Förderung des Reisecars als umweltfreundliches kollektives Transportmittel
- ShortId
-
10.3095
- Id
-
20103095
- Updated
-
28.07.2023 10:16
- Language
-
de
- Title
-
Förderung des Reisecars als umweltfreundliches kollektives Transportmittel
- AdditionalIndexing
-
48;saubere Technologie;Reise;Schwerverkehrsabgabe;Strassenverkehr;Omnibus;sektorale Beihilfe;Verkehrsunternehmen
- 1
-
- L05K1803010104, Omnibus
- L05K0101010311, Reise
- L04K18010211, Verkehrsunternehmen
- L06K070601050403, saubere Technologie
- L05K1802010204, Schwerverkehrsabgabe
- L05K0704010109, sektorale Beihilfe
- L03K180301, Strassenverkehr
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Statistiken des Bundesamtes für Raumentwicklung geht rund die Hälfte des Personenverkehrs auf Freizeitverkehr zurück. Im Inland sind es sogar 60 Prozent des gesamten Personenverkehrs. Das vorherrschende Verkehrsmittel im Freizeitverkehr ist dabei das Auto. Die Folgen davon sind gemäss Bundesamt für Umwelt eine erhöhte Schadstoffbelastung der Luft und zusätzliche Lärmemissionen. Dem gegenüber steht der volkswirtschaftliche Nutzen des Freizeitverkehrs, der gerade im Bereich des Tourismus von grosser Bedeutung ist.</p><p>In der nationalen Strategie Freizeitverkehr sehen die Ämter des Eidgenössischen Departemenes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation deshalb vor, den Modalsplit im Freizeitverkehr zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs zu verschieben, wenngleich man gleichzeitig zum Schluss kommt, dass dies heute aus Gründen der Distanzen, der Lage und der Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel (beispielsweise zu Bergbahnen) noch nicht immer ein gangbarer Weg ist. Weitgehend vergessen geht dabei in allen Strategien des Bundes, dass der Reisecar als effizientes und äusserst umweltfreundliches kollektives Verkehrsmittel schon heute wesentlich zur Verringerung der Umwelt- und Stauproblematik im Strassenverkehr und damit auch im Freizeitverkehr beiträgt.</p><p>Reisecars sind ökologisch erwiesenermassen von sehr hohem Nutzen. So liegt der Verbrauch auf 100 Kilometer beim Bus zwischen 0,6 bis 0,9 Liter pro Person, beim Diesel-PW bei 5,9 Liter und beim Benzin-PW sogar bei 7,6 Liter. Zudem beanspruchen Reisecars gegenüber dem PW nur einen Bruchteil der Strassenfläche, um die gleiche Anzahl Personen zu befördern. Schliesslich verkehren Reisecars nur, wenn sie auch tatsächlich ausgelastet sind.</p><p>Die entschlossene Förderung des Reisecars als Ergänzung zum öffentlichen, fahrplanmässigen Verkehr kann daher eine weitere massive Entlastung bewirken, weshalb er kontinuierlich und nachhaltig in die Überlegungen von Politik und Behörden einbezogen werden muss.</p>
- <p>1. Wenn die externen Kosten mit den Verkehrsleistungen in Beziehung gesetzt werden, schneiden die Reisecars verglichen mit privaten Motorfahrzeugen hinsichtlich Ökologie und Sicherheit zwar besser ab. Sie decken ihre Kosten aber nicht vollständig. Die erwähnte nationale Strategie Freizeitverkehr ist umfassend ausgerichtet und somit nicht auf einzelne Verkehrsträger oder Verkehrsmittel beschränkt. Auch im Freizeitverkehr sollen diejenigen Verkehrsmittel zum Einsatz kommen, welche die grössten komparativen Vorteile in Bezug auf beispielsweise die Energieeffizienz, den CO2-Austoss, die Lärmemissionen, den Flächenbedarf für die Verkehrsinfrastruktur usw. besitzen. In diesem Sinne spielen die Reisecars natürlich eine bedeutende Rolle und werden dementsprechend in den weiteren Überlegungen im Rahmen der Strategie Freizeitverkehr berücksichtigt.</p><p>2. Bundesrat und Parlament waren sich bei der Einführung der LSVA der grossen Bedeutung der Reisecars gerade auch im Bereich des Tourismus bewusst. Aus diesem Grund wurde bereits auf Gesetzesstufe eine pauschale Veranlagung dieser Fahrzeugkategorie mit einer maximalen Belastung von 5000 Franken pro Jahr festgelegt. Dies stellt eine Privilegierung gegenüber den leistungsabhängig veranlagten Fahrzeugen dar, für welche in aller Regel deutlich höhere Abgabebeträge zu entrichten sind. Wie unter Punkt 1 ausgeführt decken Reisecars ihre externen Kosten nicht vollständig. Eine Senkung oder Abschaffung der Pauschale ist deshalb nicht angezeigt. Die zur Diskussion gestellte Abschaffung der Abgabe würde eine Anpassung von Artikel 4 Absatz 2 des Schwerverkehrsabgabegesetzes bedingen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>- den Reisecar als ökologisches, äusserst sicheres und kollektives Transportmittel in seine strategischen Überlegungen zur Bewältigung des Freizeitverkehrs mit einzubeziehen;</p><p>- die finanziellen Belastungen des Reisecars - soweit dies in der Kompetenz des Bundes liegt - zu senken, indem vorab die pauschale Schwerverkehrsabgabe (schrittweise bis 2014) abgeschafft oder zumindest reduziert wird.</p>
- Förderung des Reisecars als umweltfreundliches kollektives Transportmittel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss Statistiken des Bundesamtes für Raumentwicklung geht rund die Hälfte des Personenverkehrs auf Freizeitverkehr zurück. Im Inland sind es sogar 60 Prozent des gesamten Personenverkehrs. Das vorherrschende Verkehrsmittel im Freizeitverkehr ist dabei das Auto. Die Folgen davon sind gemäss Bundesamt für Umwelt eine erhöhte Schadstoffbelastung der Luft und zusätzliche Lärmemissionen. Dem gegenüber steht der volkswirtschaftliche Nutzen des Freizeitverkehrs, der gerade im Bereich des Tourismus von grosser Bedeutung ist.</p><p>In der nationalen Strategie Freizeitverkehr sehen die Ämter des Eidgenössischen Departemenes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation deshalb vor, den Modalsplit im Freizeitverkehr zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs zu verschieben, wenngleich man gleichzeitig zum Schluss kommt, dass dies heute aus Gründen der Distanzen, der Lage und der Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel (beispielsweise zu Bergbahnen) noch nicht immer ein gangbarer Weg ist. Weitgehend vergessen geht dabei in allen Strategien des Bundes, dass der Reisecar als effizientes und äusserst umweltfreundliches kollektives Verkehrsmittel schon heute wesentlich zur Verringerung der Umwelt- und Stauproblematik im Strassenverkehr und damit auch im Freizeitverkehr beiträgt.</p><p>Reisecars sind ökologisch erwiesenermassen von sehr hohem Nutzen. So liegt der Verbrauch auf 100 Kilometer beim Bus zwischen 0,6 bis 0,9 Liter pro Person, beim Diesel-PW bei 5,9 Liter und beim Benzin-PW sogar bei 7,6 Liter. Zudem beanspruchen Reisecars gegenüber dem PW nur einen Bruchteil der Strassenfläche, um die gleiche Anzahl Personen zu befördern. Schliesslich verkehren Reisecars nur, wenn sie auch tatsächlich ausgelastet sind.</p><p>Die entschlossene Förderung des Reisecars als Ergänzung zum öffentlichen, fahrplanmässigen Verkehr kann daher eine weitere massive Entlastung bewirken, weshalb er kontinuierlich und nachhaltig in die Überlegungen von Politik und Behörden einbezogen werden muss.</p>
- <p>1. Wenn die externen Kosten mit den Verkehrsleistungen in Beziehung gesetzt werden, schneiden die Reisecars verglichen mit privaten Motorfahrzeugen hinsichtlich Ökologie und Sicherheit zwar besser ab. Sie decken ihre Kosten aber nicht vollständig. Die erwähnte nationale Strategie Freizeitverkehr ist umfassend ausgerichtet und somit nicht auf einzelne Verkehrsträger oder Verkehrsmittel beschränkt. Auch im Freizeitverkehr sollen diejenigen Verkehrsmittel zum Einsatz kommen, welche die grössten komparativen Vorteile in Bezug auf beispielsweise die Energieeffizienz, den CO2-Austoss, die Lärmemissionen, den Flächenbedarf für die Verkehrsinfrastruktur usw. besitzen. In diesem Sinne spielen die Reisecars natürlich eine bedeutende Rolle und werden dementsprechend in den weiteren Überlegungen im Rahmen der Strategie Freizeitverkehr berücksichtigt.</p><p>2. Bundesrat und Parlament waren sich bei der Einführung der LSVA der grossen Bedeutung der Reisecars gerade auch im Bereich des Tourismus bewusst. Aus diesem Grund wurde bereits auf Gesetzesstufe eine pauschale Veranlagung dieser Fahrzeugkategorie mit einer maximalen Belastung von 5000 Franken pro Jahr festgelegt. Dies stellt eine Privilegierung gegenüber den leistungsabhängig veranlagten Fahrzeugen dar, für welche in aller Regel deutlich höhere Abgabebeträge zu entrichten sind. Wie unter Punkt 1 ausgeführt decken Reisecars ihre externen Kosten nicht vollständig. Eine Senkung oder Abschaffung der Pauschale ist deshalb nicht angezeigt. Die zur Diskussion gestellte Abschaffung der Abgabe würde eine Anpassung von Artikel 4 Absatz 2 des Schwerverkehrsabgabegesetzes bedingen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>- den Reisecar als ökologisches, äusserst sicheres und kollektives Transportmittel in seine strategischen Überlegungen zur Bewältigung des Freizeitverkehrs mit einzubeziehen;</p><p>- die finanziellen Belastungen des Reisecars - soweit dies in der Kompetenz des Bundes liegt - zu senken, indem vorab die pauschale Schwerverkehrsabgabe (schrittweise bis 2014) abgeschafft oder zumindest reduziert wird.</p>
- Förderung des Reisecars als umweltfreundliches kollektives Transportmittel
Back to List