Beschlagnahmte Drogengelder für die Suchtrehabilitation

ShortId
10.3007
Id
20103007
Updated
25.06.2025 00:18
Language
de
Title
Beschlagnahmte Drogengelder für die Suchtrehabilitation
AdditionalIndexing
2841;Drogenentzug;Drogenhandel;Beschlagnahme;Sucht;medizinische Rehabilitation;Finanzierung
1
  • L04K01010205, Drogenhandel
  • L04K05010103, Beschlagnahme
  • L03K110902, Finanzierung
  • L05K0105050401, Drogenentzug
  • L04K01010201, Sucht
  • L05K0105021401, medizinische Rehabilitation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizer Suchthilfe gilt hinsichtlich Qualität, Diversität und Zugänglichkeit im internationalen Vergleich als führend. Der Bundesrat erachtet deshalb die Versorgungssicherheit und -qualität als ausreichend. </p><p>Die parlamentarische Initiative Gross Jost 98.450, "Beschlagnahmte Drogengelder für die Suchtrehabilitation", verlangt, dass die stationäre Suchtrehabilitation durch beschlagnahmte Drogengelder mitfinanziert wird. Das Anliegen sollte nach dem Willen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) im Rahmen eines Mitberichtes zum Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (SR 312.4) umgesetzt werden. Das Parlament lehnte jedoch im Rahmen der Debatten zum Gesetz 2004 eine entsprechende Zweckbindung ab.</p><p>Die SGK-N hielt in der Folge an der parlamentarischen Initiative fest und gab einen Bericht zur finanziellen Situation der stationären Suchthilfe in Auftrag. Dieser Bericht von 2006 ergab, dass die Finanzierung nach dem Abbau der Überkapazitäten derzeit gesichert sei. Infolge der unterschiedlichen Finanzierungssysteme in den Kantonen sowie der generell angespannten Ressourcenlage seien jedoch die Versorgungssicherheit und -qualität langfristig bedroht.</p><p>Im Januar 2010 beschloss die SGK-N, die Abschreibung der parlamentarischen Initiative zu beantragen, verlangte aber gleichzeitig mit einem Postulat vom Bundesrat, in einem Finanzierungskonzept für die stationäre Suchthilfe aufzuzeigen, wie die Versorgungssicherheit und -qualität auch langfristig gewährleistet werden können, allenfalls unter Verwendung eines Teils der beschlagnahmten Drogengelder.</p><p>Mit Blick auf die schwierige Ressourcenlage und die im erwähnten Bericht festgestellten kantonalen Unterschiede bezüglich Finanzierung ist der Bundesrat bereit, Abklärungen zur Zweckmässigkeit von Empfehlungen für ein Finanzierungskonzept zu treffen und die Möglichkeit der Verwendung eines Teils der beschlagnahmten Drogengelder erneut zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Finanzierungskonzept aufzuzeigen, wie die Versorgungssicherheit und die Versorgungsqualität stationärer Einrichtungen der Suchtrehabilitation allenfalls unter Verwendung eines Teils von Vermögenswerten, die im Rahmen von Strafverfahren wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz beschlagnahmt werden, sichergestellt werden können.</p>
  • Beschlagnahmte Drogengelder für die Suchtrehabilitation
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19980450
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizer Suchthilfe gilt hinsichtlich Qualität, Diversität und Zugänglichkeit im internationalen Vergleich als führend. Der Bundesrat erachtet deshalb die Versorgungssicherheit und -qualität als ausreichend. </p><p>Die parlamentarische Initiative Gross Jost 98.450, "Beschlagnahmte Drogengelder für die Suchtrehabilitation", verlangt, dass die stationäre Suchtrehabilitation durch beschlagnahmte Drogengelder mitfinanziert wird. Das Anliegen sollte nach dem Willen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) im Rahmen eines Mitberichtes zum Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (SR 312.4) umgesetzt werden. Das Parlament lehnte jedoch im Rahmen der Debatten zum Gesetz 2004 eine entsprechende Zweckbindung ab.</p><p>Die SGK-N hielt in der Folge an der parlamentarischen Initiative fest und gab einen Bericht zur finanziellen Situation der stationären Suchthilfe in Auftrag. Dieser Bericht von 2006 ergab, dass die Finanzierung nach dem Abbau der Überkapazitäten derzeit gesichert sei. Infolge der unterschiedlichen Finanzierungssysteme in den Kantonen sowie der generell angespannten Ressourcenlage seien jedoch die Versorgungssicherheit und -qualität langfristig bedroht.</p><p>Im Januar 2010 beschloss die SGK-N, die Abschreibung der parlamentarischen Initiative zu beantragen, verlangte aber gleichzeitig mit einem Postulat vom Bundesrat, in einem Finanzierungskonzept für die stationäre Suchthilfe aufzuzeigen, wie die Versorgungssicherheit und -qualität auch langfristig gewährleistet werden können, allenfalls unter Verwendung eines Teils der beschlagnahmten Drogengelder.</p><p>Mit Blick auf die schwierige Ressourcenlage und die im erwähnten Bericht festgestellten kantonalen Unterschiede bezüglich Finanzierung ist der Bundesrat bereit, Abklärungen zur Zweckmässigkeit von Empfehlungen für ein Finanzierungskonzept zu treffen und die Möglichkeit der Verwendung eines Teils der beschlagnahmten Drogengelder erneut zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Finanzierungskonzept aufzuzeigen, wie die Versorgungssicherheit und die Versorgungsqualität stationärer Einrichtungen der Suchtrehabilitation allenfalls unter Verwendung eines Teils von Vermögenswerten, die im Rahmen von Strafverfahren wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz beschlagnahmt werden, sichergestellt werden können.</p>
    • Beschlagnahmte Drogengelder für die Suchtrehabilitation

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