Kindersitze in Fahrzeugen
- ShortId
-
10.3041
- Id
-
20103041
- Updated
-
14.11.2025 07:46
- Language
-
de
- Title
-
Kindersitze in Fahrzeugen
- AdditionalIndexing
-
48;Fahrzeugausrüstung;Strassenverkehrsordnung;Kind;Sicherheit im Strassenverkehr;Omnibus;Familie (speziell)
- 1
-
- L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- L05K0107010205, Kind
- L03K010303, Familie (speziell)
- L05K1803010104, Omnibus
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ab 1. April 2010 müssen Kinder bis 12 Jahre und mit einer Körpergrösse unter 150 cm durch geeignete Kindersitze gesichert sein. Ab 1. August 2012 müssen Busse ebenfalls mit geprüften gleichwertigen Sitzen ausgestattet sein, wenn darin Kinder der betreffenden Altersgruppe befördert werden. </p><p>Diese Massnahmen liegen zwar im Interesse der Sicherheit, werden aber hohe Kosten generieren, einerseits für die Familien (der Preis für einen Kindersitz liegt zwischen 300 und 400 Franken) und andererseits für Busbesitzerinnen und -besitzer, die gelegentlich Kinder transportieren (Skilager usw.). Die Kosten sind im Vergleich zum Nutzen unverhältnismässig. Es hätte ausgereicht, die Hersteller dazu zu verpflichten, höhenverstellbare Sicherheitsgurte an den Hintersitzen der Autos und Busse anzubringen, um eine angemessene Sicherheit zu gewährleisten.</p>
- <p>1. Per 1. April 2010 wurde die Pflicht, Kinderrückhaltevorrichtungen (wie Kindersitze oder Sitzerhöher) zu verwenden, ausgedehnt. Die Frage, wie viele Kinder in einem Fahrzeug transportiert werden können, hängt wesentlich vom Alter der Kinder, vom Fahrzeug und von den verwendeten Kinderrückhaltevorrichtungen ab. Auf dem Markt werden zu günstigen Preisen (ab 20 bis 40 Franken) auch platzsparende Sitzerhöher angeboten, welche für Kinder ab 15 Kilo verwendet werden können. In fast allen Fahrzeugen können drei dieser Sitzerhöher auf der Rückbank angebracht werden. Zudem besteht für das Mitführen von Kindern auf dem Beifahrersitz grundsätzlich keine Alterslimite.</p><p>Die neue Regelung steht deshalb dem Einsatz bisher verwendeter Familienautos in den wenigsten Fällen entgegen und belastet das Familienbudget nicht erheblich.</p><p>2. Die Änderung der Sicherungspflicht erfolgte, um den Kindern einen gleichwertigen Schutz wie Erwachsenen zukommen zu lassen. Dieser gleichwertige Schutz wird mit höhenverstellbaren Gurtsystemen nicht erreicht. Zwar kann damit die Gurtführung im Halsbereich verbessert werden, nicht aber jene im Beckenbereich. Nach wie vor könnte also nicht vermieden werden, dass Kinder schwere Bauchverletzungen erleiden, weil sie unter dem Gurt durchrutschen (sog. Submarining).</p><p>3. Höhenverstellbare Gurten können nicht dieselbe Wirkung erzielen wie eine Kinderrückhaltevorrichtung. Daher hat der Bundesrat keine entsprechende Ausrüstungsvorschrift vorgesehen. </p><p>Mit dem bilateralen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) zwischen der Schweiz und der EG (SR 0.946.526.81) hat sich die Schweiz zudem verpflichtet, unter anderem bei den Motorfahrzeugen die Bau- und Ausrüstungsvorschriften der EG zu übernehmen. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die vollumfänglich den EG-Vorschriften entsprechen, auch in der Schweiz ohne Weiteres zugelassen werden. Zusätzliche, in der EG nicht vorgesehene Anforderungen (wie höhenverstellbare Gurtsysteme) würden dagegen ein technisches Handelshemmnis darstellen und damit das MRA verletzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich stelle folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat bei der allzu raschen Einführung der neuen Regelung zu Kindersitzen nicht daran gedacht, dass diese von einigen Grossfamilien wegen mangelnder Fahrzeuggrösse gar nicht eingehalten werden kann und somit ein Fahrzeugwechsel notwendig wird?</p><p>2. Denkt der Bundesrat nicht, dass die Sicherheit mit höhenverstellbaren Sicherheitsgurten genügend gewährleistet wäre?</p><p>3. Sieht der Bundesrat vor, in den schweizerischen Zulassungsnormen für Autos und Busse festzuschreiben, dass Sicherheitsgurte ebenfalls in der Höhe verstellbar sein müssen?</p>
- Kindersitze in Fahrzeugen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ab 1. April 2010 müssen Kinder bis 12 Jahre und mit einer Körpergrösse unter 150 cm durch geeignete Kindersitze gesichert sein. Ab 1. August 2012 müssen Busse ebenfalls mit geprüften gleichwertigen Sitzen ausgestattet sein, wenn darin Kinder der betreffenden Altersgruppe befördert werden. </p><p>Diese Massnahmen liegen zwar im Interesse der Sicherheit, werden aber hohe Kosten generieren, einerseits für die Familien (der Preis für einen Kindersitz liegt zwischen 300 und 400 Franken) und andererseits für Busbesitzerinnen und -besitzer, die gelegentlich Kinder transportieren (Skilager usw.). Die Kosten sind im Vergleich zum Nutzen unverhältnismässig. Es hätte ausgereicht, die Hersteller dazu zu verpflichten, höhenverstellbare Sicherheitsgurte an den Hintersitzen der Autos und Busse anzubringen, um eine angemessene Sicherheit zu gewährleisten.</p>
- <p>1. Per 1. April 2010 wurde die Pflicht, Kinderrückhaltevorrichtungen (wie Kindersitze oder Sitzerhöher) zu verwenden, ausgedehnt. Die Frage, wie viele Kinder in einem Fahrzeug transportiert werden können, hängt wesentlich vom Alter der Kinder, vom Fahrzeug und von den verwendeten Kinderrückhaltevorrichtungen ab. Auf dem Markt werden zu günstigen Preisen (ab 20 bis 40 Franken) auch platzsparende Sitzerhöher angeboten, welche für Kinder ab 15 Kilo verwendet werden können. In fast allen Fahrzeugen können drei dieser Sitzerhöher auf der Rückbank angebracht werden. Zudem besteht für das Mitführen von Kindern auf dem Beifahrersitz grundsätzlich keine Alterslimite.</p><p>Die neue Regelung steht deshalb dem Einsatz bisher verwendeter Familienautos in den wenigsten Fällen entgegen und belastet das Familienbudget nicht erheblich.</p><p>2. Die Änderung der Sicherungspflicht erfolgte, um den Kindern einen gleichwertigen Schutz wie Erwachsenen zukommen zu lassen. Dieser gleichwertige Schutz wird mit höhenverstellbaren Gurtsystemen nicht erreicht. Zwar kann damit die Gurtführung im Halsbereich verbessert werden, nicht aber jene im Beckenbereich. Nach wie vor könnte also nicht vermieden werden, dass Kinder schwere Bauchverletzungen erleiden, weil sie unter dem Gurt durchrutschen (sog. Submarining).</p><p>3. Höhenverstellbare Gurten können nicht dieselbe Wirkung erzielen wie eine Kinderrückhaltevorrichtung. Daher hat der Bundesrat keine entsprechende Ausrüstungsvorschrift vorgesehen. </p><p>Mit dem bilateralen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) zwischen der Schweiz und der EG (SR 0.946.526.81) hat sich die Schweiz zudem verpflichtet, unter anderem bei den Motorfahrzeugen die Bau- und Ausrüstungsvorschriften der EG zu übernehmen. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die vollumfänglich den EG-Vorschriften entsprechen, auch in der Schweiz ohne Weiteres zugelassen werden. Zusätzliche, in der EG nicht vorgesehene Anforderungen (wie höhenverstellbare Gurtsysteme) würden dagegen ein technisches Handelshemmnis darstellen und damit das MRA verletzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich stelle folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat bei der allzu raschen Einführung der neuen Regelung zu Kindersitzen nicht daran gedacht, dass diese von einigen Grossfamilien wegen mangelnder Fahrzeuggrösse gar nicht eingehalten werden kann und somit ein Fahrzeugwechsel notwendig wird?</p><p>2. Denkt der Bundesrat nicht, dass die Sicherheit mit höhenverstellbaren Sicherheitsgurten genügend gewährleistet wäre?</p><p>3. Sieht der Bundesrat vor, in den schweizerischen Zulassungsnormen für Autos und Busse festzuschreiben, dass Sicherheitsgurte ebenfalls in der Höhe verstellbar sein müssen?</p>
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