Organisatorische Massnahmen im Asylbereich

ShortId
10.3070
Id
20103070
Updated
14.11.2025 06:35
Language
de
Title
Organisatorische Massnahmen im Asylbereich
AdditionalIndexing
2811;Leistungsauftrag;Asylrecht;Organisationsüberprüfung;Asylverfahren;Verwaltungstätigkeit
1
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L04K01080102, Asylrecht
  • L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L05K0802030210, Organisationsüberprüfung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die starken Schwankungen der eingereichten Asylgesuche zeigen, dass auch die personellen Ressourcen beim Bund und bei den Kantonen flexibel angepasst werden müssen. Die hohen Pendenzen Ende 2009 beim Bund (etwa 12 000 erstinstanzlich hängige Gesuche) machen deutlich, dass ohne temporär eingestelltes Personal zu grosse Probleme und Folgekosten entstehen. Deshalb soll neu die Ressourcenzuteilung in der Bundesverwaltung nach einem bestimmten Schlüssel erfolgen, der auf der Basis der neu gestellten Asylgesuche über eine gewisse Zeitspanne berechnet wird.</p>
  • <p>Das System der strategischen Leistungsbereitschaft (SLB) war mit Bundesratsbeschluss vom 8. Juni 1998 definitiv eingeführt worden, um den damaligen Asyl- und Flüchtlingsbehörden des Bundes ein flexibles Instrument zur Bewältigung der Asylgesuchsschwankungen zu geben und einem kostspieligen Anwachsen der Pendenzen frühzeitig zu begegnen. Ein Steuerausschuss wurde eingesetzt, der sich aus Vertretern der betroffenen Ämter (BFF, Schweizerische Asylrekurskommission, Beschwerdedienst EJPD), dem GS EJPD sowie dem EPA und der EFV zusammensetzte und zweimal jährlich tagte. Die kantonalen Polizeicorps und die Migrationsbehörden waren nicht Bestandteil des Systems SLB.</p><p>Ab 2002 sank die Anzahl Asylgesuche in der Schweiz und stabilisierte sich in den Jahren 2004 bis 2007 auf durchschnittlich 10 328 pro Jahr. 2004 wurde unter Leitung des damaligen Departementsvorstehers im Asylbereich ein Systemwechsel eingeleitet. Dazu gehörte der Sozialhilfestopp bei Nichteintretensentscheiden (im Rahmen von EP 03 ab April 2004). Zudem wurde das Asylverfahren weiter verkürzt und der Wegweisungsvollzug konsequent umgesetzt. Diese Asylgesuchsentwicklung und die getroffenen Massnahmen haben dazu beigetragen, dass in der Folge auf das System SLB verzichtet wurde.</p><p>In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde ein markanter Anstieg der Asylgesuche verzeichnet und es sind 2008 und 2009 je rund 16 000 Asylgesuche eingegangen. Das BFM hat als Reaktion auf die Massnahmen zur Steigerung der Effizienz des Asylverfahrens umgesetzt. Zudem wurden dem BFM zur Bewältigung des Gesuchsanstiegs mittels Nachtragskreditbegehren I 2009 zusätzliche Mittel für 20 befristete Stellen sowie für den Einsatz von im Stundenlohn beschäftigtem Personal für die Durchführung der Anhörungen bewilligt.</p><p>So konnte im Jahr 2009 eine markanten Steigerung von über 50 Prozent der Asylgesuchserledigungen erreicht werden, und die Pendenzen wurden bereits im Jahr 2009 vom Höchststand von rund 14 400 (per 30. April 2009) auf 9743 (Stand 31. März 2010) reduziert (minus 32,3 Prozent). Im Rahmen der Umsetzung des Asylgesetzes werden die Anstrengungen zur Beschleunigung des Asylverfahrens und zur Intensivierung des Wegweisungsvollzugs weitergeführt. Zudem hat die Departementschefin EJPD gestützt auf die Ergebnisse des Projektes "Prozessanalyse und Prozessoptimierung" beschlossen, das BFM nach Prozessorientierungsgesichtspunkten neu zu strukturieren. Die Neustrukturierung des BFM wird per 1. September 2010 operationell sein.</p><p>Seit 2003 sind die Mittel für den Einsatz des im Stundenlohn beschäftigten Anhörungspersonals der Kategorien Dolmetscher, Lingua-Experten, Protokollführer und Anhörer dem Personalkredit zugeteilt. Diese Zuteilung wurde mit der Einführung des neuen Rechnungsmodells (NRM) in der Bundesverwaltung im Jahr 2007 beibehalten. Zudem wurde mit NRM die Flexibilität für unterjährige Mittelverschiebungen im Bereich Personalaufwand erhöht. Diese für das Anhörungspersonal eingestellten Mittel sowie die im Rahmen des NRM gebotenen Möglichkeiten haben den Handlungsspielraum des BFM hinsichtlich Flexibilität und Reaktionszeit deutlich erhöht.</p><p>Nach heutiger Einschätzung hätte das BFM den Anstieg der Asylgesuche mit dem System SLB nicht effizienter bewältigen können. Der Bundesrat kommt aus diesen Gründen zum Schluss, dass die Instrumente für eine rasche Reaktion auf Gesuchsschwankungen vorhanden sind und dass die notwendigen Massnahmen ohne eine neue gesetzliche Regelung getroffen werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die strategische Leistungsbereitschaft im Asylwesen auf Gesetzesstufe zu verankern. Die Aufstockung des Personals zur Bearbeitung der Asylgesuche und die Verstärkung der kantonalen Polizei oder Migrationsbehörden sollen flexibel ausgestaltet werden.</p>
  • Organisatorische Massnahmen im Asylbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die starken Schwankungen der eingereichten Asylgesuche zeigen, dass auch die personellen Ressourcen beim Bund und bei den Kantonen flexibel angepasst werden müssen. Die hohen Pendenzen Ende 2009 beim Bund (etwa 12 000 erstinstanzlich hängige Gesuche) machen deutlich, dass ohne temporär eingestelltes Personal zu grosse Probleme und Folgekosten entstehen. Deshalb soll neu die Ressourcenzuteilung in der Bundesverwaltung nach einem bestimmten Schlüssel erfolgen, der auf der Basis der neu gestellten Asylgesuche über eine gewisse Zeitspanne berechnet wird.</p>
    • <p>Das System der strategischen Leistungsbereitschaft (SLB) war mit Bundesratsbeschluss vom 8. Juni 1998 definitiv eingeführt worden, um den damaligen Asyl- und Flüchtlingsbehörden des Bundes ein flexibles Instrument zur Bewältigung der Asylgesuchsschwankungen zu geben und einem kostspieligen Anwachsen der Pendenzen frühzeitig zu begegnen. Ein Steuerausschuss wurde eingesetzt, der sich aus Vertretern der betroffenen Ämter (BFF, Schweizerische Asylrekurskommission, Beschwerdedienst EJPD), dem GS EJPD sowie dem EPA und der EFV zusammensetzte und zweimal jährlich tagte. Die kantonalen Polizeicorps und die Migrationsbehörden waren nicht Bestandteil des Systems SLB.</p><p>Ab 2002 sank die Anzahl Asylgesuche in der Schweiz und stabilisierte sich in den Jahren 2004 bis 2007 auf durchschnittlich 10 328 pro Jahr. 2004 wurde unter Leitung des damaligen Departementsvorstehers im Asylbereich ein Systemwechsel eingeleitet. Dazu gehörte der Sozialhilfestopp bei Nichteintretensentscheiden (im Rahmen von EP 03 ab April 2004). Zudem wurde das Asylverfahren weiter verkürzt und der Wegweisungsvollzug konsequent umgesetzt. Diese Asylgesuchsentwicklung und die getroffenen Massnahmen haben dazu beigetragen, dass in der Folge auf das System SLB verzichtet wurde.</p><p>In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde ein markanter Anstieg der Asylgesuche verzeichnet und es sind 2008 und 2009 je rund 16 000 Asylgesuche eingegangen. Das BFM hat als Reaktion auf die Massnahmen zur Steigerung der Effizienz des Asylverfahrens umgesetzt. Zudem wurden dem BFM zur Bewältigung des Gesuchsanstiegs mittels Nachtragskreditbegehren I 2009 zusätzliche Mittel für 20 befristete Stellen sowie für den Einsatz von im Stundenlohn beschäftigtem Personal für die Durchführung der Anhörungen bewilligt.</p><p>So konnte im Jahr 2009 eine markanten Steigerung von über 50 Prozent der Asylgesuchserledigungen erreicht werden, und die Pendenzen wurden bereits im Jahr 2009 vom Höchststand von rund 14 400 (per 30. April 2009) auf 9743 (Stand 31. März 2010) reduziert (minus 32,3 Prozent). Im Rahmen der Umsetzung des Asylgesetzes werden die Anstrengungen zur Beschleunigung des Asylverfahrens und zur Intensivierung des Wegweisungsvollzugs weitergeführt. Zudem hat die Departementschefin EJPD gestützt auf die Ergebnisse des Projektes "Prozessanalyse und Prozessoptimierung" beschlossen, das BFM nach Prozessorientierungsgesichtspunkten neu zu strukturieren. Die Neustrukturierung des BFM wird per 1. September 2010 operationell sein.</p><p>Seit 2003 sind die Mittel für den Einsatz des im Stundenlohn beschäftigten Anhörungspersonals der Kategorien Dolmetscher, Lingua-Experten, Protokollführer und Anhörer dem Personalkredit zugeteilt. Diese Zuteilung wurde mit der Einführung des neuen Rechnungsmodells (NRM) in der Bundesverwaltung im Jahr 2007 beibehalten. Zudem wurde mit NRM die Flexibilität für unterjährige Mittelverschiebungen im Bereich Personalaufwand erhöht. Diese für das Anhörungspersonal eingestellten Mittel sowie die im Rahmen des NRM gebotenen Möglichkeiten haben den Handlungsspielraum des BFM hinsichtlich Flexibilität und Reaktionszeit deutlich erhöht.</p><p>Nach heutiger Einschätzung hätte das BFM den Anstieg der Asylgesuche mit dem System SLB nicht effizienter bewältigen können. Der Bundesrat kommt aus diesen Gründen zum Schluss, dass die Instrumente für eine rasche Reaktion auf Gesuchsschwankungen vorhanden sind und dass die notwendigen Massnahmen ohne eine neue gesetzliche Regelung getroffen werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die strategische Leistungsbereitschaft im Asylwesen auf Gesetzesstufe zu verankern. Die Aufstockung des Personals zur Bearbeitung der Asylgesuche und die Verstärkung der kantonalen Polizei oder Migrationsbehörden sollen flexibel ausgestaltet werden.</p>
    • Organisatorische Massnahmen im Asylbereich

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