Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen
- ShortId
-
10.3045
- Id
-
20103045
- Updated
-
25.06.2025 00:01
- Language
-
de
- Title
-
Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen
- AdditionalIndexing
-
09;04;Kompetenzregelung;Beziehung Bund-Kanton;öffentliche Ordnung;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L03K080704, Kompetenzregelung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit Jahren geniessen Fragen der inneren Sicherheit erhöhte Aufmerksamkeit, unter anderem, weil moderne Bedrohungsformen oder Herausforderungen vor Kantons- oder Landesgrenzen nicht mehr haltmachen. Die bundesstaatliche Kompetenzaufteilung ist auf diesem Gebiet verschiedentlich zu einem eigentlichen Zankapfel geworden. Dabei bildet die Gewährleistung der inneren Sicherheit eine der Grundaufgaben des Staates schlechthin. Allfällige Sicherheitslücken dürfen gar nicht erst entstehen. Umgekehrt geniesst die Respektierung der Verfassungsordnung im Bereich der inneren Sicherheit - Kompetenzordnung und Grundrechte - eine besondere Bedeutung.</p><p>Die Totalrevision der Bundesverfassung führte zwar formell zu neuen Sicherheitsartikeln, nicht aber zu inhaltlichen Neuerungen. Die Rolle des Bundes beschränkt sich jedoch längst nicht mehr auf jene eines Helfers in der Not, wie dies 1848 noch vorgesehen war. Systematisch müsste Artikel 57 BV den verfassungsrechtlichen Dreh- und Angelpunkt im Bereich der inneren Sicherheit bilden; der Artikel schafft jedoch selber keine Bundeskompetenzen, sondern setzt solche voraus, wie etwa die Bundesintervention oder Bundeskompetenzen in anderen Sachgebieten, welche Bezüge zur inneren Sicherheit aufweisen.</p><p>Trotz teilweise fehlender Kompetenzen legiferiert der Bund in zunehmendem Ausmass im sicherheitspolizeilichen Aufgabengebiet und höhlt dadurch einen primär kantonalen Kompetenzbereich aus. Umgekehrt vernachlässigen einzelne Kantone ihre Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit im Vertrauen auf Bundeshilfe.</p><p>Zumindest eine Klärung der Zuständigkeiten im Bereich der inneren Sicherheit ist heute notwendig; ein Revisionsbedarf scheint jedoch ausgewiesen.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zu prüfen und bis Ende 2010 zu berichten,</p><p>1. welche Rechtsetzungs- und welche Rechtsanwendungskompetenzen die geltende Bundesverfassung dem Bund im Bereich der inneren Sicherheit einräumt;</p><p>2. inwiefern der Bund die Kantone dauerhaft oder vorübergehend bei deren Aufgaben zur Wahrung der inneren Sicherheit unterstützt;</p><p>3. ob die verfassungsrechtliche Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der inneren Sicherheit den heutigen Umständen und Herausforderungen genügt; </p><p>4. wie eine allfällige umfassende Revision der Bundesverfassung im Bereich der inneren Sicherheit auszusehen hätte.</p>
- Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit Jahren geniessen Fragen der inneren Sicherheit erhöhte Aufmerksamkeit, unter anderem, weil moderne Bedrohungsformen oder Herausforderungen vor Kantons- oder Landesgrenzen nicht mehr haltmachen. Die bundesstaatliche Kompetenzaufteilung ist auf diesem Gebiet verschiedentlich zu einem eigentlichen Zankapfel geworden. Dabei bildet die Gewährleistung der inneren Sicherheit eine der Grundaufgaben des Staates schlechthin. Allfällige Sicherheitslücken dürfen gar nicht erst entstehen. Umgekehrt geniesst die Respektierung der Verfassungsordnung im Bereich der inneren Sicherheit - Kompetenzordnung und Grundrechte - eine besondere Bedeutung.</p><p>Die Totalrevision der Bundesverfassung führte zwar formell zu neuen Sicherheitsartikeln, nicht aber zu inhaltlichen Neuerungen. Die Rolle des Bundes beschränkt sich jedoch längst nicht mehr auf jene eines Helfers in der Not, wie dies 1848 noch vorgesehen war. Systematisch müsste Artikel 57 BV den verfassungsrechtlichen Dreh- und Angelpunkt im Bereich der inneren Sicherheit bilden; der Artikel schafft jedoch selber keine Bundeskompetenzen, sondern setzt solche voraus, wie etwa die Bundesintervention oder Bundeskompetenzen in anderen Sachgebieten, welche Bezüge zur inneren Sicherheit aufweisen.</p><p>Trotz teilweise fehlender Kompetenzen legiferiert der Bund in zunehmendem Ausmass im sicherheitspolizeilichen Aufgabengebiet und höhlt dadurch einen primär kantonalen Kompetenzbereich aus. Umgekehrt vernachlässigen einzelne Kantone ihre Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit im Vertrauen auf Bundeshilfe.</p><p>Zumindest eine Klärung der Zuständigkeiten im Bereich der inneren Sicherheit ist heute notwendig; ein Revisionsbedarf scheint jedoch ausgewiesen.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zu prüfen und bis Ende 2010 zu berichten,</p><p>1. welche Rechtsetzungs- und welche Rechtsanwendungskompetenzen die geltende Bundesverfassung dem Bund im Bereich der inneren Sicherheit einräumt;</p><p>2. inwiefern der Bund die Kantone dauerhaft oder vorübergehend bei deren Aufgaben zur Wahrung der inneren Sicherheit unterstützt;</p><p>3. ob die verfassungsrechtliche Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der inneren Sicherheit den heutigen Umständen und Herausforderungen genügt; </p><p>4. wie eine allfällige umfassende Revision der Bundesverfassung im Bereich der inneren Sicherheit auszusehen hätte.</p>
- Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen
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