Lieferung von Helikoptern des Typs Alouette III an Pakistan
- ShortId
-
10.1082
- Id
-
20101082
- Updated
-
24.06.2025 21:05
- Language
-
de
- Title
-
Lieferung von Helikoptern des Typs Alouette III an Pakistan
- AdditionalIndexing
-
09;dual use-Güter;Sicherheit;Pakistan;Hubschrauber;Waffenausfuhr
- 1
-
- L05K0402020501, Waffenausfuhr
- L04K04020403, dual use-Güter
- L04K08020225, Sicherheit
- L05K1804010302, Hubschrauber
- L04K03030406, Pakistan
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Pakistan hat in der Vergangenheit Interesse an einem Kauf der Alouette-III-Helikopter gezeigt. Eine Schenkung wurde dennoch erst opportun, nachdem die verheerende Naturkatastrophe im Sommer 2010 weite Teile Pakistans unter Wasser gesetzt und die pakistanische Regierung ein Gesuch um internationale Hilfe gestellt hatte. Der Bundesrat hat im letzten März keinen Entscheid zu einem Verkauf oder zu einer Schenkung von Alouette III an Pakistan getroffen; er sieht keinen Anlass, sich zu nichteingereichten oder zurückgezogenen Anträgen zu äussern. Auf die verbleibenden Elemente der Fragen 1 bis 3 antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>Das Risiko, dass Alouette III in irgendwelcher Weise bewaffnet werden könnten, ist sehr gering. Eine wirksame Bewaffnung ist praktisch ausgeschlossen. Diese Helikopter haben keine "hard points" zur Aufnahme von Waffen, und die Zelle ist nicht dafür ausgelegt oder geeignet. Alouette III gelten folgerichtig auch nicht als Kriegsmaterial gemäss Kriegsmaterialgesetz vom 13. Dezember 1996 (SR 514.51) und Kriegsmaterialverordnung vom 25. Februar 1998 (SR 514.511).</p><p>Pakistan hat sich dazu verpflichtet, dass die Helikopter nicht bewaffnet und ausschliesslich für Such- und Rettungseinsätze und humanitäre Unterstützung verwendet werden. Empfänger der Helikopter ist die Regierung Pakistans. Die Helikopter werden von der pakistanischen Luftwaffe betrieben und für die National Disaster Management Authority bzw. in Absprache mit dieser Behörde eingesetzt. Gemäss Schenkungsvertrag ist der in Pakistan akkreditierte schweizerische Verteidigungsattaché befugt, über den Standort und die Einsätze der Helikopter Informationen zu verlangen, und Pakistan hat sich verpflichtet, solche Informationen ohne Verzug vorzulegen. Es würde jeder nationalen oder internationalen Praxis widersprechen, für einen hypothetischen Fall - der offiziellen Versprechungen zuwiderlaufen würde und technisch unrealistisch wäre - Sanktionen zu definieren. Angesichts der militärischen Machtmittel, über die Pakistan verfügt, und angesichts seines nach wie vor offenen Zugangs zu Rüstungsmaterial in den meisten Staaten Westeuropas und Nordamerikas erschiene es dem Bundesrat zudem wenig zielführend, solche Spekulationen anzustellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie das VBS am 8. September 2010 mitteilte, hat der Bundesrat beschlossen, Pakistan zehn Helikopter des Typs Alouette III kostenlos zu überlassen. Da noch im vergangenen März (laut "NZZ am Sonntag" vom 22. August 2010) wegen Sicherheitsbedenken auf die Schenkung verzichtet wurde, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Bedenken führten im März 2010 dazu, auf die Schenkung der Helikopter an Pakistan zu verzichten? Besteht die Gefahr, dass die Alouette III mit Geschützen aufgerüstet wird und für den bewaffneten Kampf eingesetzt wird?</p><p>2. Wieso hat der Bundesrat seine Meinung nun geändert und beschlossen, Pakistan zehn Alouette III zu überlassen? Hat sich nach Einschätzung des Bundesrates die Sicherheitslage in Pakistan geändert?</p><p>3. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Helikopter nur für Such- und Rettungsaktionen benutzt werden? Welche Sanktionen sind vorgesehen, wenn die Helikopter bewaffnet werden?</p>
- Lieferung von Helikoptern des Typs Alouette III an Pakistan
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Pakistan hat in der Vergangenheit Interesse an einem Kauf der Alouette-III-Helikopter gezeigt. Eine Schenkung wurde dennoch erst opportun, nachdem die verheerende Naturkatastrophe im Sommer 2010 weite Teile Pakistans unter Wasser gesetzt und die pakistanische Regierung ein Gesuch um internationale Hilfe gestellt hatte. Der Bundesrat hat im letzten März keinen Entscheid zu einem Verkauf oder zu einer Schenkung von Alouette III an Pakistan getroffen; er sieht keinen Anlass, sich zu nichteingereichten oder zurückgezogenen Anträgen zu äussern. Auf die verbleibenden Elemente der Fragen 1 bis 3 antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>Das Risiko, dass Alouette III in irgendwelcher Weise bewaffnet werden könnten, ist sehr gering. Eine wirksame Bewaffnung ist praktisch ausgeschlossen. Diese Helikopter haben keine "hard points" zur Aufnahme von Waffen, und die Zelle ist nicht dafür ausgelegt oder geeignet. Alouette III gelten folgerichtig auch nicht als Kriegsmaterial gemäss Kriegsmaterialgesetz vom 13. Dezember 1996 (SR 514.51) und Kriegsmaterialverordnung vom 25. Februar 1998 (SR 514.511).</p><p>Pakistan hat sich dazu verpflichtet, dass die Helikopter nicht bewaffnet und ausschliesslich für Such- und Rettungseinsätze und humanitäre Unterstützung verwendet werden. Empfänger der Helikopter ist die Regierung Pakistans. Die Helikopter werden von der pakistanischen Luftwaffe betrieben und für die National Disaster Management Authority bzw. in Absprache mit dieser Behörde eingesetzt. Gemäss Schenkungsvertrag ist der in Pakistan akkreditierte schweizerische Verteidigungsattaché befugt, über den Standort und die Einsätze der Helikopter Informationen zu verlangen, und Pakistan hat sich verpflichtet, solche Informationen ohne Verzug vorzulegen. Es würde jeder nationalen oder internationalen Praxis widersprechen, für einen hypothetischen Fall - der offiziellen Versprechungen zuwiderlaufen würde und technisch unrealistisch wäre - Sanktionen zu definieren. Angesichts der militärischen Machtmittel, über die Pakistan verfügt, und angesichts seines nach wie vor offenen Zugangs zu Rüstungsmaterial in den meisten Staaten Westeuropas und Nordamerikas erschiene es dem Bundesrat zudem wenig zielführend, solche Spekulationen anzustellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie das VBS am 8. September 2010 mitteilte, hat der Bundesrat beschlossen, Pakistan zehn Helikopter des Typs Alouette III kostenlos zu überlassen. Da noch im vergangenen März (laut "NZZ am Sonntag" vom 22. August 2010) wegen Sicherheitsbedenken auf die Schenkung verzichtet wurde, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Bedenken führten im März 2010 dazu, auf die Schenkung der Helikopter an Pakistan zu verzichten? Besteht die Gefahr, dass die Alouette III mit Geschützen aufgerüstet wird und für den bewaffneten Kampf eingesetzt wird?</p><p>2. Wieso hat der Bundesrat seine Meinung nun geändert und beschlossen, Pakistan zehn Alouette III zu überlassen? Hat sich nach Einschätzung des Bundesrates die Sicherheitslage in Pakistan geändert?</p><p>3. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Helikopter nur für Such- und Rettungsaktionen benutzt werden? Welche Sanktionen sind vorgesehen, wenn die Helikopter bewaffnet werden?</p>
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