Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen
- ShortId
-
10.1123
- Id
-
20101123
- Updated
-
14.11.2025 07:56
- Language
-
de
- Title
-
Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen
- AdditionalIndexing
-
04;28;Personalverwaltung;behinderte/r Arbeitnehmer/in;Durchführung eines Projektes;Bundesverwaltung;sechste IV-Revision;Einstellung;öffentliches Unternehmen;berufliche Wiedereingliederung
- 1
-
- L06K070203030501, berufliche Wiedereingliederung
- L06K010401030401, sechste IV-Revision
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L05K0702020105, behinderte/r Arbeitnehmer/in
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- L04K07020102, Personalverwaltung
- L05K0702010204, Einstellung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das mit der 6. IV-Revision gesetzte Wiedereingliederungsziel von allen Beteiligten grosse Anstrengungen verlangt. Der Bundesrat ist bereit, sich seiner Verantwortung als Arbeitgeber, dem gegenüber der Privatwirtschaft eine gewisse Vorbildfunktion zukommt, zu stellen und im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen eine aktive Rolle zu spielen. So begrüsst er es insbesondere, dass einzelne Departemente bereits konkrete Massnahmen zur Förderung der Integration getroffen haben. Das EDI beispielsweise hat einen Massnahmenplan mit klaren Zielvorgaben (namentlich die Einführung von Arbeitstrainings, Praktika, Personalverleih, Schulung der Führungskräfte) zur Erhöhung der Zahl der Beschäftigten mit einer Behinderung erarbeitet und die Stelle eines Integrationsbeauftragten geschaffen. </p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Bundesverwaltung beabsichtigt, nach Möglichkeit anteilsmässig zu ihrer Grösse Trainingsarbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Geht man von einer proportionalen Verteilung der im Rahmen der 6. IV-Revision zu überprüfenden 17 000 Renten auf die Arbeitgeber aus, sind dies für die Bundesverwaltung 135 Trainingsarbeitsplätze.</p><p>2./3. In der Bundesverwaltung ist seit dem 1. Juli 2009 ein neues Konzept für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Herzstück des Konzeptes ist ein finanzielles Anreizsystem für die Verwaltungseinheiten. Mit diesem Konzept will der Bundesrat die Integration von Menschen mit Behinderungen weiter fördern. Seine Anstrengungen als sozialer Arbeitgeber wird er voraussichtlich mit der Definition eines Sollwertes für die Bundesverwaltung für die Legislaturperiode 2012-2015 zusätzlich untermauern. </p><p>Zudem wird der Bundesrat im Anschluss an die im Dezember 2010 verabschiedete Personalstrategie Bundesverwaltung 2011-2015 Vorgaben für die Beschäftigung und die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung erlassen. Diese Vorgaben sehen vor, dass die Departemente auf ihre eigenen Bedürfnisse abgestimmte Lösungen finden, um Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung anbieten zu können und um eine dauerhafte berufliche Integration zu gewährleisten. Die Handlungsfelder erstrecken sich auf die Rekrutierung von stellensuchenden Menschen mit Behinderungen; ferner betreffen sie den Erhalt des Arbeitsplatzes für den Fall, dass eine Angestellte oder ein Angestellter behindert wird, die Förderung der Chancengleichheit sowie die Nichtdiskriminierung.</p><p>Der Bundesrat geht nach heutiger Beurteilung davon aus, dass die Ziele der 6. IV-Revision in der Bundesverwaltung mit den bestehenden Instrumenten erreicht werden können.</p><p>4. Der Bundesrat führt keine expliziten Gespräche mit den bundesnahen Betrieben über die Integration von Menschen mit Behinderungen. Es ist Aufgabe der jeweiligen Unternehmen und Anstalten, eine entsprechende Arbeitgeberpolitik zu definieren und die dafür notwendigen Instrumente zu schaffen. Der Bundesrat hat die Möglichkeit, zentrale und übergeordnete personalpolitische Anliegen in die strategischen Unternehmensziele der Unternehmen einfliessen zu lassen. Allerdings soll dabei deren unternehmerischer Freiraum gewahrt bleiben. Es wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein, ob er im Bereich der Integration von Menschen mit Behinderungen in den strategischen Zielen Eckwerte festlegen will.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Ziel der 6. IV-Revision ist die Wiedereingliederung von rund 17 000 Menschen (12 500 Stellen) in den ersten Arbeitsmarkt. Leider macht der Bundesrat in der Botschaft keine Aussagen darüber, was das für den Bund und die bundesnahen Betriebe konkret heisst und wie das Ziel erreicht werden soll. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie viele Menschen mit Behinderungen wird die Bundesverwaltung aufgrund ihrer Grösse respektive ihres Stellenetats gemäss dieser Zielsetzung neu beschäftigen?</p><p>2. Hat der Bundesrat die Absicht, hierzu neue Stellen zu schaffen, oder geht er davon aus, dass diese Menschen auf bereits vorhandenen Stellen Arbeit finden werden?</p><p>3. Welche Massnahmen will der Bund ergreifen, um das Wiedereingliederungsziel in der Bundesverwaltung und in den bundesnahen Betrieben zu erreichen?</p><p>4. Gibt es mit diesen Unternehmen Gespräche zur Frage, wie diese Wiedereingliederungen konkret möglich gemacht werden können?</p><p>Soll die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt gelingen, müssen die Bundesverwaltung und die bundesnahen Betriebe eine Vorbildfunktion übernehmen. Nun mussten wir aber im Zusammenhang mit einer Umfrage von Pro Infirmis lesen, dass dies kaum der Fall sein wird. So liessen sich die SBB in der "NZZ am Sonntag" vom 12. Dezember 2010 folgendermassen zitieren: "Wir müssen davon Abstand nehmen, zusätzliche Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu reintegrieren." Es ist politisch unredlich, Massnahmen zu beschliessen, deren Umsetzung absehbar nicht möglich sein wird. Deshalb sind zumindest Zahlen und Massnahmen klar offenzulegen.</p>
- Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das mit der 6. IV-Revision gesetzte Wiedereingliederungsziel von allen Beteiligten grosse Anstrengungen verlangt. Der Bundesrat ist bereit, sich seiner Verantwortung als Arbeitgeber, dem gegenüber der Privatwirtschaft eine gewisse Vorbildfunktion zukommt, zu stellen und im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen eine aktive Rolle zu spielen. So begrüsst er es insbesondere, dass einzelne Departemente bereits konkrete Massnahmen zur Förderung der Integration getroffen haben. Das EDI beispielsweise hat einen Massnahmenplan mit klaren Zielvorgaben (namentlich die Einführung von Arbeitstrainings, Praktika, Personalverleih, Schulung der Führungskräfte) zur Erhöhung der Zahl der Beschäftigten mit einer Behinderung erarbeitet und die Stelle eines Integrationsbeauftragten geschaffen. </p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Bundesverwaltung beabsichtigt, nach Möglichkeit anteilsmässig zu ihrer Grösse Trainingsarbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Geht man von einer proportionalen Verteilung der im Rahmen der 6. IV-Revision zu überprüfenden 17 000 Renten auf die Arbeitgeber aus, sind dies für die Bundesverwaltung 135 Trainingsarbeitsplätze.</p><p>2./3. In der Bundesverwaltung ist seit dem 1. Juli 2009 ein neues Konzept für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Herzstück des Konzeptes ist ein finanzielles Anreizsystem für die Verwaltungseinheiten. Mit diesem Konzept will der Bundesrat die Integration von Menschen mit Behinderungen weiter fördern. Seine Anstrengungen als sozialer Arbeitgeber wird er voraussichtlich mit der Definition eines Sollwertes für die Bundesverwaltung für die Legislaturperiode 2012-2015 zusätzlich untermauern. </p><p>Zudem wird der Bundesrat im Anschluss an die im Dezember 2010 verabschiedete Personalstrategie Bundesverwaltung 2011-2015 Vorgaben für die Beschäftigung und die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung erlassen. Diese Vorgaben sehen vor, dass die Departemente auf ihre eigenen Bedürfnisse abgestimmte Lösungen finden, um Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung anbieten zu können und um eine dauerhafte berufliche Integration zu gewährleisten. Die Handlungsfelder erstrecken sich auf die Rekrutierung von stellensuchenden Menschen mit Behinderungen; ferner betreffen sie den Erhalt des Arbeitsplatzes für den Fall, dass eine Angestellte oder ein Angestellter behindert wird, die Förderung der Chancengleichheit sowie die Nichtdiskriminierung.</p><p>Der Bundesrat geht nach heutiger Beurteilung davon aus, dass die Ziele der 6. IV-Revision in der Bundesverwaltung mit den bestehenden Instrumenten erreicht werden können.</p><p>4. Der Bundesrat führt keine expliziten Gespräche mit den bundesnahen Betrieben über die Integration von Menschen mit Behinderungen. Es ist Aufgabe der jeweiligen Unternehmen und Anstalten, eine entsprechende Arbeitgeberpolitik zu definieren und die dafür notwendigen Instrumente zu schaffen. Der Bundesrat hat die Möglichkeit, zentrale und übergeordnete personalpolitische Anliegen in die strategischen Unternehmensziele der Unternehmen einfliessen zu lassen. Allerdings soll dabei deren unternehmerischer Freiraum gewahrt bleiben. Es wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein, ob er im Bereich der Integration von Menschen mit Behinderungen in den strategischen Zielen Eckwerte festlegen will.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Ziel der 6. IV-Revision ist die Wiedereingliederung von rund 17 000 Menschen (12 500 Stellen) in den ersten Arbeitsmarkt. Leider macht der Bundesrat in der Botschaft keine Aussagen darüber, was das für den Bund und die bundesnahen Betriebe konkret heisst und wie das Ziel erreicht werden soll. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie viele Menschen mit Behinderungen wird die Bundesverwaltung aufgrund ihrer Grösse respektive ihres Stellenetats gemäss dieser Zielsetzung neu beschäftigen?</p><p>2. Hat der Bundesrat die Absicht, hierzu neue Stellen zu schaffen, oder geht er davon aus, dass diese Menschen auf bereits vorhandenen Stellen Arbeit finden werden?</p><p>3. Welche Massnahmen will der Bund ergreifen, um das Wiedereingliederungsziel in der Bundesverwaltung und in den bundesnahen Betrieben zu erreichen?</p><p>4. Gibt es mit diesen Unternehmen Gespräche zur Frage, wie diese Wiedereingliederungen konkret möglich gemacht werden können?</p><p>Soll die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt gelingen, müssen die Bundesverwaltung und die bundesnahen Betriebe eine Vorbildfunktion übernehmen. Nun mussten wir aber im Zusammenhang mit einer Umfrage von Pro Infirmis lesen, dass dies kaum der Fall sein wird. So liessen sich die SBB in der "NZZ am Sonntag" vom 12. Dezember 2010 folgendermassen zitieren: "Wir müssen davon Abstand nehmen, zusätzliche Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu reintegrieren." Es ist politisch unredlich, Massnahmen zu beschliessen, deren Umsetzung absehbar nicht möglich sein wird. Deshalb sind zumindest Zahlen und Massnahmen klar offenzulegen.</p>
- Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen
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