Änderung des Zivildienstgesetzes
- ShortId
-
10.3003
- Id
-
20103003
- Updated
-
25.06.2025 00:22
- Language
-
de
- Title
-
Änderung des Zivildienstgesetzes
- AdditionalIndexing
-
09;Bericht;Zivildienst;Militärdienstpflicht;Gesetz;Armeeangehöriger
- 1
-
- L04K04020301, Zivildienst
- L04K04020303, Armeeangehöriger
- L05K0402031002, Militärdienstpflicht
- L05K0503010102, Gesetz
- L03K020206, Bericht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wer zivilen Ersatzdienst leistet, erfüllt seine Wehrpflicht durch eine persönliche Dienstleistung im öffentlichen Interesse, allerdings ausserhalb der Armee. Der Zivildienst kann daher die Erfüllung der verfassungsmässigen Wehrpflicht nicht gefährden.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Zahl der Zivildienstgesuche aufmerksam und versteht die Besorgnis der Motionärin. Er hat alle bisher zum Thema eingereichten Vorstösse innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen beantwortet. Einen Bericht über die Auswirkungen der Tatbeweislösung hat er auf Mitte 2010 in Aussicht gestellt (09.1118 Dringliche Anfrage Fehr Hans. Stopp der Aushungerung der Armee durch den Zivildienst, Antwort des Bundesrates, Ziff. 8). Früher kann dieser Bericht nicht vorgelegt werden, weil die für die Analyse erforderlichen Daten zum Teil erst am Ende des ersten Quartals 2010 vorliegen werden.</p><p>Das EVD ist beauftragt, im Rahmen des Berichts über die Auswirkungen der Tatbeweislösung aufzuzeigen, welche Normen des Zivildienstrechts allenfalls angepasst werden müssen. Ob eine Gesetzesrevision erforderlich ist, wird der Bundesrat entscheiden, wenn er vom Bericht des EVD Kenntnis genommen hat. Eine Gesetzesrevision setzt die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens und die Abfassung einer Botschaft voraus. Der Bundesrat wird daher eine Vorlage zu einer allfälligen Revision des Zivildienstgesetzes den eidgenössischen Räten nicht vor Ende 2010 vorlegen können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Aufgrund der Neuerungen im Zivildienst sind die Gesuche im Jahre 2009 auf über 7000 angestiegen. Diese Entwicklung gefährdet die Armeebestände sowie den verfassungsmässigen Auftrag der allgemeinen Wehrpflicht.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit dem Bericht über die Entwicklung der Gesuche im April 2010 sämtliche eingereichten Vorstösse betreffend Zivildienst zu beantworten und dem Parlament umgehend eine Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes zu unterbreiten, welche die bestehenden Missstände beheben wird.</p><p>Eine Minderheit (Allemann, Chopard-Acklin, Jositsch, Lachenmeier, Lang, Müller Geri, Voruz, Widmer) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Änderung des Zivildienstgesetzes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Wer zivilen Ersatzdienst leistet, erfüllt seine Wehrpflicht durch eine persönliche Dienstleistung im öffentlichen Interesse, allerdings ausserhalb der Armee. Der Zivildienst kann daher die Erfüllung der verfassungsmässigen Wehrpflicht nicht gefährden.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Zahl der Zivildienstgesuche aufmerksam und versteht die Besorgnis der Motionärin. Er hat alle bisher zum Thema eingereichten Vorstösse innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen beantwortet. Einen Bericht über die Auswirkungen der Tatbeweislösung hat er auf Mitte 2010 in Aussicht gestellt (09.1118 Dringliche Anfrage Fehr Hans. Stopp der Aushungerung der Armee durch den Zivildienst, Antwort des Bundesrates, Ziff. 8). Früher kann dieser Bericht nicht vorgelegt werden, weil die für die Analyse erforderlichen Daten zum Teil erst am Ende des ersten Quartals 2010 vorliegen werden.</p><p>Das EVD ist beauftragt, im Rahmen des Berichts über die Auswirkungen der Tatbeweislösung aufzuzeigen, welche Normen des Zivildienstrechts allenfalls angepasst werden müssen. Ob eine Gesetzesrevision erforderlich ist, wird der Bundesrat entscheiden, wenn er vom Bericht des EVD Kenntnis genommen hat. Eine Gesetzesrevision setzt die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens und die Abfassung einer Botschaft voraus. Der Bundesrat wird daher eine Vorlage zu einer allfälligen Revision des Zivildienstgesetzes den eidgenössischen Räten nicht vor Ende 2010 vorlegen können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Aufgrund der Neuerungen im Zivildienst sind die Gesuche im Jahre 2009 auf über 7000 angestiegen. Diese Entwicklung gefährdet die Armeebestände sowie den verfassungsmässigen Auftrag der allgemeinen Wehrpflicht.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit dem Bericht über die Entwicklung der Gesuche im April 2010 sämtliche eingereichten Vorstösse betreffend Zivildienst zu beantworten und dem Parlament umgehend eine Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes zu unterbreiten, welche die bestehenden Missstände beheben wird.</p><p>Eine Minderheit (Allemann, Chopard-Acklin, Jositsch, Lachenmeier, Lang, Müller Geri, Voruz, Widmer) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Änderung des Zivildienstgesetzes
Back to List