Umweltflüchtlinge
- ShortId
-
10.3036
- Id
-
20103036
- Updated
-
28.07.2023 12:58
- Language
-
de
- Title
-
Umweltflüchtlinge
- AdditionalIndexing
-
2811;Asylrecht;Flüchtling;Katastrophe
- 1
-
- L04K01080101, Flüchtling
- L04K06020206, Katastrophe
- L04K01080102, Asylrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (Unep) werden "Menschen, die gezwungen sind, ihre Heimat aufgrund einer starken (natürlichen oder von Menschen verursachten) Degradation der Umwelt, wodurch ihr Lebensumfeld völlig verändert und/oder ihre Lebensqualität erheblich aus dem Gleichgewicht gebracht wird, vorübergehen oder dauerhaft zu verlassen", als Umweltflüchtlinge definiert. Ihre Anzahl nimmt ständig zu. Auch wenn die Schätzungen diesbezüglich auseinandergehen, ist man sich über das Prinzip einig, ohne dabei ausser Acht zu lassen, dass Migration an sich immer mehrere Gründe hat. </p><p>Bis heute wird Umweltflüchtlingen jedoch kein besonderer rechtlicher Schutz gewährt. Unter den Betroffenen zeigen vor allem die Haitianerinnen und Haitianer, die aus den durch das Erdbeben vom 12. Januar 2010 zerstörten Gebieten flüchten müssen, die Dringlichkeit und Wichtigkeit des Problems auf. </p><p>Damit der Schutz von Dutzenden (oder in ein paar Jahren sogar von Hunderten) von Millionen Umweltflüchtlingen gewährleistet ist, muss eine Lösung gefunden werden. Aber Umweltflüchtlinge sind nicht nur zahlreicher als "traditionelle" Flüchtlinge im Sinn der Genfer Konvention, sie überqueren auch selten die Staatsgrenzen und sind somit meistens "Binnenvertriebene" in ihrem eigenen Land. Diese Wanderbewegungen sind überdies hauptsächlich Süd-Süd-Bewegungen vom Land in die Stadt, die zu chaotischen Ballungsräumen führen, was wiederum Spannungen und Gesundheitsprobleme begünstigt. Der Schutz von Umweltflüchtlingen muss über ihre rechtliche Anerkennung erfolgen. Aber man tut sich heute offenbar schwer, ihre Anerkennung und damit ihren Schutz zu regeln. Trotzdem werden hier und da Überlegungen dazu angestellt, etwa in Belgien, wo das Parlament 2007 für eine Resolution gestimmt hat, nach der sich die belgische Delegation bei den Vereinten Nationen für eine internationale Anerkennung des Flüchtlingsstatus für diese Art von Flüchtlingen starkzumachen hat. Ähnliche Vorstösse sind im Europäischen Parlament und im Europarat eingereicht worden. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) bedauert das Schweigen im Zusammenhang mit diesem Problem ebenfalls und kündigt Ad-hoc-Vorschläge an, ebenso die Internationale Organisation für Migration (IOM). Auch in Australien ist die Problematik aktuell, denn auf der benachbarten Insel Tuvalu sind 11 000 Menschen durch den steigenden Meeresspiegel bedroht.</p><p>Wird die Schweiz mithelfen, der Welt in dieser Angelegenheit die Augen zu öffnen?</p>
- <p>Veränderungen in den Umwelt- und Lebensbedingungen können zu unfreiwilliger Migration führen. Die Folgen des Klimawandels werden vermutlich in Zukunft Menschen vermehrt dazu bewegen, ihre Heimat zu verlassen. Jedoch sind sich Experten uneinig über den genauen Zusammenhang zwischen Klimawandel und Migration beziehungsweise das zu erwartende Migrationspotenzial. Selten führt ein einzelnes Motiv zum Migrationsentscheid. Politische, soziale und ökonomische Faktoren können die Auswirkungen des Klimawandels verstärken. Prognosen über die Anzahl Personen, die aus ökologischen Gründen migrieren werden, sind äusserst schwierig. </p><p>1. Aufgrund der Komplexität der Zusammenhänge fehlt bis heute auch eine allgemein akzeptierte, einheitliche Definition eines "Umweltflüchtlings". Angesichts der bestehenden Wissenslücken steht die Unterstützung entsprechender Forschungsvorhaben derzeit im Zentrum des Schweizer Engagements. Darüber hinaus setzt sich die Schweiz dafür ein, dass die Thematik Eingang in die relevanten Foren des internationalen und regionalen Migrations- und Klimadialogs findet. Umweltbedingte Migrationsbewegungen unterscheiden sich von solchen, die zum Beispiel durch Bürgerkriege oder gezielte politische Verfolgung hervorgerufen werden. Die meisten Personen, die ihren Wohnort aufgrund der Folgen klimatischer Veränderungen verlassen müssen, finden in der Regel Aufnahme an einem neuen Ort innerhalb der Landesgrenzen. Zudem kehren zahlreiche Personen später wieder an ihren Wohnort zurück. Personen, die wegen Naturkatastrophen oder aufgrund sich verändernder Umweltbedingungen migrieren, fallen gemäss allgemein akzeptierter Rechtsauslegung nicht unter den in der Genfer Konvention von 1951 verwendeten Flüchtlingsbegriff, da sie nicht verfolgt werden und meist keine staatlichen Grenzen überschreiten. Allerdings existieren bereits heute Ansätze zum Schutz gewisser Personengruppen. So fallen beispielsweise Personen, die aufgrund von Naturkatastrophen innerhalb von Landesgrenzen vertrieben worden sind, unter die Schutzbestimmungen der UN Guiding Principles on Internal Displacement von 1998. Inwieweit Personen, die umweltbedingt Staatsgrenzen passieren, über spezielle Schutzbedürfnisse verfügen und welche Lösungsansätze hier angemessen sind, gilt es zu klären. </p><p>2. Wie bereits früher dargelegt (Antwort auf die Motion Zisyadis 07.3816, "Internationaler Status für Umweltflüchtlinge"), hält der Bundesrat die Schaffung eines speziellen Status für "Umweltflüchtlinge" sowie eine dementsprechende Änderung des Schweizer Asylrechtes zum heutigen Zeitpunkt nicht für angezeigt. Die Klärung der konkreten Schutzbedürfnisse betroffener Personen steht derzeit im Vordergrund. Darüber hinaus sind andere Lösungsansätze gefragt, wie beispielsweise die Früherkennung von Migrationsbewegungen und gezielte Hilfeleistungen für die Bevölkerung vor Ort. Ausserdem verfügt die Schweiz schon heute über gesetzliche Grundlagen für den Umgang mit umweltbedingter Migration. So finden sich sowohl im Asyl- wie auch im Ausländergesetz Bestimmungen zur vorläufigen Aufnahme von Personen, deren Rückkehr aufgrund umweltbedingter Ereignisse nicht zumutbar ist (Art. 44 Abs. 2 AsylG; Art. 83 Abs 4 AuG). Zudem kann der Vollzug von Wegweisungen in eine von einer Naturkatastrophe heimgesuchte Region vorübergehend ausgesetzt werden. So erliess die Schweiz im Falle der Tsunami-Katastrophe von 2004 einen temporären Rückführungsstopp nach Sri Lanka. </p><p>3. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass Massnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels ein unverzichtbares Element der Entwicklungshilfe sind. Solche Anpassungsmassnahmen sind u. a. darauf ausgerichtet, die Verwundbarkeit der besonders betroffenen Bevölkerungsschichten zu vermindern und dadurch auch den Migrationsdruck zu senken. Die Schweiz engagiert sich bereits in den Bereichen Anpassung in Umweltrisikogebieten und Flüchtlingsschutz in Herkunftsregionen. Im multilateralen Bereich nimmt die Schweiz an den Verhandlungen der Vereinten Nationen für ein neues globales Klimaregime teil, mit Fokus insbesondere auch auf die Adaptation und Finanzierung von Massnahmen in Entwicklungsländern. Ausserdem hat sich die Schweiz im Februar 2010 der Kopenhagener Vereinbarung angeschlossen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist der Bundesrat bereit, sich insbesondere bei den Vereinten Nationen für eine internationale Anerkennung und somit für den Schutz von "Umweltflüchtlingen" einzusetzen?</p><p>2. Sieht er die Einführung einer besonderen Regelung in der Schweizer Gesetzgebung für Personen vor, die vor Umweltkatastrophen flüchten müssen, wie dies in einigen europäischen Staaten der Fall ist? </p><p>3. Berücksichtigt der Bundesrat diese Problematik bei der Durchführung von Entwicklungshilfeprojekten, etwa indem Konzepte finanziert werden, die die Anpassung von Menschen an ein sich veränderndes Klima zum Ziel haben?</p>
- Umweltflüchtlinge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (Unep) werden "Menschen, die gezwungen sind, ihre Heimat aufgrund einer starken (natürlichen oder von Menschen verursachten) Degradation der Umwelt, wodurch ihr Lebensumfeld völlig verändert und/oder ihre Lebensqualität erheblich aus dem Gleichgewicht gebracht wird, vorübergehen oder dauerhaft zu verlassen", als Umweltflüchtlinge definiert. Ihre Anzahl nimmt ständig zu. Auch wenn die Schätzungen diesbezüglich auseinandergehen, ist man sich über das Prinzip einig, ohne dabei ausser Acht zu lassen, dass Migration an sich immer mehrere Gründe hat. </p><p>Bis heute wird Umweltflüchtlingen jedoch kein besonderer rechtlicher Schutz gewährt. Unter den Betroffenen zeigen vor allem die Haitianerinnen und Haitianer, die aus den durch das Erdbeben vom 12. Januar 2010 zerstörten Gebieten flüchten müssen, die Dringlichkeit und Wichtigkeit des Problems auf. </p><p>Damit der Schutz von Dutzenden (oder in ein paar Jahren sogar von Hunderten) von Millionen Umweltflüchtlingen gewährleistet ist, muss eine Lösung gefunden werden. Aber Umweltflüchtlinge sind nicht nur zahlreicher als "traditionelle" Flüchtlinge im Sinn der Genfer Konvention, sie überqueren auch selten die Staatsgrenzen und sind somit meistens "Binnenvertriebene" in ihrem eigenen Land. Diese Wanderbewegungen sind überdies hauptsächlich Süd-Süd-Bewegungen vom Land in die Stadt, die zu chaotischen Ballungsräumen führen, was wiederum Spannungen und Gesundheitsprobleme begünstigt. Der Schutz von Umweltflüchtlingen muss über ihre rechtliche Anerkennung erfolgen. Aber man tut sich heute offenbar schwer, ihre Anerkennung und damit ihren Schutz zu regeln. Trotzdem werden hier und da Überlegungen dazu angestellt, etwa in Belgien, wo das Parlament 2007 für eine Resolution gestimmt hat, nach der sich die belgische Delegation bei den Vereinten Nationen für eine internationale Anerkennung des Flüchtlingsstatus für diese Art von Flüchtlingen starkzumachen hat. Ähnliche Vorstösse sind im Europäischen Parlament und im Europarat eingereicht worden. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) bedauert das Schweigen im Zusammenhang mit diesem Problem ebenfalls und kündigt Ad-hoc-Vorschläge an, ebenso die Internationale Organisation für Migration (IOM). Auch in Australien ist die Problematik aktuell, denn auf der benachbarten Insel Tuvalu sind 11 000 Menschen durch den steigenden Meeresspiegel bedroht.</p><p>Wird die Schweiz mithelfen, der Welt in dieser Angelegenheit die Augen zu öffnen?</p>
- <p>Veränderungen in den Umwelt- und Lebensbedingungen können zu unfreiwilliger Migration führen. Die Folgen des Klimawandels werden vermutlich in Zukunft Menschen vermehrt dazu bewegen, ihre Heimat zu verlassen. Jedoch sind sich Experten uneinig über den genauen Zusammenhang zwischen Klimawandel und Migration beziehungsweise das zu erwartende Migrationspotenzial. Selten führt ein einzelnes Motiv zum Migrationsentscheid. Politische, soziale und ökonomische Faktoren können die Auswirkungen des Klimawandels verstärken. Prognosen über die Anzahl Personen, die aus ökologischen Gründen migrieren werden, sind äusserst schwierig. </p><p>1. Aufgrund der Komplexität der Zusammenhänge fehlt bis heute auch eine allgemein akzeptierte, einheitliche Definition eines "Umweltflüchtlings". Angesichts der bestehenden Wissenslücken steht die Unterstützung entsprechender Forschungsvorhaben derzeit im Zentrum des Schweizer Engagements. Darüber hinaus setzt sich die Schweiz dafür ein, dass die Thematik Eingang in die relevanten Foren des internationalen und regionalen Migrations- und Klimadialogs findet. Umweltbedingte Migrationsbewegungen unterscheiden sich von solchen, die zum Beispiel durch Bürgerkriege oder gezielte politische Verfolgung hervorgerufen werden. Die meisten Personen, die ihren Wohnort aufgrund der Folgen klimatischer Veränderungen verlassen müssen, finden in der Regel Aufnahme an einem neuen Ort innerhalb der Landesgrenzen. Zudem kehren zahlreiche Personen später wieder an ihren Wohnort zurück. Personen, die wegen Naturkatastrophen oder aufgrund sich verändernder Umweltbedingungen migrieren, fallen gemäss allgemein akzeptierter Rechtsauslegung nicht unter den in der Genfer Konvention von 1951 verwendeten Flüchtlingsbegriff, da sie nicht verfolgt werden und meist keine staatlichen Grenzen überschreiten. Allerdings existieren bereits heute Ansätze zum Schutz gewisser Personengruppen. So fallen beispielsweise Personen, die aufgrund von Naturkatastrophen innerhalb von Landesgrenzen vertrieben worden sind, unter die Schutzbestimmungen der UN Guiding Principles on Internal Displacement von 1998. Inwieweit Personen, die umweltbedingt Staatsgrenzen passieren, über spezielle Schutzbedürfnisse verfügen und welche Lösungsansätze hier angemessen sind, gilt es zu klären. </p><p>2. Wie bereits früher dargelegt (Antwort auf die Motion Zisyadis 07.3816, "Internationaler Status für Umweltflüchtlinge"), hält der Bundesrat die Schaffung eines speziellen Status für "Umweltflüchtlinge" sowie eine dementsprechende Änderung des Schweizer Asylrechtes zum heutigen Zeitpunkt nicht für angezeigt. Die Klärung der konkreten Schutzbedürfnisse betroffener Personen steht derzeit im Vordergrund. Darüber hinaus sind andere Lösungsansätze gefragt, wie beispielsweise die Früherkennung von Migrationsbewegungen und gezielte Hilfeleistungen für die Bevölkerung vor Ort. Ausserdem verfügt die Schweiz schon heute über gesetzliche Grundlagen für den Umgang mit umweltbedingter Migration. So finden sich sowohl im Asyl- wie auch im Ausländergesetz Bestimmungen zur vorläufigen Aufnahme von Personen, deren Rückkehr aufgrund umweltbedingter Ereignisse nicht zumutbar ist (Art. 44 Abs. 2 AsylG; Art. 83 Abs 4 AuG). Zudem kann der Vollzug von Wegweisungen in eine von einer Naturkatastrophe heimgesuchte Region vorübergehend ausgesetzt werden. So erliess die Schweiz im Falle der Tsunami-Katastrophe von 2004 einen temporären Rückführungsstopp nach Sri Lanka. </p><p>3. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass Massnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels ein unverzichtbares Element der Entwicklungshilfe sind. Solche Anpassungsmassnahmen sind u. a. darauf ausgerichtet, die Verwundbarkeit der besonders betroffenen Bevölkerungsschichten zu vermindern und dadurch auch den Migrationsdruck zu senken. Die Schweiz engagiert sich bereits in den Bereichen Anpassung in Umweltrisikogebieten und Flüchtlingsschutz in Herkunftsregionen. Im multilateralen Bereich nimmt die Schweiz an den Verhandlungen der Vereinten Nationen für ein neues globales Klimaregime teil, mit Fokus insbesondere auch auf die Adaptation und Finanzierung von Massnahmen in Entwicklungsländern. Ausserdem hat sich die Schweiz im Februar 2010 der Kopenhagener Vereinbarung angeschlossen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist der Bundesrat bereit, sich insbesondere bei den Vereinten Nationen für eine internationale Anerkennung und somit für den Schutz von "Umweltflüchtlingen" einzusetzen?</p><p>2. Sieht er die Einführung einer besonderen Regelung in der Schweizer Gesetzgebung für Personen vor, die vor Umweltkatastrophen flüchten müssen, wie dies in einigen europäischen Staaten der Fall ist? </p><p>3. Berücksichtigt der Bundesrat diese Problematik bei der Durchführung von Entwicklungshilfeprojekten, etwa indem Konzepte finanziert werden, die die Anpassung von Menschen an ein sich veränderndes Klima zum Ziel haben?</p>
- Umweltflüchtlinge
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