Haushälterische Verwendung der Mittel im schweizerisch-polnischen Zusammenarbeitsprogramm
- ShortId
-
10.3089
- Id
-
20103089
- Updated
-
28.07.2023 08:27
- Language
-
de
- Title
-
Haushälterische Verwendung der Mittel im schweizerisch-polnischen Zusammenarbeitsprogramm
- AdditionalIndexing
-
08;Hilfsprogramm;Schule;Durchführung eines Projektes;Politik der Zusammenarbeit;Behinderte/r;Hilfe im Ausbildungswesen;Polen;bilaterale Hilfe
- 1
-
- L03K100102, Politik der Zusammenarbeit
- L04K10010403, bilaterale Hilfe
- L04K03010406, Polen
- L04K10010407, Hilfe im Ausbildungswesen
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L05K1001040205, Hilfsprogramm
- L04K01040201, Behinderte/r
- L03K130204, Schule
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Ausflüchte, mit denen das erwähnte Vorhaben blockiert wird, werfen ein paar Fragen zum schweizerisch-polnischen Zusammenarbeitsprogramm auf, das Bestandteil des Rahmenabkommen vom 20. Dezember 2007 ist. Das interessante Projekt einer Sonderschule in Lodygowice wurde kürzlich von der Deza verworfen, aber die Entscheidkriterien konnte man in der Systematischen Rechtssammlung nicht einmal nachlesen; gemäss Artikel 6 Absatz 4 des Rahmenabkommens sind nämlich die "Regeln und Verfahren für die Auswahl und Durchführung von Projekten ... in Anhang 2 festgelegt"; allerdings ist dieser Anhang auf der Website der Bundesverwaltung nicht zugänglich. Dass Regeln und Verfahren in derart schlechter Form erlassen werden, lässt ihren rechtlichen Stellenwert mehr als fragwürdig erscheinen. Im vorliegenden Fall hatte dies zur Folge, dass in der Schweiz und in Polen widersprüchliche Informationen über die anwendbaren Kriterien und die wirklichen Gründe für die Ablehnung des Projekts im Umlauf waren. Definitiv schien die Ablehnung aber nicht zu sein, bis allerdings im Februar 2010 mündlich berichtet wurde, dass der Kredit nun ausgeschöpft sei; von den einen wurde die Ablehnung des Projekts damit begründet, während andere bestreiten, dass der Kredit ausgeschöpft ist. Es wäre zudem wünschenswert zu erfahren, wie und in welchem Umfang schon getätigte Finanzierungen einen Hebeleffekt hatten oder haben werden, indem sie Kofinanzierungen Dritter nachsichziehen.</p><p>Die Umsetzung des Projekts in Lodygowice erscheint noch angezeigter, wenn man bedenkt, dass es sowohl auf schweizerischer wie auf polnischer Seite schon weit fortgeschritten ist. Zudem würde es den Transfer von erprobtem Wissen aus der Schweiz nach Polen, wo dieses Know-how gebraucht wird, ermöglichen. Polnische Fachleute haben anlässlich von Praktika in der Schweiz bereits erste Erfahrungen gesammelt; sie, die Behörden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort möchten das Vorhaben voranbringen. Die schon erwähnten Unsicherheiten und die Tatsache, dass sich die Behörden der jeweiligen Staaten die Verantwortung zuschieben, drohen das Projekt zunichte zu machen.</p>
- <p>1. Die Schweiz hat mit Polen ein Rahmenabkommen über die Umsetzung des Erweiterungsbeitrags unterzeichnet. In diesem Abkommen sind die einzelnen Themen und Ziele definiert, nach denen die Mittel verwendet werden. Die Verteilung des Gesamtbetrags (489 Millionen Franken), einschliesslich der anfänglichen Reserve, steht nun fest. Die Schweiz hat bei dieser Verteilung aktiv mitgewirkt. Die Deza legt für ihren Programmbereich den Schwerpunkt auf die Forschung, auf den Partnerschaftsfonds und namentlich auf Sicherheitsfragen, wie es der Bundesrat in seinem Entscheid zur Genehmigung des Abkommens gefordert hatte. Die vom Seco verwalteten Mittel fliessen hauptsächlich in die Umweltinfrastruktur. Gegenwärtig sind 315 Millionen Franken verpflichtet, und mehr als 55 Millionen Franken wurden bereits ausgegeben.</p><p>2. 40 Prozent des schweizerischen Erweiterungsbeitrags sind für die wirtschaftlich schwächsten Regionen Polens (Lubelskie, Podkarpackie, Swietokrzyskie und Malopolskie) vorgesehen, wobei die Mittel in vier Themenbereiche (Sicherheit, Infrastruktur und Umwelt, Privatsektor, soziale und menschliche Entwicklung) fliessen sollen. Diese geografische und thematische Fokussierung gilt folglich für alle Projekte. Im Gesundheitssektor sind jedoch auch gewisse Beträge für nationale Vorhaben vorgesehen. Die für die regionale Entwicklung vorgesehenen finanziellen Ressourcen betragen 50 Millionen Franken. Jede der vier Regionen wird zwischen 8 und 15 Millionen Franken erhalten. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an der Festlegung der Hauptaktivitäten.</p><p>3. Ein Grossteil der Projekte wird in Partnerschaft mit einer schweizerischen Institution durchgeführt, die über die entsprechenden thematischen Erfahrungen verfügt. Zu den schweizerischen Partnern gehören Bundes- und Kantonsbehörden, Branchenverbände oder Nichtregierungsorganisationen. Es wird ein Monitoring über die Handelsbeziehungen geführt, die sich aus dem Zusammenarbeitsprogramm der Schweiz in Polen ergeben. Mit dem Partnerschaftsfonds sollen zudem Partnerschaften zwischen Gemeinden, Schulen und Berufsverbänden gefördert werden mit dem Ziel, die vielschichtigen Beziehungen zwischen der Schweiz und Polen zu vertiefen. Die polnische Bevölkerung wird regelmässig über die Ergebnisse des Programms informiert. Die Kontakte unserer Botschaft in Polen mit der Parlamentarischen Freundschaftsgruppe Schweiz-Polen, der hochrangige Persönlichkeiten angehören, tragen ebenfalls zu einer Stärkung der Beziehungen beider Länder bei.</p><p>4. Die Deza, das Seco und die polnischen Behörden legten bei der Festlegung der Kriterien für die Projektauswahl und beim Ausschreibungsverfahren grossen Wert auf Transparenz. Informationen zu Ausschreibungen sind öffentlich zugänglich. Die polnische Regierung ist an der Förderung einer transparenten Auftragsvergabe interessiert.</p><p>5. Der Partnerschaftsfonds unterstützt Projekte, die aus einer Partnerschaft zwischen sozialen Organisationen, öffentlichen Körperschaften, NGO und/oder anderen polnischen Institutionen sowie schweizerischen Institutionen entstanden sind. Dieser Fonds sieht Beiträge in der Höhe von maximal 250 000 Franken pro Projekt vor. Es wäre denkbar, die Schule in Lodygowice mit zwei Projektbeiträgen zu je 250 000 Franken (total 500 000 Franken) zu unterstützen. Das Projekt zur Unterstützung des Baus dieser Schule geht auf eine Partnerschaft zwischen einer polnischen NGO und waadtländischen Institutionen zurück und könnte folglich durch den Partnerschaftsfonds unterstützt werden. Dies, obgleich sich die Ortschaft nicht in einer der Schwerpunktregionen des Erweiterungsprogramms in Polen befindet. Ausserdem könnte die polnische NGO den schweizerischen Beitrag als Hebel nutzen, um zusätzliche Beiträge von anderen Gebern (z. B. Europäische Union, Norwegen usw.) zu mobilisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welcher Betrag ist allenfalls für das schweizerisch-polnische Zusammenarbeitsprogramm noch verfügbar, also weder ausbezahlt noch bereits gesprochen?</p><p>2. Nach welchen Kriterien (geografisch, thematisch usw.) werden die Mittel vergeben, und welche Ausnahmeregelungen gelten für die Finanzierung eines Projekts?</p><p>3. Wie gross ist die Hebelwirkung der bisher gewährten Finanzierungen?</p><p>4. Kümmert sich die Regierung um die Frage, wie die Publikation von rechtsetzenden Bestimmungen, die Auswirkungen auf Dritte haben, geregelt wird?</p><p>5. Wie lassen sich die Blockaden beheben, die rund um den Bau einer Schule in Lodygowice (Schlesien) bestehen? Einerseits steht diese Blockade im Zusammenhang mit der Bürokratie, andererseits schieben sich die schweizerischen und die polnischen Behörden bei diesem Projekt immer wieder die Verantwortung zu. Diese Schule ist für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung bestimmt und wird von den Schulbehörden des Kantons Waadt tatkräftig unterstützt.</p>
- Haushälterische Verwendung der Mittel im schweizerisch-polnischen Zusammenarbeitsprogramm
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Ausflüchte, mit denen das erwähnte Vorhaben blockiert wird, werfen ein paar Fragen zum schweizerisch-polnischen Zusammenarbeitsprogramm auf, das Bestandteil des Rahmenabkommen vom 20. Dezember 2007 ist. Das interessante Projekt einer Sonderschule in Lodygowice wurde kürzlich von der Deza verworfen, aber die Entscheidkriterien konnte man in der Systematischen Rechtssammlung nicht einmal nachlesen; gemäss Artikel 6 Absatz 4 des Rahmenabkommens sind nämlich die "Regeln und Verfahren für die Auswahl und Durchführung von Projekten ... in Anhang 2 festgelegt"; allerdings ist dieser Anhang auf der Website der Bundesverwaltung nicht zugänglich. Dass Regeln und Verfahren in derart schlechter Form erlassen werden, lässt ihren rechtlichen Stellenwert mehr als fragwürdig erscheinen. Im vorliegenden Fall hatte dies zur Folge, dass in der Schweiz und in Polen widersprüchliche Informationen über die anwendbaren Kriterien und die wirklichen Gründe für die Ablehnung des Projekts im Umlauf waren. Definitiv schien die Ablehnung aber nicht zu sein, bis allerdings im Februar 2010 mündlich berichtet wurde, dass der Kredit nun ausgeschöpft sei; von den einen wurde die Ablehnung des Projekts damit begründet, während andere bestreiten, dass der Kredit ausgeschöpft ist. Es wäre zudem wünschenswert zu erfahren, wie und in welchem Umfang schon getätigte Finanzierungen einen Hebeleffekt hatten oder haben werden, indem sie Kofinanzierungen Dritter nachsichziehen.</p><p>Die Umsetzung des Projekts in Lodygowice erscheint noch angezeigter, wenn man bedenkt, dass es sowohl auf schweizerischer wie auf polnischer Seite schon weit fortgeschritten ist. Zudem würde es den Transfer von erprobtem Wissen aus der Schweiz nach Polen, wo dieses Know-how gebraucht wird, ermöglichen. Polnische Fachleute haben anlässlich von Praktika in der Schweiz bereits erste Erfahrungen gesammelt; sie, die Behörden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort möchten das Vorhaben voranbringen. Die schon erwähnten Unsicherheiten und die Tatsache, dass sich die Behörden der jeweiligen Staaten die Verantwortung zuschieben, drohen das Projekt zunichte zu machen.</p>
- <p>1. Die Schweiz hat mit Polen ein Rahmenabkommen über die Umsetzung des Erweiterungsbeitrags unterzeichnet. In diesem Abkommen sind die einzelnen Themen und Ziele definiert, nach denen die Mittel verwendet werden. Die Verteilung des Gesamtbetrags (489 Millionen Franken), einschliesslich der anfänglichen Reserve, steht nun fest. Die Schweiz hat bei dieser Verteilung aktiv mitgewirkt. Die Deza legt für ihren Programmbereich den Schwerpunkt auf die Forschung, auf den Partnerschaftsfonds und namentlich auf Sicherheitsfragen, wie es der Bundesrat in seinem Entscheid zur Genehmigung des Abkommens gefordert hatte. Die vom Seco verwalteten Mittel fliessen hauptsächlich in die Umweltinfrastruktur. Gegenwärtig sind 315 Millionen Franken verpflichtet, und mehr als 55 Millionen Franken wurden bereits ausgegeben.</p><p>2. 40 Prozent des schweizerischen Erweiterungsbeitrags sind für die wirtschaftlich schwächsten Regionen Polens (Lubelskie, Podkarpackie, Swietokrzyskie und Malopolskie) vorgesehen, wobei die Mittel in vier Themenbereiche (Sicherheit, Infrastruktur und Umwelt, Privatsektor, soziale und menschliche Entwicklung) fliessen sollen. Diese geografische und thematische Fokussierung gilt folglich für alle Projekte. Im Gesundheitssektor sind jedoch auch gewisse Beträge für nationale Vorhaben vorgesehen. Die für die regionale Entwicklung vorgesehenen finanziellen Ressourcen betragen 50 Millionen Franken. Jede der vier Regionen wird zwischen 8 und 15 Millionen Franken erhalten. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an der Festlegung der Hauptaktivitäten.</p><p>3. Ein Grossteil der Projekte wird in Partnerschaft mit einer schweizerischen Institution durchgeführt, die über die entsprechenden thematischen Erfahrungen verfügt. Zu den schweizerischen Partnern gehören Bundes- und Kantonsbehörden, Branchenverbände oder Nichtregierungsorganisationen. Es wird ein Monitoring über die Handelsbeziehungen geführt, die sich aus dem Zusammenarbeitsprogramm der Schweiz in Polen ergeben. Mit dem Partnerschaftsfonds sollen zudem Partnerschaften zwischen Gemeinden, Schulen und Berufsverbänden gefördert werden mit dem Ziel, die vielschichtigen Beziehungen zwischen der Schweiz und Polen zu vertiefen. Die polnische Bevölkerung wird regelmässig über die Ergebnisse des Programms informiert. Die Kontakte unserer Botschaft in Polen mit der Parlamentarischen Freundschaftsgruppe Schweiz-Polen, der hochrangige Persönlichkeiten angehören, tragen ebenfalls zu einer Stärkung der Beziehungen beider Länder bei.</p><p>4. Die Deza, das Seco und die polnischen Behörden legten bei der Festlegung der Kriterien für die Projektauswahl und beim Ausschreibungsverfahren grossen Wert auf Transparenz. Informationen zu Ausschreibungen sind öffentlich zugänglich. Die polnische Regierung ist an der Förderung einer transparenten Auftragsvergabe interessiert.</p><p>5. Der Partnerschaftsfonds unterstützt Projekte, die aus einer Partnerschaft zwischen sozialen Organisationen, öffentlichen Körperschaften, NGO und/oder anderen polnischen Institutionen sowie schweizerischen Institutionen entstanden sind. Dieser Fonds sieht Beiträge in der Höhe von maximal 250 000 Franken pro Projekt vor. Es wäre denkbar, die Schule in Lodygowice mit zwei Projektbeiträgen zu je 250 000 Franken (total 500 000 Franken) zu unterstützen. Das Projekt zur Unterstützung des Baus dieser Schule geht auf eine Partnerschaft zwischen einer polnischen NGO und waadtländischen Institutionen zurück und könnte folglich durch den Partnerschaftsfonds unterstützt werden. Dies, obgleich sich die Ortschaft nicht in einer der Schwerpunktregionen des Erweiterungsprogramms in Polen befindet. Ausserdem könnte die polnische NGO den schweizerischen Beitrag als Hebel nutzen, um zusätzliche Beiträge von anderen Gebern (z. B. Europäische Union, Norwegen usw.) zu mobilisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welcher Betrag ist allenfalls für das schweizerisch-polnische Zusammenarbeitsprogramm noch verfügbar, also weder ausbezahlt noch bereits gesprochen?</p><p>2. Nach welchen Kriterien (geografisch, thematisch usw.) werden die Mittel vergeben, und welche Ausnahmeregelungen gelten für die Finanzierung eines Projekts?</p><p>3. Wie gross ist die Hebelwirkung der bisher gewährten Finanzierungen?</p><p>4. Kümmert sich die Regierung um die Frage, wie die Publikation von rechtsetzenden Bestimmungen, die Auswirkungen auf Dritte haben, geregelt wird?</p><p>5. Wie lassen sich die Blockaden beheben, die rund um den Bau einer Schule in Lodygowice (Schlesien) bestehen? Einerseits steht diese Blockade im Zusammenhang mit der Bürokratie, andererseits schieben sich die schweizerischen und die polnischen Behörden bei diesem Projekt immer wieder die Verantwortung zu. Diese Schule ist für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung bestimmt und wird von den Schulbehörden des Kantons Waadt tatkräftig unterstützt.</p>
- Haushälterische Verwendung der Mittel im schweizerisch-polnischen Zusammenarbeitsprogramm
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