Sicherheit auf Passstrassen
- ShortId
-
10.3099
- Id
-
20103099
- Updated
-
27.07.2023 19:14
- Language
-
de
- Title
-
Sicherheit auf Passstrassen
- AdditionalIndexing
-
48;Nutzfahrzeug;Kontrolle;Führerschein;Güterverkehr auf der Strasse;Sicherheit im Strassenverkehr;Passstrasse;Fahrpersonal;berufliche Eignung;Verkehrsunternehmen;Beförderung gefährlicher Güter
- 1
-
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- L05K1803010206, Passstrasse
- L05K1803010103, Nutzfahrzeug
- L05K1801020502, Fahrpersonal
- L05K0702020106, berufliche Eignung
- L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
- L05K1801020201, Beförderung gefährlicher Güter
- L04K08020313, Kontrolle
- L04K18020401, Führerschein
- L04K18010211, Verkehrsunternehmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Ablehnung meiner Motion 08.3008, "Verbot gefährlicher Lastwagen auf Bergstrecken", hat leider nichts zur Lösung des Problems beigetragen. Die Tatsache bleibt, dass Anwohnerinnen und Anwohner und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer durch den Schwerverkehr auf Bergstrecken mit gefährlichen Gütern an Leib und Leben bedroht sind. Das ist inakzeptabel. Bundesrat Leuenberger hat in der Debatte zwar Verständnis für das Anliegen geäussert, aber die Ursache für die Gefahr den Chauffeuren zugewiesen, die trotz technisch genügender Camions auf Bergstrecken überfordert sind und falsch bremsen.</p><p>Da offensichtlich kein Wille besteht, gefährliche Transporte über die Pässe grundsätzlich zu verbieten, sollte es wenigstens im Bestreben des Bundes liegen, unzulängliche Chauffeure von den Bergstrassen fernzuhalten. Insbesondere jene, die mit Gefahrguttransporten unterwegs sind, sollten nachweisen müssen, dass sie über die nötige Ausbildung und Erfahrung sowie ein genügendes Training für Bergfahrten verfügen. Vorstellbar wäre eine international anerkannte Prüfung nach einheitlichen Standards, die im Fahrausweis eingetragen werden muss. Zur Erarbeitung der Kriterien und zur Umsetzung der erforderlichen Ausbildungsmassnahmen sollen die Transportunternehmer nach Möglichkeit mit einbezogen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat erachtet eine gute Ausbildung der Lastwagenführer und -führerinnen als wichtige Basis für die Verkehrssicherheit. Mit der Chauffeurzulassungsverordnung vom 15. Juni 2007 (CZV; SR 741.521) hat er die Anforderungen an die Führerprüfung erheblich angehoben. Chauffeure müssen zudem alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Im Rahmen der Prüfung und der Weiterbildung werden auch Themen behandelt, die zu einer sicheren Überquerung der Alpen beitragen:</p><p>- Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiss möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen. Dazu gehört speziell der richtige Einsatz der verschiedenen Bremsen, insbesondere auch im Gefälle.</p><p>- Fähigkeit, die Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch die richtige Benutzung des Fahrzeugs zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang werden beispielsweise behandelt: bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrdynamik.</p><p>- Unfallprävention, Analyse von Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Lastwagen, Gesellschaftswagen und Kleinbussen.</p><p>- Sensibilisierung der Chauffeure in Bezug auf die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung für das sichere Fahren.</p><p>Die CZV entspricht den in der Europäischen Gemeinschaft geltenden Vorschriften. Sie übernimmt die Inhalte der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Sowohl in der Schweiz als auch in den Ländern der Europäischen Union wurden somit die Voraussetzungen geschaffen, damit die Chauffeure gut ausgebildet und laufend weitergebildet werden müssen.</p><p>Dies gilt insbesondere auch für Chauffeure von Gefahrguttransporten, zumal diese in Anbetracht des erhöhten Gefahrenpotenzials der Ladung speziell gut geschult werden, und dies schon seit mehreren Jahrzehnten. Die Bestimmungen zur Aus- und Weiterbildung werden im Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SR 0.741.621), welches von über 40 Ländern unterzeichnet wurde und als integrierender Bestandteil der Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SR 741.621) gilt, wie folgt geregelt: Gefahrgutchauffeure müssen eine Ausbildung von drei Tagen mit Abschlussprüfung absolvieren, bevor sie Gefahrguttransporte durchführen dürfen. Sie sind zudem einer Weiterbildungspflicht unterstellt (zwei Tage in fünf Jahren zu gefahrgutspezifischen Themen). Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung beschäftigen sie sich unter anderem auch intensiv mit Ladungssicherung und Fragen zur Fahrdynamik (beispielsweise für Tanktransporte).</p><p>Vorschriften über eine zusätzliche Ausbildung erübrigen sich somit. Diese Haltung hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion Amherd 09.3455, "Internationale Abkommen zu einer Sonderausbildung für den alpenquerenden Schwerverkehr", dargelegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten zu überprüfen:</p><p>- wie die Tauglichkeit von Chauffeuren für das Führen ihrer Lastwagen auf Bergstrecken überprüft werden kann;</p><p>- wie ein europaweit einheitlicher Nachweis von Ausbildung, Erfahrung und Training für Bergfahrten geregelt und durchgesetzt werden kann;</p><p>- wie die schweizerischen Transportunternehmen und -verbände in die Erarbeitung der Ausbildungskriterien einbezogen werden können.</p>
- Sicherheit auf Passstrassen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Ablehnung meiner Motion 08.3008, "Verbot gefährlicher Lastwagen auf Bergstrecken", hat leider nichts zur Lösung des Problems beigetragen. Die Tatsache bleibt, dass Anwohnerinnen und Anwohner und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer durch den Schwerverkehr auf Bergstrecken mit gefährlichen Gütern an Leib und Leben bedroht sind. Das ist inakzeptabel. Bundesrat Leuenberger hat in der Debatte zwar Verständnis für das Anliegen geäussert, aber die Ursache für die Gefahr den Chauffeuren zugewiesen, die trotz technisch genügender Camions auf Bergstrecken überfordert sind und falsch bremsen.</p><p>Da offensichtlich kein Wille besteht, gefährliche Transporte über die Pässe grundsätzlich zu verbieten, sollte es wenigstens im Bestreben des Bundes liegen, unzulängliche Chauffeure von den Bergstrassen fernzuhalten. Insbesondere jene, die mit Gefahrguttransporten unterwegs sind, sollten nachweisen müssen, dass sie über die nötige Ausbildung und Erfahrung sowie ein genügendes Training für Bergfahrten verfügen. Vorstellbar wäre eine international anerkannte Prüfung nach einheitlichen Standards, die im Fahrausweis eingetragen werden muss. Zur Erarbeitung der Kriterien und zur Umsetzung der erforderlichen Ausbildungsmassnahmen sollen die Transportunternehmer nach Möglichkeit mit einbezogen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat erachtet eine gute Ausbildung der Lastwagenführer und -führerinnen als wichtige Basis für die Verkehrssicherheit. Mit der Chauffeurzulassungsverordnung vom 15. Juni 2007 (CZV; SR 741.521) hat er die Anforderungen an die Führerprüfung erheblich angehoben. Chauffeure müssen zudem alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Im Rahmen der Prüfung und der Weiterbildung werden auch Themen behandelt, die zu einer sicheren Überquerung der Alpen beitragen:</p><p>- Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiss möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen. Dazu gehört speziell der richtige Einsatz der verschiedenen Bremsen, insbesondere auch im Gefälle.</p><p>- Fähigkeit, die Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch die richtige Benutzung des Fahrzeugs zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang werden beispielsweise behandelt: bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrdynamik.</p><p>- Unfallprävention, Analyse von Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Lastwagen, Gesellschaftswagen und Kleinbussen.</p><p>- Sensibilisierung der Chauffeure in Bezug auf die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung für das sichere Fahren.</p><p>Die CZV entspricht den in der Europäischen Gemeinschaft geltenden Vorschriften. Sie übernimmt die Inhalte der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Sowohl in der Schweiz als auch in den Ländern der Europäischen Union wurden somit die Voraussetzungen geschaffen, damit die Chauffeure gut ausgebildet und laufend weitergebildet werden müssen.</p><p>Dies gilt insbesondere auch für Chauffeure von Gefahrguttransporten, zumal diese in Anbetracht des erhöhten Gefahrenpotenzials der Ladung speziell gut geschult werden, und dies schon seit mehreren Jahrzehnten. Die Bestimmungen zur Aus- und Weiterbildung werden im Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SR 0.741.621), welches von über 40 Ländern unterzeichnet wurde und als integrierender Bestandteil der Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SR 741.621) gilt, wie folgt geregelt: Gefahrgutchauffeure müssen eine Ausbildung von drei Tagen mit Abschlussprüfung absolvieren, bevor sie Gefahrguttransporte durchführen dürfen. Sie sind zudem einer Weiterbildungspflicht unterstellt (zwei Tage in fünf Jahren zu gefahrgutspezifischen Themen). Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung beschäftigen sie sich unter anderem auch intensiv mit Ladungssicherung und Fragen zur Fahrdynamik (beispielsweise für Tanktransporte).</p><p>Vorschriften über eine zusätzliche Ausbildung erübrigen sich somit. Diese Haltung hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion Amherd 09.3455, "Internationale Abkommen zu einer Sonderausbildung für den alpenquerenden Schwerverkehr", dargelegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten zu überprüfen:</p><p>- wie die Tauglichkeit von Chauffeuren für das Führen ihrer Lastwagen auf Bergstrecken überprüft werden kann;</p><p>- wie ein europaweit einheitlicher Nachweis von Ausbildung, Erfahrung und Training für Bergfahrten geregelt und durchgesetzt werden kann;</p><p>- wie die schweizerischen Transportunternehmen und -verbände in die Erarbeitung der Ausbildungskriterien einbezogen werden können.</p>
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