Philippe Hersant und seine Gesellschaften. Schulden in Frankreich, Vermögen in der Schweiz?
- ShortId
-
10.1084
- Id
-
20101084
- Updated
-
24.06.2025 21:01
- Language
-
de
- Title
-
Philippe Hersant und seine Gesellschaften. Schulden in Frankreich, Vermögen in der Schweiz?
- AdditionalIndexing
-
34;15;Unternehmenszusammenschluss;Massenmedium;Unternehmenspolitik;Presseunternehmen;Konzentration wirtschaftlicher Macht;Unternehmensgruppe;Verschuldung;Grossunternehmen;Frankreich
- 1
-
- L06K120205010504, Presseunternehmen
- L05K0703010201, Unternehmenszusammenschluss
- L04K07030102, Konzentration wirtschaftlicher Macht
- L05K0703010206, Unternehmensgruppe
- L04K12020501, Massenmedium
- L05K0703060301, Grossunternehmen
- L04K03010106, Frankreich
- L04K07030403, Unternehmenspolitik
- L05K1104030102, Verschuldung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat Verständnis dafür, dass eine starke Position einer einzelnen Holding im Medienbereich wie die ESH im Westschweizer Zeitungsmarkt zu Verunsicherungen führen kann. Er kann auch nachvollziehen, dass die Verknüpfung der Editions Suisses Holding (ESH) mit der französischen Groupe Hersant Media (GHM) Befürchtungen auslöst, vor allem wenn Informationen über angebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten der GHM in die Öffentlichkeit gelangen. Der Bundesrat will aber nicht darüber spekulieren, wie sich allfällige wirtschaftliche Schwierigkeiten der GHM auf die ESH auswirken könnten und mit welchen Konsequenzen auf dem Medienmarkt in der Romandie zu rechnen wäre.</p><p>Während die Bundesverfassung (SR 101) bei den audiovisuellen Medien eine Bundeskompetenz mit Regulierungsmöglichkeiten vorsieht (Art. 93), fehlt diese im Bereich der Printmedien. Hier beschränkt sich die Bundesverfassung darauf, die Pressefreiheit als Teil der Medienfreiheit zu schützen (Art. 17). Direkte medienpolitische Massnahmen oder behördliche Interventionen zur Sicherung und Erhaltung der heutigen Medien- und Meinungsvielfalt sind deshalb nur im Bereich der elektronischen Medien möglich, nicht aber bei der Presse.</p><p>Folglich würden dem Bundesrat bei einer unerwünschten Entwicklung im Pressemarkt der Romandie die Rechtsgrundlagen fehlen, um korrigierend eingreifen zu können. Je nach Entwicklung wäre es allenfalls Sache der Wettbewerbskommission, bei einer Übernahme oder einem Unternehmenszusammenschluss eine wettbewerbsrechtliche Abklärung vorzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit dem Erwerb mehrerer Zeitungen wie "La Côte", "L'Express", "L'Impartial" und neu auch "Le Nouvelliste" breitet sich die Editions Suisses Holding (ESH) in der Westschweizer Medienlandschaft weiter aus. Über verlegerische Fragen hinausgehend, die eine solche Medienkonzentration mit sich bringt und die schon weitreichend diskutiert wurden, stelle ich dem Bundesrat folgende Frage.</p><p>ESH gehört Philippe Hersant, der auch Hauptaktionär und Aufsichtsratspräsident der Groupe Hersant Media (GHM) ist und in Frankreich zahlreiche Gratiszeitungen, kostenpflichtige Zeitungen sowie Lokalradio- und Fernsehsender besitzt. Trotzdem wirkt dieses Imperium zerbrechlich, denn es soll Schulden in der Höhe von mehreren Hundert Millionen angehäuft haben und musste kürzlich Beteiligungen an mehreren Gesellschaften abgeben. Auch wenn ESH und GHM offiziell voneinander unabhängig sind, wächst doch laut französischen Pressestimmen das Interesse der Gläubiger von GHM an den erfolgreichen Tätigkeiten von Philippe Hersant in der Schweiz.</p><p>Wie schätzt der Bundesrat die Folgen dieser Situation für die Westschweizer Titel der ESH ein?</p>
- Philippe Hersant und seine Gesellschaften. Schulden in Frankreich, Vermögen in der Schweiz?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat Verständnis dafür, dass eine starke Position einer einzelnen Holding im Medienbereich wie die ESH im Westschweizer Zeitungsmarkt zu Verunsicherungen führen kann. Er kann auch nachvollziehen, dass die Verknüpfung der Editions Suisses Holding (ESH) mit der französischen Groupe Hersant Media (GHM) Befürchtungen auslöst, vor allem wenn Informationen über angebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten der GHM in die Öffentlichkeit gelangen. Der Bundesrat will aber nicht darüber spekulieren, wie sich allfällige wirtschaftliche Schwierigkeiten der GHM auf die ESH auswirken könnten und mit welchen Konsequenzen auf dem Medienmarkt in der Romandie zu rechnen wäre.</p><p>Während die Bundesverfassung (SR 101) bei den audiovisuellen Medien eine Bundeskompetenz mit Regulierungsmöglichkeiten vorsieht (Art. 93), fehlt diese im Bereich der Printmedien. Hier beschränkt sich die Bundesverfassung darauf, die Pressefreiheit als Teil der Medienfreiheit zu schützen (Art. 17). Direkte medienpolitische Massnahmen oder behördliche Interventionen zur Sicherung und Erhaltung der heutigen Medien- und Meinungsvielfalt sind deshalb nur im Bereich der elektronischen Medien möglich, nicht aber bei der Presse.</p><p>Folglich würden dem Bundesrat bei einer unerwünschten Entwicklung im Pressemarkt der Romandie die Rechtsgrundlagen fehlen, um korrigierend eingreifen zu können. Je nach Entwicklung wäre es allenfalls Sache der Wettbewerbskommission, bei einer Übernahme oder einem Unternehmenszusammenschluss eine wettbewerbsrechtliche Abklärung vorzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit dem Erwerb mehrerer Zeitungen wie "La Côte", "L'Express", "L'Impartial" und neu auch "Le Nouvelliste" breitet sich die Editions Suisses Holding (ESH) in der Westschweizer Medienlandschaft weiter aus. Über verlegerische Fragen hinausgehend, die eine solche Medienkonzentration mit sich bringt und die schon weitreichend diskutiert wurden, stelle ich dem Bundesrat folgende Frage.</p><p>ESH gehört Philippe Hersant, der auch Hauptaktionär und Aufsichtsratspräsident der Groupe Hersant Media (GHM) ist und in Frankreich zahlreiche Gratiszeitungen, kostenpflichtige Zeitungen sowie Lokalradio- und Fernsehsender besitzt. Trotzdem wirkt dieses Imperium zerbrechlich, denn es soll Schulden in der Höhe von mehreren Hundert Millionen angehäuft haben und musste kürzlich Beteiligungen an mehreren Gesellschaften abgeben. Auch wenn ESH und GHM offiziell voneinander unabhängig sind, wächst doch laut französischen Pressestimmen das Interesse der Gläubiger von GHM an den erfolgreichen Tätigkeiten von Philippe Hersant in der Schweiz.</p><p>Wie schätzt der Bundesrat die Folgen dieser Situation für die Westschweizer Titel der ESH ein?</p>
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