Nachhaltiger Ausbau des Autobahnkreuzes Egerkingen/Härkingen
- ShortId
-
10.3083
- Id
-
20103083
- Updated
-
28.07.2023 08:18
- Language
-
de
- Title
-
Nachhaltiger Ausbau des Autobahnkreuzes Egerkingen/Härkingen
- AdditionalIndexing
-
48;52;Lärmbelästigung;Nationalstrassenbau;Strassenverkehr;Verkehrsplanung;Solothurn (Kanton);Lärmschutz
- 1
-
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L04K18020208, Verkehrsplanung
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L04K06010410, Lärmschutz
- L03K180301, Strassenverkehr
- L05K0301010115, Solothurn (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Untersuchungen im Rahmen der Erarbeitung des generellen Projektes haben gezeigt, dass die Engpassbeseitigung auf der Autobahn A1/A2 zwischen den Verzweigungen Härkingen und Wiggertal kaum zusätzliche Verlagerungen von regionalem Verkehr auf die Autobahn erzeugt. Die Strecke Härkingen-Wiggertal gewinnt für den regionalen Verkehr einzig an Attraktivität für die Verkehrsbeziehungen aus dem Raum Egerkingen in den Raum Zofingen. Das mögliche zusätzliche Verkehrspotenzial während den Spitzenzeiten wurde im Rahmen des generellen Projektes auf maximal 500 Fahrzeuge pro Tag geschätzt. Dieser Wert entspricht etwa 0,5 Prozent des durchschnittlichen Tagesverkehrs von 78 000 Fahrzeugen pro Tag. Dieser geringe Neuverkehr rechtfertigt die Forderung nach einem Um- und Ausbau des Anschlusses Egerkingen in diesem Projekt nicht.</p><p>Unabhängig davon wird zur kurzfristigen Verbesserung des Anschlusses Egerkingen (Vermeidung von Rückstau auf die A2) der Umbau des Knotens Ost mit einem Doppelkreisel geprüft.</p><p>2. Die Planung zum generellen Projekt des Sechs-Streifen-Ausbaus zwischen den Verzweigungen Luterbach und Härkingen wurde in Angriff genommen. Dabei wird ein Teil der A2 inklusive Anschluss Egerkingen in die Betrachtung mit einbezogen. Im Rahmen der Bearbeitung des generellen Projektes werden alle betroffenen Anschlüsse (Wangen a. A./Niederbipp/Oensingen/Egerkingen) auf ihre künftige Leistungsfähigkeit hin beurteilt. Diese Betrachtungen werden in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden und in Berücksichtigung der geplanten überregionalen Entwicklungen erfolgen.</p><p>3. Die Methoden für die Lärmermittlung und -beurteilung sind in Anhang 3 der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41) festgelegt und basieren auf umfangreichen Studien über Dosis und Wirkung der Strassenverkehrslärmbelastung. Diese Studien wurden im Auftrag der Eidgenossenschaft von der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) sowie dem Bundesamt für Umwelt durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Bericht der EKLB (1979) zusammengefasst und dem Bundesrat zusammen mit Anhang 3 der LSV vorgelegt und mit Inkrafttreten der LSV genehmigt.</p><p>Mehr- und Neuverkehr bewirken zusätzliche Lärmbelastungen. Bei der Projektierung neuer bzw. auszubauender Strassenanlagen wird diesem Umstand Rechnung getragen, indem das künftige Verkehrsaufkommen auf etwa 15 Jahre nach Bauende hochgerechnet wird. Die Bemessung von Lärmschutzmassnahmen erfolgt mit dieser Hochrechnung des zukünftigen Verkehrs insbesondere auf der Grundlage des Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutz-Verordnung. Artikel 8 Absatz 1 LSV besagt, dass bei einer geänderten Anlage die Lärmimmissionen so weit begrenzt werden müssen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist und dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind. Mittels einer Gesamtinteressenabwägung werden gegenläufige Anliegen gewichtet und wird ein Massnahmenentscheid getroffen. Im konkreten Fall wurde im Zuge der Gesamtinteressenabwägung auf den Einbau eines lärmarmen Drainbelages verzichtet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Über 45 Millionen Fahrzeuge durchqueren auf der A1 und A2 Jahr für Jahr den Raum im solothurnischen Gäu. Die Autobahnanschlüsse Egerkingen/Härkingen und Oensingen sind massiv überlastet. Zudem leiden die betroffenen Gäuer Gemeinden immer mehr unter dem zusätzlichen Lärm. Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Ist er bereit, im Zuge des Ausbaus der Strecke Härkingen-Rothrist oder anschliessend der Strecke Härkingen-Luterbach auf sechs Spuren die Gesamtverkehrsanlagen des Autobahnkreuzes zu überdenken und neu zu konzipieren? </p><p>2. Ist er nicht auch der Auffassung, dass durch den Mehrverkehr des Sechs-Spuren-Ausbaus die Anschlüsse Egerkingen und Oensingen kapazitätsmässig angepasst werden müssen? </p><p>3. Ist er sich bewusst, dass durch den voraussehbaren Mehrverkehr auch zusätzliche Lärmbelastungen für die Bevölkerung entstehen? Wie gedenkt er diese Lärmbelastungen zu reduzieren? Gedenkt er, die seltsamen Methoden der Lärmmessung zu korrigieren?</p>
- Nachhaltiger Ausbau des Autobahnkreuzes Egerkingen/Härkingen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Untersuchungen im Rahmen der Erarbeitung des generellen Projektes haben gezeigt, dass die Engpassbeseitigung auf der Autobahn A1/A2 zwischen den Verzweigungen Härkingen und Wiggertal kaum zusätzliche Verlagerungen von regionalem Verkehr auf die Autobahn erzeugt. Die Strecke Härkingen-Wiggertal gewinnt für den regionalen Verkehr einzig an Attraktivität für die Verkehrsbeziehungen aus dem Raum Egerkingen in den Raum Zofingen. Das mögliche zusätzliche Verkehrspotenzial während den Spitzenzeiten wurde im Rahmen des generellen Projektes auf maximal 500 Fahrzeuge pro Tag geschätzt. Dieser Wert entspricht etwa 0,5 Prozent des durchschnittlichen Tagesverkehrs von 78 000 Fahrzeugen pro Tag. Dieser geringe Neuverkehr rechtfertigt die Forderung nach einem Um- und Ausbau des Anschlusses Egerkingen in diesem Projekt nicht.</p><p>Unabhängig davon wird zur kurzfristigen Verbesserung des Anschlusses Egerkingen (Vermeidung von Rückstau auf die A2) der Umbau des Knotens Ost mit einem Doppelkreisel geprüft.</p><p>2. Die Planung zum generellen Projekt des Sechs-Streifen-Ausbaus zwischen den Verzweigungen Luterbach und Härkingen wurde in Angriff genommen. Dabei wird ein Teil der A2 inklusive Anschluss Egerkingen in die Betrachtung mit einbezogen. Im Rahmen der Bearbeitung des generellen Projektes werden alle betroffenen Anschlüsse (Wangen a. A./Niederbipp/Oensingen/Egerkingen) auf ihre künftige Leistungsfähigkeit hin beurteilt. Diese Betrachtungen werden in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden und in Berücksichtigung der geplanten überregionalen Entwicklungen erfolgen.</p><p>3. Die Methoden für die Lärmermittlung und -beurteilung sind in Anhang 3 der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41) festgelegt und basieren auf umfangreichen Studien über Dosis und Wirkung der Strassenverkehrslärmbelastung. Diese Studien wurden im Auftrag der Eidgenossenschaft von der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) sowie dem Bundesamt für Umwelt durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Bericht der EKLB (1979) zusammengefasst und dem Bundesrat zusammen mit Anhang 3 der LSV vorgelegt und mit Inkrafttreten der LSV genehmigt.</p><p>Mehr- und Neuverkehr bewirken zusätzliche Lärmbelastungen. Bei der Projektierung neuer bzw. auszubauender Strassenanlagen wird diesem Umstand Rechnung getragen, indem das künftige Verkehrsaufkommen auf etwa 15 Jahre nach Bauende hochgerechnet wird. Die Bemessung von Lärmschutzmassnahmen erfolgt mit dieser Hochrechnung des zukünftigen Verkehrs insbesondere auf der Grundlage des Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutz-Verordnung. Artikel 8 Absatz 1 LSV besagt, dass bei einer geänderten Anlage die Lärmimmissionen so weit begrenzt werden müssen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist und dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind. Mittels einer Gesamtinteressenabwägung werden gegenläufige Anliegen gewichtet und wird ein Massnahmenentscheid getroffen. Im konkreten Fall wurde im Zuge der Gesamtinteressenabwägung auf den Einbau eines lärmarmen Drainbelages verzichtet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Über 45 Millionen Fahrzeuge durchqueren auf der A1 und A2 Jahr für Jahr den Raum im solothurnischen Gäu. Die Autobahnanschlüsse Egerkingen/Härkingen und Oensingen sind massiv überlastet. Zudem leiden die betroffenen Gäuer Gemeinden immer mehr unter dem zusätzlichen Lärm. Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Ist er bereit, im Zuge des Ausbaus der Strecke Härkingen-Rothrist oder anschliessend der Strecke Härkingen-Luterbach auf sechs Spuren die Gesamtverkehrsanlagen des Autobahnkreuzes zu überdenken und neu zu konzipieren? </p><p>2. Ist er nicht auch der Auffassung, dass durch den Mehrverkehr des Sechs-Spuren-Ausbaus die Anschlüsse Egerkingen und Oensingen kapazitätsmässig angepasst werden müssen? </p><p>3. Ist er sich bewusst, dass durch den voraussehbaren Mehrverkehr auch zusätzliche Lärmbelastungen für die Bevölkerung entstehen? Wie gedenkt er diese Lärmbelastungen zu reduzieren? Gedenkt er, die seltsamen Methoden der Lärmmessung zu korrigieren?</p>
- Nachhaltiger Ausbau des Autobahnkreuzes Egerkingen/Härkingen
Back to List