Masseneinbürgerung von Mazedoniern in Bulgarien

ShortId
10.1114
Id
20101114
Updated
24.06.2025 23:23
Language
de
Title
Masseneinbürgerung von Mazedoniern in Bulgarien
AdditionalIndexing
2811;08;Mazedonien;Bulgarien;Einbürgerung;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Missbrauch
1
  • L05K0506010603, Einbürgerung
  • L04K03010206, Mazedonien
  • L04K03010203, Bulgarien
  • L04K01010219, Missbrauch
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Inhaberinnen und Inhaber von bulgarischen Pässen profitieren grundsätzlich seit dem 1. Juni 2009 von der Freizügigkeit gemäss Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union. Der Bundesrat erinnert aber daran, dass für bulgarische Staatsangehörige bis spätestens 2016 weiterhin gewisse arbeitsmarktliche Beschränkungen - Inländervorrang, Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen, Kontingente - gelten. Je nach Bedarf bleibt zudem bis 2019 eine spezielle Schutzklausel in Kraft.</p><p>Die gestellten Fragen kann der Bundesrat wie folgt beantworten:</p><p>1. Die letzten verfügbaren offiziellen Statistiken (Eurostat) von 2008 gehen von 3637 eingebürgerten Personen mazedonischer Herkunft aus (insgesamt 7140). Gemäss Medienaussagen des ehemaligen Ministers für Auslandbulgaren vom letzten Dezember stieg die Zahl der Einbürgerungen von Personen aus Mazedonien von Januar bis November 2010 auf 10 258 (von insgesamt 14 781), eine relativ hohe Zahl, die aber eher auf den Willen der jetzigen bulgarischen Regierung zurückzuführen ist, die zahlreichen hängigen Fälle effizienter zu behandeln (etwa 60 000 seit 2004), als auf eine Zunahme der Zahl der eingereichten Gesuche. Diese nimmt im Gegenteil ab.</p><p>2. Das bulgarische Einbürgerungsverfahren ist im Gesetz über die bulgarische Staatsangehörigkeit geregelt. Dieses Verfahren fällt primär in die Zuständigkeit der Direktion für bulgarisches Bürgerrecht im Justizministerium und umfasst unter anderem ein persönliches Gespräch mit jeder Person, die ein Gesuch eingereicht hat, sowie die Prüfung der Gesuchsdossiers durch mehrere Verwaltungsstellen (Innenministerium, Nationale Sicherheitsbehörde, Dienst für Auslandbulgaren). Den Schlussentscheid fällt der Präsident der Republik aufgrund eines Vorschlags des Justizministeriums. Die normale Behandlungsdauer für Gesuche liegt bei drei bis vier Jahren. Für Personen mazedonischer Herkunft gilt aber wegen der kulturellen und historischen Nähe der beiden Länder ein abgekürztes Verfahren von etwa zwölf Monaten.</p><p>3. Einbürgerungsvorschriften fallen in die Souveränität der Staaten - hier Bulgariens -, die vom Bundesrat zu respektieren ist. Der Bundesrat kann und will deshalb in dieser Frage keinerlei Einfluss nehmen. Er wird aber die entsprechenden Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen und in seinen Kontakten mit Bulgarien auf die Bedeutung der strikten Einhaltung der Vorschriften für Einbürgerungsverfahren gemäss Gesetz über die bulgarische Staatsangehörigkeit hinweisen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bulgarien profitiert bekanntlich von der Personenfreizügigkeit. Nun gibt es Berichte, wonach dieses EU-Land jeden Monat Tausende von Mazedoniern einbürgert, die dank dem bulgarischen Pass in den Genuss der Personenfreizügigkeit kommen. Dieser offensichtliche Missbrauch betrifft auch die Schweiz.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass jeden Monat Tausende von Mazedoniern in Bulgarien eingebürgert werden? Welches sind die genauen Zahlen?</p><p>2. Trifft es zu, dass die bulgarische Einbürgerungspraxis für Mazedonier mehr als grosszügig ist und dass bulgarische Pässe an interessierte Mazedonier einfach verkauft werden?</p><p>3. Was unternimmt der Bundesrat, um diesen Missbräuchen entgegenzuwirken?</p>
  • Masseneinbürgerung von Mazedoniern in Bulgarien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Inhaberinnen und Inhaber von bulgarischen Pässen profitieren grundsätzlich seit dem 1. Juni 2009 von der Freizügigkeit gemäss Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union. Der Bundesrat erinnert aber daran, dass für bulgarische Staatsangehörige bis spätestens 2016 weiterhin gewisse arbeitsmarktliche Beschränkungen - Inländervorrang, Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen, Kontingente - gelten. Je nach Bedarf bleibt zudem bis 2019 eine spezielle Schutzklausel in Kraft.</p><p>Die gestellten Fragen kann der Bundesrat wie folgt beantworten:</p><p>1. Die letzten verfügbaren offiziellen Statistiken (Eurostat) von 2008 gehen von 3637 eingebürgerten Personen mazedonischer Herkunft aus (insgesamt 7140). Gemäss Medienaussagen des ehemaligen Ministers für Auslandbulgaren vom letzten Dezember stieg die Zahl der Einbürgerungen von Personen aus Mazedonien von Januar bis November 2010 auf 10 258 (von insgesamt 14 781), eine relativ hohe Zahl, die aber eher auf den Willen der jetzigen bulgarischen Regierung zurückzuführen ist, die zahlreichen hängigen Fälle effizienter zu behandeln (etwa 60 000 seit 2004), als auf eine Zunahme der Zahl der eingereichten Gesuche. Diese nimmt im Gegenteil ab.</p><p>2. Das bulgarische Einbürgerungsverfahren ist im Gesetz über die bulgarische Staatsangehörigkeit geregelt. Dieses Verfahren fällt primär in die Zuständigkeit der Direktion für bulgarisches Bürgerrecht im Justizministerium und umfasst unter anderem ein persönliches Gespräch mit jeder Person, die ein Gesuch eingereicht hat, sowie die Prüfung der Gesuchsdossiers durch mehrere Verwaltungsstellen (Innenministerium, Nationale Sicherheitsbehörde, Dienst für Auslandbulgaren). Den Schlussentscheid fällt der Präsident der Republik aufgrund eines Vorschlags des Justizministeriums. Die normale Behandlungsdauer für Gesuche liegt bei drei bis vier Jahren. Für Personen mazedonischer Herkunft gilt aber wegen der kulturellen und historischen Nähe der beiden Länder ein abgekürztes Verfahren von etwa zwölf Monaten.</p><p>3. Einbürgerungsvorschriften fallen in die Souveränität der Staaten - hier Bulgariens -, die vom Bundesrat zu respektieren ist. Der Bundesrat kann und will deshalb in dieser Frage keinerlei Einfluss nehmen. Er wird aber die entsprechenden Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen und in seinen Kontakten mit Bulgarien auf die Bedeutung der strikten Einhaltung der Vorschriften für Einbürgerungsverfahren gemäss Gesetz über die bulgarische Staatsangehörigkeit hinweisen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bulgarien profitiert bekanntlich von der Personenfreizügigkeit. Nun gibt es Berichte, wonach dieses EU-Land jeden Monat Tausende von Mazedoniern einbürgert, die dank dem bulgarischen Pass in den Genuss der Personenfreizügigkeit kommen. Dieser offensichtliche Missbrauch betrifft auch die Schweiz.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass jeden Monat Tausende von Mazedoniern in Bulgarien eingebürgert werden? Welches sind die genauen Zahlen?</p><p>2. Trifft es zu, dass die bulgarische Einbürgerungspraxis für Mazedonier mehr als grosszügig ist und dass bulgarische Pässe an interessierte Mazedonier einfach verkauft werden?</p><p>3. Was unternimmt der Bundesrat, um diesen Missbräuchen entgegenzuwirken?</p>
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