Einführung einer Charta bei Einbürgerungen

ShortId
10.3067
Id
20103067
Updated
28.07.2023 15:19
Language
de
Title
Einführung einer Charta bei Einbürgerungen
AdditionalIndexing
12;2811;Einbürgerung;Sitten und Gebräuche;Verfassung;Vertrag des Privatrechts;soziale Anpassung;Integration der Zuwanderer
1
  • L05K0506010603, Einbürgerung
  • L05K0109040301, soziale Anpassung
  • L05K0106030106, Sitten und Gebräuche
  • L04K05030102, Verfassung
  • L04K05070201, Vertrag des Privatrechts
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine Einbürgerung soll nur nach sorgfältiger Prüfung einer erfolgreichen Integration erfolgen. Neben Sprachkenntnisse soll die einzubürgernde Person auch die grundlegenden Werte des Zusammenlebens in der Schweiz respektieren. Die Charta regelt das Zusammenleben in einer Gemeinschaft. Sie zählt die Grundwerte auf, an denen sich alle Personen einer Gemeinschaft orientieren.</p>
  • <p>Im Entwurf zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes wird für ordentliche Einbürgerungen, erleichterte Einbürgerungen und Wiedereinbürgerungen als Element einer erfolgreichen Integration unter anderem erwähnt, dass die Bewerberin oder der Bewerber die grundlegenden Prinzipien der Bundesverfassung respektieren muss (Art. 12 Abs. 1 Bst. b, Art. 20 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 Bst. d). Die Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens ist noch nicht abgeschlossen. Die Botschaft des Bundesrates wird in der zweiten Jahreshälfte vorliegen. Mit der im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagenen Regelung bestünde eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Erklärung zum Beachten der verfassungsmässigen Grundwerte (Charta) auf dem Verordnungsweg.</p><p>Der Vorteil einer solchen Charta bestünde darin, dass sich Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber vor der Einbürgerung ausdrücklich zu den Grundwerten der Verfassung bekennen und somit ihre Loyalität zur Schweiz bezeugen müssten. Bei Verstössen gegen die Charta könnte die Einbürgerung analog dem heutigen Artikel 41 des Bürgerrechtsgesetzes nichtig erklärt werden. Voraussetzung hiefür wäre das Erschleichen der Einbürgerung durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen. Davon könnte etwa dann ausgegangen werden, wenn jemand vor der Einbürgerung terroristische Mittel befürwortet oder zum Genozid an bestimmten Personengruppen aufgerufen hat.</p><p>Die Motion verlangt jedoch generell, dass bei Nichteinhaltung der Charta oder bei einem Verstoss die Einbürgerung nochmals überprüft werden kann. Dies würde jedoch eine erneute Überprüfung der Einbürgerung auch im Falle der Verletzung der Charta nach erfolgter Einbürgerung bedingen. Eine solche Neuüberprüfung hat jedoch nur dann einen Sinn, wenn sie zum Widerruf der Einbürgerung führen kann. Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative 08.409 über die Ausbürgerung von kriminellen Eingebürgerten kam jedoch das Parlament zum Schluss, dass eine solche Möglichkeit des Widerrufs zur Verletzung des verfassungsmässigen Grundsatzes der Gleichbehandlung führen würde. Es würden zwei Kategorien von Schweizer Bürgern geschaffen, je nachdem, ob sie das Schweizer Bürgerrecht durch Einbürgerung oder durch Abstammung (inklusive durch Abstammung von eingebürgerten Personen) erhalten haben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Bürgerrechtsgesetz eine Grundlage zu schaffen, damit einbürgerungswillige Personen vor der Einbürgerung eine Charta unterzeichnen. Damit soll die einbürgerungswillige Person bekunden, dass sie die grundlegenden Werte unserer Verfassung wie Rechtsstaat, Demokratie oder Grundrechte respektiert. Bei Nichteinhaltung der Charta oder bei einem Verstoss kann die Einbürgerung nochmals überprüft werden.</p>
  • Einführung einer Charta bei Einbürgerungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Einbürgerung soll nur nach sorgfältiger Prüfung einer erfolgreichen Integration erfolgen. Neben Sprachkenntnisse soll die einzubürgernde Person auch die grundlegenden Werte des Zusammenlebens in der Schweiz respektieren. Die Charta regelt das Zusammenleben in einer Gemeinschaft. Sie zählt die Grundwerte auf, an denen sich alle Personen einer Gemeinschaft orientieren.</p>
    • <p>Im Entwurf zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes wird für ordentliche Einbürgerungen, erleichterte Einbürgerungen und Wiedereinbürgerungen als Element einer erfolgreichen Integration unter anderem erwähnt, dass die Bewerberin oder der Bewerber die grundlegenden Prinzipien der Bundesverfassung respektieren muss (Art. 12 Abs. 1 Bst. b, Art. 20 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 Bst. d). Die Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens ist noch nicht abgeschlossen. Die Botschaft des Bundesrates wird in der zweiten Jahreshälfte vorliegen. Mit der im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagenen Regelung bestünde eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Erklärung zum Beachten der verfassungsmässigen Grundwerte (Charta) auf dem Verordnungsweg.</p><p>Der Vorteil einer solchen Charta bestünde darin, dass sich Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber vor der Einbürgerung ausdrücklich zu den Grundwerten der Verfassung bekennen und somit ihre Loyalität zur Schweiz bezeugen müssten. Bei Verstössen gegen die Charta könnte die Einbürgerung analog dem heutigen Artikel 41 des Bürgerrechtsgesetzes nichtig erklärt werden. Voraussetzung hiefür wäre das Erschleichen der Einbürgerung durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen. Davon könnte etwa dann ausgegangen werden, wenn jemand vor der Einbürgerung terroristische Mittel befürwortet oder zum Genozid an bestimmten Personengruppen aufgerufen hat.</p><p>Die Motion verlangt jedoch generell, dass bei Nichteinhaltung der Charta oder bei einem Verstoss die Einbürgerung nochmals überprüft werden kann. Dies würde jedoch eine erneute Überprüfung der Einbürgerung auch im Falle der Verletzung der Charta nach erfolgter Einbürgerung bedingen. Eine solche Neuüberprüfung hat jedoch nur dann einen Sinn, wenn sie zum Widerruf der Einbürgerung führen kann. Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative 08.409 über die Ausbürgerung von kriminellen Eingebürgerten kam jedoch das Parlament zum Schluss, dass eine solche Möglichkeit des Widerrufs zur Verletzung des verfassungsmässigen Grundsatzes der Gleichbehandlung führen würde. Es würden zwei Kategorien von Schweizer Bürgern geschaffen, je nachdem, ob sie das Schweizer Bürgerrecht durch Einbürgerung oder durch Abstammung (inklusive durch Abstammung von eingebürgerten Personen) erhalten haben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Bürgerrechtsgesetz eine Grundlage zu schaffen, damit einbürgerungswillige Personen vor der Einbürgerung eine Charta unterzeichnen. Damit soll die einbürgerungswillige Person bekunden, dass sie die grundlegenden Werte unserer Verfassung wie Rechtsstaat, Demokratie oder Grundrechte respektiert. Bei Nichteinhaltung der Charta oder bei einem Verstoss kann die Einbürgerung nochmals überprüft werden.</p>
    • Einführung einer Charta bei Einbürgerungen

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