Bericht zur Vermeidung künftiger Finanzmarktkrisen

ShortId
10.3049
Id
20103049
Updated
28.07.2023 08:37
Language
de
Title
Bericht zur Vermeidung künftiger Finanzmarktkrisen
AdditionalIndexing
24;Finanzkrise;Bericht;Lohnsteuer;Evaluation;Grossbank;Steuer auf Finanztransaktionen;zweckgebundene Abgabe;Finanzmarkt;Kapitalsteuer;Haftung
1
  • L04K11010105, Finanzkrise
  • L03K110601, Finanzmarkt
  • L04K11070211, zweckgebundene Abgabe
  • L04K08020302, Evaluation
  • L03K020206, Bericht
  • L04K05070202, Haftung
  • L05K1107010202, Steuer auf Finanztransaktionen
  • L05K1107040701, Kapitalsteuer
  • L04K11070408, Lohnsteuer
  • L05K1104010104, Grossbank
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Finanzkrise hat deutlich vor Augen geführt, dass Grossbanken finanziell privilegiert werden und faktisch eine Staatsgarantie geniessen. Dies kommt einer Subvention gleich. Durch die staatliche Unterstützung der UBS AG ist unseren Steuerzahlenden ein erhebliches finanzielles Risiko erwachsen. Asymmetrien solcher Art sind inskünftig zu vermeiden. </p><p>Das vom Bankensektor vorgebrachte Argument, die verschärften Regulierungsmassnahmen auf nationaler und internationaler Ebene (Rundschreiben der Finma 10/1 zu den Vergütungssystemen bei Finanzinstituten, Revision des Aktienrechts, Dokument des Basler Ausschusses für Bankaufsicht (Basel II) usw.) kämen faktisch einer Sonderbesteuerung gleich, vermag nicht zu überzeugen. Zu meinen, die erkannten Probleme seien allein durch mehr Regulierung lösbar, verfehlt jedoch eindeutig das Ziel. Die aktuelle Finanzkrise ist auf das komplexe Zusammenspiel von Marktversagen, globalen Finanz- und Währungsungleichgewichten, unangemessener Regulierung, schwacher Überwachung und einer unzulänglichen Aufsicht auf Makroebene sowie auf exzessive Risikoübernahmen zurückzuführen. </p><p>Für die Stabilität des Finanzsystems in einem sich schnell ändernden Marktumfeld erscheint es daher als sachgerecht, ein umfassendes Strategiekonzept zu erarbeiten, indem parallel zur Erarbeitung der regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Leitplanken auch die möglichen steuerlichen Anreizstrukturen überprüft werden und über deren Umsetzung nachgedacht wird. In dem Sinne stellt sich die Frage, wie der Finanzsektor einen fairen und substanziellen Beitrag zur Vermeidung künftiger Finanzmarktkrisen leisten kann.</p><p>Der Bericht sollte die nötigen Entscheidgrundlagen für die Aktualisierung und Konkretisierung des Berichts "Strategische Stossrichtung für die Finanzmarktpolitik der Schweiz" vom 16. Dezember 2009 bezüglich der zukünftigen steuerlichen Rahmenbedingungen enthalten. Die Erkenntnisse aus dem Bericht würden zudem der Schweiz ermöglichen, bei der Neugestaltung der internationalen Finanzarchitektur fundiert und zielgerichtet mitzuwirken.</p>
  • <p>In vielen Ländern waren die staatlichen Eingriffe zur Eindämmung der Finanz- und Wirtschaftskrise mit grossen fiskalischen Folgen verbunden. Verschiedene Länder lancierten deshalb Vorschläge von Finanzsektorabgaben mit unterschiedlichen Zielen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. April 2010 dargelegt, dass das Generieren neuer Steuereinnahmen nicht erforderlich ist und er zur Erhöhung der Krisenresistenz des Finanzsystems prioritär auf regulatorische Auflagen an Banken setzt. Er erachtet somit die Einführung einer Finanzsektorsteuer zurzeit nicht als notwendig.</p><p>Der Bundesrat würde eine Finanzsektorsteuer dann erwägen, sofern sich innerhalb der G-20 ein koordiniertes Vorgehen abzeichnet. Eine Bestandesaufnahme und eine Beurteilung verschiedener Steuervarianten im Finanzbereich sind deshalb im Hinblick auf allfällige internationale Initiativen rechtzeitig in einem Bericht vorzunehmen. Hauptziel dieses Berichts ist die Bereitstellung von soliden Grundlagen, welche in einem gegenwärtig volatilen Umfeld der Weiterführung einer kohärenten Steuerpolitik dienlich sind. Aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 28. April 2010 zu den zur Lösung der "Too big to fail"-Problematik und der Vergütungspraxis von Finanzunternehmen (Boni) bereits in Gang gesetzten Arbeiten wird das vom Postulat verlangte Thema "Steuer auf Bankerboni" nicht im Bericht behandelt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) einen Bericht erarbeiten zu lassen, der sämtliche fiskalischen Massnahmen kritisch - mit ihren Vor- und Nachteilen - prüft, die im Nachgang an die zu bewältigende Finanzmarktkrise genannt werden ("financial crisis responsibility fee", Steuer auf Finanztransaktionen, Besteuerung von Fremdkapital, Steuer auf Bankerboni). </p><p>Diese Analyse soll dem Parlament als solide Grundlage für eine vertiefte und zugleich wirkungsvolle politische Debatte der nationalen und internationalen Reformbemühungen des Finanzsektors dienen.</p>
  • Bericht zur Vermeidung künftiger Finanzmarktkrisen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Finanzkrise hat deutlich vor Augen geführt, dass Grossbanken finanziell privilegiert werden und faktisch eine Staatsgarantie geniessen. Dies kommt einer Subvention gleich. Durch die staatliche Unterstützung der UBS AG ist unseren Steuerzahlenden ein erhebliches finanzielles Risiko erwachsen. Asymmetrien solcher Art sind inskünftig zu vermeiden. </p><p>Das vom Bankensektor vorgebrachte Argument, die verschärften Regulierungsmassnahmen auf nationaler und internationaler Ebene (Rundschreiben der Finma 10/1 zu den Vergütungssystemen bei Finanzinstituten, Revision des Aktienrechts, Dokument des Basler Ausschusses für Bankaufsicht (Basel II) usw.) kämen faktisch einer Sonderbesteuerung gleich, vermag nicht zu überzeugen. Zu meinen, die erkannten Probleme seien allein durch mehr Regulierung lösbar, verfehlt jedoch eindeutig das Ziel. Die aktuelle Finanzkrise ist auf das komplexe Zusammenspiel von Marktversagen, globalen Finanz- und Währungsungleichgewichten, unangemessener Regulierung, schwacher Überwachung und einer unzulänglichen Aufsicht auf Makroebene sowie auf exzessive Risikoübernahmen zurückzuführen. </p><p>Für die Stabilität des Finanzsystems in einem sich schnell ändernden Marktumfeld erscheint es daher als sachgerecht, ein umfassendes Strategiekonzept zu erarbeiten, indem parallel zur Erarbeitung der regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Leitplanken auch die möglichen steuerlichen Anreizstrukturen überprüft werden und über deren Umsetzung nachgedacht wird. In dem Sinne stellt sich die Frage, wie der Finanzsektor einen fairen und substanziellen Beitrag zur Vermeidung künftiger Finanzmarktkrisen leisten kann.</p><p>Der Bericht sollte die nötigen Entscheidgrundlagen für die Aktualisierung und Konkretisierung des Berichts "Strategische Stossrichtung für die Finanzmarktpolitik der Schweiz" vom 16. Dezember 2009 bezüglich der zukünftigen steuerlichen Rahmenbedingungen enthalten. Die Erkenntnisse aus dem Bericht würden zudem der Schweiz ermöglichen, bei der Neugestaltung der internationalen Finanzarchitektur fundiert und zielgerichtet mitzuwirken.</p>
    • <p>In vielen Ländern waren die staatlichen Eingriffe zur Eindämmung der Finanz- und Wirtschaftskrise mit grossen fiskalischen Folgen verbunden. Verschiedene Länder lancierten deshalb Vorschläge von Finanzsektorabgaben mit unterschiedlichen Zielen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. April 2010 dargelegt, dass das Generieren neuer Steuereinnahmen nicht erforderlich ist und er zur Erhöhung der Krisenresistenz des Finanzsystems prioritär auf regulatorische Auflagen an Banken setzt. Er erachtet somit die Einführung einer Finanzsektorsteuer zurzeit nicht als notwendig.</p><p>Der Bundesrat würde eine Finanzsektorsteuer dann erwägen, sofern sich innerhalb der G-20 ein koordiniertes Vorgehen abzeichnet. Eine Bestandesaufnahme und eine Beurteilung verschiedener Steuervarianten im Finanzbereich sind deshalb im Hinblick auf allfällige internationale Initiativen rechtzeitig in einem Bericht vorzunehmen. Hauptziel dieses Berichts ist die Bereitstellung von soliden Grundlagen, welche in einem gegenwärtig volatilen Umfeld der Weiterführung einer kohärenten Steuerpolitik dienlich sind. Aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 28. April 2010 zu den zur Lösung der "Too big to fail"-Problematik und der Vergütungspraxis von Finanzunternehmen (Boni) bereits in Gang gesetzten Arbeiten wird das vom Postulat verlangte Thema "Steuer auf Bankerboni" nicht im Bericht behandelt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) einen Bericht erarbeiten zu lassen, der sämtliche fiskalischen Massnahmen kritisch - mit ihren Vor- und Nachteilen - prüft, die im Nachgang an die zu bewältigende Finanzmarktkrise genannt werden ("financial crisis responsibility fee", Steuer auf Finanztransaktionen, Besteuerung von Fremdkapital, Steuer auf Bankerboni). </p><p>Diese Analyse soll dem Parlament als solide Grundlage für eine vertiefte und zugleich wirkungsvolle politische Debatte der nationalen und internationalen Reformbemühungen des Finanzsektors dienen.</p>
    • Bericht zur Vermeidung künftiger Finanzmarktkrisen

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