Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung

ShortId
10.3004
Id
20103004
Updated
24.06.2025 23:52
Language
de
Title
Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung
AdditionalIndexing
10;28;Europakompatibilität;Sozialrecht;Recht des Europarates;Ratifizierung eines Abkommens;Europäische Sozialcharta;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
1
  • L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
  • L04K09020206, Europakompatibilität
  • L05K0104020301, Europäische Sozialcharta
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
  • L04K01040212, Sozialrecht
  • L03K090105, Recht des Europarates
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, einen Bericht vorzulegen über die Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung und über die Zweckmässigkeit einer möglichst raschen Unterzeichnung und Ratifizierung. Der Bericht soll insbesondere auch konkret aufzeigen, welche Verpflichtungen eingegangen werden können bzw. welche Vorbehalte vorzubringen sind, damit eine Ratifizierung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Recht erfolgen kann.</p><p>Dieser Bericht sollte mit Vorteil vor Ablauf des Schweizer Vorsitzes des Europarates, spätestens aber vor Ende 2010 vorliegen.</p>
  • Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, einen Bericht vorzulegen über die Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung und über die Zweckmässigkeit einer möglichst raschen Unterzeichnung und Ratifizierung. Der Bericht soll insbesondere auch konkret aufzeigen, welche Verpflichtungen eingegangen werden können bzw. welche Vorbehalte vorzubringen sind, damit eine Ratifizierung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Recht erfolgen kann.</p><p>Dieser Bericht sollte mit Vorteil vor Ablauf des Schweizer Vorsitzes des Europarates, spätestens aber vor Ende 2010 vorliegen.</p>
    • Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung

Back to List