Völkerrecht statt staatliches Faustrecht. Klage gegen Deutschland

ShortId
10.3023
Id
20103023
Updated
28.07.2023 13:11
Language
de
Title
Völkerrecht statt staatliches Faustrecht. Klage gegen Deutschland
AdditionalIndexing
12;24;Deutschland;betrügerisches Handelsgeschäft;Schweiz;Bankgeschäft;Internationaler Gerichtshof;bilaterale Beziehungen;Klage vor Gericht;Völkerrecht;Datenbasis;Datenerhebung;Diebstahl
1
  • L04K10020104, bilaterale Beziehungen
  • L04K03010105, Deutschland
  • L04K03010101, Schweiz
  • L06K070103030201, betrügerisches Handelsgeschäft
  • L04K12030402, Datenerhebung
  • L06K050102010202, Diebstahl
  • L06K120301010301, Datenbasis
  • L03K110402, Bankgeschäft
  • L03K050401, Klage vor Gericht
  • L03K050602, Völkerrecht
  • L04K15040203, Internationaler Gerichtshof
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Finanzkrise ist auch eine Krise des Völkerrechtes. Nachdem Deutschland vor Jahren deliktisch erlangte Kundendaten aus Liechtenstein für 4,2 Millionen Euro kaufte und dem Täter mit gefälschten Papieren Schutz vor Strafverfolgung verschaffte, hat dieses Verhalten in Frankreich und Deutschland Schule gemacht. Deutschland hat illegal erlangte Schweizer Bankdaten für 2,5 Millionen Euro angeboten erhalten, Stichproben inhaltlich geprüft und diskutiert nun den Kauf, obwohl das z. B. von der Vereinigung Berliner Strafverteidiger als völkerrechtswidrig kritisiert wird. Durch sein Verhalten verletzt Deutschland in den Fällen Liechtenstein und Schweiz internationale Verträge: Uno-Charta, Uno-Menschenrechtspakte I und II, Strafrechtsübereinkommen über Korruption, Doppelbesteuerungsabkommen, eventuell auch das Europäische Rechtshilfeübereinkommen. Gemäss UN-Resolution Nr. 56/83 über die Verantwortlichkeit der Staaten muss Deutschland diese völkerrechtswidrigen Handlungen beenden, die Nichtwiederholung garantieren und den rechtmässigen Zustand wiederherstellen durch Rückgabe aller Daten und Kopien.</p><p>Für unser kleines Land ist Völkerrecht zentral - nicht nur beim illegalen Erwerb von Bankkundendaten. Dass Völkerrecht immer öfter durch staatliches Faustrecht ersetzt wird, gefährdet unsere Souveränität sowie Treu und Glauben. Eine Klage der Schweiz gegen Deutschland hat somit nicht nur abschreckende Wirkung auf Nachahmungstäter im Finanzbereich. Vielmehr soll der IGH sich zur Rolle des Völkerrechtes im 21. Jahrhundert äussern. Der IGH soll feststellen, ob der Zweck den Verrat der Rechtsstaatlichkeit heiligt oder ob internationale Verträge auch in schwierigen Zeiten gelten. Dazu braucht es eine Klage der Schweiz, denn wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Toleriertes Unrecht ruft neues Unrecht hervor. Eine Staatsklage ist somit nötig und richtig, um unsere Interessen zu verteidigen und die Rolle des Völkerrechtes zu stärken.</p>
  • <p>Der Kauf gestohlener Daten durch ausländische Staaten verstösst gegen Treu und Glauben. Der Bundesrat lehnt diese Art von Datenbeschaffung zur Rückführung von Steuersubstrat klar ab. In der Schweiz macht sich strafbar, wer gestohlene Daten kauft. Solche Handlungen belasten die Beziehungen zwischen Rechtsstaaten. Die Schweiz hat gegenüber Deutschland eine Erklärung abgegeben, dass die Amtshilfe verweigert wird, wenn im Einzelfall Hinweise vorliegen, dass ein Ersuchen auf illegal beschafften Informationen beruht und die hierdurch verletzten Interessen gegenüber dem Interesse am Informationsaustausch überwiegen.</p><p>Es gibt eine ganze Reihe von Optionen, die ein Staat ergreifen kann, um eine bilaterale Streitigkeit zu lösen. Diese reichen von politischen Kontakten über bilaterale Verhandlungen bis hin zur Anrufung einer internationalen Gerichtsinstanz wie des Internationalen Gerichtshofes, wobei die Anrufung eines Gerichtes in der Staatenpraxis unter befreundeten Staaten erst dann erfolgt, wenn vorhergehende Lösungsversuche scheitern. Der Bundesrat setzt im Zusammenhang mit den gestohlenen Bankdaten in erster Linie auf den Dialog. Das Problem der gestohlenen Bankdaten soll namentlich im Rahmen der von Bundesrat Merz und Bundesfinanzminister Schäuble im März 2010 eingesetzten bilateralen Arbeitsgruppe zur Klärung offener Finanz- und Steuerfragen erörtert werden. Bei der Frage, ob ein Staat Daten, die ein Dritter deliktisch erworben hat, annehmen und verwenden darf, geht es um eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Völkerrecht. Der Bundesrat behält sich daher vor, auch die Möglichkeit einer Klage zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ist der Bundesrat bereit, innert drei Monaten wegen Entgegennahme und Prüfung von illegal erlangten Schweizer Bankkundendaten beim Internationalen Gerichtshof (IGH) Klage gegen Deutschland einzureichen? Ist er gewillt, damit einen wichtigen Beitrag zu leisten, damit Interessenkonflikte auch im 21. Jahrhundert mit Völkerrecht statt staatlichem Faustrecht gelöst werden?</p>
  • Völkerrecht statt staatliches Faustrecht. Klage gegen Deutschland
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Finanzkrise ist auch eine Krise des Völkerrechtes. Nachdem Deutschland vor Jahren deliktisch erlangte Kundendaten aus Liechtenstein für 4,2 Millionen Euro kaufte und dem Täter mit gefälschten Papieren Schutz vor Strafverfolgung verschaffte, hat dieses Verhalten in Frankreich und Deutschland Schule gemacht. Deutschland hat illegal erlangte Schweizer Bankdaten für 2,5 Millionen Euro angeboten erhalten, Stichproben inhaltlich geprüft und diskutiert nun den Kauf, obwohl das z. B. von der Vereinigung Berliner Strafverteidiger als völkerrechtswidrig kritisiert wird. Durch sein Verhalten verletzt Deutschland in den Fällen Liechtenstein und Schweiz internationale Verträge: Uno-Charta, Uno-Menschenrechtspakte I und II, Strafrechtsübereinkommen über Korruption, Doppelbesteuerungsabkommen, eventuell auch das Europäische Rechtshilfeübereinkommen. Gemäss UN-Resolution Nr. 56/83 über die Verantwortlichkeit der Staaten muss Deutschland diese völkerrechtswidrigen Handlungen beenden, die Nichtwiederholung garantieren und den rechtmässigen Zustand wiederherstellen durch Rückgabe aller Daten und Kopien.</p><p>Für unser kleines Land ist Völkerrecht zentral - nicht nur beim illegalen Erwerb von Bankkundendaten. Dass Völkerrecht immer öfter durch staatliches Faustrecht ersetzt wird, gefährdet unsere Souveränität sowie Treu und Glauben. Eine Klage der Schweiz gegen Deutschland hat somit nicht nur abschreckende Wirkung auf Nachahmungstäter im Finanzbereich. Vielmehr soll der IGH sich zur Rolle des Völkerrechtes im 21. Jahrhundert äussern. Der IGH soll feststellen, ob der Zweck den Verrat der Rechtsstaatlichkeit heiligt oder ob internationale Verträge auch in schwierigen Zeiten gelten. Dazu braucht es eine Klage der Schweiz, denn wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Toleriertes Unrecht ruft neues Unrecht hervor. Eine Staatsklage ist somit nötig und richtig, um unsere Interessen zu verteidigen und die Rolle des Völkerrechtes zu stärken.</p>
    • <p>Der Kauf gestohlener Daten durch ausländische Staaten verstösst gegen Treu und Glauben. Der Bundesrat lehnt diese Art von Datenbeschaffung zur Rückführung von Steuersubstrat klar ab. In der Schweiz macht sich strafbar, wer gestohlene Daten kauft. Solche Handlungen belasten die Beziehungen zwischen Rechtsstaaten. Die Schweiz hat gegenüber Deutschland eine Erklärung abgegeben, dass die Amtshilfe verweigert wird, wenn im Einzelfall Hinweise vorliegen, dass ein Ersuchen auf illegal beschafften Informationen beruht und die hierdurch verletzten Interessen gegenüber dem Interesse am Informationsaustausch überwiegen.</p><p>Es gibt eine ganze Reihe von Optionen, die ein Staat ergreifen kann, um eine bilaterale Streitigkeit zu lösen. Diese reichen von politischen Kontakten über bilaterale Verhandlungen bis hin zur Anrufung einer internationalen Gerichtsinstanz wie des Internationalen Gerichtshofes, wobei die Anrufung eines Gerichtes in der Staatenpraxis unter befreundeten Staaten erst dann erfolgt, wenn vorhergehende Lösungsversuche scheitern. Der Bundesrat setzt im Zusammenhang mit den gestohlenen Bankdaten in erster Linie auf den Dialog. Das Problem der gestohlenen Bankdaten soll namentlich im Rahmen der von Bundesrat Merz und Bundesfinanzminister Schäuble im März 2010 eingesetzten bilateralen Arbeitsgruppe zur Klärung offener Finanz- und Steuerfragen erörtert werden. Bei der Frage, ob ein Staat Daten, die ein Dritter deliktisch erworben hat, annehmen und verwenden darf, geht es um eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Völkerrecht. Der Bundesrat behält sich daher vor, auch die Möglichkeit einer Klage zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ist der Bundesrat bereit, innert drei Monaten wegen Entgegennahme und Prüfung von illegal erlangten Schweizer Bankkundendaten beim Internationalen Gerichtshof (IGH) Klage gegen Deutschland einzureichen? Ist er gewillt, damit einen wichtigen Beitrag zu leisten, damit Interessenkonflikte auch im 21. Jahrhundert mit Völkerrecht statt staatlichem Faustrecht gelöst werden?</p>
    • Völkerrecht statt staatliches Faustrecht. Klage gegen Deutschland

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