Bessere polizeiliche Grundversorgung in den Kantonen und Städten
- ShortId
-
10.3113
- Id
-
20103113
- Updated
-
28.07.2023 12:53
- Language
-
de
- Title
-
Bessere polizeiliche Grundversorgung in den Kantonen und Städten
- AdditionalIndexing
-
09;Grundversorgung;Kanton;Polizei;Stadt
- 1
-
- L04K04030304, Polizei
- L05K0701030901, Grundversorgung
- L06K080701020108, Kanton
- L05K0102020102, Stadt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der zunehmende Trend zu Grossveranstaltungen, die Bedürfnisse der Bürger nach "Rund-um-die-Uhr-Aktivitäten" und vermehrte kurzfristig organisierte Demonstrationen ("Flashmobs") respektive Krawalle bei gleichzeitiger Unterbesetzung der Polizeibestände führen zu einer auf die Dauer zu hohen physischen und psychischen Belastung der Polizeikräfte (auch in den Polizeikonkordaten), zu vermehrteren subsidiären Einsätzen der Armee und zu einer Untererfüllung von notwendigen präventiven Aufgaben. Eine Einteilung solcher Reservekräfte auf Kantons- respektive Städteebene zur Erfüllung der Grundversorgung würde einerseits die benötigte Entlastung der Polizistinnen und Polizisten bringen, andererseits vermehrte Prävention ermöglichen und überdies Kräfte bereitstellen, auf welche bei Grossanlässen und bei unerwarteten sehr grossen Gefahren oder Bedürfnissen kurzfristig zurückgegriffen werden kann, ohne zu schnell auf die letzte Reserve bei der Armee zurückzugreifen.</p>
- <p>Wie in der Antwort des Bundesrates auf die Motion 08.3208, "Sicherheit verbessern. Polizeiliche Grundversorgung stärken", hingewiesen wurde, obliegt den Kantonen als selbstständige Gemeinwesen die primäre Verantwortung für die Sicherheit auf ihrem Kantonsgebiet und die Gewährleistung der inneren Sicherheit. Diese Kompetenz der Kantone beinhaltet namentlich die Sicherstellung der polizeilichen Grundversorgung. Sollten für die Erfüllung dieser Aufgabe somit polizeiliche Kräfte des Bundes zur Unterstützung der kantonalen Polizeibestände bereitgestellt werden, so würde dies nach geltender Rechtsordnung eine Verfassungsänderung bedingen. </p><p>Die Thematik von Lücken in den Beständen der Polizeikorps von den Kantonen wird regelmässig im Rahmen der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) behandelt, bei der die interessierten Bundesbehörden teilnehmen. An ihrer Frühjahrsversammlung vom 8. April 2010 hat die KKJPD eine umfassende Grundsatzdiskussion zur Frage der Rollen- und Mittelverteilung der verschiedenen beteiligten Behörden im Bereich der inneren Sicherheit geführt. Entscheide über Massnahmen wurden jedoch noch keine getroffen. </p><p>Angesichts dieser Ausgangslage erachtet der Bundesrat die mit dem Postulat geforderte Lösung als nicht opportun.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bereitstellung von polizeilichen Beständen zugunsten der Grundversorgung in den Kantonen und Städten zu prüfen, ohne ein neues bundespolizeiliches Organ aufzubauen.</p>
- Bessere polizeiliche Grundversorgung in den Kantonen und Städten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der zunehmende Trend zu Grossveranstaltungen, die Bedürfnisse der Bürger nach "Rund-um-die-Uhr-Aktivitäten" und vermehrte kurzfristig organisierte Demonstrationen ("Flashmobs") respektive Krawalle bei gleichzeitiger Unterbesetzung der Polizeibestände führen zu einer auf die Dauer zu hohen physischen und psychischen Belastung der Polizeikräfte (auch in den Polizeikonkordaten), zu vermehrteren subsidiären Einsätzen der Armee und zu einer Untererfüllung von notwendigen präventiven Aufgaben. Eine Einteilung solcher Reservekräfte auf Kantons- respektive Städteebene zur Erfüllung der Grundversorgung würde einerseits die benötigte Entlastung der Polizistinnen und Polizisten bringen, andererseits vermehrte Prävention ermöglichen und überdies Kräfte bereitstellen, auf welche bei Grossanlässen und bei unerwarteten sehr grossen Gefahren oder Bedürfnissen kurzfristig zurückgegriffen werden kann, ohne zu schnell auf die letzte Reserve bei der Armee zurückzugreifen.</p>
- <p>Wie in der Antwort des Bundesrates auf die Motion 08.3208, "Sicherheit verbessern. Polizeiliche Grundversorgung stärken", hingewiesen wurde, obliegt den Kantonen als selbstständige Gemeinwesen die primäre Verantwortung für die Sicherheit auf ihrem Kantonsgebiet und die Gewährleistung der inneren Sicherheit. Diese Kompetenz der Kantone beinhaltet namentlich die Sicherstellung der polizeilichen Grundversorgung. Sollten für die Erfüllung dieser Aufgabe somit polizeiliche Kräfte des Bundes zur Unterstützung der kantonalen Polizeibestände bereitgestellt werden, so würde dies nach geltender Rechtsordnung eine Verfassungsänderung bedingen. </p><p>Die Thematik von Lücken in den Beständen der Polizeikorps von den Kantonen wird regelmässig im Rahmen der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) behandelt, bei der die interessierten Bundesbehörden teilnehmen. An ihrer Frühjahrsversammlung vom 8. April 2010 hat die KKJPD eine umfassende Grundsatzdiskussion zur Frage der Rollen- und Mittelverteilung der verschiedenen beteiligten Behörden im Bereich der inneren Sicherheit geführt. Entscheide über Massnahmen wurden jedoch noch keine getroffen. </p><p>Angesichts dieser Ausgangslage erachtet der Bundesrat die mit dem Postulat geforderte Lösung als nicht opportun.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bereitstellung von polizeilichen Beständen zugunsten der Grundversorgung in den Kantonen und Städten zu prüfen, ohne ein neues bundespolizeiliches Organ aufzubauen.</p>
- Bessere polizeiliche Grundversorgung in den Kantonen und Städten
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