Finanzierung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz
- ShortId
-
10.1067
- Id
-
20101067
- Updated
-
14.11.2025 08:46
- Language
-
de
- Title
-
Finanzierung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz
- AdditionalIndexing
-
48;Strassennetz;Autobahn;Nationalstrassenbau;Zürich (Kanton);Finanzierung
- 1
-
- L04K18030102, Strassennetz
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L05K1803010201, Autobahn
- L03K110902, Finanzierung
- L05K0301010123, Zürich (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat Mitte 2008 die Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz durchgeführt. Die Vorlage sieht vor, 400 Kilometer bestehender Strassen ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Für die Kosten von Ausbau, Betrieb und Unterhalt sollten die Kantone den Bund vollumfänglich kompensationsweise entschädigen. Diese Kompensation sollte über eine Reduktion der nichtwerkgebundenen Beiträge sowie der Globalbeiträge des Bundes an die Hauptstrassen erfolgen. Dieser Vorschlag stiess bei den Kantonen auf breite Ablehnung.</p><p>Für die Weiterführung dieses Geschäfts hat der Bund Ende 2008 im Rahmen der Vernehmlassung zur Programmbotschaft zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln drei Optionen zur Auswahl gegeben. Aufgrund der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse und nach intensiven Diskussionen zwischen Vertretern von Bund und Kantonen wurde eine Arbeitsgruppe Bund-Kantone mit der Erarbeitung eines Modells Teilkompensation beauftragt. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und das Eidgenössische Finanzdepartement haben die Vorschläge der Arbeitsgruppe geprüft und weiter konkretisiert. Im Ergebnis liegen nun vier mögliche Varianten vor. Die diesbezügliche Anhörung der Kantone erfolgt im Sommer 2010. Gestützt auf die Anhörungsergebnisse wird der Bundesrat in der zweiten Hälfte 2010 das weitere Vorgehen festlegen.</p><p>2. Bei der Glattalautobahn handelt es sich um ein neues Netzelement, das die eidgenössischen Räte in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz aufnehmen müssen. Basis dafür bilden umfassende planerische Vorabklärungen. Im Rahmen dieser Vorabklärungen wird die am besten geeignete Linienführung festgelegt und die Machbarkeit nachgewiesen. Das Bundesamt für Strassen hat die Projektstudie im Raum Glattal-Winterthur Anfang 2010 gestartet. Sie soll bis 2012 fertiggestellt sein. Nach einer allfälligen Aufnahme in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz durch die eidgenössischen Räte würden die üblichen Projektierungsschritte erfolgen, die ebenso wie der Bau mehrere Jahre in Anspruch nehmen werden. Mit der Inbetriebnahme der Glattalautobahn kann somit kaum vor 2030 gerechnet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wann gedenkt der Bundesrat die Frage der Finanzierung des Netzbeschlusses zu klären?</p><p>2. Wie sieht laut ihm der Fahrplan für die Planung und den Bau der Glattalautobahn aus?</p>
- Finanzierung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat Mitte 2008 die Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz durchgeführt. Die Vorlage sieht vor, 400 Kilometer bestehender Strassen ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Für die Kosten von Ausbau, Betrieb und Unterhalt sollten die Kantone den Bund vollumfänglich kompensationsweise entschädigen. Diese Kompensation sollte über eine Reduktion der nichtwerkgebundenen Beiträge sowie der Globalbeiträge des Bundes an die Hauptstrassen erfolgen. Dieser Vorschlag stiess bei den Kantonen auf breite Ablehnung.</p><p>Für die Weiterführung dieses Geschäfts hat der Bund Ende 2008 im Rahmen der Vernehmlassung zur Programmbotschaft zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln drei Optionen zur Auswahl gegeben. Aufgrund der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse und nach intensiven Diskussionen zwischen Vertretern von Bund und Kantonen wurde eine Arbeitsgruppe Bund-Kantone mit der Erarbeitung eines Modells Teilkompensation beauftragt. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und das Eidgenössische Finanzdepartement haben die Vorschläge der Arbeitsgruppe geprüft und weiter konkretisiert. Im Ergebnis liegen nun vier mögliche Varianten vor. Die diesbezügliche Anhörung der Kantone erfolgt im Sommer 2010. Gestützt auf die Anhörungsergebnisse wird der Bundesrat in der zweiten Hälfte 2010 das weitere Vorgehen festlegen.</p><p>2. Bei der Glattalautobahn handelt es sich um ein neues Netzelement, das die eidgenössischen Räte in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz aufnehmen müssen. Basis dafür bilden umfassende planerische Vorabklärungen. Im Rahmen dieser Vorabklärungen wird die am besten geeignete Linienführung festgelegt und die Machbarkeit nachgewiesen. Das Bundesamt für Strassen hat die Projektstudie im Raum Glattal-Winterthur Anfang 2010 gestartet. Sie soll bis 2012 fertiggestellt sein. Nach einer allfälligen Aufnahme in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz durch die eidgenössischen Räte würden die üblichen Projektierungsschritte erfolgen, die ebenso wie der Bau mehrere Jahre in Anspruch nehmen werden. Mit der Inbetriebnahme der Glattalautobahn kann somit kaum vor 2030 gerechnet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wann gedenkt der Bundesrat die Frage der Finanzierung des Netzbeschlusses zu klären?</p><p>2. Wie sieht laut ihm der Fahrplan für die Planung und den Bau der Glattalautobahn aus?</p>
- Finanzierung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz
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