Raumplanungsgesetz im Dienste einer produzierenden Landwirtschaft
- ShortId
-
10.3086
- Id
-
20103086
- Updated
-
25.06.2025 00:21
- Language
-
de
- Title
-
Raumplanungsgesetz im Dienste einer produzierenden Landwirtschaft
- AdditionalIndexing
-
55;2846;Bodennutzung;Agrarproduktion und Agrarstrukturen;Landwirtschaftszone;Raumplanung;Vereinfachung von Verfahren;landwirtschaftlicher Produktionsstandort
- 1
-
- L03K010204, Raumplanung
- L05K0102040102, Landwirtschaftszone
- L04K14010201, Bodennutzung
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L03K140104, Agrarproduktion und Agrarstrukturen
- L05K1401040105, landwirtschaftlicher Produktionsstandort
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Landwirtschaft ist einem starken Liberalisierungsdruck und damit einem starken Strukturwandel unterworfen. Als Unternehmer haben die Landwirte Investitionsentscheide zu fällen und deren Konsequenzen zu tragen. Der rasante Strukturwandel, im Zusammenhang mit der Öffnung der Grenzen verlangt laufende Anpassungen der Landwirtschaftsbetriebe. Dies können Produktionsumstellungen oder Betriebsvergrösserungen sein. Die Zeit ist vorbei, wo Stallbauten für eine Generation reichten. Gerade Anlagen für die Tierproduktion müssen sehr flexibel gebaut werden und Perspektiven für Erweiterungen haben.</p><p>Die Landwirtschaft hat in Siedlungsgebieten wegen dem nötigen Vergrösserungspotenzial, aber auch wegen den Emissionen (Geruch, Lärm, unzeitige Arbeiten) kein Entwicklungspotenzial. Eine zukunftsgerichtete landwirtschaftliche Siedlungstätigkeit muss daher ausserhalb der Siedlungen und damit in der Landwirtschaftszone stattfinden. Mit der vorliegenden Motion soll die produzierende Landwirtschaft raumplanerisch gestärkt werden.</p><p>Die Verwaltungs- und die Gerichtspraxis haben die Voraussetzungen der Zonenkonformität inhaltlich und durch Einführung bürokratischer Hürden stark eingeschränkt. Das RPG ist so auszugestalten, dass die Voraussetzungen für die landwirtschaftlichen Bauvorhaben auf Gesetzesstufe vereinfacht werden.</p>
- <p>Im Rahmen der geplanten zweiten Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (SR 700), die im Verlaufe dieses Jahres initiiert wird, sollen Möglichkeiten zur besseren Verankerung der landwirtschaftlichen Anliegen geprüft werden. Dabei sollen die interessierten Kreise frühzeitig in geeigneter Weise an den Revisionsarbeiten mitwirken können. Die vom Motionär in den Punkten 2 bis 4 angesprochenen Themen sind sachgerechterweise in diesem breiteren Rahmen zu diskutieren.</p><p>Die Motion fokussiert in den Punkten 2 bis 4 auf relativ spezifische Bereiche und legt die Lösungsansätze bereits in detaillierter Weise fest. Eine umfassende Problemanalyse setzt aber voraus, dass die verschiedenen Optionen offengehalten und die Lösungen nicht punktuell bereits vorweggenommen werden. Erst nach Durchführung fundierter Diskussionen lässt sich sagen, ob die in der Motion gegebenen Antworten in die richtige Richtung zielen.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch bereit, Artikel 104 der Bundesverfassung bei der nächsten Gelegenheit in den Ingress des Raumplanungsgesetzes aufzunehmen (Punkt 1). Die in Punkt 5 der Motion angesprochene Optimierung und Vereinfachung der heutigen Regelung zum Bauen ausserhalb der Bauzonen ist eines der Ziele der zweiten Revisionsetappe. Zu gegebener Zeit wird bei der Revision der Raumplanungsverordnung dem diesbezüglichen Auftrag der Motion Rechnung getragen werden. Auch in diesem Punkt kann der Motion daher zugestimmt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion bezüglich der Punkte 1 und 5 und im Übrigen deren Ablehnung.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Raumplanungsgesetzgebung wie folgt anzupassen:</p><p>1. Das Raumplanungsgesetz (RPG) ist zusätzlich auf Artikel 104 der Bundesverfassung abzustützen.</p><p>2. Es ist zu einer einheitlichen, integrierten Landwirtschaftszone überzugehen, welche sich konsequent am Produktemodell orientiert.</p><p>3. Alle Nutztiergattungen sind in raumplanerischer Hinsicht gleich zu behandeln. Insbesondere ist die heutige Trennung zwischen bodenabhängiger und bodenunabhängiger Produktion aufzugeben. Der Nachweis einer minimalen Bodenbindung ist für alle Produktionsformen gleich und auf unbürokratische Weise zu erbringen.</p><p>4. Der heute verlangte Nachweis der langfristigen Existenzfähigkeit für landwirtschaftliche Bauvorhaben ist ersatzlos zu streichen.</p><p>5. Die Raumplanungsverordnung ist stark zu vereinfachen und von bürokratischen Hürden zu entschlacken.</p>
- Raumplanungsgesetz im Dienste einer produzierenden Landwirtschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Landwirtschaft ist einem starken Liberalisierungsdruck und damit einem starken Strukturwandel unterworfen. Als Unternehmer haben die Landwirte Investitionsentscheide zu fällen und deren Konsequenzen zu tragen. Der rasante Strukturwandel, im Zusammenhang mit der Öffnung der Grenzen verlangt laufende Anpassungen der Landwirtschaftsbetriebe. Dies können Produktionsumstellungen oder Betriebsvergrösserungen sein. Die Zeit ist vorbei, wo Stallbauten für eine Generation reichten. Gerade Anlagen für die Tierproduktion müssen sehr flexibel gebaut werden und Perspektiven für Erweiterungen haben.</p><p>Die Landwirtschaft hat in Siedlungsgebieten wegen dem nötigen Vergrösserungspotenzial, aber auch wegen den Emissionen (Geruch, Lärm, unzeitige Arbeiten) kein Entwicklungspotenzial. Eine zukunftsgerichtete landwirtschaftliche Siedlungstätigkeit muss daher ausserhalb der Siedlungen und damit in der Landwirtschaftszone stattfinden. Mit der vorliegenden Motion soll die produzierende Landwirtschaft raumplanerisch gestärkt werden.</p><p>Die Verwaltungs- und die Gerichtspraxis haben die Voraussetzungen der Zonenkonformität inhaltlich und durch Einführung bürokratischer Hürden stark eingeschränkt. Das RPG ist so auszugestalten, dass die Voraussetzungen für die landwirtschaftlichen Bauvorhaben auf Gesetzesstufe vereinfacht werden.</p>
- <p>Im Rahmen der geplanten zweiten Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (SR 700), die im Verlaufe dieses Jahres initiiert wird, sollen Möglichkeiten zur besseren Verankerung der landwirtschaftlichen Anliegen geprüft werden. Dabei sollen die interessierten Kreise frühzeitig in geeigneter Weise an den Revisionsarbeiten mitwirken können. Die vom Motionär in den Punkten 2 bis 4 angesprochenen Themen sind sachgerechterweise in diesem breiteren Rahmen zu diskutieren.</p><p>Die Motion fokussiert in den Punkten 2 bis 4 auf relativ spezifische Bereiche und legt die Lösungsansätze bereits in detaillierter Weise fest. Eine umfassende Problemanalyse setzt aber voraus, dass die verschiedenen Optionen offengehalten und die Lösungen nicht punktuell bereits vorweggenommen werden. Erst nach Durchführung fundierter Diskussionen lässt sich sagen, ob die in der Motion gegebenen Antworten in die richtige Richtung zielen.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch bereit, Artikel 104 der Bundesverfassung bei der nächsten Gelegenheit in den Ingress des Raumplanungsgesetzes aufzunehmen (Punkt 1). Die in Punkt 5 der Motion angesprochene Optimierung und Vereinfachung der heutigen Regelung zum Bauen ausserhalb der Bauzonen ist eines der Ziele der zweiten Revisionsetappe. Zu gegebener Zeit wird bei der Revision der Raumplanungsverordnung dem diesbezüglichen Auftrag der Motion Rechnung getragen werden. Auch in diesem Punkt kann der Motion daher zugestimmt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion bezüglich der Punkte 1 und 5 und im Übrigen deren Ablehnung.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Raumplanungsgesetzgebung wie folgt anzupassen:</p><p>1. Das Raumplanungsgesetz (RPG) ist zusätzlich auf Artikel 104 der Bundesverfassung abzustützen.</p><p>2. Es ist zu einer einheitlichen, integrierten Landwirtschaftszone überzugehen, welche sich konsequent am Produktemodell orientiert.</p><p>3. Alle Nutztiergattungen sind in raumplanerischer Hinsicht gleich zu behandeln. Insbesondere ist die heutige Trennung zwischen bodenabhängiger und bodenunabhängiger Produktion aufzugeben. Der Nachweis einer minimalen Bodenbindung ist für alle Produktionsformen gleich und auf unbürokratische Weise zu erbringen.</p><p>4. Der heute verlangte Nachweis der langfristigen Existenzfähigkeit für landwirtschaftliche Bauvorhaben ist ersatzlos zu streichen.</p><p>5. Die Raumplanungsverordnung ist stark zu vereinfachen und von bürokratischen Hürden zu entschlacken.</p>
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