der Bundesrat hat dem Parlament die ersten beiden Erklärungen zur Kenntnisnahme unterbreitet: Die erste Erklärung wurde von der Konferenz im Jahr 1944 angenommen und beinhaltete die Bekräftigung der Ziele der IAO (Erklärung von Philadelphia, BBl 1946 I 780); die zweite ist die Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, die von der Konferenz im Jahr 1998 angenommen wurde (BBl 2000 I 330). Der Bundesrat hat die Erklärung von 2008 über soziale Gerechtigkeit deshalb noch nicht vorgelegt, weil sie uns die Gelegenheit bietet, zuerst eine nationale Strategie zu erarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bundespräsidentin Leuthard hat anlässlich ihrer Eröffnungsrede für die 99. Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) - es handelte sich um die erste Eröffnungsrede einer Schweizer Bundespräsidentin - in Genf betont, wie wichtig die Konventionen der IAO für die soziale Regulierung der Globalisierung sind. Sie kündigte ausserdem ein verstärktes Engagement für die Ziele des Programms "Decent work" an.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er bereit, die ins Stocken geratene Ratifikationspolitik der Schweiz gegenüber den IAO-Konventionen wieder zu deblockieren? Ist er namentlich bereit, die Ratifikation jener zehn Konventionen umgehend in die Wege zu leiten, die keine Änderungen im innerstaatlichen Recht nötig machen, u. a. das Übereinkommen Nr. 122 über die Beschäftigungspolitik?</p><p>2. Verpflichtet er sich, das Programm "Decent work" (IAO-Erklärung zur sozialen Gerechtigkeit von 2008) innerstaatlich verbindlich umzusetzen? Welcher Zeitraum ist dafür vorgesehen?</p>
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