Ausdehnung der Bundespräsidentschaft auf vier Jahre

ShortId
10.3108
Id
20103108
Updated
27.07.2023 19:51
Language
de
Title
Ausdehnung der Bundespräsidentschaft auf vier Jahre
AdditionalIndexing
04;Bundesratswahl;Amtsdauer;Führung;Regierungspräsident/in
1
  • L05K0806020304, Regierungspräsident/in
  • L06K080701010101, Amtsdauer
  • L05K0801030201, Bundesratswahl
  • L04K08020207, Führung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die letzten Jahre haben die Notwendigkeit aufgezeigt, dass die Schweiz auf internationaler Ebene kontinuierlicher und kohärenter repräsentiert wird. Mit der zunehmenden Globalisierung der Probleme ist es wichtig, dass unsere Regierung in multilateralen Foren noch stärker präsent ist. Die Tatsache, dass die Bundespräsidentschaft jedes Jahr von einer anderen Person übernommen wird, hat bei internationalen Angelegenheiten manchmal zur Folge, dass die Schweiz nicht mit einer Stimme spricht (Beispiel: Libyen), was bei unseren Partnern Unverständnis auslöst.</p><p>Es ist zudem nötig, den inneren Zusammenhalt im Bundesrat zu stärken. Mit einer längeren Präsidentschaft, kombiniert mit einer Vergrösserung des Rates und der Einführung der Listenwahl, würde dieses Ziel erreicht. Die Schweizer Regierung würde dadurch an Einheit und Zusammenhalt gewinnen, auch im Auftreten gegenüber der Bevölkerung.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat an seinen Klausuren vom 24. März und 1. Mai 2010 über die Regierungsreform diskutiert und dabei wichtige Eckwerte beschlossen. Insbesondere möchte er dem Parlament eine Verlängerung der Amtsdauer der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten vorschlagen. Allerdings ist nach Ansicht des Bundesrates eine Verlängerung der präsidialen Amtsdauer auf zwei Jahre bereits ausreichend, um eine Stärkung des Bundespräsidiums zu bewirken und eine gewisse personelle Kontinuität auch gegenüber dem Ausland sichtbar zu machen. Eine Verlängerung der Amtsdauer auf vier Jahre würde das Rotationsprinzip und das Kollegialitätsprinzip hingegen zu sehr beeinträchtigen und damit der gewünschten Stärkung der Regierung entgegenwirken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Änderung von Artikel 176 Absatz 2 der Bundesverfassung vorzulegen:</p><p>Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des Bundesrates werden von der Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Bundesrates auf die Dauer von vier Jahren gewählt.</p>
  • Ausdehnung der Bundespräsidentschaft auf vier Jahre
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die letzten Jahre haben die Notwendigkeit aufgezeigt, dass die Schweiz auf internationaler Ebene kontinuierlicher und kohärenter repräsentiert wird. Mit der zunehmenden Globalisierung der Probleme ist es wichtig, dass unsere Regierung in multilateralen Foren noch stärker präsent ist. Die Tatsache, dass die Bundespräsidentschaft jedes Jahr von einer anderen Person übernommen wird, hat bei internationalen Angelegenheiten manchmal zur Folge, dass die Schweiz nicht mit einer Stimme spricht (Beispiel: Libyen), was bei unseren Partnern Unverständnis auslöst.</p><p>Es ist zudem nötig, den inneren Zusammenhalt im Bundesrat zu stärken. Mit einer längeren Präsidentschaft, kombiniert mit einer Vergrösserung des Rates und der Einführung der Listenwahl, würde dieses Ziel erreicht. Die Schweizer Regierung würde dadurch an Einheit und Zusammenhalt gewinnen, auch im Auftreten gegenüber der Bevölkerung.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat an seinen Klausuren vom 24. März und 1. Mai 2010 über die Regierungsreform diskutiert und dabei wichtige Eckwerte beschlossen. Insbesondere möchte er dem Parlament eine Verlängerung der Amtsdauer der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten vorschlagen. Allerdings ist nach Ansicht des Bundesrates eine Verlängerung der präsidialen Amtsdauer auf zwei Jahre bereits ausreichend, um eine Stärkung des Bundespräsidiums zu bewirken und eine gewisse personelle Kontinuität auch gegenüber dem Ausland sichtbar zu machen. Eine Verlängerung der Amtsdauer auf vier Jahre würde das Rotationsprinzip und das Kollegialitätsprinzip hingegen zu sehr beeinträchtigen und damit der gewünschten Stärkung der Regierung entgegenwirken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Änderung von Artikel 176 Absatz 2 der Bundesverfassung vorzulegen:</p><p>Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des Bundesrates werden von der Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Bundesrates auf die Dauer von vier Jahren gewählt.</p>
    • Ausdehnung der Bundespräsidentschaft auf vier Jahre

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