(Re-)Territorialisierung des Hypothekargeschäftes

ShortId
10.3038
Id
20103038
Updated
28.07.2023 08:10
Language
de
Title
(Re-)Territorialisierung des Hypothekargeschäftes
AdditionalIndexing
24;Schweiz;Bankgeschäft;Auslandgeschäft;Hypothek;Hypothekenbank
1
  • L05K0507020103, Hypothek
  • L05K1104010203, Hypothekenbank
  • L03K110402, Bankgeschäft
  • L04K03010101, Schweiz
  • L06K070402020101, Auslandgeschäft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am Anfang der weltweiten Finanzmarktkrise standen verbriefte, nichtgedeckte Hypothekarforderungen insbesondere aus dem US-amerikanischen Finanzmarkt. Das Verbriefen von Hypothekarforderungen und das globale Vertreiben von daraus abgeleiteten, undurchsichtigen Produkten gilt generell als eine der Krisenursachen. </p><p>An einer Wiederholung und einem Wiederaufbau einer solchen Blase kann der Finanzplatz Schweiz kein echtes Interesse haben. Ein erneutes Verbriefen von Hypothekarforderungen und ihre globale Vertreibung und Vermarktung inklusive von daraus abgeleiteten Produkten ist deshalb nach Möglichkeit zu verhindern. Damit lassen sich bestimmte Risiken vermeiden. Das liegt im objektiven Interesse auch des Staates. </p><p>Laut Auskunft des Bundesrats ist die Verbriefung schweizerischer Hypothekarforderungen bislang und bis heute vernachlässigbar. Das kommt dem Anliegen der Motion entgegen. </p><p>Selbstverständlich erwarten wir vom Bundesrat zudem, dass er auf internationaler Ebene und in den dafür zuständigen oder verantwortlichen internationalen Institutionen und Gremien in dieselbe Richtung arbeitet.</p>
  • <p>Der Bundesrat betrachtet die Verbesserung der Krisenresistenz des schweizerischen Finanzmarktsektors als eine der wichtigsten Aufgaben der Finanzmarktpolitik. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die unsachgemässe Vergabe und anschliessende Verbriefung von US-amerikanischen Subprime-Hypotheken und die fehlerhafte Einschätzung der dadurch entstandenen Risiken durch die damit handelnden Finanzinstitute eine der Ursachen für die letzte Finanzmarktkrise ist.</p><p>Beim direkten Hypothekarkreditgeschäft kann sich eine Marktabschottung zugunsten der schweizerischen Anbieter längerfristig negativ auf die Kostenentwicklung zulasten der Hypothekarnehmer auswirken. Von einer Verbesserung der Finanzkrisenprävention kann aufgrund der höheren Konzentration der Hypothekenanbieter infolge der Marktabschottung ebenfalls nicht ausgegangen werden.</p><p>Die vorgeschlagene Beschränkung des Handels mit verbrieften schweizerischen Hypotheken würde den entsprechenden Markt einschränken, während der volumenmässig entscheidende Handel mit ausländischen Hypothekarderivaten nicht betroffen wäre. Dadurch würden sich die Risiken aus dem Handel mit Immobilienderivaten nur unwesentlich vermindern. Hinzu kommt, dass die Beschränkung des Derivathandels auch die Mittel zur Risikodiversifizierung und Risikomitigation der schweizerischen Hypotheken einschränkt. Dies würde tendenziell die Kosten weiter zulasten der Hypothekarnehmer erhöhen, während die Klumpenrisiken in den schweizerischen Hypothekarinstituten zunehmen.</p><p>Zielführender als die aufgeführten Beschränkungen im Hypothekargeschäft betrachtet der Bundesrat hingegen die im Bericht "Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik in der Schweiz" vom 16. Dezember 2009 aufgeführten Massnahmen zur Verbesserung der Krisenresistenz des Schweizer Finanzmarktes. Hier geht es insbesondere um die Stärkung der Eigenmittel der Bankinstitute, die verbesserte Risikoverteilung (die auch eine präzise Risikoeinschätzung und -absicherung beinhaltet) und umfassendere Vorschriften zum Liquiditätsmanagement. Diese Massnahmen zielen auf eine grundsätzliche Verbesserung der Krisenresistenz des schweizerischen Finanzmarktes ab, die über einzelne Risikofaktoren wie den Handel mit Immobilienderivaten hinausgeht und einen verbesserten Schutz gegen zukünftige Finanzkrisen, unabhängig von ihren spezifischen Ursachen, beinhaltet.</p><p>Aufgrund der vorangehenden Überlegungen lehnt der Bundesrat eine territoriale Beschränkung des schweizerischen Hypothekargeschäftes ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die nötigen Rechtsgrundlagen, denen zufolge das schweizerische Hypothekargeschäft eine Angelegenheit von Finanzinstituten in der Schweiz sein muss und an das schweizerische Territorium gebunden ist.</p>
  • (Re-)Territorialisierung des Hypothekargeschäftes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am Anfang der weltweiten Finanzmarktkrise standen verbriefte, nichtgedeckte Hypothekarforderungen insbesondere aus dem US-amerikanischen Finanzmarkt. Das Verbriefen von Hypothekarforderungen und das globale Vertreiben von daraus abgeleiteten, undurchsichtigen Produkten gilt generell als eine der Krisenursachen. </p><p>An einer Wiederholung und einem Wiederaufbau einer solchen Blase kann der Finanzplatz Schweiz kein echtes Interesse haben. Ein erneutes Verbriefen von Hypothekarforderungen und ihre globale Vertreibung und Vermarktung inklusive von daraus abgeleiteten Produkten ist deshalb nach Möglichkeit zu verhindern. Damit lassen sich bestimmte Risiken vermeiden. Das liegt im objektiven Interesse auch des Staates. </p><p>Laut Auskunft des Bundesrats ist die Verbriefung schweizerischer Hypothekarforderungen bislang und bis heute vernachlässigbar. Das kommt dem Anliegen der Motion entgegen. </p><p>Selbstverständlich erwarten wir vom Bundesrat zudem, dass er auf internationaler Ebene und in den dafür zuständigen oder verantwortlichen internationalen Institutionen und Gremien in dieselbe Richtung arbeitet.</p>
    • <p>Der Bundesrat betrachtet die Verbesserung der Krisenresistenz des schweizerischen Finanzmarktsektors als eine der wichtigsten Aufgaben der Finanzmarktpolitik. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die unsachgemässe Vergabe und anschliessende Verbriefung von US-amerikanischen Subprime-Hypotheken und die fehlerhafte Einschätzung der dadurch entstandenen Risiken durch die damit handelnden Finanzinstitute eine der Ursachen für die letzte Finanzmarktkrise ist.</p><p>Beim direkten Hypothekarkreditgeschäft kann sich eine Marktabschottung zugunsten der schweizerischen Anbieter längerfristig negativ auf die Kostenentwicklung zulasten der Hypothekarnehmer auswirken. Von einer Verbesserung der Finanzkrisenprävention kann aufgrund der höheren Konzentration der Hypothekenanbieter infolge der Marktabschottung ebenfalls nicht ausgegangen werden.</p><p>Die vorgeschlagene Beschränkung des Handels mit verbrieften schweizerischen Hypotheken würde den entsprechenden Markt einschränken, während der volumenmässig entscheidende Handel mit ausländischen Hypothekarderivaten nicht betroffen wäre. Dadurch würden sich die Risiken aus dem Handel mit Immobilienderivaten nur unwesentlich vermindern. Hinzu kommt, dass die Beschränkung des Derivathandels auch die Mittel zur Risikodiversifizierung und Risikomitigation der schweizerischen Hypotheken einschränkt. Dies würde tendenziell die Kosten weiter zulasten der Hypothekarnehmer erhöhen, während die Klumpenrisiken in den schweizerischen Hypothekarinstituten zunehmen.</p><p>Zielführender als die aufgeführten Beschränkungen im Hypothekargeschäft betrachtet der Bundesrat hingegen die im Bericht "Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik in der Schweiz" vom 16. Dezember 2009 aufgeführten Massnahmen zur Verbesserung der Krisenresistenz des Schweizer Finanzmarktes. Hier geht es insbesondere um die Stärkung der Eigenmittel der Bankinstitute, die verbesserte Risikoverteilung (die auch eine präzise Risikoeinschätzung und -absicherung beinhaltet) und umfassendere Vorschriften zum Liquiditätsmanagement. Diese Massnahmen zielen auf eine grundsätzliche Verbesserung der Krisenresistenz des schweizerischen Finanzmarktes ab, die über einzelne Risikofaktoren wie den Handel mit Immobilienderivaten hinausgeht und einen verbesserten Schutz gegen zukünftige Finanzkrisen, unabhängig von ihren spezifischen Ursachen, beinhaltet.</p><p>Aufgrund der vorangehenden Überlegungen lehnt der Bundesrat eine territoriale Beschränkung des schweizerischen Hypothekargeschäftes ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die nötigen Rechtsgrundlagen, denen zufolge das schweizerische Hypothekargeschäft eine Angelegenheit von Finanzinstituten in der Schweiz sein muss und an das schweizerische Territorium gebunden ist.</p>
    • (Re-)Territorialisierung des Hypothekargeschäftes

Back to List