Mikroverunreinigungen im Abwasser. Gerechte Finanzierungslösung für den weiteren Ausbau der Kläranlagen
- ShortId
-
10.3034
- Id
-
20103034
- Updated
-
28.07.2023 07:24
- Language
-
de
- Title
-
Mikroverunreinigungen im Abwasser. Gerechte Finanzierungslösung für den weiteren Ausbau der Kläranlagen
- AdditionalIndexing
-
52;ökologische Forschung;Betriebsmodernisierung;Abwasser;Entsorgungsgebühr;Giftstoff;Nanotechnologie;Wasserverschmutzung;Wasseraufbereitung;umweltgefährdende Mikroorganismen;Finanzierung;Kosten-Nutzen-Analyse;Gewässerschutz
- 1
-
- L04K06010407, Gewässerschutz
- L04K06010101, Abwasser
- L04K06010502, Wasseraufbereitung
- L04K06020304, Wasserverschmutzung
- L04K06020106, umweltgefährdende Mikroorganismen
- L04K06010306, ökologische Forschung
- L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
- L05K0706010507, Nanotechnologie
- L05K0703040301, Betriebsmodernisierung
- L03K110902, Finanzierung
- L05K0602010402, Giftstoff
- L04K06010204, Entsorgungsgebühr
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat Ende 2009 die Anhörung zur Änderung der Gewässerschutzverordnung mit Frist bis zum 30. April 2010 eröffnet. Gemäss den Vorstellungen des Bafu sind innerhalb von acht bis zwölf Jahren die rund hundert grösseren Abwasserreinigungsanlagen nachzurüsten, um ausgewählte organische Spurenstoffe zu eliminieren. Diese Massnahmen erfordern schweizweit Investitionen in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken und führen zu massiv höherem Energieverbrauch und höheren Kosten im Betrieb. Demzufolge werden auch die Gebühren für die Abwasserentsorgung für einen Teil der Bevölkerung und Gewerbe unverhältnismässig steigen. </p><p>Obschon laufende Forschungsarbeiten noch nicht abgeschlossen sind, plant der Bund bereits eine Anpassung der Rechtsgrundlagen.</p><p>Die Technologie zur Elimination organischer Spurenstoffe im Abwasser ist weder marktreif noch im Dauerbetrieb auf Grossanlagen erprobt. Daher sind auch die Planungs- und Umsetzungsfristen zu kurz bemessen. Es ist zudem nicht haltbar, dass nur ein Teil der Verursacher die gesamte Finanzierungslast über höhere Abwassergebühren tragen soll. Seitens der Kantone, Städte und Gemeinden als Hauptbetroffene sind die Reaktionen auf die geplanten Änderungen eindeutig: Die Vorlage wird als unausgereift beurteilt.</p>
- <p>Mit der Änderung der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (SR 814.201) sollen Massnahmen zur Verringerung der Mikroverunreinigungen in den Gewässern zum Schutze des Ökosystems und des Trinkwassers verankert werden. Das UVEK hat Ende 2009 die entsprechende Anhörung mit Frist bis 30. April 2010 eröffnet. </p><p>Das zuständige Bundesamt für Umwelt hat dazu im Vorfeld eine Strategie zur Verringerung der Einträge von Mikroverunreinigungen aus der Siedlungsentwässerung erarbeitet und wissenschaftliche sowie technische Grundlagen umfassend berücksichtigt. Dazu gehören auch auf gesamtschweizerischer Ebene durchgeführte Kosten-Nutzen-Abwägungen, welche in enger Zusammenarbeit mit betroffenen Akteuren (Vertretern aus den Bereichen Trinkwasserversorgung und Siedlungsentwässerung, aus dem Gesundheitswesen und der Industrie, der Kantone und der betroffenen Verbände) im Rahmen des Projekts "Strategie Micropoll" erstellt wurden. Die Gewährung von Bundesbeiträgen wurde ebenfalls geprüft. Um das in Artikel 3a des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (SR 814.20) geregelte Verursacherprinzip umzusetzen und aufgrund der angespannten Situation des Bundeshaushalts wurde jedoch auf eine solche Finanzierungslösung verzichtet. Weitere Grundlagendaten wie eine Beurteilung des zusätzlichen Energieverbrauchs und des Standes der Technik sind Teil eines Syntheseberichtes, der voraussichtlich Ende 2010 publiziert werden wird.</p><p>Je nach den im Rahmen der Anhörung eingehenden Stellungnahmen könnte die Erarbeitung weiter gehender Grundlagen im Sinne der vorliegenden Motion, wie beispielsweise eine eingehende Prüfung einer verursachergerechten Finanzierung der geforderten Massnahmen, notwendig werden. Der Bundesrat will jedoch vorerst die Stellungnahmen zur laufenden Anhörung abwarten und gestützt auf deren Auswertung über das weitere Vorgehen befinden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zum jetzigen Zeitpunkt auf die Änderung der Gewässerschutzverordnung gemäss dem Entwurf und Bericht vom 18. November 2009 zu verzichten und vor der Änderung der Verordnung folgende Grundlagen zu erstellen:</p><p>- eine umfassende Interessenabwägung in Berichtform vorzulegen, wobei Kosten-Nutzen-Aspekte, Auswertung der Forschungsarbeiten nach deren Abschluss, Stand der Technik, Energieverbrauch und das Thema der Nanopartikel auch zu berücksichtigen sind; die betroffenen Akteure auf Stufe Kantone und Gemeinden sind dabei einzubeziehen;</p><p>- eine Finanzierungslösung für die Erweiterung der Kläranlagen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen zu erarbeiten, die dem Verursacherprinzip korrekt Rechnung trägt; dabei sind sowohl Modelle mit einer Gebühr auf Produkten mit kritischen Inhaltsstoffen als auch Modelle mit einer schweizweit gleichmässigen Belastung aller Gebührenzahler zu prüfen;</p><p>- das Gewässerschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass der Bund zu einer Mitfinanzierung von Massnahmen zur Technologieentwicklung und der notwendigen Anzahl grosser Pilotanlagen zur Elimination von Mikroverunreinigungen im Dauerbetrieb verpflichtet wird.</p>
- Mikroverunreinigungen im Abwasser. Gerechte Finanzierungslösung für den weiteren Ausbau der Kläranlagen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat Ende 2009 die Anhörung zur Änderung der Gewässerschutzverordnung mit Frist bis zum 30. April 2010 eröffnet. Gemäss den Vorstellungen des Bafu sind innerhalb von acht bis zwölf Jahren die rund hundert grösseren Abwasserreinigungsanlagen nachzurüsten, um ausgewählte organische Spurenstoffe zu eliminieren. Diese Massnahmen erfordern schweizweit Investitionen in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken und führen zu massiv höherem Energieverbrauch und höheren Kosten im Betrieb. Demzufolge werden auch die Gebühren für die Abwasserentsorgung für einen Teil der Bevölkerung und Gewerbe unverhältnismässig steigen. </p><p>Obschon laufende Forschungsarbeiten noch nicht abgeschlossen sind, plant der Bund bereits eine Anpassung der Rechtsgrundlagen.</p><p>Die Technologie zur Elimination organischer Spurenstoffe im Abwasser ist weder marktreif noch im Dauerbetrieb auf Grossanlagen erprobt. Daher sind auch die Planungs- und Umsetzungsfristen zu kurz bemessen. Es ist zudem nicht haltbar, dass nur ein Teil der Verursacher die gesamte Finanzierungslast über höhere Abwassergebühren tragen soll. Seitens der Kantone, Städte und Gemeinden als Hauptbetroffene sind die Reaktionen auf die geplanten Änderungen eindeutig: Die Vorlage wird als unausgereift beurteilt.</p>
- <p>Mit der Änderung der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (SR 814.201) sollen Massnahmen zur Verringerung der Mikroverunreinigungen in den Gewässern zum Schutze des Ökosystems und des Trinkwassers verankert werden. Das UVEK hat Ende 2009 die entsprechende Anhörung mit Frist bis 30. April 2010 eröffnet. </p><p>Das zuständige Bundesamt für Umwelt hat dazu im Vorfeld eine Strategie zur Verringerung der Einträge von Mikroverunreinigungen aus der Siedlungsentwässerung erarbeitet und wissenschaftliche sowie technische Grundlagen umfassend berücksichtigt. Dazu gehören auch auf gesamtschweizerischer Ebene durchgeführte Kosten-Nutzen-Abwägungen, welche in enger Zusammenarbeit mit betroffenen Akteuren (Vertretern aus den Bereichen Trinkwasserversorgung und Siedlungsentwässerung, aus dem Gesundheitswesen und der Industrie, der Kantone und der betroffenen Verbände) im Rahmen des Projekts "Strategie Micropoll" erstellt wurden. Die Gewährung von Bundesbeiträgen wurde ebenfalls geprüft. Um das in Artikel 3a des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (SR 814.20) geregelte Verursacherprinzip umzusetzen und aufgrund der angespannten Situation des Bundeshaushalts wurde jedoch auf eine solche Finanzierungslösung verzichtet. Weitere Grundlagendaten wie eine Beurteilung des zusätzlichen Energieverbrauchs und des Standes der Technik sind Teil eines Syntheseberichtes, der voraussichtlich Ende 2010 publiziert werden wird.</p><p>Je nach den im Rahmen der Anhörung eingehenden Stellungnahmen könnte die Erarbeitung weiter gehender Grundlagen im Sinne der vorliegenden Motion, wie beispielsweise eine eingehende Prüfung einer verursachergerechten Finanzierung der geforderten Massnahmen, notwendig werden. Der Bundesrat will jedoch vorerst die Stellungnahmen zur laufenden Anhörung abwarten und gestützt auf deren Auswertung über das weitere Vorgehen befinden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zum jetzigen Zeitpunkt auf die Änderung der Gewässerschutzverordnung gemäss dem Entwurf und Bericht vom 18. November 2009 zu verzichten und vor der Änderung der Verordnung folgende Grundlagen zu erstellen:</p><p>- eine umfassende Interessenabwägung in Berichtform vorzulegen, wobei Kosten-Nutzen-Aspekte, Auswertung der Forschungsarbeiten nach deren Abschluss, Stand der Technik, Energieverbrauch und das Thema der Nanopartikel auch zu berücksichtigen sind; die betroffenen Akteure auf Stufe Kantone und Gemeinden sind dabei einzubeziehen;</p><p>- eine Finanzierungslösung für die Erweiterung der Kläranlagen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen zu erarbeiten, die dem Verursacherprinzip korrekt Rechnung trägt; dabei sind sowohl Modelle mit einer Gebühr auf Produkten mit kritischen Inhaltsstoffen als auch Modelle mit einer schweizweit gleichmässigen Belastung aller Gebührenzahler zu prüfen;</p><p>- das Gewässerschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass der Bund zu einer Mitfinanzierung von Massnahmen zur Technologieentwicklung und der notwendigen Anzahl grosser Pilotanlagen zur Elimination von Mikroverunreinigungen im Dauerbetrieb verpflichtet wird.</p>
- Mikroverunreinigungen im Abwasser. Gerechte Finanzierungslösung für den weiteren Ausbau der Kläranlagen
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