Will der Bundesrat vermehrt Staatssekretäre einsetzen?
- ShortId
-
10.3100
- Id
-
20103100
- Updated
-
27.07.2023 22:01
- Language
-
de
- Title
-
Will der Bundesrat vermehrt Staatssekretäre einsetzen?
- AdditionalIndexing
-
04;421;Aufgaben der Exekutive;Regierung;parlamentarische Kommission;Entscheidungsprozess;Regierungsreform;Staatssekretär/in;Beziehung Legislative-Exekutive
- 1
-
- L05K0806020306, Staatssekretär/in
- L04K08020307, Entscheidungsprozess
- L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
- L04K08060203, Regierung
- L04K08060204, Regierungsreform
- L04K08030301, parlamentarische Kommission
- L04K08060201, Aufgaben der Exekutive
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die neuesten Ereignisse haben gezeigt, dass eine Entlastung des Bundesrates dringend nötig ist. Ziel muss es deshalb sein, den Bundesrat von Zweitrangigem zu entlasten und ihm bessere Führungsinstrumente zur Verfügung zu stellen, die seine Handlungsfähigkeit erhöhen. Die Regierung soll dadurch Zeit gewinnen für die strategische Führung, für den Dialog mit Volk, Kantonen und Parlament sowie für eine starke Vertretung der Schweiz auf internationaler Ebene.</p>
- <p>Die Fragen können wie folgt beantwortet werden: Der Bundesrat hat an seinen Klausuren vom 24. März und 1. Mai 2010 über die Regierungsreform diskutiert und dabei wichtige Eckwerte beschlossen. Insbesondere möchte der Bundesrat auch vermehrt Staatssekretärinnen und Staatssekretäre einsetzen. Er hat deshalb die Bundeskanzlei beauftragt, den Ausbau des heutigen Systems vertieft zu prüfen. In seiner Zusatzbotschaft zur Regierungsreform wird der Bundesrat ausführen, welcher Status und welche Aufgaben den Staatssekretärinnen und Staatssekretären zukommen sollen, und dem Parlament entsprechende Anträge unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Um der strategischen Regierungspolitik (Art. 180 der Bundesverfassung) ohne dauernde Überlastung Vorrang vor der Departementspolitik einräumen zu können, sind Entlastungsmöglichkeiten notwendig. Die bestehenden institutionellen Möglichkeiten zur Entlastung des Bundesrates reichen aus, sie sind jedoch kreativer einzusetzen und besser zu nützen. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist die Regierung gewillt, mehr Staatssekretäre oder Delegierte für Spezialaufgaben zu ernennen?</p><p>2. Welche Massnahmen werden getroffen, um längere Instanzenwege und kompliziertere Entscheidungsverfahren zu verhindern?</p><p>3. Staatssekretäre und Amtsdirektoren könnten die Bundesräte auch in den Parlaments- und Kommissionssitzungen vertreten - gemäss den Artikeln 159 und 160 des Parlamentsgesetzes ist die Präsenz der Bundesräte nicht vorgeschrieben. Würden es die Departementsvorsteher begrüssen, wenn die Parlamentarier deren Präsenz weniger erwarten würden? Würde der Informationsfluss zwischen Parlamentariern und Bundesräten dadurch erschwert?</p>
- Will der Bundesrat vermehrt Staatssekretäre einsetzen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die neuesten Ereignisse haben gezeigt, dass eine Entlastung des Bundesrates dringend nötig ist. Ziel muss es deshalb sein, den Bundesrat von Zweitrangigem zu entlasten und ihm bessere Führungsinstrumente zur Verfügung zu stellen, die seine Handlungsfähigkeit erhöhen. Die Regierung soll dadurch Zeit gewinnen für die strategische Führung, für den Dialog mit Volk, Kantonen und Parlament sowie für eine starke Vertretung der Schweiz auf internationaler Ebene.</p>
- <p>Die Fragen können wie folgt beantwortet werden: Der Bundesrat hat an seinen Klausuren vom 24. März und 1. Mai 2010 über die Regierungsreform diskutiert und dabei wichtige Eckwerte beschlossen. Insbesondere möchte der Bundesrat auch vermehrt Staatssekretärinnen und Staatssekretäre einsetzen. Er hat deshalb die Bundeskanzlei beauftragt, den Ausbau des heutigen Systems vertieft zu prüfen. In seiner Zusatzbotschaft zur Regierungsreform wird der Bundesrat ausführen, welcher Status und welche Aufgaben den Staatssekretärinnen und Staatssekretären zukommen sollen, und dem Parlament entsprechende Anträge unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Um der strategischen Regierungspolitik (Art. 180 der Bundesverfassung) ohne dauernde Überlastung Vorrang vor der Departementspolitik einräumen zu können, sind Entlastungsmöglichkeiten notwendig. Die bestehenden institutionellen Möglichkeiten zur Entlastung des Bundesrates reichen aus, sie sind jedoch kreativer einzusetzen und besser zu nützen. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist die Regierung gewillt, mehr Staatssekretäre oder Delegierte für Spezialaufgaben zu ernennen?</p><p>2. Welche Massnahmen werden getroffen, um längere Instanzenwege und kompliziertere Entscheidungsverfahren zu verhindern?</p><p>3. Staatssekretäre und Amtsdirektoren könnten die Bundesräte auch in den Parlaments- und Kommissionssitzungen vertreten - gemäss den Artikeln 159 und 160 des Parlamentsgesetzes ist die Präsenz der Bundesräte nicht vorgeschrieben. Würden es die Departementsvorsteher begrüssen, wenn die Parlamentarier deren Präsenz weniger erwarten würden? Würde der Informationsfluss zwischen Parlamentariern und Bundesräten dadurch erschwert?</p>
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