BVG-Umwandlungssatz. Weiteres Vorgehen
- ShortId
-
10.3057
- Id
-
20103057
- Updated
-
25.06.2025 00:05
- Language
-
de
- Title
-
BVG-Umwandlungssatz. Weiteres Vorgehen
- AdditionalIndexing
-
28;Bericht;Pensionskasse;Umwandlungssatz
- 1
-
- L06K010401010208, Umwandlungssatz
- L06K010401010205, Pensionskasse
- L03K020206, Bericht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das geltende Recht (Art. 14 Abs. 3 BVG) sieht vor, dass der Bundesrat dem Parlament ab 2011 mindestens alle zehn Jahre einen Bericht über die Festlegung des Umwandlungssatzes in den nachfolgenden Jahren unterbreitet. Der Bundesrat wird im Jahre 2011 einen entsprechenden Bericht vorlegen und diese Gelegenheit zum Anlass nehmen, dem Parlament eine Gesamtschau zum System der beruflichen Vorsorge und eine Agenda der weiteren Reformschritte zu unterbreiten und dabei den Mindestumwandlungssatz in einen grösseren Zusammenhang zu stellen. Nach Ansicht des Bundesrates spricht aus heutiger Sicht nichts dagegen, den Bericht nach 2011 jeweils alle fünf Jahre vorzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Volk und Stände haben am 7. März 2010 die schrittweise Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes klar abgelehnt. Angesichts der Risiken, denen sich die Pensionskassen gegenübersehen, nämlich den Auswirkungen einer steigenden Lebenserwartung und den Unsicherheiten hinsichtlich künftiger Renditen auf dem Finanzmarkt, scheint es dennoch angebracht, in dieser Sache Vorkehrungen zu treffen. Nun ist während des gesamten Abstimmungskampfes ein Punkt fast nie zur Sprache gekommen. Und zwar geht es um den Bericht über die Festlegung des Umwandlungssatzes. Dieser Bericht soll nicht wie bisher alle zehn Jahre, sondern neu alle fünf Jahre unterbreitet werden. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament alle fünf Jahre einen Bericht über die Festlegung des Mindestumwandlungssatzes vorzulegen - der erste Bericht ist bereits für 2011 vorgesehen -, damit jeweils die bestmögliche Sicht auf den aktuellen Stand der Dinge in dieser wichtigen Sache gegeben ist.</p>
- BVG-Umwandlungssatz. Weiteres Vorgehen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das geltende Recht (Art. 14 Abs. 3 BVG) sieht vor, dass der Bundesrat dem Parlament ab 2011 mindestens alle zehn Jahre einen Bericht über die Festlegung des Umwandlungssatzes in den nachfolgenden Jahren unterbreitet. Der Bundesrat wird im Jahre 2011 einen entsprechenden Bericht vorlegen und diese Gelegenheit zum Anlass nehmen, dem Parlament eine Gesamtschau zum System der beruflichen Vorsorge und eine Agenda der weiteren Reformschritte zu unterbreiten und dabei den Mindestumwandlungssatz in einen grösseren Zusammenhang zu stellen. Nach Ansicht des Bundesrates spricht aus heutiger Sicht nichts dagegen, den Bericht nach 2011 jeweils alle fünf Jahre vorzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Volk und Stände haben am 7. März 2010 die schrittweise Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes klar abgelehnt. Angesichts der Risiken, denen sich die Pensionskassen gegenübersehen, nämlich den Auswirkungen einer steigenden Lebenserwartung und den Unsicherheiten hinsichtlich künftiger Renditen auf dem Finanzmarkt, scheint es dennoch angebracht, in dieser Sache Vorkehrungen zu treffen. Nun ist während des gesamten Abstimmungskampfes ein Punkt fast nie zur Sprache gekommen. Und zwar geht es um den Bericht über die Festlegung des Umwandlungssatzes. Dieser Bericht soll nicht wie bisher alle zehn Jahre, sondern neu alle fünf Jahre unterbreitet werden. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament alle fünf Jahre einen Bericht über die Festlegung des Mindestumwandlungssatzes vorzulegen - der erste Bericht ist bereits für 2011 vorgesehen -, damit jeweils die bestmögliche Sicht auf den aktuellen Stand der Dinge in dieser wichtigen Sache gegeben ist.</p>
- BVG-Umwandlungssatz. Weiteres Vorgehen
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