Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung
- ShortId
-
10.3004
- Id
-
20103004
- Updated
-
24.06.2025 23:52
- Language
-
de
- Title
-
Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung
- AdditionalIndexing
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10;28;Europakompatibilität;Sozialrecht;Recht des Europarates;Ratifizierung eines Abkommens;Europäische Sozialcharta;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
- 1
-
- L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
- L04K09020206, Europakompatibilität
- L05K0104020301, Europäische Sozialcharta
- L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
- L04K01040212, Sozialrecht
- L03K090105, Recht des Europarates
- PriorityCouncil1
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Ständerat
- Texts
-
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, einen Bericht vorzulegen über die Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung und über die Zweckmässigkeit einer möglichst raschen Unterzeichnung und Ratifizierung. Der Bericht soll insbesondere auch konkret aufzeigen, welche Verpflichtungen eingegangen werden können bzw. welche Vorbehalte vorzubringen sind, damit eine Ratifizierung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Recht erfolgen kann.</p><p>Dieser Bericht sollte mit Vorteil vor Ablauf des Schweizer Vorsitzes des Europarates, spätestens aber vor Ende 2010 vorliegen.</p>
- Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, einen Bericht vorzulegen über die Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung und über die Zweckmässigkeit einer möglichst raschen Unterzeichnung und Ratifizierung. Der Bericht soll insbesondere auch konkret aufzeigen, welche Verpflichtungen eingegangen werden können bzw. welche Vorbehalte vorzubringen sind, damit eine Ratifizierung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Recht erfolgen kann.</p><p>Dieser Bericht sollte mit Vorteil vor Ablauf des Schweizer Vorsitzes des Europarates, spätestens aber vor Ende 2010 vorliegen.</p>
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