Direkter Zugriff der Einwohnerkontrollen auf das elektronische Personenstandsregister Infostar
- ShortId
-
10.3090
- Id
-
20103090
- Updated
-
28.07.2023 13:04
- Language
-
de
- Title
-
Direkter Zugriff der Einwohnerkontrollen auf das elektronische Personenstandsregister Infostar
- AdditionalIndexing
-
04;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Durchführung eines Projektes;Familienstand;Beziehung Bund-Kanton;Gemeindeverwaltung;Datenschutz;Wohnbevölkerung;Datenbasis
- 1
-
- L06K120301010301, Datenbasis
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
- L03K010305, Familienstand
- L04K05020513, Datenschutz
- L05K0107030303, Wohnbevölkerung
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L04K08060106, Gemeindeverwaltung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Infostar, das elektronische Personenstandsregister des Zivilstandswesens, wird bald vollständig durch den Bund verwaltet. Dies entspricht dem Wunsch der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen. Diese Rationalisierungsmassnahme könnte den Weg für eine zweite vereinfachende Massnahme freimachen, die bis jetzt kaum denkbar gewesen wäre. Es geht um den direkten Zugriff der Leiterinnen und Leiter der normalerweise auf Gemeindeebene organisierten Einwohnerkontrollen auf Infostar. Vorgängig müssen jedoch die technischen und finanziellen Voraussetzungen sowie die Anforderungen hinsichtlich des Datenschutzes gesamthaft geregelt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 24. Februar 2010 vom Entscheid der Regierungskonferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst vom 13. November 2009, das Informatisierte Standesregister (zentrale elektronische Datenbank Infostar) in Zukunft allein durch den Bund betreiben und weiterentwickeln zu lassen, Kenntnis genommen und die diesbezügliche Neustrukturierung der heutigen Infostar-Organisation gutgeheissen. Dafür wird nun im EJPD eine Projektorganisation ins Leben gerufen, welche die neue Organisation voraussichtlich per Anfang 2012 umsetzen wird. Es wird sich um eine neue Einheit des Bundes für den technischen Betrieb und die Weiterentwicklung der Applikation handeln; die Arbeit der Beurkundung des Personenstandes in Infostar verbleibt jedoch wie bis anhin bei den kantonalen und kommunalen Zivilstandsämtern.</p><p>Zum Zwecke der Identitätsüberprüfung einer Person haben die im Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) erwähnten Behörden im sogenannten Abrufverfahren Zugriff auf Infostar-Daten, sofern und soweit dies notwendig ist (Art. 43a Abs. 4 ZGB). Dabei handelt es sich nicht um direkte Zugriffe auf Infostar, sondern um sogenannte Schnittstellen, welche nur diejenigen Daten anzeigen, für welche die jeweiligen Nutzer berechtigt und die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind; ausserhalb des Zivilstandsdienstes verfügt niemand über einen direkten Zugriff auf Infostar.</p><p>Die Aufzählung der abrufberechtigten Stellen im ZGB ist abschliessend. Es sind dies ausnahmslos Stellen, die über eigene zentrale Datenbanken des Bundes verfügen und deren Aktivität sich auf eine Bundesgesetzgebung stützt. Die Situation bei den Einwohnerregistern ist eine andere: Diese Register sind kantonalrechtlich geregelt; in den Kantonen und Gemeinden sind dezentrale Applikationen von etwa 80 verschiedenen Software-Anbietern in Betrieb. Sowohl in rechtlicher wie auch in technischer Hinsicht (Anzahl der involvierten Applikationen) präsentiert sich die Ausgangslage somit für die im ZGB erwähnten Stellen einerseits und die Einwohnerregister anderseits unterschiedlich.</p><p>Heute werden in den verschiedensten Applikationen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden Daten natürlicher Personen geführt. Die Mechanismen zwischen Infostar einerseits und den Einwohnerregistern anderseits werden durch das neue Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG; SR 431.02) definiert (Art. 1 Abs. 2 RHG für die Einwohnerregister und Art. 2 Abs. 1 RHG für Infostar). Dies gilt insbesondere für den elektronischen Datenaustausch über die sogenannte Sedex-Plattform, welcher in Zukunft die papiernen Mitteilungen von Zivilstandsänderungen, die von den Zivilstandsämtern an die Einwohnerkontrollen gemeldet werden, ersetzen wird. Zurzeit bestehen mit etwa 10 (von total 2000 bis 3000) Einwohnerkontrollen Pilotbetriebe für den Empfang derartiger elektronischer Mitteilungen aus Infostar; der Roll-out für sämtliche Einwohnerkontrollen wird sich über mehrere Jahre erstrecken. </p><p>Die Einführung eigentlicher Schnittstellen für die Einwohnerkontrollen analog derjenigen der gemäss ZGB abrufsberechtigten Behörden ist aus den erwähnten Gründen in naher Zukunft nicht vorgesehen. Im Zuge der Registerharmonisierung und der Einführung der neuen Sozialversicherungsnummer besteht jedoch für die Einwohnerkontrollen bereits heute die Möglichkeit, bei der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf Daten aus dem zentralen UPI-Register (Unique Person Identification) abzufragen (sogenannter UPI Viewer). Die darin geführten Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität, Ledigname, Name gemäss Reisepass, Geburtsort, Name der Mutter, Name des Vaters und Todesdatum) stammen aus verschiedenen Quellen (Register der AHV/IV, Informatisiertes Standesregister, Infostar, Zentrales Migrationssystem, Zemis, Vernetzte Erfassung der Auslandschweizer, Vera, Organisation diplomatisches Protokoll Ordipro und Einwohnerregister), die es in ihrer Gesamtheit und dank hoher Qualität ermöglichen, eine Person zu identifizieren (Art. 134quater der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHVV; SR 831.101).</p><p>Die schweizerische Registerlandschaft wird sich in den nächsten Jahren wandeln. Aus Gründen der Datensicherheit und -qualität wie auch der effizienten Datenbewirtschaftung wird in Zukunft eine noch engere Zusammenführung von Daten verschiedenster Register, welche Daten natürlicher Personen führen, vonnöten sein. Der eingangs aufgeführte Bundesratsbeschluss wie auch das erwähnte Registerharmonisierungsgesetz werden dafür als Katalysatoren wirken. Grössere zusammenhängende Fragestellungen werden im Rahmen der E-Government-Strategie des Bundes und der Kantone zu diskutieren sein. Angesichts der jungen Entwicklung ist es dem Bundesrat im heutigen Zeitpunkt nicht möglich, dafür die rechtlichen, technischen und finanziellen Zeithorizonte und Rahmenbedingungen verbindlich zu nennen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, abzuklären, ob und in welchem Masse, unter welchen technischen, finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen (Datenschutz) und gegebenenfalls innert welcher Frist die Leiterinnen und Leiter der Einwohnerkontrollen direkten Zugriff auf das elektronische Personenstandsregister Infostar erhalten könnten.</p>
- Direkter Zugriff der Einwohnerkontrollen auf das elektronische Personenstandsregister Infostar
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Infostar, das elektronische Personenstandsregister des Zivilstandswesens, wird bald vollständig durch den Bund verwaltet. Dies entspricht dem Wunsch der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen. Diese Rationalisierungsmassnahme könnte den Weg für eine zweite vereinfachende Massnahme freimachen, die bis jetzt kaum denkbar gewesen wäre. Es geht um den direkten Zugriff der Leiterinnen und Leiter der normalerweise auf Gemeindeebene organisierten Einwohnerkontrollen auf Infostar. Vorgängig müssen jedoch die technischen und finanziellen Voraussetzungen sowie die Anforderungen hinsichtlich des Datenschutzes gesamthaft geregelt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 24. Februar 2010 vom Entscheid der Regierungskonferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst vom 13. November 2009, das Informatisierte Standesregister (zentrale elektronische Datenbank Infostar) in Zukunft allein durch den Bund betreiben und weiterentwickeln zu lassen, Kenntnis genommen und die diesbezügliche Neustrukturierung der heutigen Infostar-Organisation gutgeheissen. Dafür wird nun im EJPD eine Projektorganisation ins Leben gerufen, welche die neue Organisation voraussichtlich per Anfang 2012 umsetzen wird. Es wird sich um eine neue Einheit des Bundes für den technischen Betrieb und die Weiterentwicklung der Applikation handeln; die Arbeit der Beurkundung des Personenstandes in Infostar verbleibt jedoch wie bis anhin bei den kantonalen und kommunalen Zivilstandsämtern.</p><p>Zum Zwecke der Identitätsüberprüfung einer Person haben die im Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) erwähnten Behörden im sogenannten Abrufverfahren Zugriff auf Infostar-Daten, sofern und soweit dies notwendig ist (Art. 43a Abs. 4 ZGB). Dabei handelt es sich nicht um direkte Zugriffe auf Infostar, sondern um sogenannte Schnittstellen, welche nur diejenigen Daten anzeigen, für welche die jeweiligen Nutzer berechtigt und die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind; ausserhalb des Zivilstandsdienstes verfügt niemand über einen direkten Zugriff auf Infostar.</p><p>Die Aufzählung der abrufberechtigten Stellen im ZGB ist abschliessend. Es sind dies ausnahmslos Stellen, die über eigene zentrale Datenbanken des Bundes verfügen und deren Aktivität sich auf eine Bundesgesetzgebung stützt. Die Situation bei den Einwohnerregistern ist eine andere: Diese Register sind kantonalrechtlich geregelt; in den Kantonen und Gemeinden sind dezentrale Applikationen von etwa 80 verschiedenen Software-Anbietern in Betrieb. Sowohl in rechtlicher wie auch in technischer Hinsicht (Anzahl der involvierten Applikationen) präsentiert sich die Ausgangslage somit für die im ZGB erwähnten Stellen einerseits und die Einwohnerregister anderseits unterschiedlich.</p><p>Heute werden in den verschiedensten Applikationen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden Daten natürlicher Personen geführt. Die Mechanismen zwischen Infostar einerseits und den Einwohnerregistern anderseits werden durch das neue Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG; SR 431.02) definiert (Art. 1 Abs. 2 RHG für die Einwohnerregister und Art. 2 Abs. 1 RHG für Infostar). Dies gilt insbesondere für den elektronischen Datenaustausch über die sogenannte Sedex-Plattform, welcher in Zukunft die papiernen Mitteilungen von Zivilstandsänderungen, die von den Zivilstandsämtern an die Einwohnerkontrollen gemeldet werden, ersetzen wird. Zurzeit bestehen mit etwa 10 (von total 2000 bis 3000) Einwohnerkontrollen Pilotbetriebe für den Empfang derartiger elektronischer Mitteilungen aus Infostar; der Roll-out für sämtliche Einwohnerkontrollen wird sich über mehrere Jahre erstrecken. </p><p>Die Einführung eigentlicher Schnittstellen für die Einwohnerkontrollen analog derjenigen der gemäss ZGB abrufsberechtigten Behörden ist aus den erwähnten Gründen in naher Zukunft nicht vorgesehen. Im Zuge der Registerharmonisierung und der Einführung der neuen Sozialversicherungsnummer besteht jedoch für die Einwohnerkontrollen bereits heute die Möglichkeit, bei der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf Daten aus dem zentralen UPI-Register (Unique Person Identification) abzufragen (sogenannter UPI Viewer). Die darin geführten Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität, Ledigname, Name gemäss Reisepass, Geburtsort, Name der Mutter, Name des Vaters und Todesdatum) stammen aus verschiedenen Quellen (Register der AHV/IV, Informatisiertes Standesregister, Infostar, Zentrales Migrationssystem, Zemis, Vernetzte Erfassung der Auslandschweizer, Vera, Organisation diplomatisches Protokoll Ordipro und Einwohnerregister), die es in ihrer Gesamtheit und dank hoher Qualität ermöglichen, eine Person zu identifizieren (Art. 134quater der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHVV; SR 831.101).</p><p>Die schweizerische Registerlandschaft wird sich in den nächsten Jahren wandeln. Aus Gründen der Datensicherheit und -qualität wie auch der effizienten Datenbewirtschaftung wird in Zukunft eine noch engere Zusammenführung von Daten verschiedenster Register, welche Daten natürlicher Personen führen, vonnöten sein. Der eingangs aufgeführte Bundesratsbeschluss wie auch das erwähnte Registerharmonisierungsgesetz werden dafür als Katalysatoren wirken. Grössere zusammenhängende Fragestellungen werden im Rahmen der E-Government-Strategie des Bundes und der Kantone zu diskutieren sein. Angesichts der jungen Entwicklung ist es dem Bundesrat im heutigen Zeitpunkt nicht möglich, dafür die rechtlichen, technischen und finanziellen Zeithorizonte und Rahmenbedingungen verbindlich zu nennen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, abzuklären, ob und in welchem Masse, unter welchen technischen, finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen (Datenschutz) und gegebenenfalls innert welcher Frist die Leiterinnen und Leiter der Einwohnerkontrollen direkten Zugriff auf das elektronische Personenstandsregister Infostar erhalten könnten.</p>
- Direkter Zugriff der Einwohnerkontrollen auf das elektronische Personenstandsregister Infostar
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