Ermittlung von Internetstraftätern

ShortId
10.3097
Id
20103097
Updated
24.06.2025 23:38
Language
de
Title
Ermittlung von Internetstraftätern
AdditionalIndexing
12;34;Computerkriminalität;Strafverfahren;Bericht;Jugendschutz;polizeiliche Ermittlung;Eindämmung der Kriminalität;Internet
1
  • L04K12030301, Computerkriminalität
  • L05K1202020105, Internet
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L03K020206, Bericht
  • L04K05040402, Strafverfahren
  • L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
  • L05K0504010205, polizeiliche Ermittlung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Bei der Prüfung der vom Nationalrat überwiesenen Motion Glanzmann-Hunkeler 07.3627 stellte die RK-S fest, dass die zur Ermittlung von Internetstraftätern erforderlichen technischen Voraussetzungen noch nicht alle gegeben sind. Die erwähnte Motion nimmt sich mit der Forderung nach einer Registrierungspflicht für Wireless-Prepaid-Karten nur eines Teils des Problems an. Die Problematik ist offenbar viel umfassender, besonders deshalb, weil Internetcafés eine sehr schwer aufzuhebende Anonymität anbieten. Es lässt sich aber nicht ausschliessen, dass die Situation mit geeigneten und angemessenen Vorkehrungen verbessert werden kann. Dies setzt eine vertiefte Prüfung der technischen und rechtlichen Möglichkeiten voraus. Diese Prüfung ist durchaus gerechtfertigt, geht es hier doch einerseits um den Schutz vor Internetpädophilie und Internetkriminalität insgesamt sowie um den Persönlichkeitsschutz. Insbesondere soll auch der Cyberterrorismus, einschliesslich staatssicherheitsgefährdender Cyberangriffe, Gegenstand dieser Prüfung bilden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der RK-S. Eine vertiefte Prüfung dieser Identifizierungsproblematik wird mögliche Lösungsansätze und allfälligen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzeigen können. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Identifikationsproblematik auch im Rahmen der hängigen Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs vom 6. Oktober 2000 (SR 780.1) tangiert wird. Des Weiteren muss mitberücksichtigt werden, dass geprüfte Lösungsansätze grundrechtskonform ausgestaltet sein müssen. Bei der Lösungsfindung hat eine gewissenhafte Abwägung zwischen dem Schutz der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger und der Effizienz der Strafverfolgung stattzufinden. Ferner muss das Kosten-Nutzen-Verhältnis der zum Schutz vor Internetpädophilie sowie Internetkriminalität vorgeschlagenen Lösungsansätze zur Nutzeridentifikation geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht über mögliche Strategien zur Ermittlung von Internetstraftätern vorzulegen.</p>
  • Ermittlung von Internetstraftätern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Prüfung der vom Nationalrat überwiesenen Motion Glanzmann-Hunkeler 07.3627 stellte die RK-S fest, dass die zur Ermittlung von Internetstraftätern erforderlichen technischen Voraussetzungen noch nicht alle gegeben sind. Die erwähnte Motion nimmt sich mit der Forderung nach einer Registrierungspflicht für Wireless-Prepaid-Karten nur eines Teils des Problems an. Die Problematik ist offenbar viel umfassender, besonders deshalb, weil Internetcafés eine sehr schwer aufzuhebende Anonymität anbieten. Es lässt sich aber nicht ausschliessen, dass die Situation mit geeigneten und angemessenen Vorkehrungen verbessert werden kann. Dies setzt eine vertiefte Prüfung der technischen und rechtlichen Möglichkeiten voraus. Diese Prüfung ist durchaus gerechtfertigt, geht es hier doch einerseits um den Schutz vor Internetpädophilie und Internetkriminalität insgesamt sowie um den Persönlichkeitsschutz. Insbesondere soll auch der Cyberterrorismus, einschliesslich staatssicherheitsgefährdender Cyberangriffe, Gegenstand dieser Prüfung bilden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der RK-S. Eine vertiefte Prüfung dieser Identifizierungsproblematik wird mögliche Lösungsansätze und allfälligen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzeigen können. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Identifikationsproblematik auch im Rahmen der hängigen Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs vom 6. Oktober 2000 (SR 780.1) tangiert wird. Des Weiteren muss mitberücksichtigt werden, dass geprüfte Lösungsansätze grundrechtskonform ausgestaltet sein müssen. Bei der Lösungsfindung hat eine gewissenhafte Abwägung zwischen dem Schutz der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger und der Effizienz der Strafverfolgung stattzufinden. Ferner muss das Kosten-Nutzen-Verhältnis der zum Schutz vor Internetpädophilie sowie Internetkriminalität vorgeschlagenen Lösungsansätze zur Nutzeridentifikation geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht über mögliche Strategien zur Ermittlung von Internetstraftätern vorzulegen.</p>
    • Ermittlung von Internetstraftätern

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