SRG. Ausbau in Zürich, Abbau in Basel
- ShortId
-
10.3102
- Id
-
20103102
- Updated
-
28.07.2023 11:09
- Language
-
de
- Title
-
SRG. Ausbau in Zürich, Abbau in Basel
- AdditionalIndexing
-
34;Berichterstattung durch die Medien;Dezentralisierung;öffentliche Investition;Kostenrechnung;Standort des Betriebes;Zürich (Kanton);Basel-Stadt;Gebäude;SRG;private Investition
- 1
-
- L05K1202050108, SRG
- L05K0703040302, Standort des Betriebes
- L05K0705030303, Gebäude
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K12020402, Berichterstattung durch die Medien
- L06K030101010302, Basel-Stadt
- L05K0301010123, Zürich (Kanton)
- L04K11090107, öffentliche Investition
- L04K11090108, private Investition
- L04K01020406, Dezentralisierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2./3./7. Beim angesprochenen Projekt handelt es sich um eine Vorstudie aus dem Jahr 2002, welche die Nutzungsmöglichkeiten für das Schweizer Fernsehen südlich des heutigen Studioareals in Leutschenbach geprüft hat. Das Projekt ist im Januar 2009 gestoppt worden. Ausschlaggebend waren nach den Informationen der SRG finanzielle Gründe, aber auch die Tatsache, dass die Raumbedürfnisse nach Abschluss der Zusammenführung von Radio und Fernsehen (Konvergenz) in der deutschsprachigen Schweiz noch nicht bekannt sind. Zudem hat der Verwaltungsrat der SRG im Juni 2009 vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzprobleme auch einen Investitionsstopp im Immobilienbereich beschlossen. Infolgedessen bestehen zurzeit auch keine konkreten Ausbauprojekte des Studiostandorts Leutschenbach. Die in den Jahren 2002 bis 2009 aufgelaufenen Planungskosten belaufen sich auf rund 1 Millionen Franken.</p><p>4. Es bestehen keine konkreten Pläne für einen Ausbau des Studiostandorts Leutschenbach. Grundsätzlich wird die SRG den Ausbau bestehender oder den Bau von neuen Studiostandorten erst dann konkret planen können, wenn es die Finanzlage erlaubt. Im heutigen Zeitpunkt geht es in erster Linie darum, die gemäss dem Radio- und Fernsehgesetz vom 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40) und der Konzession SRG vom 28. November 2007 (BBl 2007 8557) verlangten Leistungen gewährleisten und die dafür benötigten Infrastrukturen aufrechterhalten zu können. </p><p>5. Das RTVG und die Konzession SRG verlangen nur, dass die Programme überwiegend in den Sprachregionen produziert werden, für die sie bestimmt sind. Weitere Vorgaben etwa in Bezug auf konkrete Studiostandorte gibt es nicht. Angesichts der Unabhängigkeit und der Autonomie der SRG hat der Bundesrat auf konkretere Produktionsvorgaben in der Konzession verzichtet. Doch hat der Verwaltungsrat der SRG in den Rahmenbedingungen zum Konvergenzprojekt festhalten, dass an den bisherigen grossen Produktionsstandorten festzuhalten sei. Es ist Sache des Verwaltungsrates, die Einhaltung dieser Rahmenbedingung zu prüfen und allenfalls einzuschreiten. Die SRG betont in einer Stellungnahme zur Interpellation, dass die Anzahl der qualifizierten Arbeitsplätze am Hauptstudiostandort Basel mindestens gleich hoch bleiben werde wie heute. </p><p>6. Der Bundesrat geht nicht von einer weiteren Zentralisierung der Produktion in Zürich aus. Trotzdem spricht die Interpellation ein Problem an, das auch im Rahmen der kontinuierlichen Programmbeobachtung analysiert wurde. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Produktionsstandort die Berichterstattung beeinflussen kann, sei es aus sozialen-gesellschaftlichen Gründen seitens der Programmschaffenden oder aus produktionstechnischen Überlegungen. Aus Gründen der Akzeptanz und der Identifikation sind die Programmverantwortlichen gefordert, einer Zentralisierung in der Berichterstattung, die allein auf den Studiostandort zurückzuführen ist, mit geeigneten Führungsinstrumenten entsprechend vorzubeugen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit Erstaunen nimmt man in Basel zur Kenntnis, dass die SRG laut Presseberichten mithilfe privater Investoren einen neuen Studio- und Bürokomplex mit einem 15-stöckigen Hochhaus und rund 30 000 Quadratmetern Bürofläche für das Fernsehen in Zürich realisieren will. Gleichzeitig lehnen Exponenten der SRG den Ausbau des Hauptstudiostandorts Basel zu einem vollkonvergenten, trimedialen Mediencampus "Gesellschaft, Wissenschaft und Kultur" mit dem Argument ab, dass der Betrieb eines Fernsehstudios in Basel viel teurer wäre als in Zürich. </p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist er über das Neubauprojekt für einen Studio- und Bürokomplex der SRG in Zürich orientiert, und was hält er davon?</p><p>2. Was sind die Gründe der SRG für einen weiteren Ausbau des Studiostandorts Zürich? </p><p>3. Wie viel würde dieses Neubauprojekt insgesamt kosten, und wie viel hat die SRG bereits in das Neubauprojekt in Zürich investiert?</p><p>4. Existiert ein Vergleich der Investitions- und Betriebskosten zwischen einem vollkonvergenten, trimedialen Mediencampus in Basel einerseits und einem ausgebauten Studiostandort Zürich andererseits, und wie sieht dieser aus? </p><p>5. Welche Bedeutung misst der Bundesrat einer dezentralen, thematisch gegliederten Studiostruktur mit drei Hauptstudiostandorten für die SRG zu? </p><p>6. Wie stellt er sich zur Gefahr, dass bei einer Zentralisierung in Zürich die subjektive Wahrnehmung der Journalisten die Berichterstattung über andere Regionen negativ beeinflussen kann, indem der persönliche Lebensraum der Journalisten unbewusst schwerer gewichtet wird als jener anderer Regionen? </p><p>7. In welchem Umfang ist gewährleistet, dass die privaten Investoren am Ende nicht mittels Gebührengelder, die für das Programm bestimmt sind, einen finanziellen Profit erzielen?</p>
- SRG. Ausbau in Zürich, Abbau in Basel
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2./3./7. Beim angesprochenen Projekt handelt es sich um eine Vorstudie aus dem Jahr 2002, welche die Nutzungsmöglichkeiten für das Schweizer Fernsehen südlich des heutigen Studioareals in Leutschenbach geprüft hat. Das Projekt ist im Januar 2009 gestoppt worden. Ausschlaggebend waren nach den Informationen der SRG finanzielle Gründe, aber auch die Tatsache, dass die Raumbedürfnisse nach Abschluss der Zusammenführung von Radio und Fernsehen (Konvergenz) in der deutschsprachigen Schweiz noch nicht bekannt sind. Zudem hat der Verwaltungsrat der SRG im Juni 2009 vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzprobleme auch einen Investitionsstopp im Immobilienbereich beschlossen. Infolgedessen bestehen zurzeit auch keine konkreten Ausbauprojekte des Studiostandorts Leutschenbach. Die in den Jahren 2002 bis 2009 aufgelaufenen Planungskosten belaufen sich auf rund 1 Millionen Franken.</p><p>4. Es bestehen keine konkreten Pläne für einen Ausbau des Studiostandorts Leutschenbach. Grundsätzlich wird die SRG den Ausbau bestehender oder den Bau von neuen Studiostandorten erst dann konkret planen können, wenn es die Finanzlage erlaubt. Im heutigen Zeitpunkt geht es in erster Linie darum, die gemäss dem Radio- und Fernsehgesetz vom 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40) und der Konzession SRG vom 28. November 2007 (BBl 2007 8557) verlangten Leistungen gewährleisten und die dafür benötigten Infrastrukturen aufrechterhalten zu können. </p><p>5. Das RTVG und die Konzession SRG verlangen nur, dass die Programme überwiegend in den Sprachregionen produziert werden, für die sie bestimmt sind. Weitere Vorgaben etwa in Bezug auf konkrete Studiostandorte gibt es nicht. Angesichts der Unabhängigkeit und der Autonomie der SRG hat der Bundesrat auf konkretere Produktionsvorgaben in der Konzession verzichtet. Doch hat der Verwaltungsrat der SRG in den Rahmenbedingungen zum Konvergenzprojekt festhalten, dass an den bisherigen grossen Produktionsstandorten festzuhalten sei. Es ist Sache des Verwaltungsrates, die Einhaltung dieser Rahmenbedingung zu prüfen und allenfalls einzuschreiten. Die SRG betont in einer Stellungnahme zur Interpellation, dass die Anzahl der qualifizierten Arbeitsplätze am Hauptstudiostandort Basel mindestens gleich hoch bleiben werde wie heute. </p><p>6. Der Bundesrat geht nicht von einer weiteren Zentralisierung der Produktion in Zürich aus. Trotzdem spricht die Interpellation ein Problem an, das auch im Rahmen der kontinuierlichen Programmbeobachtung analysiert wurde. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Produktionsstandort die Berichterstattung beeinflussen kann, sei es aus sozialen-gesellschaftlichen Gründen seitens der Programmschaffenden oder aus produktionstechnischen Überlegungen. Aus Gründen der Akzeptanz und der Identifikation sind die Programmverantwortlichen gefordert, einer Zentralisierung in der Berichterstattung, die allein auf den Studiostandort zurückzuführen ist, mit geeigneten Führungsinstrumenten entsprechend vorzubeugen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit Erstaunen nimmt man in Basel zur Kenntnis, dass die SRG laut Presseberichten mithilfe privater Investoren einen neuen Studio- und Bürokomplex mit einem 15-stöckigen Hochhaus und rund 30 000 Quadratmetern Bürofläche für das Fernsehen in Zürich realisieren will. Gleichzeitig lehnen Exponenten der SRG den Ausbau des Hauptstudiostandorts Basel zu einem vollkonvergenten, trimedialen Mediencampus "Gesellschaft, Wissenschaft und Kultur" mit dem Argument ab, dass der Betrieb eines Fernsehstudios in Basel viel teurer wäre als in Zürich. </p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist er über das Neubauprojekt für einen Studio- und Bürokomplex der SRG in Zürich orientiert, und was hält er davon?</p><p>2. Was sind die Gründe der SRG für einen weiteren Ausbau des Studiostandorts Zürich? </p><p>3. Wie viel würde dieses Neubauprojekt insgesamt kosten, und wie viel hat die SRG bereits in das Neubauprojekt in Zürich investiert?</p><p>4. Existiert ein Vergleich der Investitions- und Betriebskosten zwischen einem vollkonvergenten, trimedialen Mediencampus in Basel einerseits und einem ausgebauten Studiostandort Zürich andererseits, und wie sieht dieser aus? </p><p>5. Welche Bedeutung misst der Bundesrat einer dezentralen, thematisch gegliederten Studiostruktur mit drei Hauptstudiostandorten für die SRG zu? </p><p>6. Wie stellt er sich zur Gefahr, dass bei einer Zentralisierung in Zürich die subjektive Wahrnehmung der Journalisten die Berichterstattung über andere Regionen negativ beeinflussen kann, indem der persönliche Lebensraum der Journalisten unbewusst schwerer gewichtet wird als jener anderer Regionen? </p><p>7. In welchem Umfang ist gewährleistet, dass die privaten Investoren am Ende nicht mittels Gebührengelder, die für das Programm bestimmt sind, einen finanziellen Profit erzielen?</p>
- SRG. Ausbau in Zürich, Abbau in Basel
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