Steuerverhandlungen mit dem Ausland. Die Abgeltungssteuer auf Erträgen aus in der Schweiz angelegtem ausländischem Kapital ist zu priorisieren

ShortId
10.3074
Id
20103074
Updated
28.07.2023 13:57
Language
de
Title
Steuerverhandlungen mit dem Ausland. Die Abgeltungssteuer auf Erträgen aus in der Schweiz angelegtem ausländischem Kapital ist zu priorisieren
AdditionalIndexing
24;Zinsbesteuerung;Doppelbesteuerung;Kapitalflucht;Steuerhinterziehung;Steuerübereinkommen;Kapitalsteuer
1
  • L05K1107040701, Kapitalsteuer
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L05K1107040602, Zinsbesteuerung
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L05K1106020106, Kapitalflucht
  • L04K11070302, Doppelbesteuerung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat im März 2009 beschlossen, Artikel 26 des OECD-Musterübereinkommens für internationale Amtshilfe in Steuerfragen anzuerkennen. Dies bedeutet für die Schweiz Folgendes: Hegt ein ausländischer Staat den Verdacht, dass eine oder einer seiner Staatsangehörigen, die oder der Vermögen in der Schweiz angelegt hat, Steuern hinterzieht, so muss die Schweiz auf dessen Gesuch hin Amtshilfe leisten. Die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung wird damit abgeschafft. Fishing-Expeditions, d. h. die ungezielte Informationssuche, sind aber weiterhin verboten. Die Anstrengungen der Schweiz konnten es aber dennoch nicht verhindern, dass sie auf die "graue" Liste der Staaten gesetzt wurde, die die OECD-Standards nicht genügend umsetzen. Auf dieser Liste war sie vom 2. April bis in den Herbst des vergangenen Jahres. In diesem Zeitraum unterzeichnete die Schweiz mehr als ein Dutzend Doppelbesteuerungsabkommen nach den neuen Standards. </p><p>Verschiedene Länder fordern von der Schweiz, dass sie langfristig dem automatischen Informationsaustausch in Steuersachen zustimmt. Würde die Schweiz diesem Druck nachgeben, so liesse sich die Krise möglicherweise überwinden. Es gibt aber noch zwei andere Möglichkeiten, um den Steuerstreit mit dem Ausland beizulegen: Das Liechtensteiner Modell - nach diesem wird der zuständigen Steuerbehörde eine Bestätigung der nach Liechtenstein transferierten Vermögenswerte ausgehändigt - und die Erhebung einer Abgeltungssteuer an der Quelle. Der Bundesrat muss sich in den künftigen Steuerverhandlungen mit dem Ausland für die letzte dieser drei Möglichkeiten, das Rubik-System, stark machen. Dieses System allein erlaubt es der Schweiz, die Interessen des Schweizer Finanzplatzes gleichermassen zu wahren wie das Bankgeheimnis, das zu den wichtigen Schutzschilden der individuellen Freiheiten gehört. Überdies würden mit diesem System der automatische Informationsaustausch wie auch derjenige auf Gesuch hin in den meisten Fällen gegenstandslos, und die anderen Länder bekämen die Steuereinnahmen, die sie beanspruchen.</p>
  • <p>Der Bundesrat konkretisierte am 24. Februar 2010 die Massnahmen zur Umsetzung seiner Finanzmarktstrategie. Er richtete diese Strategie auf die Verwaltung von versteuerten Vermögen aus und beschloss dementsprechend, den OECD-Standard im Steuerbereich weiterhin konsequent und rasch umzusetzen und bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zusammenzuarbeiten. Mit dem Ziel, Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, will der Bundesrat sodann die Regularisierung unversteuerter Vermögen unter Wahrung der Privatsphäre vorantreiben. Die Arbeiten des EFD an der Ausarbeitung verschiedener Lösungsvarianten, die verhindern sollen, dass neue unversteuerte Gelder in die Schweiz gelangen, sind in Gang. </p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, der Einführung einer Abgeltungssteuer den Vorzug zu geben (was andere Lösungen nicht ausschliesst) und diese gegebenenfalls mit flankierenden Massnahmen zu ergänzen. Es sind auf die Verhältnisse in den Partnerstaaten abgestimmte Lösungen zu finden und auszuhandeln. Den automatischen Informationsaustausch lehnt der Bundesrat ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>So, wie sich die internationalen Beziehungen zurzeit entwickeln, wird die Schweiz bald neue internationale Steuerverhandlungen aufnehmen müssen, und zwar namentlich mit den EU-Ländern und den USA. In diesem Rahmen wird der Bundesrat beauftragt, der möglichst breit angelegten Einführung einer Abgeltungssteuer auf Erträgen aus in der Schweiz angelegtem ausländischem Kapital klar den Vorzug zu geben.</p>
  • Steuerverhandlungen mit dem Ausland. Die Abgeltungssteuer auf Erträgen aus in der Schweiz angelegtem ausländischem Kapital ist zu priorisieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat im März 2009 beschlossen, Artikel 26 des OECD-Musterübereinkommens für internationale Amtshilfe in Steuerfragen anzuerkennen. Dies bedeutet für die Schweiz Folgendes: Hegt ein ausländischer Staat den Verdacht, dass eine oder einer seiner Staatsangehörigen, die oder der Vermögen in der Schweiz angelegt hat, Steuern hinterzieht, so muss die Schweiz auf dessen Gesuch hin Amtshilfe leisten. Die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung wird damit abgeschafft. Fishing-Expeditions, d. h. die ungezielte Informationssuche, sind aber weiterhin verboten. Die Anstrengungen der Schweiz konnten es aber dennoch nicht verhindern, dass sie auf die "graue" Liste der Staaten gesetzt wurde, die die OECD-Standards nicht genügend umsetzen. Auf dieser Liste war sie vom 2. April bis in den Herbst des vergangenen Jahres. In diesem Zeitraum unterzeichnete die Schweiz mehr als ein Dutzend Doppelbesteuerungsabkommen nach den neuen Standards. </p><p>Verschiedene Länder fordern von der Schweiz, dass sie langfristig dem automatischen Informationsaustausch in Steuersachen zustimmt. Würde die Schweiz diesem Druck nachgeben, so liesse sich die Krise möglicherweise überwinden. Es gibt aber noch zwei andere Möglichkeiten, um den Steuerstreit mit dem Ausland beizulegen: Das Liechtensteiner Modell - nach diesem wird der zuständigen Steuerbehörde eine Bestätigung der nach Liechtenstein transferierten Vermögenswerte ausgehändigt - und die Erhebung einer Abgeltungssteuer an der Quelle. Der Bundesrat muss sich in den künftigen Steuerverhandlungen mit dem Ausland für die letzte dieser drei Möglichkeiten, das Rubik-System, stark machen. Dieses System allein erlaubt es der Schweiz, die Interessen des Schweizer Finanzplatzes gleichermassen zu wahren wie das Bankgeheimnis, das zu den wichtigen Schutzschilden der individuellen Freiheiten gehört. Überdies würden mit diesem System der automatische Informationsaustausch wie auch derjenige auf Gesuch hin in den meisten Fällen gegenstandslos, und die anderen Länder bekämen die Steuereinnahmen, die sie beanspruchen.</p>
    • <p>Der Bundesrat konkretisierte am 24. Februar 2010 die Massnahmen zur Umsetzung seiner Finanzmarktstrategie. Er richtete diese Strategie auf die Verwaltung von versteuerten Vermögen aus und beschloss dementsprechend, den OECD-Standard im Steuerbereich weiterhin konsequent und rasch umzusetzen und bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zusammenzuarbeiten. Mit dem Ziel, Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, will der Bundesrat sodann die Regularisierung unversteuerter Vermögen unter Wahrung der Privatsphäre vorantreiben. Die Arbeiten des EFD an der Ausarbeitung verschiedener Lösungsvarianten, die verhindern sollen, dass neue unversteuerte Gelder in die Schweiz gelangen, sind in Gang. </p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, der Einführung einer Abgeltungssteuer den Vorzug zu geben (was andere Lösungen nicht ausschliesst) und diese gegebenenfalls mit flankierenden Massnahmen zu ergänzen. Es sind auf die Verhältnisse in den Partnerstaaten abgestimmte Lösungen zu finden und auszuhandeln. Den automatischen Informationsaustausch lehnt der Bundesrat ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>So, wie sich die internationalen Beziehungen zurzeit entwickeln, wird die Schweiz bald neue internationale Steuerverhandlungen aufnehmen müssen, und zwar namentlich mit den EU-Ländern und den USA. In diesem Rahmen wird der Bundesrat beauftragt, der möglichst breit angelegten Einführung einer Abgeltungssteuer auf Erträgen aus in der Schweiz angelegtem ausländischem Kapital klar den Vorzug zu geben.</p>
    • Steuerverhandlungen mit dem Ausland. Die Abgeltungssteuer auf Erträgen aus in der Schweiz angelegtem ausländischem Kapital ist zu priorisieren

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