Tinte, nicht Blut soll fliessen
- ShortId
-
10.3040
- Id
-
20103040
- Updated
-
27.07.2023 20:53
- Language
-
de
- Title
-
Tinte, nicht Blut soll fliessen
- AdditionalIndexing
-
08;Bürgerkrieg;Kriegsopfer;internationale Konvention;Schutz der Grundrechte;Meinungsfreiheit;Krieg;Beruf in der Kommunikationsbranche;internationales Treffen
- 1
-
- L04K12020302, Beruf in der Kommunikationsbranche
- L04K04010202, Krieg
- L05K0401020202, Bürgerkrieg
- L04K05020204, Schutz der Grundrechte
- L04K05020504, Meinungsfreiheit
- L04K10020107, internationales Treffen
- L05K1002020205, internationale Konvention
- L03K040104, Kriegsopfer
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>2009 war ein Rekordjahr für Journalistinnen und Journalisten: 121 von ihnen wurden bei der Ausübung ihres Berufs getötet. Hinzu kommen zahlreiche Entführungen, Verhaftungen, teilweise verbunden mit Folter, sowie regelmässige Nötigungen und Drohungen. </p><p>Dieser Massenmord zeigt den mangelhaften Schutz von Journalistinnen und Journalisten in Konfliktgebieten auf. Die Genfer Konvention setzt Medienschaffende zwar mit Zivilpersonen gleich, die folglich Schutz geniessen (Art. 79 Zusatzprotokoll I zur Genfer Konvention). Nun ist es aber so, dass Journalistinnen und Journalisten nicht einfach mit Zivilpersonen gleichgesetzt werden können, denn damit unabhängige Informationen verbreitet werden können und Verbrechen dank der schieren Präsenz der Medien oft nicht ungestraft bleiben, müssen Journalistinnen und Journalisten grosse Risiken eingehen und folglich auch besonders geschützt werden.</p><p>Die Philippinen, Mexiko, Somalia, Pakistan, Russland, der Irak, Afghanistan, Kolumbien usw. - die momentan schwelenden Konflikte lassen die Opferzahlen von Journalistinnen und Journalisten immer weiter ansteigen. Zudem wird die Unterscheidung zwischen Zivilpersonen und kriegführenden Personen - immerhin ein Grundprinzip des Völkerrechts - immer weniger respektiert. Journalistinnen und Journalisten sind teilweise sogar zu menschlichen Zielscheiben geworden. Nun ist aber die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten einerseits ein demokratisches Recht und andererseits eine Pflicht gegenüber den Opfern, denn weitab von den Medien, wo niemand zuhören und -sehen kann, arten Konflikte oft ins Uferlose aus. Da sich Journalistinnen und Journalisten für ihre Missionen grossen Risiken aussetzen, haben sie auch das Recht auf einen weltweit besseren Schutz.</p><p>Seit mehreren Jahren versucht die Nichtregierungsorganisation Press Emblem Campagin (PEC), die Regierungen zum Handeln zu bewegen. Damit der Zugang zu Informationen überall auf der Welt verstärkt werden kann, beabsichtigt diese, ein neues rechtlich bindendes Instrument einzuführen, das das Völkerrecht bekräftigt, ergänzt und präzisiert. Es beinhaltet etwa die Abgabe von Presseemblemen (die beispielsweise den Zutritt regeln oder zur Identifizierung dienen) sowie die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen. Der Internationale Journalistenverband (FIJ) schätzt, dass momentan 90 Prozent der Verbrechen gegen Journalistinnen und Journalisten unbestraft bleiben. </p><p>Die Schweiz wurde kürzlich im Rahmen eines Berichts von PEC zu diesem Thema befragt und scheint offenbar - wie auch andere Länder - die Dringlichkeit der Situation nicht zu erkennen. Angesichts dieser inakzeptablen Tatsache sowie des Umstands, dass die Schweiz Depositarstaat der Genfer Konvention ist und auf eine lange humanitäre Tradition zurückblicken kann, fordern wir, dass sich die Schweiz für eine Änderung der momentanen Lage einsetzt.</p>
- <p>Die Schweiz weiss um die Bedeutung des Schutzes von Journalistinnen und Journalisten in Konfliktgebieten und ist über die Zunahme von Gewalthandlungen gegen lokale und internationale Journalistinnen und Journalisten sehr besorgt. Sie erinnert daran, dass die Meinungsfreiheit - insbesondere das Recht, Informationen zu beschaffen, zu verbreiten und zu empfangen - eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft ist. </p><p>Die Schweiz setzt sich für eine bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts ein. Anlässlich der 30. Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz 2007 verpflichtete sie sich, Massnahmen zur Verbesserung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts im Umgang mit Journalistinnen und Journalisten zu ergreifen. Die Schweiz setzt sich in multilateralen Gremien wie dem Menschenrechtsrat und im Rahmen von bilateralen Demarchen und Medienmitteilungen für die Verurteilung von Verstössen gegen Journalistinnen und Journalisten ein. </p><p>Die Schweiz ist sich bewusst, dass der konkrete Schutz von Journalistinnen und Journalisten vor Ort in vielen Fällen ungenügend ist, und begrüsst alle Initiativen, die der konsequenteren Anwendung der bestehenden Regeln und der Verbesserung der Einhaltung der geltenden Verpflichtungen durch die verschiedenen Parteien in einem bewaffneten Konflikt dienen. Sie ist überzeugt, dass viele Völkerrechtsverstösse gegen Journalistinnen und Journalisten nicht auf ungenügende Normen zurückzuführen sind, sondern auf die mangelnde Einhaltung des Rechts durch die Akteure bewaffneter Konflikte und die Personen, die das Verhalten dieser Akteure beeinflussen. Deshalb setzt sich die Schweiz auch für die Bekämpfung der Straflosigkeit ein und ruft die Konfliktparteien regelmässig dazu auf, Völkerrechtsverletzungen zu untersuchen und gerichtlich gegen deren Urheber vorzugehen. Sie ist überzeugt, dass die Bekämpfung der Straflosigkeit dazu beiträgt, weitere Völkerrechtsverletzungen zu verhindern. </p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Ausarbeitung eines internationalen Übereinkommens nicht das geeignete Mittel ist, um den Schutz von Journalistinnen und Journalisten zu verbessern. Es wäre aber sinnvoll, in enger Zusammenarbeit mit anderen Staaten und dem IKRK Konsultationen mit Regierungen und Experten durchzuführen, um zu klären, welche Möglichkeiten der internationalen Gemeinschaft in diesem Bereich zur Verfügung stehen; dazu könnte auch die Durchführung einer internationalen Konferenz gehören. Der Menschenrechtsrat hat in diesem Zusammenhang beschlossen, anlässlich seiner 14. Sitzung im Juni 2010 eine Podiumsdiskussion zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten in bewaffneten Konflikten abzuhalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich für ein internationales Abkommen zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten in Gebieten mit bewaffneten Konflikten und innerstaatlicher Gewalt einzusetzen. In einem ersten Schritt soll er eine internationale Konferenz zu dieser Sache einberufen.</p>
- Tinte, nicht Blut soll fliessen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>2009 war ein Rekordjahr für Journalistinnen und Journalisten: 121 von ihnen wurden bei der Ausübung ihres Berufs getötet. Hinzu kommen zahlreiche Entführungen, Verhaftungen, teilweise verbunden mit Folter, sowie regelmässige Nötigungen und Drohungen. </p><p>Dieser Massenmord zeigt den mangelhaften Schutz von Journalistinnen und Journalisten in Konfliktgebieten auf. Die Genfer Konvention setzt Medienschaffende zwar mit Zivilpersonen gleich, die folglich Schutz geniessen (Art. 79 Zusatzprotokoll I zur Genfer Konvention). Nun ist es aber so, dass Journalistinnen und Journalisten nicht einfach mit Zivilpersonen gleichgesetzt werden können, denn damit unabhängige Informationen verbreitet werden können und Verbrechen dank der schieren Präsenz der Medien oft nicht ungestraft bleiben, müssen Journalistinnen und Journalisten grosse Risiken eingehen und folglich auch besonders geschützt werden.</p><p>Die Philippinen, Mexiko, Somalia, Pakistan, Russland, der Irak, Afghanistan, Kolumbien usw. - die momentan schwelenden Konflikte lassen die Opferzahlen von Journalistinnen und Journalisten immer weiter ansteigen. Zudem wird die Unterscheidung zwischen Zivilpersonen und kriegführenden Personen - immerhin ein Grundprinzip des Völkerrechts - immer weniger respektiert. Journalistinnen und Journalisten sind teilweise sogar zu menschlichen Zielscheiben geworden. Nun ist aber die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten einerseits ein demokratisches Recht und andererseits eine Pflicht gegenüber den Opfern, denn weitab von den Medien, wo niemand zuhören und -sehen kann, arten Konflikte oft ins Uferlose aus. Da sich Journalistinnen und Journalisten für ihre Missionen grossen Risiken aussetzen, haben sie auch das Recht auf einen weltweit besseren Schutz.</p><p>Seit mehreren Jahren versucht die Nichtregierungsorganisation Press Emblem Campagin (PEC), die Regierungen zum Handeln zu bewegen. Damit der Zugang zu Informationen überall auf der Welt verstärkt werden kann, beabsichtigt diese, ein neues rechtlich bindendes Instrument einzuführen, das das Völkerrecht bekräftigt, ergänzt und präzisiert. Es beinhaltet etwa die Abgabe von Presseemblemen (die beispielsweise den Zutritt regeln oder zur Identifizierung dienen) sowie die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen. Der Internationale Journalistenverband (FIJ) schätzt, dass momentan 90 Prozent der Verbrechen gegen Journalistinnen und Journalisten unbestraft bleiben. </p><p>Die Schweiz wurde kürzlich im Rahmen eines Berichts von PEC zu diesem Thema befragt und scheint offenbar - wie auch andere Länder - die Dringlichkeit der Situation nicht zu erkennen. Angesichts dieser inakzeptablen Tatsache sowie des Umstands, dass die Schweiz Depositarstaat der Genfer Konvention ist und auf eine lange humanitäre Tradition zurückblicken kann, fordern wir, dass sich die Schweiz für eine Änderung der momentanen Lage einsetzt.</p>
- <p>Die Schweiz weiss um die Bedeutung des Schutzes von Journalistinnen und Journalisten in Konfliktgebieten und ist über die Zunahme von Gewalthandlungen gegen lokale und internationale Journalistinnen und Journalisten sehr besorgt. Sie erinnert daran, dass die Meinungsfreiheit - insbesondere das Recht, Informationen zu beschaffen, zu verbreiten und zu empfangen - eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft ist. </p><p>Die Schweiz setzt sich für eine bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts ein. Anlässlich der 30. Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz 2007 verpflichtete sie sich, Massnahmen zur Verbesserung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts im Umgang mit Journalistinnen und Journalisten zu ergreifen. Die Schweiz setzt sich in multilateralen Gremien wie dem Menschenrechtsrat und im Rahmen von bilateralen Demarchen und Medienmitteilungen für die Verurteilung von Verstössen gegen Journalistinnen und Journalisten ein. </p><p>Die Schweiz ist sich bewusst, dass der konkrete Schutz von Journalistinnen und Journalisten vor Ort in vielen Fällen ungenügend ist, und begrüsst alle Initiativen, die der konsequenteren Anwendung der bestehenden Regeln und der Verbesserung der Einhaltung der geltenden Verpflichtungen durch die verschiedenen Parteien in einem bewaffneten Konflikt dienen. Sie ist überzeugt, dass viele Völkerrechtsverstösse gegen Journalistinnen und Journalisten nicht auf ungenügende Normen zurückzuführen sind, sondern auf die mangelnde Einhaltung des Rechts durch die Akteure bewaffneter Konflikte und die Personen, die das Verhalten dieser Akteure beeinflussen. Deshalb setzt sich die Schweiz auch für die Bekämpfung der Straflosigkeit ein und ruft die Konfliktparteien regelmässig dazu auf, Völkerrechtsverletzungen zu untersuchen und gerichtlich gegen deren Urheber vorzugehen. Sie ist überzeugt, dass die Bekämpfung der Straflosigkeit dazu beiträgt, weitere Völkerrechtsverletzungen zu verhindern. </p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Ausarbeitung eines internationalen Übereinkommens nicht das geeignete Mittel ist, um den Schutz von Journalistinnen und Journalisten zu verbessern. Es wäre aber sinnvoll, in enger Zusammenarbeit mit anderen Staaten und dem IKRK Konsultationen mit Regierungen und Experten durchzuführen, um zu klären, welche Möglichkeiten der internationalen Gemeinschaft in diesem Bereich zur Verfügung stehen; dazu könnte auch die Durchführung einer internationalen Konferenz gehören. Der Menschenrechtsrat hat in diesem Zusammenhang beschlossen, anlässlich seiner 14. Sitzung im Juni 2010 eine Podiumsdiskussion zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten in bewaffneten Konflikten abzuhalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich für ein internationales Abkommen zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten in Gebieten mit bewaffneten Konflikten und innerstaatlicher Gewalt einzusetzen. In einem ersten Schritt soll er eine internationale Konferenz zu dieser Sache einberufen.</p>
- Tinte, nicht Blut soll fliessen
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