Ungleich lange Spiesse zwischen Kehrichtverbrennungsanlagen und Zementwerken beim Verbrennen von Abfällen
- ShortId
-
10.1103
- Id
-
20101103
- Updated
-
24.06.2025 22:37
- Language
-
de
- Title
-
Ungleich lange Spiesse zwischen Kehrichtverbrennungsanlagen und Zementwerken beim Verbrennen von Abfällen
- AdditionalIndexing
-
52;Kohlendioxid;Kostenrechnung;Abfallbeseitigung;Gleichbehandlung;Zement;Grenzwert;sektorale Beihilfe
- 1
-
- L04K06010202, Abfallbeseitigung
- L06K070503030107, Zement
- L05K0601040402, Grenzwert
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L05K0704010109, sektorale Beihilfe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Sowohl Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) als auch Zementwerke nehmen in der Abfallwirtschaft wichtige Rollen ein, da beide vorwiegend nur für ihren Anlagetyp geeignete Abfälle verbrennen und sich daher nur bei einem kleinen Anteil der gesamten Abfallmenge konkurrenzieren.</p><p>Die Aussage des Abfallwirtschaftsberichts 2008 des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) beleuchtet diese Konkurrenz primär aus Sicht der unterschiedlichen Emissionsanforderungen. Obwohl diese Feststellung isoliert betrachtet nicht falsch ist, kann sie nicht als allgemeingültige Darstellung der Beziehungen zwischen KVA und Zementwerken herbeigezogen werden. Wie nachfolgend dargestellt, kommt man bei einer umfassenderen Betrachtung zum Schluss, dass weder eine Ungleichbehandlung der KVA und Zementwerke noch eine indirekte Subventionierung der Zementwerke besteht.</p><p>2. Sowohl Zementwerke als auch KVA nutzen die bei der Verbrennung entstehende Wärme. Die Zementwerke nutzen die freigesetzte Energie direkt zur Klinkerproduktion. Sie haben daher keine Verluste durch Energieumwandlung in Strom oder in Fernwärme wie die KVA. Deshalb ist ihre Energieeffizienz generell höher als diejenige von KVA. Es muss allerdings betont werden, dass sich die KVA ihren Brennstoff nicht aussuchen können und mit der umweltverträglichen Entsorgung von Siedlungsabfällen hochwertige elektrische Energie bzw. Wärme produziert wird. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Zementwerke zwingend eine bessere Ökobilanz aufweisen, da ihrer grösseren Energieeffizienz höhere Emissionen und allfällige längere Abfalltransporte gegenüberstehen. Eine Ökobilanzierung von Zementwerken bzw. KVA variiert daher im Einzelfall. Zudem ist zu beachten, dass gewisse Abfallfraktionen nicht wahlweise in KVA oder Zementwerken verbrannt werden dürfen. Dies ist in der Charakteristik der jeweiligen Anlagetypen begründet, die sich wie folgt präsentiert:</p><p>Die Produktion von Zement ist sehr energieintensiv und benötigt daher grosse Mengen an Brennstoff. In der Regel dient Steinkohle als Brennstoff, andererseits können die Zementwerke gewisse Abfälle mit hohem Energieinhalt verbrennen. Dabei ist zu beachten, dass gemäss der Zementrichtlinie des Bafu nur bestimmte Abfälle für die Verbrennung in Zementwerken zugelassen sind. Für den Grossteil dieser Abfälle wie etwa Altöl, Lösungsmittel, Tiermehl usw. ist dies die ökologischste Entsorgungsart, da flüssige oder feinkörnige Abfälle für die Verbrennung in KVA nicht geeignet sind.</p><p>Die KVA sind in erster Linie auf die Verbrennung von gemischten Siedlungsabfällen und anderen brennbaren Abfällen aus Industrie und Gewerbe ausgelegt. Siedlungsabfälle dürfen aufgrund ihrer heterogenen Zusammensetzung und ihrer erhöhten Schadstoffbelastung nur in KVA verbrannt werden. Aus diesen Gründen können die Zementwerke bei diesen mengenmässig wichtigsten Abfällen für KVA aus umweltrechtlichen Gründen gar nicht in Konkurrenz treten. Einzig gewisse sortenreine Industrieabfälle, z. B. Altholz oder Kunststoffabfälle, eignen sich für die Verbrennung sowohl in KVA als auch in Zementwerken. Eine Konkurrenzsituation besteht also lediglich in diesen Bereichen.</p><p>Bezüglich der Luftemissionen gelten gemäss Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 für Zementwerke und KVA unterschiedliche, anlagespezifische Grenzwerte. Diese sind bei vielen Parametern für die KVA strikter. Diese Unterschiede sind aber gerechtfertigt, weil die Schadstoffbegrenzung bei Zementwerken bereits durch die Limitierung im Brennstoff erfolgt. Zudem bedingen technische Gründe, wie z. B. die höhere Verbrennungstemperatur in Zementwerken, unterschiedliche Emissionsgrenzwerte.</p><p>Auch in Bezug auf CO2-Emissionen gibt es keine Bevorzugung der Zementwerke. Die Zementindustrie hat sich gegenüber dem Bund verpflichtet, ihre CO2-Emissionen zu begrenzen. Die Befreiung von der CO2-Abgabe erfolgt im Gegenzug zu dieser Verpflichtung. Sollte die Zementindustrie diese Verpflichtung nicht einhalten, so müssten die Zementwerke die CO2-Abgabe, von der sie befreit wurden, inklusive Zinsen zurückbezahlen. Demgegenüber sind die KVA momentan vollständig von CO2-Regelungen ausgenommen.</p><p>3. Wie oben ausgeführt, besteht keine Ungleichbehandlung zwischen KVA und Zementwerken. In Zukunft könnte sich jedoch mit der Umsetzung der Motion Schmid 06.3085, "Kein Transport- und Entsorgungsmonopol für Gewerbekehricht", eine Änderung der Verteilung der Abfälle zwischen KVA und Zementwerken abzeichnen. Demzufolge sollen Industrie- und Gewerbeabfälle weitgehend vom staatlichen Entsorgungsmonopol der KVA ausgenommen werden. Ein Teil dieser Abfallfraktionen wird voraussichtlich zu sogenannten Ersatzbrennstoffen aufgearbeitet und Zementwerken zugeführt. Der Bundesrat wird sich in der Revision der entsprechenden Rechtsbestimmungen dafür einsetzen, dass diese Änderung nicht zu einem unkontrollierten Abfluss von Abfall ins Ausland führt. Somit ist die Verschiebung dieser Abfälle von KVA zu Zementwerken nur von deren Nachfrage in der Schweiz abhängig. Nach ersten Schätzungen wird diese Menge mit etwa 200 000 Tonnen pro Jahr beziffert, was einem Anteil von lediglich 6 Prozent der in KVA jährlich verbrannten gesamten Abfallmenge entspricht.</p><p>4. Da wie in den bisherigen Teilantworten ausgeführt keine Ungleichbehandlung zwischen Zementwerken und KVA besteht, sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Abfallwirtschaftsbericht 2008 des Bundesamtes für Umwelt ist festgehalten, dass die Zementwerke eine starke Konkurrenz für Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) und mögliche alternative Entsorgungsverfahren (z. B. das Recycling von Kunststoffen) darstellen; dies, da die Zementwerke sehr geringe Grenzkosten für das Verbrennen von fossilen Abfällen aufweisen und weniger strenge Emissionsgrenzen als die KVA einhalten müssen. Diese Situation könnte sich noch weiter zuungunsten der KVA verändern, wenn der Abfallanteil fossiler Herkunft in den KVA der CO2-Steuer unterstellt werden sollte, die Zementindustrie hingegen sich mit einer Vereinbarung von dieser Unterstellung befreien kann. Einerseits ist dies eine Diskrepanz zwischen dem CO2-Gesetz und den Klimaschutzzielen, andererseits stellt sich aber auch die Frage der Gleichbehandlung.</p><p>1. Ist diese Ungleichbehandlung und indirekte Subventionierung der Zementindustrie gerechtfertigt?</p><p>2. Welche Verfahren der Verwertung von Abfällen fossiler Herkunft haben die bessere Ökobilanz, bzw. rechtfertigt sich diese Bevorzugung der Zementwerke gegenüber KVA und möglichen weiteren Alternativverfahren?</p><p>3. Wie könnte diese Ungleichbehandlung verhindert werden?</p><p>4. Sieht der Bundesrat Massnahmen vor, um dieses Problem zu lösen?</p>
- Ungleich lange Spiesse zwischen Kehrichtverbrennungsanlagen und Zementwerken beim Verbrennen von Abfällen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Sowohl Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) als auch Zementwerke nehmen in der Abfallwirtschaft wichtige Rollen ein, da beide vorwiegend nur für ihren Anlagetyp geeignete Abfälle verbrennen und sich daher nur bei einem kleinen Anteil der gesamten Abfallmenge konkurrenzieren.</p><p>Die Aussage des Abfallwirtschaftsberichts 2008 des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) beleuchtet diese Konkurrenz primär aus Sicht der unterschiedlichen Emissionsanforderungen. Obwohl diese Feststellung isoliert betrachtet nicht falsch ist, kann sie nicht als allgemeingültige Darstellung der Beziehungen zwischen KVA und Zementwerken herbeigezogen werden. Wie nachfolgend dargestellt, kommt man bei einer umfassenderen Betrachtung zum Schluss, dass weder eine Ungleichbehandlung der KVA und Zementwerke noch eine indirekte Subventionierung der Zementwerke besteht.</p><p>2. Sowohl Zementwerke als auch KVA nutzen die bei der Verbrennung entstehende Wärme. Die Zementwerke nutzen die freigesetzte Energie direkt zur Klinkerproduktion. Sie haben daher keine Verluste durch Energieumwandlung in Strom oder in Fernwärme wie die KVA. Deshalb ist ihre Energieeffizienz generell höher als diejenige von KVA. Es muss allerdings betont werden, dass sich die KVA ihren Brennstoff nicht aussuchen können und mit der umweltverträglichen Entsorgung von Siedlungsabfällen hochwertige elektrische Energie bzw. Wärme produziert wird. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Zementwerke zwingend eine bessere Ökobilanz aufweisen, da ihrer grösseren Energieeffizienz höhere Emissionen und allfällige längere Abfalltransporte gegenüberstehen. Eine Ökobilanzierung von Zementwerken bzw. KVA variiert daher im Einzelfall. Zudem ist zu beachten, dass gewisse Abfallfraktionen nicht wahlweise in KVA oder Zementwerken verbrannt werden dürfen. Dies ist in der Charakteristik der jeweiligen Anlagetypen begründet, die sich wie folgt präsentiert:</p><p>Die Produktion von Zement ist sehr energieintensiv und benötigt daher grosse Mengen an Brennstoff. In der Regel dient Steinkohle als Brennstoff, andererseits können die Zementwerke gewisse Abfälle mit hohem Energieinhalt verbrennen. Dabei ist zu beachten, dass gemäss der Zementrichtlinie des Bafu nur bestimmte Abfälle für die Verbrennung in Zementwerken zugelassen sind. Für den Grossteil dieser Abfälle wie etwa Altöl, Lösungsmittel, Tiermehl usw. ist dies die ökologischste Entsorgungsart, da flüssige oder feinkörnige Abfälle für die Verbrennung in KVA nicht geeignet sind.</p><p>Die KVA sind in erster Linie auf die Verbrennung von gemischten Siedlungsabfällen und anderen brennbaren Abfällen aus Industrie und Gewerbe ausgelegt. Siedlungsabfälle dürfen aufgrund ihrer heterogenen Zusammensetzung und ihrer erhöhten Schadstoffbelastung nur in KVA verbrannt werden. Aus diesen Gründen können die Zementwerke bei diesen mengenmässig wichtigsten Abfällen für KVA aus umweltrechtlichen Gründen gar nicht in Konkurrenz treten. Einzig gewisse sortenreine Industrieabfälle, z. B. Altholz oder Kunststoffabfälle, eignen sich für die Verbrennung sowohl in KVA als auch in Zementwerken. Eine Konkurrenzsituation besteht also lediglich in diesen Bereichen.</p><p>Bezüglich der Luftemissionen gelten gemäss Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 für Zementwerke und KVA unterschiedliche, anlagespezifische Grenzwerte. Diese sind bei vielen Parametern für die KVA strikter. Diese Unterschiede sind aber gerechtfertigt, weil die Schadstoffbegrenzung bei Zementwerken bereits durch die Limitierung im Brennstoff erfolgt. Zudem bedingen technische Gründe, wie z. B. die höhere Verbrennungstemperatur in Zementwerken, unterschiedliche Emissionsgrenzwerte.</p><p>Auch in Bezug auf CO2-Emissionen gibt es keine Bevorzugung der Zementwerke. Die Zementindustrie hat sich gegenüber dem Bund verpflichtet, ihre CO2-Emissionen zu begrenzen. Die Befreiung von der CO2-Abgabe erfolgt im Gegenzug zu dieser Verpflichtung. Sollte die Zementindustrie diese Verpflichtung nicht einhalten, so müssten die Zementwerke die CO2-Abgabe, von der sie befreit wurden, inklusive Zinsen zurückbezahlen. Demgegenüber sind die KVA momentan vollständig von CO2-Regelungen ausgenommen.</p><p>3. Wie oben ausgeführt, besteht keine Ungleichbehandlung zwischen KVA und Zementwerken. In Zukunft könnte sich jedoch mit der Umsetzung der Motion Schmid 06.3085, "Kein Transport- und Entsorgungsmonopol für Gewerbekehricht", eine Änderung der Verteilung der Abfälle zwischen KVA und Zementwerken abzeichnen. Demzufolge sollen Industrie- und Gewerbeabfälle weitgehend vom staatlichen Entsorgungsmonopol der KVA ausgenommen werden. Ein Teil dieser Abfallfraktionen wird voraussichtlich zu sogenannten Ersatzbrennstoffen aufgearbeitet und Zementwerken zugeführt. Der Bundesrat wird sich in der Revision der entsprechenden Rechtsbestimmungen dafür einsetzen, dass diese Änderung nicht zu einem unkontrollierten Abfluss von Abfall ins Ausland führt. Somit ist die Verschiebung dieser Abfälle von KVA zu Zementwerken nur von deren Nachfrage in der Schweiz abhängig. Nach ersten Schätzungen wird diese Menge mit etwa 200 000 Tonnen pro Jahr beziffert, was einem Anteil von lediglich 6 Prozent der in KVA jährlich verbrannten gesamten Abfallmenge entspricht.</p><p>4. Da wie in den bisherigen Teilantworten ausgeführt keine Ungleichbehandlung zwischen Zementwerken und KVA besteht, sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Abfallwirtschaftsbericht 2008 des Bundesamtes für Umwelt ist festgehalten, dass die Zementwerke eine starke Konkurrenz für Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) und mögliche alternative Entsorgungsverfahren (z. B. das Recycling von Kunststoffen) darstellen; dies, da die Zementwerke sehr geringe Grenzkosten für das Verbrennen von fossilen Abfällen aufweisen und weniger strenge Emissionsgrenzen als die KVA einhalten müssen. Diese Situation könnte sich noch weiter zuungunsten der KVA verändern, wenn der Abfallanteil fossiler Herkunft in den KVA der CO2-Steuer unterstellt werden sollte, die Zementindustrie hingegen sich mit einer Vereinbarung von dieser Unterstellung befreien kann. Einerseits ist dies eine Diskrepanz zwischen dem CO2-Gesetz und den Klimaschutzzielen, andererseits stellt sich aber auch die Frage der Gleichbehandlung.</p><p>1. Ist diese Ungleichbehandlung und indirekte Subventionierung der Zementindustrie gerechtfertigt?</p><p>2. Welche Verfahren der Verwertung von Abfällen fossiler Herkunft haben die bessere Ökobilanz, bzw. rechtfertigt sich diese Bevorzugung der Zementwerke gegenüber KVA und möglichen weiteren Alternativverfahren?</p><p>3. Wie könnte diese Ungleichbehandlung verhindert werden?</p><p>4. Sieht der Bundesrat Massnahmen vor, um dieses Problem zu lösen?</p>
- Ungleich lange Spiesse zwischen Kehrichtverbrennungsanlagen und Zementwerken beim Verbrennen von Abfällen
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