Sexuelle und reproduktive Gesundheit der Frau in der Schweiz. Eine Privatsache?
- ShortId
-
10.3104
- Id
-
20103104
- Updated
-
14.11.2025 07:22
- Language
-
de
- Title
-
Sexuelle und reproduktive Gesundheit der Frau in der Schweiz. Eine Privatsache?
- AdditionalIndexing
-
2841;Abtreibung;Familienplanung;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Gesundheitszustand;Empfängnisverhütung;Ländervergleich;Finanzierung;Frau
- 1
-
- L05K0103020102, Empfängnisverhütung
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L03K110902, Finanzierung
- L03K010302, Familienplanung
- L05K0103020101, Abtreibung
- L04K01050523, Gesundheitszustand
- L05K0107010301, Frau
- L04K02022201, Ländervergleich
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Gesundheit der Frau im reproduktionsfähigen Alter ist zentral verbunden mit Schwangerschaften und Geburten. Unerwünschte Schwangerschaften gefährden die Gesundheit der Frau und stellen ein Risiko dar für die zukünftige Gesundheit des Kindes. Sowohl was die Prävention von unerwünschten Schwangerschaften als auch was deren Behandlung anbelangt, ist die öffentliche Hand gefordert. Aktuell eröffnen sich zwei Problemfelder:</p><p>1. Es gibt erneut Bestrebungen, den legalen Schwangerschaftsabbruch aus dem Leistungskatalog des KVG zu streichen.</p><p>2. Auf dem Markt werden neue, gutverträgliche und langfristig wirksame Depotpräparate zur Schwangerschaftsverhütung angeboten (Mirena, Implanon). Diese kosten, inklusive ärztlicher Behandlung, 400 bis 500 Franken, was sie für Frauen in wirtschaftlich schwieriger Situation nicht erstehbar macht. Diese Frauen sind aufgrund ihres sozialen und kulturellen Hintergrundes nicht selten auch erhöht gefährdet, eine unerwünschte Schwangerschaft zu erleiden. Zurzeit sehen sich kantonale Familienberatungsstellen mit einer steigenden Zahl von Gesuchen um Mitfinanzierung von Verhütungsmitteln konfrontiert.</p>
- <p>Dem Bundesrat ist bekannt, dass eine unerwünschte Schwangerschaft schwerwiegende Konsequenzen für die betroffene Frau haben kann. Auch wenn sich ein Schwangerschaftsabbruch heute in den meisten Fällen ohne Komplikationen durchführen lässt (in fast 60 Prozent erfolgt er medikamentös), bleibt ein gewisses medizinisches Risiko. Zudem stellt der Abbruch für einige Frauen eine psychische Belastung dar, was deren Gesundheit ebenfalls beeinträchtigen kann. Gemäss Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen (SR 857.5) haben Bund und Kantone dafür zu sorgen, dass unmittelbar an einer Schwangerschaft beteiligte Personen unentgeltliche Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen können. Dies beinhaltet auch die Beratung zur Schwangerschaftsverhütung. Insofern ist die öffentliche Hand in die Prävention unerwünschter Schwangerschaften involviert. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen der Interpellantin wie folgt:</p><p>1. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz liegt seit 2003 stabil zwischen 10 000 und 11 000 Eingriffen pro Jahr. Gemäss verschiedenen Untersuchungen sind jedoch Schwangerschaftsabbrüche bei Migrantinnen rund dreimal häufiger als bei Schweizerinnen. Erfahrungen aus der Praxis der Familienplanungsstellen zeigen, dass ein grosser Anteil ungewollter Schwangerschaften Migrantinnen mit prekärem Aufenthaltsstatus betrifft. Mangelnde Verhütung erklärt sich im Migrationskontext oft durch knappe finanzielle Ressourcen, Vorbehalte gegen Verhütungsmittel oder aufenthalts- und partnerschaftsbezogene sowie ökonomische Abhängigkeiten. Eine schweizweite Bestandesaufnahme vom Dachverband der Familienplanungsstellen Planes zeigt zudem auf, dass Migrantinnen Beratungsangebote zur Schwangerschaftsverhütung weniger häufig in Anspruch nehmen als Schweizerinnen, da Hürden beim Zugang bestehen. Die Mehrheit der befragten Beratungsstellen gibt an, mehr finanzielle Mittel zu benötigen, um Migrantinnen den Kauf von Verhütungsmitteln zu ermöglichen. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, solche Präventionsaktivitäten zu verstärken. Allerdings liegt gemäss Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen der Betrieb solcher Beratungsstellen im Aufgabenbereich der Kantone.</p><p>2. Angesichts der steigenden Gesundheitskosten und der Prämienerhöhungen drängt sich grosse Zurückhaltung auf, wenn es darum geht, den Leistungskatalog in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auszuweiten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass günstige, gut zugängliche und effiziente Verhütungsmittel zur Verfügung stehen. Wie in der Antwort auf die Frage Stump 10.5073 (Kostenloser Zugang zur Schwangerschaftsverhütung für alle) erläutert, liegt es nach Meinung des Bundesrats in der Verantwortung der Versicherten, unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden. Diese individuelle Verantwortung kann bei gewissen Bevölkerungsgruppen, insbesondere bei Migrantinnen in prekären Verhältnissen oder jungen Frauen, unterstützt werden, indem niederschwellige Beratungszentren subventionierte Verhütungsmittel in diesen Zielgruppen abgeben. In einigen Kantonen ist dies gängige Praxis. Das Problem lässt sich so lösen, ohne der Krankenversicherung - und damit den Prämienzahlern - neue Kosten aufzubürden. </p><p>3. Auf 1000 Frauen im gebärfähigen Alter fallen 6,5 Abbrüche. Diese Zahl ist im internationalen Vergleich gering. In fast allen westeuropäischen Ländern werden Schwangerschaftsabbrüche von der Sozial- oder Krankenversicherung übernommen. Die Verhütungsmittel gehen jedoch meist zulasten der betroffenen Personen. Allerdings kennen einige Länder Programme zur Subventionierung von Verhütungsmitteln für junge Frauen (z. B. erhalten in Deutschland Frauen unter 20 Jahren die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel von der Krankenkasse rückerstattet).</p><p>4. Der Bundesrat teilt die Meinung der Interpellantin, dass der Zugang zu wirksamen Verhütungsmitteln, adäquater Beratung und sicherem Schwangerschaftsabbruch zentral ist für die reproduktive Gesundheit der Frau. Er ist der Meinung, dass dieser Zugang schon heute gewährleistet ist. </p><p>5. Der Bundesrat ist der Meinung, dass in diesem Bereich kein Forschungsbedarf besteht. Forschungsergebnisse sind heute bereits ausreichend vorhanden (siehe beispielsweise den Bericht "Bestandesaufnahme bei den Beratungsstellen für Schwangerschaft und Familienplanung", Planes, Bern, 2009). </p><p>6. Praktisch alle von den Kantonen als Familienplanungsstellen bezeichneten Organisationen sind im Dachverband Planes zusammengeschlossen, welcher seinerseits als Mitglied der International Planned Parenthood Federation (IPPF) aktiv mit internationalen Fachkräften zusammenarbeitet. Auch auf der Ebene der universitären Forschung (etwa im Bereich der sexuell übertragbaren Krankheiten) findet ein reger Austausch mit ausländischen Spezialisten statt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. In der Schweiz müssen alle Verhütungsmittel privat bezahlt werden, was dazu führt, dass Frauen in Abhängigkeit von ihrem sozialen und wirtschaftlichen Status nicht das für sie sicherste Verhütungsmittel wählen. Wie beurteilt er diese Aussage im Hinblick auf die Prävention von unerwünschten Schwangerschaften, die Anzahl von Schwangerschaftsabbrüchen und die Gleichbehandlung der medizinischen Versorgung von Frauen, unabhängig von ihrem Status? </p><p>2. Wie beurteilt er eine mögliche Rückvergütung durch die obligatorische Krankenversicherung für gewisse Verhütungsmittel und/oder in gewissen Lebenssituationen bzw. Altersabschnitten? </p><p>3. Wie steht die Schweiz bezüglich obiger Fragen im internationalen Vergleich da? Und wie korrelieren Lösungen in andern Ländern mit deren Anzahl unerwünschter Schwangerschaften und Anzahl Schwangerschaftsabbrüchen? </p><p>4. Anerkennt er das Faktum, dass der einfache und freie Zugang zu wirksamen Verhütungsmitteln und sicherem Schwangerschaftsabbruch für die reproduktive Gesundheit der Frau zentral ist? </p><p>5. Besteht im Hinblick auf Evaluation und Umsetzung von politischen Entscheiden Forschungsbedarf? </p><p>6. Wie beurteilt er die internationale Vernetzung von Fachkräften und politischen Entscheidungsträgern im Bereich sexueller und reproduktiver Gesundheit der Frau?</p>
- Sexuelle und reproduktive Gesundheit der Frau in der Schweiz. Eine Privatsache?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Gesundheit der Frau im reproduktionsfähigen Alter ist zentral verbunden mit Schwangerschaften und Geburten. Unerwünschte Schwangerschaften gefährden die Gesundheit der Frau und stellen ein Risiko dar für die zukünftige Gesundheit des Kindes. Sowohl was die Prävention von unerwünschten Schwangerschaften als auch was deren Behandlung anbelangt, ist die öffentliche Hand gefordert. Aktuell eröffnen sich zwei Problemfelder:</p><p>1. Es gibt erneut Bestrebungen, den legalen Schwangerschaftsabbruch aus dem Leistungskatalog des KVG zu streichen.</p><p>2. Auf dem Markt werden neue, gutverträgliche und langfristig wirksame Depotpräparate zur Schwangerschaftsverhütung angeboten (Mirena, Implanon). Diese kosten, inklusive ärztlicher Behandlung, 400 bis 500 Franken, was sie für Frauen in wirtschaftlich schwieriger Situation nicht erstehbar macht. Diese Frauen sind aufgrund ihres sozialen und kulturellen Hintergrundes nicht selten auch erhöht gefährdet, eine unerwünschte Schwangerschaft zu erleiden. Zurzeit sehen sich kantonale Familienberatungsstellen mit einer steigenden Zahl von Gesuchen um Mitfinanzierung von Verhütungsmitteln konfrontiert.</p>
- <p>Dem Bundesrat ist bekannt, dass eine unerwünschte Schwangerschaft schwerwiegende Konsequenzen für die betroffene Frau haben kann. Auch wenn sich ein Schwangerschaftsabbruch heute in den meisten Fällen ohne Komplikationen durchführen lässt (in fast 60 Prozent erfolgt er medikamentös), bleibt ein gewisses medizinisches Risiko. Zudem stellt der Abbruch für einige Frauen eine psychische Belastung dar, was deren Gesundheit ebenfalls beeinträchtigen kann. Gemäss Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen (SR 857.5) haben Bund und Kantone dafür zu sorgen, dass unmittelbar an einer Schwangerschaft beteiligte Personen unentgeltliche Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen können. Dies beinhaltet auch die Beratung zur Schwangerschaftsverhütung. Insofern ist die öffentliche Hand in die Prävention unerwünschter Schwangerschaften involviert. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen der Interpellantin wie folgt:</p><p>1. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz liegt seit 2003 stabil zwischen 10 000 und 11 000 Eingriffen pro Jahr. Gemäss verschiedenen Untersuchungen sind jedoch Schwangerschaftsabbrüche bei Migrantinnen rund dreimal häufiger als bei Schweizerinnen. Erfahrungen aus der Praxis der Familienplanungsstellen zeigen, dass ein grosser Anteil ungewollter Schwangerschaften Migrantinnen mit prekärem Aufenthaltsstatus betrifft. Mangelnde Verhütung erklärt sich im Migrationskontext oft durch knappe finanzielle Ressourcen, Vorbehalte gegen Verhütungsmittel oder aufenthalts- und partnerschaftsbezogene sowie ökonomische Abhängigkeiten. Eine schweizweite Bestandesaufnahme vom Dachverband der Familienplanungsstellen Planes zeigt zudem auf, dass Migrantinnen Beratungsangebote zur Schwangerschaftsverhütung weniger häufig in Anspruch nehmen als Schweizerinnen, da Hürden beim Zugang bestehen. Die Mehrheit der befragten Beratungsstellen gibt an, mehr finanzielle Mittel zu benötigen, um Migrantinnen den Kauf von Verhütungsmitteln zu ermöglichen. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, solche Präventionsaktivitäten zu verstärken. Allerdings liegt gemäss Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen der Betrieb solcher Beratungsstellen im Aufgabenbereich der Kantone.</p><p>2. Angesichts der steigenden Gesundheitskosten und der Prämienerhöhungen drängt sich grosse Zurückhaltung auf, wenn es darum geht, den Leistungskatalog in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auszuweiten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass günstige, gut zugängliche und effiziente Verhütungsmittel zur Verfügung stehen. Wie in der Antwort auf die Frage Stump 10.5073 (Kostenloser Zugang zur Schwangerschaftsverhütung für alle) erläutert, liegt es nach Meinung des Bundesrats in der Verantwortung der Versicherten, unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden. Diese individuelle Verantwortung kann bei gewissen Bevölkerungsgruppen, insbesondere bei Migrantinnen in prekären Verhältnissen oder jungen Frauen, unterstützt werden, indem niederschwellige Beratungszentren subventionierte Verhütungsmittel in diesen Zielgruppen abgeben. In einigen Kantonen ist dies gängige Praxis. Das Problem lässt sich so lösen, ohne der Krankenversicherung - und damit den Prämienzahlern - neue Kosten aufzubürden. </p><p>3. Auf 1000 Frauen im gebärfähigen Alter fallen 6,5 Abbrüche. Diese Zahl ist im internationalen Vergleich gering. In fast allen westeuropäischen Ländern werden Schwangerschaftsabbrüche von der Sozial- oder Krankenversicherung übernommen. Die Verhütungsmittel gehen jedoch meist zulasten der betroffenen Personen. Allerdings kennen einige Länder Programme zur Subventionierung von Verhütungsmitteln für junge Frauen (z. B. erhalten in Deutschland Frauen unter 20 Jahren die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel von der Krankenkasse rückerstattet).</p><p>4. Der Bundesrat teilt die Meinung der Interpellantin, dass der Zugang zu wirksamen Verhütungsmitteln, adäquater Beratung und sicherem Schwangerschaftsabbruch zentral ist für die reproduktive Gesundheit der Frau. Er ist der Meinung, dass dieser Zugang schon heute gewährleistet ist. </p><p>5. Der Bundesrat ist der Meinung, dass in diesem Bereich kein Forschungsbedarf besteht. Forschungsergebnisse sind heute bereits ausreichend vorhanden (siehe beispielsweise den Bericht "Bestandesaufnahme bei den Beratungsstellen für Schwangerschaft und Familienplanung", Planes, Bern, 2009). </p><p>6. Praktisch alle von den Kantonen als Familienplanungsstellen bezeichneten Organisationen sind im Dachverband Planes zusammengeschlossen, welcher seinerseits als Mitglied der International Planned Parenthood Federation (IPPF) aktiv mit internationalen Fachkräften zusammenarbeitet. Auch auf der Ebene der universitären Forschung (etwa im Bereich der sexuell übertragbaren Krankheiten) findet ein reger Austausch mit ausländischen Spezialisten statt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. In der Schweiz müssen alle Verhütungsmittel privat bezahlt werden, was dazu führt, dass Frauen in Abhängigkeit von ihrem sozialen und wirtschaftlichen Status nicht das für sie sicherste Verhütungsmittel wählen. Wie beurteilt er diese Aussage im Hinblick auf die Prävention von unerwünschten Schwangerschaften, die Anzahl von Schwangerschaftsabbrüchen und die Gleichbehandlung der medizinischen Versorgung von Frauen, unabhängig von ihrem Status? </p><p>2. Wie beurteilt er eine mögliche Rückvergütung durch die obligatorische Krankenversicherung für gewisse Verhütungsmittel und/oder in gewissen Lebenssituationen bzw. Altersabschnitten? </p><p>3. Wie steht die Schweiz bezüglich obiger Fragen im internationalen Vergleich da? Und wie korrelieren Lösungen in andern Ländern mit deren Anzahl unerwünschter Schwangerschaften und Anzahl Schwangerschaftsabbrüchen? </p><p>4. Anerkennt er das Faktum, dass der einfache und freie Zugang zu wirksamen Verhütungsmitteln und sicherem Schwangerschaftsabbruch für die reproduktive Gesundheit der Frau zentral ist? </p><p>5. Besteht im Hinblick auf Evaluation und Umsetzung von politischen Entscheiden Forschungsbedarf? </p><p>6. Wie beurteilt er die internationale Vernetzung von Fachkräften und politischen Entscheidungsträgern im Bereich sexueller und reproduktiver Gesundheit der Frau?</p>
- Sexuelle und reproduktive Gesundheit der Frau in der Schweiz. Eine Privatsache?
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