Herdenschutz von gesömmerten Schafen

ShortId
10.3016
Id
20103016
Updated
28.07.2023 10:51
Language
de
Title
Herdenschutz von gesömmerten Schafen
AdditionalIndexing
55;Landwirtschaft in Berggebieten;Kontrolle;Weidemast;Schaf;Bär;Luchs;Wolf;Direktzahlungen;Freilandhaltung
1
  • L05K1401080103, Schaf
  • L05K1401010212, Weidemast
  • L05K1401010203, Freilandhaltung
  • L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
  • L04K14010404, Direktzahlungen
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L05K0603030703, Bär
  • L05K0603030701, Luchs
  • L05K0603030702, Wolf
  • L05K1401010203, Freilandhaltung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz werden jährlich rund 250 000 Schafe auf Alpweiden gesömmert. Knapp die Hälfte der Schafe wird im freien Weidegang gehalten. Die Schafe äsen meist als kleinere Herden unbehirtet. Knapp 25 Prozent der Sömmerungsbeiträge werden an Schafhalter dieser ökologisch, ethisch und ökonomisch bedenklichen Haltungsart entrichtet. Die wichtigsten ökologischen Nachteile sind Verbiss an Jungwald, Unter- und Übernutzungen von Weiden und die Konkurrenzsituation zu Wildtieren sowie die Übertragung von Krankheiten (Gamsblindheit) auf solche. Auch sind ein grosser Teil der jährlich 10 000 Abgänge durch Unfälle und Krankheiten auf die fehlende Betreuung durch Hirten zurückzuführen. Der Tod der Tiere bei solchen Abgängen in unbehirteten Herden ist oft durch langes und qualvolles Leiden geprägt. </p><p>Das Anwachsen der Bestände von geschützten Grossraubtieren wie Luchs, Wolf und Bär führt dazu, dass Schafe und Ziegen im gesamten Alpen- und Voralpenraum besser geschützt werden müssen. Ungeschützte Schafe sind eine leichte Beute für Grossraubtiere. Haben sich diese daran gewöhnt, werden sie zu Problemtieren, die mit grossem Aufwand und entsprechenden Kosten erlegt werden müssen. Die im Verhältnis zum Bestand hohe Anzahl Abschüsse ist weder ökonomisch sinnvoll, noch mit den gesetzlichen Grundlagen vereinbar. Die Schafhalter müssen sich somit an die veränderten Gegebenheiten anpassen. Dafür müssen die richtigen Anreize gesetzt werden. Koexistenz zwischen Schafen und Grossraubtieren ist möglich, das zeigt die Situation in den Nachbarländern der Schweiz, die funktionierende Herdenschutzprogramme realisiert haben. </p><p>Wo die Beweidung mit Schafen für die Erhaltung von Biodiversitäts-Hotspots unerlässlich ist, soll der Schutz solcher Kleinherden über Bewirtschaftungsbeiträge des Bafu ermöglicht werden.</p>
  • <p>Nach Artikel 77 Landwirtschaftsgesetz (LwG) richtet der Bund zum Schutz und zur Pflege der Kulturlandschaft des Sömmerungsgebietes an Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen Beiträge aus. Die Sömmerungsbeiträge sind den ökologischen Direktzahlungen zugeordnet. Für die Ausrichtung dieser Beiträge wird deshalb eine ökologische bzw. nachhaltige Bewirtschaftung vorausgesetzt. So müssen die Kantone, falls ökologische Schäden festgestellt werden, Auflagen für die Weideführung sowie Aufzeichnungen betreffend Dünger- und Futterzufuhr verlangen. Führen diese Auflagen nicht zum Ziel, kann ein Bewirtschaftungsplan verlangt werden. Dieses Instrumentarium erlaubt es, bei Problemen einzuschreiten und eine ökologische Bewirtschaftung sicherzustellen. Die in der Sömmerungsbeitragsverordnung definierten strengen Bewirtschaftungsanforderungen, insbesondere für die Schafalpung, beruhen auf einem breitabgestützten Konsens, der grundsätzlich von allen Interessierten, das heisst von Bewirtschafter- und auch Umweltkreisen, mitgetragen wird.</p><p>Für die Schafalpung mit Umtriebsweide und Behirtung werden höhere Beiträge ausgerichtet. Damit wird die nachhaltige Schafalpung gezielt unterstützt und gefördert. Allerdings können nicht alle gesömmerten Schafe behirtet oder in Umtriebsweiden gehalten werden. Vor allem entlegene Alpen mit mehrheitlich topographisch schwierigen Verhältnissen lassen sich meist nur mit kleinen Herden bestossen. Ausserdem fehlen in der Regel die personellen, aber auch die finanziellen Ressourcen für eine Umstellung. Die Schafalpung auf den übrigen Weiden trägt aber ebenso zur Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft im Sömmerungsgebiet bei. Daher ist von einer Streichung der Sömmerungsbeiträge für übrige Weiden abzusehen, zumal die Bewirtschaftung dieser Gebiete nicht mehr gewährleistet wäre. Im Übrigen wurden im Sinne einer kohärenten Politik im Rahmen der verschiedenen Reformetappen die Beiträge für übrige Schafalpen nicht mehr erhöht. Diese befinden sich nach wie vor auf dem Stand von 1996.</p><p>Die Koexistenz zwischen dem gesömmerten Kleinvieh und Grossraubtieren lässt sich nicht über die Sömmerungsbeitragsverordnung regeln. Der Bundesrat hat diese Problematik bereits erkannt und im Zusammenhang mit der Beantwortung der Motion Schmidt Roberto 09.3814 vom 23. September 2009 das UVEK beziehungsweise das Bundesamt für Umwelt beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft Lösungswege zur längerfristigen Finanzierung von Herdenschutzmassnahmen und deren rechtliche Absicherung zu erarbeiten. Die Forderungen der Motionärin sind in diesem Kontext zu diskutieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Die Sömmerungsbeitragsverordnung (SöBV) ist so abzuändern, dass die Direktzahlungen künftig nur noch an Halter oder Alpgenossenschaften von behirteten und/oder umzäunten Schafherden ausgerichtet werden. Der freie Weidegang soll nicht mehr subventioniert werden. Die so nach SöBV-Artikel 10a eingesparten Gelder sollen Empfängern mit umzäunten Herden (Umtriebsweiden), mit behirteten Herden (ständige Behirtung) und neu auch mit behirteten und geschützten Herden (ständige Behirtung und Herdenschutz) zugutekommen. Diese neue Kategorie soll am stärksten gefördert werden.</p>
  • Herdenschutz von gesömmerten Schafen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz werden jährlich rund 250 000 Schafe auf Alpweiden gesömmert. Knapp die Hälfte der Schafe wird im freien Weidegang gehalten. Die Schafe äsen meist als kleinere Herden unbehirtet. Knapp 25 Prozent der Sömmerungsbeiträge werden an Schafhalter dieser ökologisch, ethisch und ökonomisch bedenklichen Haltungsart entrichtet. Die wichtigsten ökologischen Nachteile sind Verbiss an Jungwald, Unter- und Übernutzungen von Weiden und die Konkurrenzsituation zu Wildtieren sowie die Übertragung von Krankheiten (Gamsblindheit) auf solche. Auch sind ein grosser Teil der jährlich 10 000 Abgänge durch Unfälle und Krankheiten auf die fehlende Betreuung durch Hirten zurückzuführen. Der Tod der Tiere bei solchen Abgängen in unbehirteten Herden ist oft durch langes und qualvolles Leiden geprägt. </p><p>Das Anwachsen der Bestände von geschützten Grossraubtieren wie Luchs, Wolf und Bär führt dazu, dass Schafe und Ziegen im gesamten Alpen- und Voralpenraum besser geschützt werden müssen. Ungeschützte Schafe sind eine leichte Beute für Grossraubtiere. Haben sich diese daran gewöhnt, werden sie zu Problemtieren, die mit grossem Aufwand und entsprechenden Kosten erlegt werden müssen. Die im Verhältnis zum Bestand hohe Anzahl Abschüsse ist weder ökonomisch sinnvoll, noch mit den gesetzlichen Grundlagen vereinbar. Die Schafhalter müssen sich somit an die veränderten Gegebenheiten anpassen. Dafür müssen die richtigen Anreize gesetzt werden. Koexistenz zwischen Schafen und Grossraubtieren ist möglich, das zeigt die Situation in den Nachbarländern der Schweiz, die funktionierende Herdenschutzprogramme realisiert haben. </p><p>Wo die Beweidung mit Schafen für die Erhaltung von Biodiversitäts-Hotspots unerlässlich ist, soll der Schutz solcher Kleinherden über Bewirtschaftungsbeiträge des Bafu ermöglicht werden.</p>
    • <p>Nach Artikel 77 Landwirtschaftsgesetz (LwG) richtet der Bund zum Schutz und zur Pflege der Kulturlandschaft des Sömmerungsgebietes an Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen Beiträge aus. Die Sömmerungsbeiträge sind den ökologischen Direktzahlungen zugeordnet. Für die Ausrichtung dieser Beiträge wird deshalb eine ökologische bzw. nachhaltige Bewirtschaftung vorausgesetzt. So müssen die Kantone, falls ökologische Schäden festgestellt werden, Auflagen für die Weideführung sowie Aufzeichnungen betreffend Dünger- und Futterzufuhr verlangen. Führen diese Auflagen nicht zum Ziel, kann ein Bewirtschaftungsplan verlangt werden. Dieses Instrumentarium erlaubt es, bei Problemen einzuschreiten und eine ökologische Bewirtschaftung sicherzustellen. Die in der Sömmerungsbeitragsverordnung definierten strengen Bewirtschaftungsanforderungen, insbesondere für die Schafalpung, beruhen auf einem breitabgestützten Konsens, der grundsätzlich von allen Interessierten, das heisst von Bewirtschafter- und auch Umweltkreisen, mitgetragen wird.</p><p>Für die Schafalpung mit Umtriebsweide und Behirtung werden höhere Beiträge ausgerichtet. Damit wird die nachhaltige Schafalpung gezielt unterstützt und gefördert. Allerdings können nicht alle gesömmerten Schafe behirtet oder in Umtriebsweiden gehalten werden. Vor allem entlegene Alpen mit mehrheitlich topographisch schwierigen Verhältnissen lassen sich meist nur mit kleinen Herden bestossen. Ausserdem fehlen in der Regel die personellen, aber auch die finanziellen Ressourcen für eine Umstellung. Die Schafalpung auf den übrigen Weiden trägt aber ebenso zur Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft im Sömmerungsgebiet bei. Daher ist von einer Streichung der Sömmerungsbeiträge für übrige Weiden abzusehen, zumal die Bewirtschaftung dieser Gebiete nicht mehr gewährleistet wäre. Im Übrigen wurden im Sinne einer kohärenten Politik im Rahmen der verschiedenen Reformetappen die Beiträge für übrige Schafalpen nicht mehr erhöht. Diese befinden sich nach wie vor auf dem Stand von 1996.</p><p>Die Koexistenz zwischen dem gesömmerten Kleinvieh und Grossraubtieren lässt sich nicht über die Sömmerungsbeitragsverordnung regeln. Der Bundesrat hat diese Problematik bereits erkannt und im Zusammenhang mit der Beantwortung der Motion Schmidt Roberto 09.3814 vom 23. September 2009 das UVEK beziehungsweise das Bundesamt für Umwelt beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft Lösungswege zur längerfristigen Finanzierung von Herdenschutzmassnahmen und deren rechtliche Absicherung zu erarbeiten. Die Forderungen der Motionärin sind in diesem Kontext zu diskutieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Die Sömmerungsbeitragsverordnung (SöBV) ist so abzuändern, dass die Direktzahlungen künftig nur noch an Halter oder Alpgenossenschaften von behirteten und/oder umzäunten Schafherden ausgerichtet werden. Der freie Weidegang soll nicht mehr subventioniert werden. Die so nach SöBV-Artikel 10a eingesparten Gelder sollen Empfängern mit umzäunten Herden (Umtriebsweiden), mit behirteten Herden (ständige Behirtung) und neu auch mit behirteten und geschützten Herden (ständige Behirtung und Herdenschutz) zugutekommen. Diese neue Kategorie soll am stärksten gefördert werden.</p>
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