Mehr Kontrollen für die Sicherheit der Kernkraftwerke
- ShortId
-
10.3035
- Id
-
20103035
- Updated
-
27.07.2023 20:44
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Kontrollen für die Sicherheit der Kernkraftwerke
- AdditionalIndexing
-
66;nuklearer Unfall;Kontrolle;Meldepflicht;nukleare Sicherheit;Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat;Kernkraftwerk
- 1
-
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- L05K1703010601, nuklearer Unfall
- L06K120102010102, Meldepflicht
- L04K08040707, Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat
- L04K17030106, nukleare Sicherheit
- L04K08020313, Kontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Regime der Sicherheitsvorsorge bei Schweizer Kernkraftwerken, wonach AKW in einer Art Selbstkontrolle und Selbstdeklaration oder -anzeige jeden Vorfall im Werk innert 24 Stunden zu melden haben, scheint nicht konsequent eingehalten zu werden, was die Bevölkerung verunsichert. Die beiden Ensi-Klagen betreffend den Vorfall im AKW Beznau und nun auch im AKW Gösgen zeigen dies. Mittlerweile sind die Schweizer KKW, insbesondere Beznau I und II sowie Mühleberg, in die Jahre gekommen, ihre Betriebsbewilligung wurde meines Wissens auf unbeschränkt verlängert. Umso mehr haben die Werke ihre Sicherheitsvorkehrungen nachweislich zu verstärken. Andererseits muss auch die behördliche Sicherheitsaufsicht forciert werden. Die Entdeckung sicherheitsrelevanter Fehler darf nicht dem Zufall überlassen werden. Beide Seiten sind in der Pflicht, den Nachweis einer ausreichenden Sicherheitskontrolle zu erbringen.</p><p>Vergleich als Kommentar: Im Strassenverkehr muss sich schliesslich der Automobilist, der z. B. ein Rotlicht überfahren hat, auch nicht innert 24 Stunden bei der Verkehrspolizei melden. Die Behörde kontrolliert die Einhaltung geltender Vorschriften.</p>
- <p>Der Bundesrat misst der Sicherheit für Mensch und Umwelt beim Betrieb der bestehenden Kernkraftwerke oberste Priorität zu. Für die Aufsicht über die Sicherheit in den schweizerischen Kernkraftwerken ist das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi zuständig. Auch das Ensi hat als oberstes Ziel den Schutz von Mensch und Umwelt vor Schäden durch Radioaktivität. Um dieses Ziel zu erreichen, führt das Ensi jedes Jahr über 300 Inspektionen in den Schweizer Kernanlagen durch. Es betreibt um die vier Standorte der Schweizer Kernkraftwerke ein Messnetz, mit dem rund um die Uhr die Ortsdosisleistung (die in der Umwelt messbare Radioaktivität) überwacht wird.</p><p>Die Bewilligungsinhaber müssen Vorkommnisse dem Ensi melden, diese analysieren und dem Ensi detaillierte Berichte einreichen. Das Betriebsgeschehen in Kernkraftwerken wird zudem von zahlreichen technischen Einrichtungen überwacht und automatisch aufgezeichnet. Dadurch lässt sich in vielen Fällen auch im Nachhinein überprüfen, ob Meldepflichten eingehalten wurden. Das Ensi hat keine Anzeichen, die dafür sprechen, dass Meldepflichten systematisch nicht eingehalten würden. Vorkommnismeldungen werden vom Ensi eingehend geprüft und führen zu Massnahmen, um Wiederholungen erkannter Fehler vorzubeugen. </p><p>1. Alle relevanten Vorkommnisse werden in den jährlichen Aufsichtsberichten des Ensi behandelt (bis Ende 2008 alle klassierten und ab dem Jahr 2009 alle meldepflichtigen Vorkommnisse). Vorkommnisse von besonderem öffentlichem Interesse werden jeweils aktuell auf der Website des Ensi veröffentlicht.</p><p>Die geforderten Informationen liegen somit vor und wurden publiziert. </p><p>2. Die Frist für die Meldung eines Vorkommnisses ist in der Kernenergieverordnung festgelegt. Welche Vorkommnisse die Kernkraftwerke der Aufsichtsbehörde melden müssen, ist detailliert in der Richtlinie Ensi-B03 geregelt. Die letzte Revision der Ensi-B03 erfolgte per 15. Februar 2010.</p><p>Das Ensi hält seine Richtlinien auf einem aktuellen Stand und publiziert sie auf seiner Website. </p><p>3./4./5. Bei den vom Ensi durchgeführten Inspektionen handelt es sich sowohl um angemeldete als auch um unangemeldete Kontrollen. Das Ensi kann den Zeitpunkt einer Inspektion frei bestimmen. Die Betreiber sind nach dem Kernenergiegesetz dazu verpflichtet, den Inspektoren jederzeit Zutritt und Akteneinsicht zu gewähren. Stösst das Ensi auf Mängel, fordert es ihre Behebung. Wenn es sich im Einzelfall als nötig erweist, intensiviert das Ensi seine Inspektionstätigkeit, wie dies seit vergangenem Jahr für das Kernkraftwerk Gösgen der Fall ist. Die Sicherheit der schweizerischen Kernanlagen bewegt sich im internationalen Vergleich auf einem hohen Stand.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert,</p><p>1. Bericht über alle gemeldeten und alle tatsächlichen Vorfälle und ihre Bedenklichkeit in Schweizer Kernkraftwerken im Zeitraum der letzten fünf Jahre Bericht zu erstatten;</p><p>2. zu prüfen, ob und wie die geltenden Richtlinien der Meldepflicht für Kernkraftwerke zu überarbeiten und zu präzisieren sind;</p><p>3. die heutige Regelung der Meldepflicht der Kernkraftwerke bei Vorfällen zu überdenken und das Inspektorat zu verstärken, sodass die Ensi auch Sicherheitskontrollen durchführen oder durchführen lassen kann;</p><p>4. aufzuzeigen, wie für die Sicherheit der Arbeitenden im Werk und der Bevölkerung die Kontrollen vor Ort in der Häufigkeit intensiviert sowie entsprechende Massnahmen umgesetzt werden können. Dabei ist auch die Möglichkeit regelmässiger unangemeldeter Kontrollen bzw. Überprüfungen vorzusehen;</p><p>5. den Vorwurf des Nuklearexperten, wonach heute in den Werken und bei den externen Lieferanten die Kompetenzen fehlen würden, um die Anlagen richtig beurteilen und prüfen zu können, aufzunehmen und wenn nötig entsprechende verpflichtende Vorgaben für das Risikomanagement der Werke zu machen.</p>
- Mehr Kontrollen für die Sicherheit der Kernkraftwerke
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Regime der Sicherheitsvorsorge bei Schweizer Kernkraftwerken, wonach AKW in einer Art Selbstkontrolle und Selbstdeklaration oder -anzeige jeden Vorfall im Werk innert 24 Stunden zu melden haben, scheint nicht konsequent eingehalten zu werden, was die Bevölkerung verunsichert. Die beiden Ensi-Klagen betreffend den Vorfall im AKW Beznau und nun auch im AKW Gösgen zeigen dies. Mittlerweile sind die Schweizer KKW, insbesondere Beznau I und II sowie Mühleberg, in die Jahre gekommen, ihre Betriebsbewilligung wurde meines Wissens auf unbeschränkt verlängert. Umso mehr haben die Werke ihre Sicherheitsvorkehrungen nachweislich zu verstärken. Andererseits muss auch die behördliche Sicherheitsaufsicht forciert werden. Die Entdeckung sicherheitsrelevanter Fehler darf nicht dem Zufall überlassen werden. Beide Seiten sind in der Pflicht, den Nachweis einer ausreichenden Sicherheitskontrolle zu erbringen.</p><p>Vergleich als Kommentar: Im Strassenverkehr muss sich schliesslich der Automobilist, der z. B. ein Rotlicht überfahren hat, auch nicht innert 24 Stunden bei der Verkehrspolizei melden. Die Behörde kontrolliert die Einhaltung geltender Vorschriften.</p>
- <p>Der Bundesrat misst der Sicherheit für Mensch und Umwelt beim Betrieb der bestehenden Kernkraftwerke oberste Priorität zu. Für die Aufsicht über die Sicherheit in den schweizerischen Kernkraftwerken ist das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi zuständig. Auch das Ensi hat als oberstes Ziel den Schutz von Mensch und Umwelt vor Schäden durch Radioaktivität. Um dieses Ziel zu erreichen, führt das Ensi jedes Jahr über 300 Inspektionen in den Schweizer Kernanlagen durch. Es betreibt um die vier Standorte der Schweizer Kernkraftwerke ein Messnetz, mit dem rund um die Uhr die Ortsdosisleistung (die in der Umwelt messbare Radioaktivität) überwacht wird.</p><p>Die Bewilligungsinhaber müssen Vorkommnisse dem Ensi melden, diese analysieren und dem Ensi detaillierte Berichte einreichen. Das Betriebsgeschehen in Kernkraftwerken wird zudem von zahlreichen technischen Einrichtungen überwacht und automatisch aufgezeichnet. Dadurch lässt sich in vielen Fällen auch im Nachhinein überprüfen, ob Meldepflichten eingehalten wurden. Das Ensi hat keine Anzeichen, die dafür sprechen, dass Meldepflichten systematisch nicht eingehalten würden. Vorkommnismeldungen werden vom Ensi eingehend geprüft und führen zu Massnahmen, um Wiederholungen erkannter Fehler vorzubeugen. </p><p>1. Alle relevanten Vorkommnisse werden in den jährlichen Aufsichtsberichten des Ensi behandelt (bis Ende 2008 alle klassierten und ab dem Jahr 2009 alle meldepflichtigen Vorkommnisse). Vorkommnisse von besonderem öffentlichem Interesse werden jeweils aktuell auf der Website des Ensi veröffentlicht.</p><p>Die geforderten Informationen liegen somit vor und wurden publiziert. </p><p>2. Die Frist für die Meldung eines Vorkommnisses ist in der Kernenergieverordnung festgelegt. Welche Vorkommnisse die Kernkraftwerke der Aufsichtsbehörde melden müssen, ist detailliert in der Richtlinie Ensi-B03 geregelt. Die letzte Revision der Ensi-B03 erfolgte per 15. Februar 2010.</p><p>Das Ensi hält seine Richtlinien auf einem aktuellen Stand und publiziert sie auf seiner Website. </p><p>3./4./5. Bei den vom Ensi durchgeführten Inspektionen handelt es sich sowohl um angemeldete als auch um unangemeldete Kontrollen. Das Ensi kann den Zeitpunkt einer Inspektion frei bestimmen. Die Betreiber sind nach dem Kernenergiegesetz dazu verpflichtet, den Inspektoren jederzeit Zutritt und Akteneinsicht zu gewähren. Stösst das Ensi auf Mängel, fordert es ihre Behebung. Wenn es sich im Einzelfall als nötig erweist, intensiviert das Ensi seine Inspektionstätigkeit, wie dies seit vergangenem Jahr für das Kernkraftwerk Gösgen der Fall ist. Die Sicherheit der schweizerischen Kernanlagen bewegt sich im internationalen Vergleich auf einem hohen Stand.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert,</p><p>1. Bericht über alle gemeldeten und alle tatsächlichen Vorfälle und ihre Bedenklichkeit in Schweizer Kernkraftwerken im Zeitraum der letzten fünf Jahre Bericht zu erstatten;</p><p>2. zu prüfen, ob und wie die geltenden Richtlinien der Meldepflicht für Kernkraftwerke zu überarbeiten und zu präzisieren sind;</p><p>3. die heutige Regelung der Meldepflicht der Kernkraftwerke bei Vorfällen zu überdenken und das Inspektorat zu verstärken, sodass die Ensi auch Sicherheitskontrollen durchführen oder durchführen lassen kann;</p><p>4. aufzuzeigen, wie für die Sicherheit der Arbeitenden im Werk und der Bevölkerung die Kontrollen vor Ort in der Häufigkeit intensiviert sowie entsprechende Massnahmen umgesetzt werden können. Dabei ist auch die Möglichkeit regelmässiger unangemeldeter Kontrollen bzw. Überprüfungen vorzusehen;</p><p>5. den Vorwurf des Nuklearexperten, wonach heute in den Werken und bei den externen Lieferanten die Kompetenzen fehlen würden, um die Anlagen richtig beurteilen und prüfen zu können, aufzunehmen und wenn nötig entsprechende verpflichtende Vorgaben für das Risikomanagement der Werke zu machen.</p>
- Mehr Kontrollen für die Sicherheit der Kernkraftwerke
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