H18 Delémont-Basel. Stand der Arbeiten
- ShortId
-
10.3060
- Id
-
20103060
- Updated
-
28.07.2023 09:42
- Language
-
de
- Title
-
H18 Delémont-Basel. Stand der Arbeiten
- AdditionalIndexing
-
48;Strassennetz;Autobahn;Strassenbau;Hauptstrasse;Jura (Kanton);Finanzierung
- 1
-
- L04K18030102, Strassennetz
- L05K1803010203, Hauptstrasse
- L05K1803010201, Autobahn
- L05K0705030104, Strassenbau
- L03K110902, Finanzierung
- L05K0301010109, Jura (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bund sieht vor, im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz rund 400 Kilometer bestehende Strassen ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Dazu gehört auch die H18 Delémont-Basel. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage wurde 2008 durchgeführt. Die begrüssten Stellen haben die vorgeschlagenen Anpassungen am Bundesbeschluss mehrheitlich positiv aufgenommen. Hingegen lehnten die Kantone die vorgeschlagene Finanzierung der neu ins Nationalstrassennetz aufzunehmenden Verbindungen entschieden ab. Daraufhin hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes und der Kantone nach einer beidseitig vertretbaren Lösung gesucht. Mögliche Lösungen wird das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation den Kantonen demnächst zur Stellungnahme unterbreiten. Erst wenn eine mehrheitsfähige Lösung zur Finanzierung vorliegt, kann die Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz erarbeitet und den eidgenössischen Räten zur Beratung vorgelegt werden. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2011 der Fall sein.</p><p>2. Bis zur Aufnahme ins Nationalstrassennetz liegt die Zuständigkeit für die H18 allein bei den Kantonen. Dies gilt auch für alle derzeit laufenden Studien und Projekte. Eine Einflussnahme des Bundes beschränkt sich auf ordentliche Verfahren, beispielsweise im Rahmen der Genehmigung kantonaler Richtpläne. Ob und in welcher Form der Bund im Falle eines positiven Entscheids der eidgenössischen Räte die Projekte von den Kantonen übernehmen und realisieren wird, ist derzeit noch offen. Das hängt ab vom Stand der Projekte, von den finanziellen Mitteln des Bundes und von der Priorität, die der Bundesrat diesen Projekten im Vergleich zu anderen Bedürfnissen auf dem bereits bestehenden und dem neuen Nationalstrassennetz zuordnet.</p><p>3. Bezüglich Ausbau der H18 erarbeiten die Kantone ein Projekt für die Umfahrung Laufen-Zwingen. Im Hinblick auf einen möglichen Eigentumsübergang der H18 im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz hat der Bund Empfehlungen zum Projekt abgegeben, um sicherzustellen, dass das Projekt den Normen und Standards des Bundes entspricht. Übernimmt der Bund die H18 ins Netz, wird der Bund vollumfänglich für die Finanzierung von allfälligen Ausbauvorhaben aufzukommen haben.</p><p>4. Siehe Antworten zu 2 und 3. Aus Sicht des Bundes besteht keine Möglichkeit zur Vorfinanzierung dieser Projekte. Der Bund beteiligt sich jedoch an den kantonalen Strassenkosten via Globalbeiträge, via nichtwerkgebundene Beiträge und via Beiträge zur Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen.</p><p>5. Siehe Antworten zu 2 und 3.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die H18 Delémont-Basel ist das am meisten befahrene Teilstück der nationalen Verkehrsachse Basel-Jura-Biel zur Westschweiz. Für den mittleren Teil der Strecke wird bis 2030 mit einem Verkehrsaufkommen von täglich 24 000 Fahrzeugen gerechnet, im nördlichen Bereich beläuft sich das Verkehrsaufkommen bereits heute auf über 50 000. Angesichts der Bedeutung dieser Verbindung für die wirtschaftliche Entwicklung der Region, aber auch der stetigen Überlastung auf diesem Strassenabschnitt haben die Kantone Jura, Basel-Landschaft und Solothurn bereits im Jahre 2000 beim Bundesrat beantragt, die Hauptstrasse H18 ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Im Jahre 2006 beschloss der Bundesrat schliesslich, die H18 Delémont-Basel ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wann ist mit dem Entscheid der definitiven Aufnahme der H18 ins Nationalstrassennetz zu rechnen? Was sind die Gründe für die bisherigen Verzögerungen? </p><p>2. Wie weit ist die Planung der einzelnen Projekte der H18 bereits fortgeschritten? Bei welchen Strassenabschnitten bestehen Verzögerungen? </p><p>3. Wie hoch schätzt der Bundesrat die Kosten des Ausbaus der H18? Wie hoch ist der Anteil des Bundes und wie hoch derjenige der einzelnen betroffenen Kantone? </p><p>4. Wie will er zusammen mit den verantwortlichen Kantonen sicherstellen, dass die Finanzierung wie auch die Beseitigung der Engpässe auf dieser Strecke ohne weitere Verzögerungen an die Hand genommen werden? Existieren hier seitens des Bundes Möglichkeiten, zusätzliche Massnahmen wie z. B. Vorfinanzierungen an die Projekte zu leisten? Falls ja, wie beurteilt der Bundesrat diese Idee? </p><p>5. Erachtet er einen beschleunigten Ausbau der H18 als sinnvoll, bzw. will er sich dafür einsetzen, dass dieses Projekt prioritär behandelt wird?</p>
- H18 Delémont-Basel. Stand der Arbeiten
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bund sieht vor, im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz rund 400 Kilometer bestehende Strassen ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Dazu gehört auch die H18 Delémont-Basel. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage wurde 2008 durchgeführt. Die begrüssten Stellen haben die vorgeschlagenen Anpassungen am Bundesbeschluss mehrheitlich positiv aufgenommen. Hingegen lehnten die Kantone die vorgeschlagene Finanzierung der neu ins Nationalstrassennetz aufzunehmenden Verbindungen entschieden ab. Daraufhin hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes und der Kantone nach einer beidseitig vertretbaren Lösung gesucht. Mögliche Lösungen wird das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation den Kantonen demnächst zur Stellungnahme unterbreiten. Erst wenn eine mehrheitsfähige Lösung zur Finanzierung vorliegt, kann die Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz erarbeitet und den eidgenössischen Räten zur Beratung vorgelegt werden. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2011 der Fall sein.</p><p>2. Bis zur Aufnahme ins Nationalstrassennetz liegt die Zuständigkeit für die H18 allein bei den Kantonen. Dies gilt auch für alle derzeit laufenden Studien und Projekte. Eine Einflussnahme des Bundes beschränkt sich auf ordentliche Verfahren, beispielsweise im Rahmen der Genehmigung kantonaler Richtpläne. Ob und in welcher Form der Bund im Falle eines positiven Entscheids der eidgenössischen Räte die Projekte von den Kantonen übernehmen und realisieren wird, ist derzeit noch offen. Das hängt ab vom Stand der Projekte, von den finanziellen Mitteln des Bundes und von der Priorität, die der Bundesrat diesen Projekten im Vergleich zu anderen Bedürfnissen auf dem bereits bestehenden und dem neuen Nationalstrassennetz zuordnet.</p><p>3. Bezüglich Ausbau der H18 erarbeiten die Kantone ein Projekt für die Umfahrung Laufen-Zwingen. Im Hinblick auf einen möglichen Eigentumsübergang der H18 im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz hat der Bund Empfehlungen zum Projekt abgegeben, um sicherzustellen, dass das Projekt den Normen und Standards des Bundes entspricht. Übernimmt der Bund die H18 ins Netz, wird der Bund vollumfänglich für die Finanzierung von allfälligen Ausbauvorhaben aufzukommen haben.</p><p>4. Siehe Antworten zu 2 und 3. Aus Sicht des Bundes besteht keine Möglichkeit zur Vorfinanzierung dieser Projekte. Der Bund beteiligt sich jedoch an den kantonalen Strassenkosten via Globalbeiträge, via nichtwerkgebundene Beiträge und via Beiträge zur Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen.</p><p>5. Siehe Antworten zu 2 und 3.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die H18 Delémont-Basel ist das am meisten befahrene Teilstück der nationalen Verkehrsachse Basel-Jura-Biel zur Westschweiz. Für den mittleren Teil der Strecke wird bis 2030 mit einem Verkehrsaufkommen von täglich 24 000 Fahrzeugen gerechnet, im nördlichen Bereich beläuft sich das Verkehrsaufkommen bereits heute auf über 50 000. Angesichts der Bedeutung dieser Verbindung für die wirtschaftliche Entwicklung der Region, aber auch der stetigen Überlastung auf diesem Strassenabschnitt haben die Kantone Jura, Basel-Landschaft und Solothurn bereits im Jahre 2000 beim Bundesrat beantragt, die Hauptstrasse H18 ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Im Jahre 2006 beschloss der Bundesrat schliesslich, die H18 Delémont-Basel ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wann ist mit dem Entscheid der definitiven Aufnahme der H18 ins Nationalstrassennetz zu rechnen? Was sind die Gründe für die bisherigen Verzögerungen? </p><p>2. Wie weit ist die Planung der einzelnen Projekte der H18 bereits fortgeschritten? Bei welchen Strassenabschnitten bestehen Verzögerungen? </p><p>3. Wie hoch schätzt der Bundesrat die Kosten des Ausbaus der H18? Wie hoch ist der Anteil des Bundes und wie hoch derjenige der einzelnen betroffenen Kantone? </p><p>4. Wie will er zusammen mit den verantwortlichen Kantonen sicherstellen, dass die Finanzierung wie auch die Beseitigung der Engpässe auf dieser Strecke ohne weitere Verzögerungen an die Hand genommen werden? Existieren hier seitens des Bundes Möglichkeiten, zusätzliche Massnahmen wie z. B. Vorfinanzierungen an die Projekte zu leisten? Falls ja, wie beurteilt der Bundesrat diese Idee? </p><p>5. Erachtet er einen beschleunigten Ausbau der H18 als sinnvoll, bzw. will er sich dafür einsetzen, dass dieses Projekt prioritär behandelt wird?</p>
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