Prostitution. Illegale Gewinne aus illegalen Praktiken?
- ShortId
-
10.1098
- Id
-
20101098
- Updated
-
14.11.2025 07:25
- Language
-
de
- Title
-
Prostitution. Illegale Gewinne aus illegalen Praktiken?
- AdditionalIndexing
-
28;Bericht;Prostitution
- 1
-
- L04K01010211, Prostitution
- L03K020206, Bericht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Was die Forderung betrifft, das Phänomen der Prostitution wissenschaftlich untersuchen zu lassen, verweist der Bundesrat auf die dreiteilige Studie "Der Sexmarkt der Schweiz" der Universität Genf vom Jahr 2009, welche vom Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegeben wurde (vgl. www.sexworkinfo.ch). Diese Studie beleuchtet weitgehend die gesamten Aspekte des Phänomens: Der erste Teil stellt eine Bestandesaufnahme der internationalen Literatur und Projekte im Bereich der Gesundheit von Sexarbeiterinnen dar. Im zweiten Teil der Studie werden die auf Bundes-, Kantons- und in etwas geringerem Ausmass auch auf Gemeindeebene existierenden, für das schweizerische Sexgewerbe geltenden Regelungen und Gesetze aufgelistet und analysiert. Im dritten Teil der Studie werden die Resultate einer Befragung von rund 200 Akteuren aus verschiedenen Bereichen (Polizeisektor, Migrationsstellen, Sozialdienste, Sexarbeit) vorgestellt. Es wird eine Übersicht der Eigenheiten des Sexgewerbes der einzelnen Kantone sowie der bestehenden Massnahmen zur Gesundheitsprävention und -förderung in diesem Bereich präsentiert. Deshalb besteht kein Bedarf, eine zusätzliche Studie in Auftrag zu geben. Die Empfehlungen, welche im Rahmen der Studie abgegeben wurden, sind weitgehend umgesetzt worden, weshalb auch keine zusätzlichen Ressourcen für die Bekämpfung der mit der Prostitution eingehenden Probleme nötig sind.</p><p>Die Schweiz kennt kein Gesetz über die Prostitution auf Bundesebene. Die Kantone und sogar die Gemeinden verfügen über die Kompetenz, Reglemente über die Prostitution zu erlassen. Dort gelten sehr unterschiedliche gesetzliche Vorschriften. Zurzeit gibt es im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB; SR 311.0) zwei Artikel, welche die Prostitution eindeutig erwähnen, beide unter dem Titel "Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität", nämlich Artikel 195 StGB, welcher die Ausnützung sexueller Handlungen und die Förderung der Prostitution betrifft, und Artikel 199 StGB über die unzulässige Ausübung der Prostitution. Zudem dient, im Falle von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Artikel 182 StGB über den Menschenhandel als gesetzliche Grundlage.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Wäfler 06.3779, "Massnahmen gegen überbordende Erotikindustrie und Pornografie", vom 19. Dezember 2006 dargelegt hat, liegt dem heutigen Sexualstrafrecht der Gedanke zugrunde, dass die selbstständigerwerbende Ausübung der Prostitution erlaubt ist. Den Missbräuchen im Milieu, unter welche insbesondere die in der Schweiz verbotene arbeitsvertragliche Anbindung der sich prostituierenden Personen fällt, wird mit den bestehenden Strafbestimmungen und den kantonalen Gesetzen ebenso entgegengewirkt wie den negativen Auswirkungen der erlaubten Prostitution.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Beabsichtigt der Bundesrat, das Phänomen der Prostitution wissenschaftlich untersuchen zu lassen, damit es in all seinen Dimensionen erfasst werden kann? Eine solche Untersuchung soll insbesondere die Informationen liefern, die nötig sind, um eine gesetzliche Regelung in voller Kenntnis der Sachlage auszuarbeiten, also unter Berücksichtigung der verschiedenen Aspekte dieses Phänomens (Sicherheit, öffentliche Gesundheit, Wirtschaft, Immigration, Arbeitsgesetze). Die Untersuchung soll ausserdem aufzeigen, welche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen, um die mit der Prostitution verbundenen Probleme (Illegalität, Ausbeutung usw.) zu lösen.</p>
- Prostitution. Illegale Gewinne aus illegalen Praktiken?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Was die Forderung betrifft, das Phänomen der Prostitution wissenschaftlich untersuchen zu lassen, verweist der Bundesrat auf die dreiteilige Studie "Der Sexmarkt der Schweiz" der Universität Genf vom Jahr 2009, welche vom Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegeben wurde (vgl. www.sexworkinfo.ch). Diese Studie beleuchtet weitgehend die gesamten Aspekte des Phänomens: Der erste Teil stellt eine Bestandesaufnahme der internationalen Literatur und Projekte im Bereich der Gesundheit von Sexarbeiterinnen dar. Im zweiten Teil der Studie werden die auf Bundes-, Kantons- und in etwas geringerem Ausmass auch auf Gemeindeebene existierenden, für das schweizerische Sexgewerbe geltenden Regelungen und Gesetze aufgelistet und analysiert. Im dritten Teil der Studie werden die Resultate einer Befragung von rund 200 Akteuren aus verschiedenen Bereichen (Polizeisektor, Migrationsstellen, Sozialdienste, Sexarbeit) vorgestellt. Es wird eine Übersicht der Eigenheiten des Sexgewerbes der einzelnen Kantone sowie der bestehenden Massnahmen zur Gesundheitsprävention und -förderung in diesem Bereich präsentiert. Deshalb besteht kein Bedarf, eine zusätzliche Studie in Auftrag zu geben. Die Empfehlungen, welche im Rahmen der Studie abgegeben wurden, sind weitgehend umgesetzt worden, weshalb auch keine zusätzlichen Ressourcen für die Bekämpfung der mit der Prostitution eingehenden Probleme nötig sind.</p><p>Die Schweiz kennt kein Gesetz über die Prostitution auf Bundesebene. Die Kantone und sogar die Gemeinden verfügen über die Kompetenz, Reglemente über die Prostitution zu erlassen. Dort gelten sehr unterschiedliche gesetzliche Vorschriften. Zurzeit gibt es im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB; SR 311.0) zwei Artikel, welche die Prostitution eindeutig erwähnen, beide unter dem Titel "Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität", nämlich Artikel 195 StGB, welcher die Ausnützung sexueller Handlungen und die Förderung der Prostitution betrifft, und Artikel 199 StGB über die unzulässige Ausübung der Prostitution. Zudem dient, im Falle von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Artikel 182 StGB über den Menschenhandel als gesetzliche Grundlage.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Wäfler 06.3779, "Massnahmen gegen überbordende Erotikindustrie und Pornografie", vom 19. Dezember 2006 dargelegt hat, liegt dem heutigen Sexualstrafrecht der Gedanke zugrunde, dass die selbstständigerwerbende Ausübung der Prostitution erlaubt ist. Den Missbräuchen im Milieu, unter welche insbesondere die in der Schweiz verbotene arbeitsvertragliche Anbindung der sich prostituierenden Personen fällt, wird mit den bestehenden Strafbestimmungen und den kantonalen Gesetzen ebenso entgegengewirkt wie den negativen Auswirkungen der erlaubten Prostitution.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Beabsichtigt der Bundesrat, das Phänomen der Prostitution wissenschaftlich untersuchen zu lassen, damit es in all seinen Dimensionen erfasst werden kann? Eine solche Untersuchung soll insbesondere die Informationen liefern, die nötig sind, um eine gesetzliche Regelung in voller Kenntnis der Sachlage auszuarbeiten, also unter Berücksichtigung der verschiedenen Aspekte dieses Phänomens (Sicherheit, öffentliche Gesundheit, Wirtschaft, Immigration, Arbeitsgesetze). Die Untersuchung soll ausserdem aufzeigen, welche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen, um die mit der Prostitution verbundenen Probleme (Illegalität, Ausbeutung usw.) zu lösen.</p>
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